Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Absehen von mündlicher Verhandlung; rechtliches Gehör
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 EUGrdRCh, Art 3 MRK, § 130a VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Absehen von mündlicher Verhandlung; rechtliches Gehör - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung und Würdigung aller für die Beurteilung des Vorliegens einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung relevanten Lebensbedingungen im Zielstaat der Abschiebung (hier: Bulgarien); Rückführung eines Asylsuchenden in den EU-Drittstaat
- rechtsportal.de
Ermittlung und Würdigung aller für die Beurteilung des Vorliegens einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung relevanten Lebensbedingungen im Zielstaat der Abschiebung (hier: Bulgarien); Rückführung eines Asylsuchenden in den EU-Drittstaat
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 26.09.2017 - 7 K 1796/17
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2020 - 7 A 10784/18
- BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 22.06.2007 - 10 B 56.07
Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach § …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Rn. 11 Hat das Berufungsgericht eine Anhörung durchgeführt und stellt ein Beteiligter einen Beweisantrag, der in der mündlichen Verhandlung gemäß § 86 Abs. 2 VwGO beschieden werden müsste, so wird das Gericht seiner Pflicht der Gewährung rechtlichen Gehörs in der Regel nur dadurch gerecht, dass es den Beteiligten durch eine erneute Anhörungsmitteilung im Sinne des § 130a VwGO in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die unverändert beabsichtigte Entscheidung durch Beschluss und damit darauf hinweist, dass es seinem Beweisantrag nicht nachgehen werde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2007 - 10 B 56.07 - juris Rn. 8 …und vom 2. Mai 2018 - 6 B 69.17 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 112 Rn. 5).Maßgeblich für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist hierbei die sachlich-rechtliche Auffassung des Berufungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 10 B 56.07 - juris Rn. 9).
Insoweit korrespondiert der Verzicht auf eine Vorabentscheidung über einen Beweisantrag mit der Pflicht des Berufungsgerichts, die Erheblichkeit der Beweiserhebung vor der Entscheidung zu prüfen und sich in den Entscheidungsgründen damit auseinanderzusetzen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2007 - 10 B 56.07 - juris Rn. 10 …und vom 2. Mai 2018 - 6 B 69.17 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 112 Rn. 6).
- BVerwG, 02.05.2018 - 6 B 69.17
Kostenbescheid über die Gebühr für eine Regelüberprüfung nach dem Waffengesetz; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Rn. 11 Hat das Berufungsgericht eine Anhörung durchgeführt und stellt ein Beteiligter einen Beweisantrag, der in der mündlichen Verhandlung gemäß § 86 Abs. 2 VwGO beschieden werden müsste, so wird das Gericht seiner Pflicht der Gewährung rechtlichen Gehörs in der Regel nur dadurch gerecht, dass es den Beteiligten durch eine erneute Anhörungsmitteilung im Sinne des § 130a VwGO in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die unverändert beabsichtigte Entscheidung durch Beschluss und damit darauf hinweist, dass es seinem Beweisantrag nicht nachgehen werde (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2007 - 10 B 56.07 - juris Rn. 8 und vom 2. Mai 2018 - 6 B 69.17 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 112 Rn. 5).Gleiches wird durch die erneute Anhörung erreicht; dadurch wird insbesondere dem Beweisführer die Einschätzung ermöglicht, wie das Gericht seinen nach der ersten Anhörung gestellten Beweisantrag bewertet (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 6 B 69.17 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 112 Rn. 5 m.w.N.).
Insoweit korrespondiert der Verzicht auf eine Vorabentscheidung über einen Beweisantrag mit der Pflicht des Berufungsgerichts, die Erheblichkeit der Beweiserhebung vor der Entscheidung zu prüfen und sich in den Entscheidungsgründen damit auseinanderzusetzen (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2007 - 10 B 56.07 - juris Rn. 10 und vom 2. Mai 2018 - 6 B 69.17 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 112 Rn. 6).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 7 A 10903/18
Keine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien für dort anerkannte …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Das Vorbringen des Klägers in seiner Stellungnahme vom 12. August 2020 beschränkt sich - ohne in Bezug auf den Kläger individuelle Besonderheiten geltend zu machen - auf allgemeine Ausführungen zu den Lebensverhältnissen, die einen dort anerkannten Schutzberechtigten bei Rückkehr erwarten, welche das Berufungsgericht in seinem Beschluss vom 17. März 2020 - 7 A 10903/18.OVG -, auf welchen es in der Anhörung hingewiesen hatte, der Sache nach eingehend bewertet hatte, ohne auch nur ansatzweise auszuführen, welche erheblichen Erkenntnisse das Berufungsgericht in jener Entscheidung nicht berücksichtigt hätte, aus welchen Gründen insoweit die Bewertung des Berufungsgerichts nicht oder nicht mehr zutreffend sei, welche neuen Tatsachen oder Erkenntnisse diese Bewertung zumindest zu erschüttern geeignet seien oder aus welchen Gründen sie auf den Fall des Klägers nicht zuträfen; auch dass die in den Beweisanträgen genannten Beweismittel (soweit sie nicht schon - wie Auskünfte des Auswärtigen Amtes - berücksichtigt, ausgewertet und bewertet worden waren) über zusätzliche oder überlegene Sachkunde verfügten, wird nicht ausgeführt.Nach den Ausführungen des Berufungsgerichts in seinem Beschluss vom 17. März 2020 - 7 A 10903/18.OVG - musste sich dies dem Kläger auch aufdrängen, der sich auch in der Beschwerdebegründung nicht substantiiert mit den Gründen des Berufungsgerichts auseinandersetzt und darlegt, aus welchen Gründen das Berufungsgericht aufgrund des Vorbringens in dem Anhörungsschreiben veranlasst gewesen sein sollte, ihn erneut anzuhören oder eine mündliche Verhandlung durchzuführen.
- BVerwG, 24.04.2017 - 6 B 17.17
Rundfunkbeitragspflicht; Entscheidung durch Beschluss; Pflicht zur Kenntnisnahme …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Rn. 10 An die Anhörungsmitteilung sind in formeller und inhaltlicher Hinsicht strenge Anforderungen zu stellen, da das damit eingeleitete Verfahren es dem Berufungsgericht ermöglicht, ohne die auch im Berufungsverfahren grundsätzlich vorgesehene mündliche Verhandlung (§ 125 Abs. 1, § 101 Abs. 1 VwGO) zu entscheiden (BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 1999 - 9 B 1037.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 38 S. 16 und vom 24. April 2017 - 6 B 17.17 - juris Rn. 11).Machen die Beteiligten von der ihnen einzuräumenden Äußerungsbefugnis Gebrauch, muss das Gericht ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dadurch Rechnung tragen, dass es das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 6 B 17.17 - juris Rn. 11 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 - BVerfGE 40, 101 ).
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Auch nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Gericht, das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung befasst ist, mit der ein neuer Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt wurde, in dem Fall, dass es über Angaben verfügt, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem bereits schutzgewährenden Mitgliedstaat nachzuweisen, verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 88). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Dabei muss die fachgerichtliche Beurteilung von möglicherweise gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verstoßenden Aufnahmebedingungen - jedenfalls dann, wenn diese ernstlich zweifelhaft sind - auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 15). - BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18
Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Das Bundesamt bzw. das Verwaltungsgericht haben insoweit alle für die Beurteilung des Vorliegens einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung relevanten Lebensbedingungen im Zielstaat der Abschiebung zu ermitteln und zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 58 Rn. 16). - BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N. und vom 25. September 2003 - 4 B 68.03 - Buchholz 140 Art. 6 MRK Nr. 9 S. 16). - BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
Auszug aus BVerwG, 22.03.2021 - 1 B 4.21
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03
Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.
- BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
- BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19
Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten
- BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
- BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 57.19
Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; Verzicht auf mündliche …
- BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98
Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung - …
- BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1037.98
Vereinfachtes Berufungsverfahren; irreführende Anhörungsmitteilung; Angabe über …
- BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 244.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer …
- BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 36.92
Förderung eines Medizinstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …
- BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21
Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche …
Rn. 18 Einer erneuten Anhörung nach § 130a Satz 2 i. V. m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO bedarf es, wenn ein Beteiligter auf die erste Anhörung hin wesentliche neue Tatsachen oder Rechtsausführungen vorbringt oder sich sonst die Prozesssituation wesentlich geändert hat (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 35 S. 1 und 4…sowie Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 , vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7 ff., vom 29. Juni 2020 - 2 B 37.19 - juris Rn. 21 und vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 93 S. 17). Rn. 23 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Ordnungsmäßigkeit einer Anhörung in formeller und inhaltlicher Hinsicht strenge Anforderungen zu stellen, weil das damit eingeleitete Verfahren es dem Berufungsgericht ermöglicht, ohne die auch im Berufungsverfahren grundsätzlich vorgesehene mündliche Verhandlung (§ 125 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 1 VwGO) zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 1999 - 9 B 1037.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 38 S. 14 und 16…, vom 5. September 2007 - 3 B 33.07 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 75 Rn. 4…, vom 24. April 2017 - 6 B 17.17 - juris Rn. 11 sowie vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 - juris Rn. 10, jeweils m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2026 - 9 A 796/26
Keine Ermessensausübung nötig bei Festsetzung von Mindestgebühr
Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2026 - 8 B 31.25 -, LKV 2026, 124, juris, Rn. 7 ff., vom 27. Januar 2022 - 1 B 92.21 -, juris, Rn. 10, und vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 93, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juli 2025 - 10 A 738/23 -, NWVBl. 2026, 16, juris, Rn. 26, und vom 24. Juni 2022 - 19 A 2748/19 -, KommJur 2022, 315, juris, Rn. 18 f. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 4 L 85/21
Auslegung des § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG 1992 bei einem außerhalb des …
Eine Entscheidung nach § 130a Satz 1 VwGO ohne mündliche Verhandlung wäre nur dann ausgeschlossen, wenn die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder wenn im konkreten Fall Art. 6 EMRK bzw. Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gebieten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, juris, Rdnr. 9…, vom 10. März 2021 - 1 B 3.21 -, juris, Rdnr. 13, m.w.N., …und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 -, juris, Rdnr. 6 ff., m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 15.05.2023 - 2 LB 444/19
Beweiserleichterung; Hayat Tahrir al-Sham; HTS; Idlib; IS; Islamischer Staat; …
Der Senat trifft diese Entscheidung nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluss (§ 130a Satz 1 VwGO), weil er die Berufung einstimmig für begründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (zur Zulässigkeit einer Entscheidung nach § 130a VwGO vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.6.2020 - 2 B 37/19 -, juris Rn. 18 ff. und v. 22.3.2021 - 1 B 4/21 -, juris Rn. 9 ff;… Senatsbeschl. v. 5.9.2017 - 2 LB 186/17 -, juris Rn. 18 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 13 A 10945/22
Drittstaatenverfahren; Abschiebung vulnerabler Personen nach Italien
Vor diesem Hintergrund war auch gemäß Art. 6 EMRK (bzw. Art. 47 GRC) nicht in eine mündliche Verhandlung einzutreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, juris Rn. 9 und ergänzend: Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 -, juris Rn. 24). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2022 - 13 A 11241/21
Asylrecht - Familienasyl über einen im Bundesgebiet geborenen Stammberechtigten
Vor diesem Hintergrund war auch gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - (bzw. Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRC -) nicht in eine mündliche Verhandlung einzutreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, juris Rn. 9 und ergänzend: Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 -, juris Rn. 24). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 19 A 2748/19
Schülerbeförderung; Nächstgelegene Schule; Schulwechsel; …
Rn. 21 BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2022 - 1 B 92.21 -, juris, Rn. 10, vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, juris, Rn. 9, vom 10. März 2021 - 1 B 3.21 -, juris, Rn. 13 m. w. N., vom 6. August 2020 - 6 B 11.20 -, juris, Rn. 22, vom 17. Februar 2020 - 1 B 11.20 -, juris, Rn. 5, vom 24. April 2019 - 1 B 24.19 -, juris, Rn. 22, und vom 28. März 2019 - 1 B 7.19 -, juris, Rn. 21 m. w. N. - OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2023 - 13 A 10953/22
Syrien: Dublin Italien: Zuerkannter Flüchtlingsstatus in Italien; Keine …
Nach alldem war daher auch nach Maßgabe des Art. 6 EMRK (bzw. Art. 47 GRC) nicht in eine mündliche Verhandlung einzutreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, juris Rn. 9 und ergänzend: Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 -, juris Rn. 24). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 177/21
Zuerkennung subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes
Rn. 25 BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, juris, Rn. 9, vom 10. März 2021 - 1 B 3.21 -, juris, Rn. 13 m. w. N., vom 23. Februar 2021 - 1 B 13.21 -, juris, Rn. 3, vom 8. September 2020 - 1 B 31.20 -, InfAuslR 2021, 28, juris, Rn. 31, vom 8. Juni 2020 - 1 B 27.20 -, juris, Rn. 7 f., vom 17. Februar 2020 - 1 B 11.20 -, juris, Rn. 5, vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 -, juris, Rn. 6 f., vom 24. April 2019 - 1 B 24.19 -, juris, Rn. 22, vom 15. April 2019 - 1 B 16.19 -, juris, Rn. 19 ff., und vom 28. März 2019 - 1 B 7.19 -, juris, Rn. 21 m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2025 - 1 A 2180/24 Rn. 46 Zur ähnlichen Argumentation bei der Ablehnung der Revisionszulassung vgl. die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, anstelle vieler etwa BVerwG, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 B 4.21 -, juris, Rn. 6, vom 15. August 2017 - 1 B 120.17, 1 PKH 75.17 -, juris, Rn. 9, und vom 11. Februar 2014 - 2 B 37.12 -, juris, Rn. 14.
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2023 - 13 A 10942/22
Somalia: Dublin Italien: Zuerkannter Flüchtlingsstatus in Italien; Keine …
- BVerwG, 09.05.2023 - 1 B 9.23
Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung nach § 130a VwGO
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