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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43931
BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12 (https://dejure.org/2012,43931)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2012 - 1 BvR 335/12 (https://dejure.org/2012,43931)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 (https://dejure.org/2012,43931)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind - hier: angegriffene Entscheidung erfüllt strenge Anforderungen an Umgangsausschluss - Gefährdung des Kindeswohls bei entgegenstehendem Kindeswillen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 GG, Art 6 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind - hier: angegriffene Entscheidung erfüllt strenge Anforderungen an Umgangsausschluss - Gefährdung des Kindeswohls bei entgegenstehendem Kindeswillen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 GG, Art 6 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind - hier: angegriffene Entscheidung erfüllt strenge Anforderungen an Umgangsausschluss - Gefährdung des Kindeswohls bei entgegenstehendem Kindeswillen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; EMRK Art. 8
    Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Falle der Kindeswohlgefährdung ist befristeter Ausschluss elterlichen Umgangsrechts nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 135
  • NJW 2013, 1867
  • FamRZ 2013, 361
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    Rn. 19 aa) (1) Das durch § 1684 BGB gewährte Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem (nicht bei ihm lebenden) Kind erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und steht somit unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Es ermöglicht im Falle einer Trennung der Eltern dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, ; 64, 180 ).

    Rn. 23 Soweit das Bundesverfassungsgericht eine Betroffenheit des Art. 6 Abs. 3 GG durch bestimmte gesetzliche oder gerichtliche Regelungen zum Umgangsrecht ausdrücklich verneint hat (vgl. BVerfGE 31, 194 ), bezog sich dies auf die insoweit mit einer Fremdunterbringung des Kindes nicht vergleichbare Konstellation, dass sich die leiblichen Eltern, die sich beide gleichermaßen auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG berufen können, untereinander über die Ausgestaltung des Umgangs nicht einigen konnten.

    Die Regelung wendet sich vielmehr gegen die "Wegnahme" des Kindes von seinen Eltern, um es einer Erziehung durch den Staat oder durch von diesem bestellte Dritte zu unterwerfen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    Rn. 19 aa) (1) Das durch § 1684 BGB gewährte Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem (nicht bei ihm lebenden) Kind erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und steht somit unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Es ermöglicht im Falle einer Trennung der Eltern dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, ; 64, 180 ).

    Rn. 25 (d) Die Rechtfertigung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des elterlichen Umgangsrechts setzt im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes auf der einen Seite voraus, dass der Schutz des Kindes dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGK 17, 407 ), wobei gegebenenfalls auch der dem Umgang entgegenstehende Wille des Kindes und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs nicht außer Betracht bleiben dürfen; so kommen eine Einschränkung oder der Ausschluss der Umgangsbefugnis insbesondere in Betracht, wenn das Kind dies aus ernsthaften Gründen wünscht und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde (vgl. BVerfGE 64, 180 ;… s. auch EGMR, Entscheidung vom 25. September 2007 - 13301/05 -, B. v. Deutschland, Rn. 30, juris).

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 ; 17, 407 ).

    Rn. 25 (d) Die Rechtfertigung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des elterlichen Umgangsrechts setzt im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes auf der einen Seite voraus, dass der Schutz des Kindes dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGK 17, 407 ), wobei gegebenenfalls auch der dem Umgang entgegenstehende Wille des Kindes und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs nicht außer Betracht bleiben dürfen; so kommen eine Einschränkung oder der Ausschluss der Umgangsbefugnis insbesondere in Betracht, wenn das Kind dies aus ernsthaften Gründen wünscht und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde (vgl. BVerfGE 64, 180 ;… s. auch EGMR, Entscheidung vom 25. September 2007 - 13301/05 -, B. v. Deutschland, Rn. 30, juris).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    Es kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführer zudem hinreichend begründet haben, weshalb die behauptete Konventionsverletzung zugleich einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen sollte (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ).

    Der befristete Ausschluss des Umgangsrechts ist mit dem Grundgesetz auch im Lichte der bei seiner Auslegung zu berücksichtigenden Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; stRspr) vereinbar.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    Es kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführer zudem hinreichend begründet haben, weshalb die behauptete Konventionsverletzung zugleich einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen sollte (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ).

    Der befristete Ausschluss des Umgangsrechts ist mit dem Grundgesetz auch im Lichte der bei seiner Auslegung zu berücksichtigenden Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; stRspr) vereinbar.

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Wechsel der Pflegeeltern

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet die staatlichen Behörden anzustreben, die institutionell auf Zeit angelegten (vgl. BVerfGE 79, 51 ) Pflegeverhältnisse nicht so zu verfestigen, dass die leiblichen Eltern mit der Weggabe ihres Kindes in nahezu jedem Fall den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie oder -einrichtung befürchten müssen (vgl. BVerfGE 75, 201 ).

    Für Maßnahmen, die die Rückkehr eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes zu seinen Eltern erschweren, gelten strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 75, 201 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, Rn. 52, juris; sowie für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    Rn. 36 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts war abzulehnen, weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 1, 109; 81, 347 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, Rn. 52, juris; sowie für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Verfassungsmäßigkeit des befristeten Ausschlusses des Umfangsrechts des nicht …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, Rn. 52, juris; sowie für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • EGMR, 25.09.2007 - 13301/05

    V. B. gegen Deutschland

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erhebung einer Gehörsrüge

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • EGMR, 12.07.2001 - 25702/94

    Umfang einer an die Großen Kammer verwiesenen "Rechtssache" im Sinne des Art. 43 …

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Bei einem Ausschluss des Umgangs im Fall der Trennung von Eltern und Kind gilt ein strengerer Maßstab (BVerfG FamRZ 2013, 361, 363).

    In diesem Fall hat das Gericht den Umgang nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB insoweit auszuschließen, als es zum Wohl des Kindes erforderlich ist (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 - FamRZ 1994, 158, 159 f. …und vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 16 f.; BVerfG FamRZ 2006, 1005, 1006; vgl. zur Unterbringung in einer Pflegefamilie BVerfG FamRZ 2013, 361, 363).

  • BGH, 14.12.2016 - XII ZB 345/16

    Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Auf …

    Dies gilt allerdings nur, wenn hierdurch nicht der mit dem Umgangsrecht auch verbundene Zweck, die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten und zu pflegen sowie einer Entfremdung vorzubeugen (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 361 Rn. 19 mwN; Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 65/85 - FamRZ 1987, 356, 358 mwN), gefährdet wird und das Kind in der Lage sowie willens ist, dem Elternteil die erforderlichen Informationen zu erteilen (…OLG Jena Beschluss vom 13. Mai 2016 - 1 UF 109/16 - juris Rn. 13;… OLG Brandenburg Beschluss vom 11. April 2014 - 3 UF 50/13 - juris Rn. 61;… MünchKommBGB/Hennemann 6. Aufl. § 1686 Rn. 8;… Staudinger/Rauscher BGB [2014] § 1686 Rn. 7).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (…vgl. zum Umgangsausschluss BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, juris, Rn. 52; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris, Rn. 25;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 21; für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
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