Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 43 Abs 1 Nr 1 BBiG; § 65 Abs 2 S 2 BBiG; Art 12 GG; § 123 VwGO
Abschluss, berufsqualifizierend; Abschlussprüfung; Ausbildungsdauer; Elternzeit; Fehlzeiten; geringfügig; Mutterschutz; Vorwegnahme der Hauptsache; Zulassung zur Abschlussprüfung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulassung zu Prüfungen - Zulassung zur Abschlussprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 19 B 1523/07
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren - …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20
Diese Anforderung gilt auch in Bezug auf die Antragstellerin, unabhängig davon, ob sie (vgl. § 2 der Ausbildungsordnung) zum Personenkreis gemäß § 2 SGB IX zählt, denn § 65 Abs. 2 Satz 2 BBiG bzw. § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung suspendieren insoweit nur von den weiteren Voraussetzungen gemäß § 43 Abs. 1 BBiG bzw. § 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 -, juris Rn. 4).Denn das Ziel der Berufsausbildung, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit, § 1 Abs. 3 Satz 1 BBiG) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln und den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BBiG), wird regelmäßig nur erreicht, wenn eine tatsächlich aktive Ausbildung erfolgt ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 -, juris Rn. 5; VG Osnabrück, Beschl. v. 16.4.2018 - 1 B 17/18 -, n.v.;… Leinemann/Taubert, in: BBiG, 2 Aufl. 2008, § 43 Rn. 10).
Danach kann vom Nachweis gewisser Mindestzeiten abgesehen werden, wenn durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht ist, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 -, juris Rn.7 ff.;… VG Würzburg, Beschl. v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 -, juris Rn. 25; VG Oldenburg, Beschl. v. 17.11.2015 - 12 B 406/15 -, n.v.;… Hagen, in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, Stand: 1.3.2020, § 43 BBiG Rn. 2;… Maring, in: Wohlgemuth/Pepping, BBiG, 2. Aufl. 2020, § 43 Rn. 5).
Soweit die Ausbildungszeit jedoch abgekürzt (§ 8 Abs. 1 BBiG) oder verlängert (§§ 8 Abs. 2, 21 Abs. 3 BBiG) wurde, ist dies zu berücksichtigen, sodass im Ergebnis die konkret für den jeweiligen Auszubildenden geltende Ausbildungszeit maßgeblich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 -, juris Rn. 11;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.6.2010 - OVG 10 S 24.10 -, juris Rn. 6;… Hagen, in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, Stand: 1.3.2020, § 43 BBiG Rn. 2;… Leinemann/Taubert, BBiG, 2. Aufl. 2008, § 43 Rn. 9;… Maring, in: Wohlgemuth/Pepping, BBiG, 2. Aufl. 2020, § 43 Rn. 4).
Rn. 32 Etwas anderes folgt auch nicht aus der insoweit von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2007 (- 19 B 1523/07 -, juris Rn. 11).
Rn. 35 Diese zahlenmäßig sehr große Höhe indiziert die Erheblichkeit der Fehlzeiten der Antragstellerin (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 -, juris Rn. 5; VG Osnabrück, Beschl. v. 16.4.2018 - 1 B 17/18 -, n.v.; VG Oldenburg, Beschl. v. 17.11.2015 - 12 B 4067/15 -, n.v.).
- VG Würzburg, 06.05.2013 - W 6 E 13.379
Einstweilige Anordnung; keine Vorwegnahme der Hauptsache; Zulassung zur Prüfung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20
Nur soweit dies im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes nicht möglich ist, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entscheidung anhand einer reinen Folgenabwägung in Betracht (vgl. VG Osnabrück, Beschl. v. 16.4.2018 - 1 B 17/18 -, n.v.; VG Würzburg, Beschl. v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 -, juris Rn. 19).Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen sind vielfach vorgeschrieben und dienen dem Zweck, die Aussagekraft von Prüfungen, die letztlich immer nur punktuelle Leistungsmessungen sein können, mittels Anforderungen an die Vorbildung und eine vorangegangene Ausbildung zu stärken (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 -, juris Rn. 19;… Maring, in: Wohlgemuth/Pepping, BBiG, 2. Aufl. 2020, § 43 Rn. 5).
Danach kann vom Nachweis gewisser Mindestzeiten abgesehen werden, wenn durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht ist, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 -, juris Rn.7 ff.; VG Würzburg, Beschl. v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 -, juris Rn. 25; VG Oldenburg, Beschl. v. 17.11.2015 - 12 B 406/15 -, n.v.;… Hagen, in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, Stand: 1.3.2020, § 43 BBiG Rn. 2;… Maring, in: Wohlgemuth/Pepping, BBiG, 2. Aufl. 2020, § 43 Rn. 5).
Insbesondere ergibt sich aber aus den zuvor genannten Gründen nicht, dass sie durch gute bzw. überdurchschnittliche Leistungen belegt habe, das Ausbildungsziel vorzeitig erreicht zu haben (vgl. zu diesem Erfordernis VG Würzburg, Beschl. v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 -, juris Rn. 29 f.;… Wohlgemuth/Pepping, BBiG, 2. Aufl. 2020, § 43 Rn. 45).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2017 - 14 B 1341/17
Zulassung zu einem weiteren Versuch der mündlich-praktischen Prüfung des Ersten …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20
Hinsichtlich der mit einer einstweiligen Anordnung angestrebten Zulassung zu der Abschlussprüfung einer Berufsausbildung kommt hiernach regelmäßig allenfalls eine vorläufige Zulassung in Betracht: Stellt sich nach absolvierter und gegebenenfalls als bestanden gewerteter Prüfung in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren heraus, dass dem Antragsteller die Teilnahme an der Abschlussprüfung ursprünglich zu Recht versagt worden war, gilt die Prüfung als nicht abgelegt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.11.2017 - 14 B 1341/17 -, juris Rn. 12;… Leinemann/Taubert, BBiG, 2. Aufl. 2008, § 46 Rn. 19 m.w.N.).Ob mit einer solchen vorläufigen Zulassung zu einer Abschlussprüfung eine Vorwegnahme der Hauptsache einhergeht, ist umstritten (vgl. dies verneinend bspw. OVG Nordrhein-Westfalen, Besch. v. 16.11.2017 - 14 B 1341/17 -, juris Rn. 12;… Jeremias, in: Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 909;… dies bejahend: VG Dresden, Beschl. v. 17.11.2005 - 5 K 2002/05 -, juris Rn. 4; VG Osnabrück, Beschl. v. 16.4.2018 - 1 B 17/18 -, n.v.), muss vorliegend aber nicht entschieden werden, weil die Bedingungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung schon ohne die bei Annahme einer Vorwegnahme der Hauptsache erschwerenden Voraussetzungen nicht gegeben sind.
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20
Rn. 6 Am 27. Februar 2020 hat die Antragstellerin Klage erhoben (gerichtliches Aktenzeichen: 1 A 58/20) und zugleich den vorliegenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.Rn. 19 Zu Unrecht wendet die Antragsgegnerin ein, der Eilantrag wie auch die Klage 1 A 58/20 seien mangels eines hinreichenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil die Antragstellerin vor der Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht zunächst - erfolglos - ihre Zulassung zur Abschlussprüfung im Juni 2020 beantragt habe.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 10 S 24.10
Vorläufige Zulassung zur Gesellenprüfung; Abschlussprüfung Kfz-Servicemechaniker; …
Auszug aus VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20
Soweit die Ausbildungszeit jedoch abgekürzt (§ 8 Abs. 1 BBiG) oder verlängert (§§ 8 Abs. 2, 21 Abs. 3 BBiG) wurde, ist dies zu berücksichtigen, sodass im Ergebnis die konkret für den jeweiligen Auszubildenden geltende Ausbildungszeit maßgeblich ist (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.6.2010 - OVG 10 S 24.10 -, juris Rn. 6;… Hagen, in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, Stand: 1.3.2020, § 43 BBiG Rn. 2;… Leinemann/Taubert, BBiG, 2. Aufl. 2008, § 43 Rn. 9;… Maring, in: Wohlgemuth/Pepping, BBiG, 2. Aufl. 2020, § 43 Rn. 4). - VG Dresden, 17.11.2005 - 5 K 2002/05
Auszug aus VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20
Ob mit einer solchen vorläufigen Zulassung zu einer Abschlussprüfung eine Vorwegnahme der Hauptsache einhergeht, ist umstritten (…vgl. dies verneinend bspw. OVG Nordrhein-Westfalen, Besch. v. 16.11.2017 - 14 B 1341/17 -, juris Rn. 12;… Jeremias, in: Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 909; dies bejahend: VG Dresden, Beschl. v. 17.11.2005 - 5 K 2002/05 -, juris Rn. 4; VG Osnabrück, Beschl. v. 16.4.2018 - 1 B 17/18 -, n.v.), muss vorliegend aber nicht entschieden werden, weil die Bedingungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung schon ohne die bei Annahme einer Vorwegnahme der Hauptsache erschwerenden Voraussetzungen nicht gegeben sind. - VG Schleswig, 17.05.2018 - 7 B 68/18
Zulassung zur Abschlussprüfung der medizinischen Fachangestellten
Auszug aus VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20
Würde danach der Erlass einer Regelungsanordnung die Hauptsache vorwegnehmen, setzt der ausnahmsweise Erlass der einstweiligen Anordnung regelmäßig voraus, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.5.2018 - 7 B 68/18 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
- VG Saarlouis, 16.04.2026 - 1 L 767/26
Keine Zulassung zur Abschlussprüfung, da Ausbildungsdauer nicht zurückgelegt
Rn. 5 Vgl. dazu auch Würzburg, Beschluss vom 06.05.2013, W 6 E 13.379, juris, Rn. 17 ff.; VG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2020, 1 B 59/20, juris, Rn. 21; VG Ansbach, Beschluss vom 19.04.2023, AN 2 E 23.676, juris; VG Köln, Beschluss vom 05.11.2024, 10 L 2014/24, juris; VG Dresden, Beschluss vom 17.11.2005, 5 K 2002/05, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2010, OVG 10 S 24.10, juris, Rn. 10.Rn. 21 Vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2020, 1 B 59/20, juris, Rn. 24; VG Würzburg, Beschluss vom 06.05.2013, W 6 E 13.379, juris, Rn. 24 m.w.Nw.
Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.12.2007, 19 B 1523/07, juris, Rn. 7 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.05.2023, 2 ME 32/23, juris, Rn. 4; VG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2020, 1 B 59/20, juris, Rn. 26; VG Würzburg, Beschluss vom 06.05.2013, W 6 E 13.379, juris, Rn. 25.
Rn. 34 In diesem Sinne auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.05.2023, 2 ME 32/23, juris, Rn. 5 (Indikation bei 13, 7 % Fehlzeit annehmend); VG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2020, 1 B 59/20, juris, Rn. 35 (Indikation bei 14 % Fehlzeit annehmend); OVG NRW, Beschluss vom 05.12.2007, 19 B 1523/07, juris, Rn. 11 (Indikation bei 15 % Fehlzeit annehmend).
Rn. 56 Zum dahingehenden Verständnis des § 45 Abs. 1 BBiG: VG Würzburg, Beschluss vom 06.05.2013, W 6 E 13.379, juris, Rn. 29; VG Ansbach, Beschluss vom 19.04.2023, AN 2 E 23.676, juris, Rn. 52; VG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2020, 1 B 59/20, juris, Rn. 38; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012, 15 L 680/12, juris, Rn. 22; Hergenröder, in: Benecke/Hergenröder, BBiG (2021), § 45 Rn. 6; Hagen, in: BeckOK ArbeitsR (März 2026), § 45 BBiG Rn. 2.
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
Dadurch verringert sich die Schwere des Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris, Rn. 11).Auch der Umstand, dass der Antragsgegner vom Verbot der Anreise zur Nebenwohnung verschiedene Ausnahmen und eine offene Härtefallregelung (Nr. 3 und Nr. 4. der Allgemeinverfügung) vorgesehen hat, verringert die Eingriffsintensität (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris, Rn. 11).
Die Kammer schließt sich insoweit den nachfolgenden Ausführungen Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 7. April 2020 (1 BvR 755/20, www.bundesverfassungsgericht.de) an, das zur Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24. März 2020 über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie Folgendes ausgeführt hat:.
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
Die hier geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170, ; 85, 191 ; 115, 25 ). - BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
Die hier geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170, ; 85, 191 ; 115, 25 ).
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
Die hier geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170, ; 85, 191 ; 115, 25 ). - VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris). - BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09
Verfassungsbeschwerde über die Vereinbarkeit einer Ersetzung der freien …
- VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 35/20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (Verwaltungsgericht Bremen…, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03. April 2020 - 1 B 35/20 -, Rn. 13, juris). - VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20
Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
Hinsichtlich der Risikoeinschätzung ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dem Robert-Koch-Institut im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz eine besondere Rolle eingeräumt hat und dass den Einschätzungen dieser Institution im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVerfGH, Beschluss vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 -, juris, Rn. 16). - BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1 und 14 der Berliner …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
(vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, juris, Rn. 12; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris, Rn. 17). - BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92
Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …
Auszug aus VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20
Weil sich aus dem Infektionsschutzgesetz nichts anderes ergibt, ist hierfür die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 -11 C 35.92 -, NJW 1993, 1729, 1730, juris Rn. 16, das zudem darauf hinweist, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung in der Regel die Lage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist;… VGH München, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 4;… Schoch a.a.O § 80 Rn. 414). - VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611
Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)
- OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar
- BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
- BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA gegen infektionsschutzrechtliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 11/20
Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt
- VG Schleswig, 06.04.2020 - 1 B 39/20
Interessenabwägung bezüglich des Verbots der Anreise gegenüber Eigentümern einer …
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