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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2168
BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02 (https://dejure.org/2002,2168)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02 (https://dejure.org/2002,2168)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 (https://dejure.org/2002,2168)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 500
  • DVBl 2002, 970
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
    Bei der Beurteilung des Inhalts und Gegenstandes einer Versammlung ist zunächst vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Art und Inhalt der Versammlung auszugehen (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Rn. 8 3. Auf eine Gefahr für die öffentliche Ordnung kann das Versammlungsverbot nicht gestützt werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 897; S. 1134).

  • BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01

    Verfassungsmäßigkeit eines Redeverbots bei einer Versammlung

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
    Zählt ein Redebeitrag zu den Programmpunkten einer öffentlichen Versammlung, so beeinträchtigt das Redeverbot die Möglichkeit kommunikativer Entfaltung in Gemeinschaft mit anderen Versammlungsteilnehmern und beeinträchtigt damit auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
    Rn. 8 3. Auf eine Gefahr für die öffentliche Ordnung kann das Versammlungsverbot nicht gestützt werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 897; S. 1134).
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
    Gibt es neben solchen Anhaltspunkten auch Gegenindizien, hat sich die Behörde auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3053 ff.;… NJW 2001, S. 1407).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Einstweilige Anordnung - Sofort vollziehbares Versammlungsverbot - Durchführung …

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
    Gibt es neben solchen Anhaltspunkten auch Gegenindizien, hat sich die Behörde auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (…vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3053 ff.; NJW 2001, S. 1407).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem für sofort …

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
    Rn. 3 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG hat Erfolg, da offensichtlich ist, dass die von der Behörde und dem Oberverwaltungsgericht angestellte Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung des Schutzgehalts von 8 GG nicht tragfähig ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1411; S. 2069).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 1 BvQ 34/01

    Verbot einer Versammlung der rechtsgerichteten "Sauerländer Aktionsfront" - SAF

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
    Allein der Umstand, dass in der Folgezeit von Frau W. angemeldete Versammlungen der SAF zuzurechnen waren (vgl. insoweit auch die Entscheidungen der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 10. August 2001 - 1 BvQ 34/01 - und vom 23. November 2001 - 1 BvQ 44/01 -), rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2002 - 5 B 620/02

    Verbot einer für den 13. April 2002 in Arnsberg geplanten Demonstration

    Auszug aus BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02
    unter Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. April 2002 - 5 B 620/02 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Landrats Meschede als Kreispolizeibehörde vom 22. März 2002 - VL 1.2-231 - wieder herzustellen,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2016 - 15 B 876/16

    Aufstellen einer Videoleinwand zur Liveübertragung der Äußerungen eines …

    Rn. 12 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007- 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 14, vom 11. April 2002- 1 BvQ 12/02 -, juris Rn. 7, und vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, juris Rn. 7 ff.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …

    Weitere Beispiele sind Redeverbote (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, S. 713, und vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500 ) oder die Untersagung der Verwendung von öffentlichkeitswirksamen Symbolen wie Fahnen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, S. 983).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …

    Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 sowie vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet …

    Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zu Grunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinanderzusetzen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ; vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500;… vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zu Grunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinanderzusetzen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ; vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500).
  • VG Freiburg, 04.09.2002 - 4 K 1686/02

    NPD-Demonstration; Gegendemonstration; Versammlungsverbot; Gefahr; …

    Denn das Versammlungsverbot ist nach der aus Gründen effektiver Rechtsschutzgewährung - wegen der durch Zeitablauf drohenden Hauptsacheerledigung - ausnahmsweise bereits im vorliegenden Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO möglichst umfassend vorzunehmenden Prüfung der Sach- und Rechtslage offensichtlich rechtswidrig; sie steht im Widerspruch zur einschlägigen, auch von der Kammer für zutreffend erachteten herrschenden verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (grundlegend BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985, BVerfGE 69, 315; vgl. ferner Beschl. v. 11.04.2002, DVBl. 2002, 970; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.2002 - 1 S 1050/02 -, VBlBW 2002, 383, jeweils m.w.N.).

    Beim derzeitigen, von der Antragsgegnerin tunlichst noch zu komplettierenden Erkenntnisstand spricht - ohne dass hierzu im vorliegenden Verfahren eine Entscheidung zu treffen wäre - auch einiges dafür, dass ausnahmsweise die - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere bei Versammlungen nicht verbotener Parteien strengen - rechtlichen Voraussetzungen für eine Auflage in Gestalt etwa eines Redeverbots für F.B. vorliegen könnten (vgl. dazu BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 11.04.2002, DVBl. 2002, 970; v. 08.12.2001, DVBl. 2002, 690).

    Zählt ein Redebeitrag zu den Programmpunkten einer öffentlichen Versammlung, so beeinträchtigt das Redeverbot die Möglichkeit kommunikativer Entfaltung in Gemeinschaft mit anderen Versammlungsteilnehmern und beeinträchtigt damit auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, 1. Kammer d. 1. Senats, Beschl. v. 11.04.2002, DVBl. 2002, 970).

  • VerfGH Sachsen, 12.06.2025 - 13-II-21

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen …

    Solche sich nicht auf den Meinungsinhalt beziehende Maßnahmen sind hingegen allein am Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu messen (…so Gusy in: Huber/Voßkuhle, GG, 8. Aufl., Art. 8 Rn. 87;… Geis in: Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Stand Februar 2025, Art. 8 Rn. 204; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, BVerfGK 13, 82 [89]; Beschluss vom 23. Juni 2004, BVerfGE 111, 147 [154 f.]; Beschluss vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06

    Verbot einer rechtsextremistischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag; …

    Ist er dazu nicht bereit, scheiden seine Angaben als Grundlage für die von der Behörde vorzunehmende Gefahrenprognose aus, wenn tatsächliche Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass der Veranstalter in Wahrheit eine Versammlung plant, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedeutet (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 11.4.2002, DVBl. 2002, 970).
  • BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06

    Verbotsverfügung bezüglich einer Versammlung während eines sportlichen …

    Rn. 15 bb) Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinander zu setzen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 sowie vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 -, NVwZ-RR 2002, S. 500).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 25.06

    Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher …

    Rn. 10 Der Kläger beanstandet eine Abweichung des Oberverwaltungsgerichts von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Kammer) vom 11. April 2002 - 1 BvQ 12/02 - (DVBl 2002, 970).
  • VG Köln, 31.05.2002 - 20 L 1300/02

    Ausgestaltung des Schutzbereichs des Grundrechts der Versammlungsfreiheit; …

  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 14 L 817/06

    Versammlungsverbot am 10. Juni 2006 verfassungsrechtlich unzulässig

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2015 - 14 L 543/15

    Versammlungsverbot öffentliche Sicherheit öffentliche Ordnung Versammlungsmotto …

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2015 - 14 L 474/15

    Verbot rechter Demonstration in Dortmund rechtswidrig.

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 252/04

    Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Bochum für NPD-Versammlungen am 13. …

  • VG Ansbach, 16.08.2018 - AN 4 S 18.01603

    Versammlung ohne Redeverbot

  • VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 1 S 09.525

    Versammlungsverbot; einstweiliger Rechtsschutz; Ersatz- oder Tarnveranstaltung - …

  • VG Köln, 09.11.2005 - 20 L 1794/05

    Rechtsradikale Demonstration in Köln bleibt verboten

  • VG Freiburg, 17.10.2007 - 6 K 2153/07

    Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung ; …

  • VG Köln, 10.06.2005 - 20 L 922/05

    Pro Köln darf Mahnwache am 11. Juni 2005 in Köln-Kalk durchführen

  • VG Köln, 08.11.2004 - 20 L 3046/04

    Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Durchführung einer …

  • VG Darmstadt, 25.01.2008 - 3 L 126/08

    Versammlungsverbot wegen befürchteter strafbarer Äußerungen des Hauptredners und …

  • VG Freiburg, 13.09.2002 - 4 K 1834/02

    Erteilung eines Redeverbots und das Verbot bestimmter Parolen und Flaggenzusätze …

  • VG Bremen, 05.12.2020 - 5 V 2777/20

    Versammlung am 05.12.2020 - Ersatzveranstaltung; Querdenker; Versammlungsverbot

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2004 - 1 S 549/04

    Neonazi-Demonstration in Schwäbisch Hall darf stattfinden

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