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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.10.2018

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,26823
BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 (https://dejure.org/2018,26823)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 (https://dejure.org/2018,26823)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 (https://dejure.org/2018,26823)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der "institutionellen Abgrenzung" zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge - institutioneller Rahmen des Betriebsrentenrechts kann in bestimmten Fällen verlassen werden - Verletzung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1b Abs 5 S 1 Nr 2 BetrAVG, § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der "institutionellen Abgrenzung" zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge - institutioneller Rahmen des Betriebsrentenrechts kann in bestimmten Fällen verlassen werden - Verletzung des ...

  • IWW

    § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V; Art. 3 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG; § 233 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VAG
    SGB V, GG, BetrAVG, VAG

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner für Leistungen von Pensionskassen in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

  • doev.de PDF

    Beitragspflicht für Rentenzahlungen von Pensionskassen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung

  • rabüro.de

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

  • ra.de
  • tp-presseagentur.de

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner für Leistungen von Pensionskassen in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der "institutionellen Abgrenzung" zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge - institutioneller Rahmen des Betriebsrentenrechts kann in bestimmten Fällen verlassen werden - Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sozialabgaberegelung für private Vorsorge gekippt: Die Rettung der Pensionskassen

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Pensionskassenzahlungen nicht immer beitragspflichtig in gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrenten - und die Sozialversicherungspflicht

  • versr.de (Kurzinformation)

    Rentenzahlungen einer Pensionskasse sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Erfreuliches Pensionskassen-Urteil gilt auch für weitere Fälle

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Rentenzahlungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Entlastung für über eine Million Betriebsrentner

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung privat fortgeführter Pensionskassen- und Direktversicherungsverträge

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Keine Beitragspflicht für Rentenzahlungen von Pensionskassen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig - Beitragspflicht hängt von Vertragsgestaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3169
  • NZA 2018, 1325
  • NZS 2018, 783
  • FamRZ 2018, 1897
  • VersR 2018, 1470
  • DÖV 2018, 1057
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 143, 246 ).

    Bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härten vermeidbar wären, sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ).

    Insbesondere praktische Belange der Verwaltung bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härte vermeidbar wäre, sind hier von Gewicht (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ).

    Auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Verwaltung (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ) kann die Beitragspflicht für die Zahlungen, die auf einem Vertrag(-steil) beruhen, der aus dem betrieblichen Bezug gelöst worden ist, unschwer vermieden werden.

    Der Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist zudem intensiv (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 143, 246 ), da die Beitragsbelastung der Leistungen aus den Lebensversicherungen mit dem vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung erheblich ist.

  • BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 249/15

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    - 1 BvR 249/15 - .

    2.Das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012 - L 5 KR 78/12 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 26/12 R - verletzen den Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 249/15 in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Rn. 5 2. Nach dem Ausscheiden des 1952 geborenen Beschwerdeführers des Verfahrens 1 BvR 249/15 aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen des Bankgewerbes zahlte er ab dem 1. Januar 1987 selbst Beiträge in einen Versicherungsvertrag mit der Pensionskasse ein.

    Im Verfahren 1 BvR 249/15 ist das Urteil des Bundessozialgerichts sowie das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aufzuheben und die Sache an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zurückzuverweisen.

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 143, 246 ).

    Rn. 23 d) Diese Beitragsbelastung betrifft nicht lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 143, 246 ).

    Der Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist zudem intensiv (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 143, 246 ), da die Beitragsbelastung der Leistungen aus den Lebensversicherungen mit dem vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung erheblich ist.

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 143, 246 ).

    Rn. 22 c) Die Unterscheidung von betrieblicher zu privater Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Ausschluss einer Beteiligung des Arbeitgebers ist für die Kranken- und Pflegekassen ohne großen Aufwand nachvollziehbar und daher die Härte der Beitragspflicht ohne besondere Schwierigkeiten vermeidbar (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr).

    Rn. 23 d) Diese Beitragsbelastung betrifft nicht lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 143, 246 ).

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    Bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härten vermeidbar wären, sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ).

    Insbesondere praktische Belange der Verwaltung bei der Frage, unter welchen Schwierigkeiten diese Härte vermeidbar wäre, sind hier von Gewicht (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ).

    Auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Verwaltung (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 63, 119 ) kann die Beitragspflicht für die Zahlungen, die auf einem Vertrag(-steil) beruhen, der aus dem betrieblichen Bezug gelöst worden ist, unschwer vermieden werden.

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in …

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 28/12 R -,.

    1.Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 9. November 2012 - S 26 KR 1041/11 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 28/12 R - verletzen den Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 100/15 in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 28/12 R - und das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 9. November 2012 - S 26 KR 1041/11 - werden aufgehoben.

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 26/12 R

    Pensionskassen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 26/12 R -,.

    2.Das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012 - L 5 KR 78/12 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 26/12 R - verletzen den Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 249/15 in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 26/12 R - und das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012 - L 5 KR 78/12 - werden aufgehoben.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - L 5 KR 78/12
    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    vom 15. November 2012 - L 5 KR 78/12 -.

    2.Das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012 - L 5 KR 78/12 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 26/12 R - verletzen den Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 249/15 in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 26/12 R - und das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012 - L 5 KR 78/12 - werden aufgehoben.

  • SG Köln, 09.11.2012 - S 26 KR 1041/11
    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    vom 9. November 2012 - S 26 KR 1041/11 -.

    1.Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 9. November 2012 - S 26 KR 1041/11 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 28/12 R - verletzen den Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 100/15 in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 28/12 R - und das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 9. November 2012 - S 26 KR 1041/11 - werden aufgehoben.

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung …

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
    Unter Verweisung auf den Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 (BVerfGK 18, 99 ff.) führen die Beschwerdeführer aus, dass gleichfalls eine unzulässige Typisierung in der Qualifizierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eigenfinanzierten Zahlungen als betriebliche Altersversorgung vorliege, da diese mit den Zahlungen aus einer fortgeführten Direktversicherung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einrücken des früheren Arbeitnehmers in die Stellung des Versicherungsnehmers vergleichbar seien.

    Dies widerspricht dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zweck des Fortsetzungsrechts (vgl. BVerfGK 18, 99 ).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus …

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten …

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Kündigungsschutz Zwischenvermieter

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Berufskrankheiten

  • BSG, 08.07.2020 - B 12 KR 1/19 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer …

    Eines zusätzlichen ausdrücklichen Versorgungsversprechens bedarf es ebenso wenig wie eines Rückgriffs auf arbeitsrechtliche Absprachen, insbesondere dazu, ob die aus dem Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers gezahlten Beiträge von einer Versorgungszusage des Arbeitgebers umfasst waren (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.6.2018 - 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 27 RdNr 17;… BVerfG <Kammer> Beschluss vom 6.9.2010 - 1 BvR 739/08 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 10 RdNr 16).
  • BVerfG, 22.07.2026 - 2 BvR 319/26

    Aufnahmeprogramm Afghanistan - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen pauschale …

    Sie liegt auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 65, 377 ; 69, 188 ; 70, 230 ; 84, 197 ; 101, 239 ; 115, 51 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 100/15 u.a. -, Rn. 16;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29 m.w.N.).

    Könnte der Gesetzgeber ohne Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG eine Rechtslage nicht schaffen, die dem Ergebnis der angegriffenen Rechtsprechung entspricht, so verkennt die Rechtsprechung die Tragweite und Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 100/15, u.a. -, Rn. 16;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29 m.w.N.).

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 KR 17/18 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - keine Auswirkungen der beitragsrechtlichen …

    Damit liegt - auch nach Ansicht des BVerfG (Beschluss vom 9.7.2018 - 1 BvL 2/18 - Juris RdNr 19; Beschluss vom 27.6.2018 - 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15 - NJW 2018, 3169, RdNr 17;… Beschluss vom 28.9.2010 - 1 BvR 1660/08 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 11 RdNr 9 ff;… Beschluss vom 6.9.2010 - 1 BvR 739/08 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 10 RdNr 12 ff) - ein formal einfach zu handhabendes Kriterium vor, das ohne Rückgriff auf arbeitsrechtliche Absprachen eine Abschichtung betrieblicher von privater Altersversorgung durch Lebensversicherungsverträge erlaubt.

    Auf die Einzahlungen des Bezugsberechtigten auf einen von ihm als Versicherungsnehmer fortgeführten Kapitallebensversicherungsvertrag finden hinsichtlich der von ihm nach Vertragsübernahme eingezahlten Beiträge keine Bestimmungen des Betriebsrentenrechts mehr Anwendung (…vgl BVerfG Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.9.2010 - 1 BvR 1660/08 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 11 RdNr 15; BVerfG Beschluss vom 27.6.2018 - 1 BvR 100/15 ua - NJW 2018, 3169;… BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 KR 16/10 R - BSGE 108, 63 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 12).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 249/15   

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https://dejure.org/2018,38515
BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 249/15 (https://dejure.org/2018,38515)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2018 - 1 BvR 249/15 (https://dejure.org/2018,38515)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2018 - 1 BvR 249/15 (https://dejure.org/2018,38515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 249/15
    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird insbesondere unter Berücksichtigung der erhöhten objektiven Bedeutung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 79, 365 < 367 ff.>) auf 40.000 EUR (in Worten: vierzigtausend Euro) festgesetzt.
  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der …

    - 1 BvR 249/15 - .

    2.Das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012 - L 5 KR 78/12 - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 - B 12 KR 26/12 R - verletzen den Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 249/15 in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Rn. 5 2. Nach dem Ausscheiden des 1952 geborenen Beschwerdeführers des Verfahrens 1 BvR 249/15 aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen des Bankgewerbes zahlte er ab dem 1. Januar 1987 selbst Beiträge in einen Versicherungsvertrag mit der Pensionskasse ein.

    Im Verfahren 1 BvR 249/15 ist das Urteil des Bundessozialgerichts sowie das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aufzuheben und die Sache an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zurückzuverweisen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15

    Krankenversicherung - Beitragspflicht einer von der Pensionskasse Rundfunk an …

    Die seitens des BVerfG in seinem Beschluss vom 27.6.2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 aufgestellten Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn die in der Krankenversicherung versicherte Person aufgrund einer Tätigkeit als freier Mitarbeiter Mitglied der Pensionskasse war.

    Mit Beschluss vom 17.03.2015 hat der Senat erneut das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 249/15 bei dem BVerfG anhängige Verfassungsbeschwerde angeordnet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2019 - L 5 KR 130/19

    Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung; Berücksichtigung eines …

    Da der Kläger während der gesamten Zeit der Beitragszahlung über den Arbeitgeber pflichtversichert gewesen sei, habe die Entscheidung des BVerfG (1 BvR 249/15) keine Auswirkungen auf ihn.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 1048/16
    Da derzeit nur eine Verfassungsbeschwerde wegen Krankenkassenbeiträgen aus Leistungen einer Pensionskasse bekannt sei (1 BvR 249/15), werde kein Ruhensantrag gestellt.
  • SG Nürnberg, 18.02.2023 - S 8 KR 182/22

    Klagezulässigkeit, Verwaltungsakt, Prozessvoraussetzung, Überprüfungsantrag, …

    Nicht berücksichtigt worden seien zwei Geständnisse der Beklagten, aufgrund Az.: 1 BvR100/15 und 1 BvR 249/15, die teilweise Beitragsrückerstattung i.H.v. ca. 5.000,00 Euro, die fehlende Zusage betrieblicher Altersvorsorge sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 825/08).
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