Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 4.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2002 - 4 A 3243/95
- BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 4.03
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 01.04.2003 - 1 B 4/03 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 01.04.2003 - 1 B 4/03
- OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 11.06.2003 - 1 B 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erhebung eines besonderen Kirchgeldes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs 1 EvKiStO ND; § 2 KiStRG ND; § 7 KiStRG ND; § 80 Abs 5 VwGO; Art 2 GG; Art 3 GG; Art 4 GG; Art 6 GG; Art 140 GG; Art 137 WRV
Abgaben; allgemeines Persönlichkeitsrecht; aufschiebende Wirkung; Bemessung; gemeinsame steuerliche Veranlagung; glaubensverschiedene Ehe; Gleichbehandlungsgrundsatz; Kirchenangehöriger; Kirchensteuer; Kirchgeld; Landeskirche; sofortige Vollziehbarkeit; steuererhebende ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.02.1977 - VII C 48.73
Kirchgeld - Steuerberechtigte Kirche - Glaubensverschiedene Ehe - Besteuerung des …
Auszug aus VG Osnabrück, 11.06.2003 - 1 B 4/03
Es ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Besteuerung von Kirchenmitgliedern, die kein oder nur geringes Einkommen haben und die von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, rechtmäßig sein kann (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urt. v. 18.02.1977 - 7 C 48.73 - BVerwGE 52, 104).Vergleichbare Regelungen und eine in wesentlicher Hinsicht auch ähnliche Tabelle lag auch derjenigen Veranlagung zugrunde, die den Gegenstand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.02.1977 (7 C 48.73, aaO.) bildete.
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
Kirchenlohnsteuer II
Auszug aus VG Osnabrück, 11.06.2003 - 1 B 4/03
Hinsichtlich der Heranziehung von Kirchenmitgliedern, deren Ehegatte keiner kirchensteuererhebenden Kirche angehört, hat das Bundesverfassungsgericht zwar entschieden, dass eine Heranziehung nach dem "Halbteilungsgrundsatz", nach dem der der steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehörende Ehegatte nach der Hälfte des zusammengerechneten Einkommens beider Ehegatten veranlagt wird, (jedenfalls ohne Einverständnis beider Ehegatten) das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt und die entsprechenden kirchenrechtlichen bzw. -gesetzlichen Regelungen nichtig sind (Urt. v. 14.12.1965 - 1 BvR 606/60 - BVerfGE 19, 268). - BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VG Osnabrück, 11.06.2003 - 1 B 4/03
Es hat dazu unter Bezugnahme auf die zu "Hilfsmaßstäben" ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B. v. 18.05.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119) entschieden, dass das gemeinsame Einkommen ein geeigneter Hilfsmaßstab für die Erfassung des Hauptmaßstabes "Lebensführungsaufwand" des kirchenangehörigen kirchensteuerpflichtigen Ehegatten ist.
- VG Lüneburg, 20.09.2007 - 2 A 560/06
Berechnung; Einnahme; Festsetzung; Halbeinkünfteverfahren; Kappung; …
Dass die Umsetzung der kirchlichen Steuerhoheit durch von der Landessynode zu beschließende Landeskirchensteuerbeschlüsse nicht nur von der kirchlichen, sondern auch von der staatlichen Kirchensteuergesetzgebung gedeckt sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 17.07.2001 - 6 A 40/01 -, NVwZ 2001 S. 1447 f; VG Osnabrück, Beschluss vom 11.06.2003 -1 B 4/03 -, zitiert nach juris; VG Göttingen, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 B 54/03 -, zitiert nach juris).
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