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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39810
BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23 (https://dejure.org/2023,39810)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2023 - 1 B 40.23 (https://dejure.org/2023,39810)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2023 - 1 B 40.23 (https://dejure.org/2023,39810)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision wegen der von der Beschwerde geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung in Italien für Dublin-Rückkehrer

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Revision wegen der von der Beschwerde geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung in Italien für Dublin-Rückkehrer

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Rn. 9 Das vom Oberverwaltungsgericht angenommene Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat, die für Antragsteller die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 VO (EU) Nr. 604/2013), schließt sowohl eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 RL 2013/32/EU (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 101) als auch eine Überstellung in diesen Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 87) aus.

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

    Rn. 14 b. Vor der Bejahung einer Gefahr im Sinne des Art. 4 GRC ist das Gericht verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85, 90 ff.;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 38 f. m. w. N.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Rn. 9 Das vom Oberverwaltungsgericht angenommene Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat, die für Antragsteller die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 VO (EU) Nr. 604/2013), schließt sowohl eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 RL 2013/32/EU (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 101) als auch eine Überstellung in diesen Mitgliedstaat (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 87) aus.

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93; Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

    Rn. 14 b. Vor der Bejahung einer Gefahr im Sinne des Art. 4 GRC ist das Gericht verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85, 90 ff.; Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 38 f. m. w. N.).

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    In Art. 27 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 wird zudem keine Beschränkung des Vorbringens genannt, auf das sich der Asylbewerber im Rahmen seines Rechtsmittels stützen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash - Rn. 36 und - C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - Rn. 22).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-155/15

    Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    In Art. 27 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 wird zudem keine Beschränkung des Vorbringens genannt, auf das sich der Asylbewerber im Rahmen seines Rechtsmittels stützen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash - Rn. 36 und - C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - Rn. 22).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16;… Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 41.18 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Wollte man der Beschwerde die Rüge entnehmen, das Oberverwaltungsgericht habe sich zwar in seinen Obersätzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union angeschlossen, zeige aber durch deren Anwendung auf den Einzelfall, dass es tatsächlich einen anderen Rechtssatz oder Maßstab zugrunde gelegt habe, vermag auch dies nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision - etwa in Anlehnung an die im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannte verdeckte Divergenz (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 36 Rn. 29 m. w. N.) - zu führen.
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung; …

  • BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18

    Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der …

  • BVerwG, 09.11.2009 - 3 B 21.09

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21

    Unzulässigkeit der Divergenzbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VGH Bayern, 11.07.2024 - 24 B 24.50010

    Asylrecht (Dublin-Verfahren), Zuständigkeit für die Durchführung von …

    Diese ist (erst) dann erreicht, wenn im zuständigen Mitgliedstaat die Behörden gegenüber Rückkehrern derart gleichgültig sind, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot und Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (…vgl. EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-392/22 - juris Rn. 63 ff.;… EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-163/17 - juris Rn. 91 f m.w.N.; s.a. BVerwG, B.v. 13.11.2023 - 1 B 40.23 - juris Rn. 10).

    Vielmehr muss sich das Tatsachengericht eine Überzeugung über die Lebensumstände, die die Klägerin in Italien im Falle einer Überstellung erwarten würden, darunter auch die Zustände in den italienischen Aufnahmeeinrichtungen, bilden (so ausdrücklich BVerwG, B.v. 13.11.2023 - 1 B 40.23 - juris Rn. 10 und 15).

  • VGH Bayern, 28.01.2025 - 24 B 24.50035

    Asylrecht, Dublin-Verfahren (Kroatien), Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender …

    Rn. 29 aa) Vor diesem Hintergrund kann die Schwelle der Erheblichkeit insbesondere erreicht werden, wenn im zuständigen Mitgliedstaat die Behörden gegenüber Rückkehrern derart gleichgültig sind, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot und Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (…vgl. EuGH, U.v. 19.12.2024 - C-185/24 u. C-189/24 - juris Rn. 37;… EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-392/22 - juris Rn. 63 ff. m.w.N.; s.a. BVerwG, B.v. 13.11.2023 - 1 B 40.23 - juris Rn. 10;… U.v. 21.11.2024 - 1 C 24.23 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 02.07.2025 - 24 BV 24.50033

    Erfolglose Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig (Dublin …

    Rn. 32 (1) Vor diesem Hintergrund kann die Schwelle der Erheblichkeit insbesondere erreicht werden, wenn im zuständigen Mitgliedstaat die Behörden gegenüber Rückkehrern derart gleichgültig sind, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot und Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (…vgl. EuGH, U.v. 19.12.2024 - C-185/24 u. C-189/24 - juris Rn. 37;… EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-392/22 - juris Rn. 63 ff. m.w.N.; s.a. BVerwG, B.v. 13.11.2023 - 1 B 40.23 - juris Rn. 10;… U.v. 21.11.2024 - 1 C 24.23 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.01.2025 - 24 B 24.50036

    Asylrecht, Dublin-Verfahren (Kroatien), Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender …

    Rn. 28 aa) Vor diesem Hintergrund kann die Schwelle der Erheblichkeit insbesondere erreicht werden, wenn im zuständigen Mitgliedstaat die Behörden gegenüber Rückkehrern derart gleichgültig sind, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot und Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (…vgl. EuGH, U.v. 19.12.2024 - C-185/24 u. C-189/24 - juris Rn. 37;… EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-392/22 - juris Rn. 63 ff. m.w.N.; s.a. BVerwG, B.v. 13.11.2023 - 1 B 40.23 - juris Rn. 10;… U.v. 21.11.2024 - 1 C 24.23 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 15.06.2026 - Au 7 K 26.50033
    Diese ist (erst) dann erreicht, wenn im zuständigen Mitgliedstaat die Behörden gegenüber Rückkehrern derart gleichgültig sind, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot und Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Au 7 K 26.50033 Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (…vgl. zum Ganzen EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-392/22 - juris Rn. 63 ff.;… U.v. 19.3.2019 - C-163/17 - juris Rn. 91 f. m.w.N.;… BVerwG, U.v. 21.11.2024 - 1 C 24.23 - NVwZ 2025, 579 - juris Rn. 21; B.v. 13.11.2023 - 1 B 40.23 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 03.07.2025 - 24 B 24.50034

    Asylrecht, Dublin-Verfahren (Kroatien), Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender …

    Rn. 32 aa) Vor diesem Hintergrund kann die Schwelle der Erheblichkeit insbesondere erreicht werden, wenn im zuständigen Mitgliedstaat die Behörden gegenüber Rückkehrern derart gleichgültig sind, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot und Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (…vgl. EuGH, U.v. 19.12.2024 - C-185/24 u. C-189/24 - juris Rn. 37;… EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-392/22 - juris Rn. 63 ff. m.w.N.; s.a. BVerwG, B.v. 13.11.2023 - 1 B 40.23 - juris Rn. 10;… U.v. 21.11.2024 - 1 C 24.23 - juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 22.12.2025 - 39 K 263.19

    Dublin-Verfahren; systemische Mängel in Polen verneint

    Diese ist (erst) dann erreicht, wenn in dem zuständigen Mitgliedstaat die Behörden gegenüber Rückkehrern derart gleichgültig sind, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 29. Februar 2024 - C-392/22 -, juris Rn. 63 ff.; EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 91 f. m. w. Nachw.; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 13. November 2023 - 1 B 40/23 -, juris Rn. 10).
  • VG Köln, 19.12.2024 - 2 K 1398/22
    Rn. 31 vgl. EuGH, Urteil vom 29.02.2024 - C-392/22 - juris Rn. 63 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13.11.2023 - 1 B 40.23 - juris Rn. 10.
  • VG Berlin, 05.11.2025 - 14 L 195.25
    Diese ist (erst) dann erreicht, wenn im zuständigen Mitgliedstaat die Behörden gegenüber Rückkehrern derart gleichgültig sind, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot und Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 29. Februar 2024 - C-392/22 -, juris Rn. 63 ff.; EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 91 f. m. w. N.; s. a. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2023 - 1 B 40/23 -, juris Rn. 10).
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