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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9661
BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14 (https://dejure.org/2015,9661)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 C 16.14 (https://dejure.org/2015,9661)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 (https://dejure.org/2015,9661)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Richtlinie 2004/83/EG Art. 15, 17, 24; Richtlinie 2011/95/EU Art. 15, 17, 18, 24; AufenthG a. F. § ... 60 Abs. 2, § 72 Abs. 2; AufenthG n. F. § 25 Abs. 2 und 3 Satz 2 Nr. 2, § 60 Abs. 5 und 7, § 104 Abs. 9; AsylVfG § 4 Abs. 1 und 2
    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Ausschlussgrund; erhebliche Bedeutung; Straftat; Schutzbedürftigkeit und; Schutzwürdigkeit; subsidiärer Schutzstatus; Übergangsregelung; Wiederholungsgefahr.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Richtlinie 2004/83/EG Art. 15, 17, 24
    Abschiebungsverbot; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis; Ausschlussgrund; Schutzbedürftigkeit und; Schutzwürdigkeit; Straftat; Wiederholungsgefahr; erhebliche Bedeutung; subsidiärer Schutzstatus; Übergangsregelung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gleichsetzung eines aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbotes und der Zuerkennung eines asylverfahrensrechtlichen Schutzstatus; Relevanz der Wiederholungsgefahr einer Straftatsbegehung bei Aufenthaltserlaubniserteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15 EGRL 83/2004, Art 17 EGRL 83/2004, Art 15 EURL 95/2011, Art 17 EURL 95/2011, Art 18 EURL 95/2011
    Gleichsetzung eines aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbotes und der Zuerkennung eines asylverfahrensrechtlichen Schutzstatus; Relevanz der Wiederholungsgefahr einer Straftatsbegehung bei Aufenthaltserlaubniserteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15 EGRL 83/2004, Art 17 EGRL 83/2004, Art 15 EURL 95/2011, Art 17 EURL 95/2011, Art 18 EURL 95/2011
    Gleichsetzung eines aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbotes und der Zuerkennung eines asylverfahrensrechtlichen Schutzstatus; Relevanz der Wiederholungsgefahr einer Straftatsbegehung bei Aufenthaltserlaubniserteilung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nach § 4 Abs. 1 AsylVfG von der Feststellung eines Abschiebungsverbots

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    RL 2004/83/EG Art. 15, RL 2004/83/EG Art. 17, RL 2004/83/EG Art. 24, RL 2011/95/EU Art. 15, RL 2011/95/EU Art. 17, RL 2011/95/EU Art. 18, RL 2011/95/EU Art. ... 24, AufenthG § 60 Abs. 2, AufenthG § 72 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7, AufenthG § 104 Abs. 9, AsylVfG § 4, AsylVfG § 4 Abs. 1, AsylVfG § 4 Abs. 2
    Abschiebungsverbot, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Ausschlussgrund, Straftat, erhebliche Bedeutung, Schutzbedürftigkeit, Schutzwürdigkeit, subsidiärer Schutz, Übergangsregelung, Wiederholungsgefahr

  • ra.de
  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 2; AufenthG 2004, § 72 Abs 2; AufenthG 2004, § 25 Abs 2; AufenthG 2004, § 25 Abs 3; AufenthG 2004, § 104; EGRL 83/2004; EURL 95/2011
    Sri Lanka: Zurückweisung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nach § 4 Abs. 1 AsylVfG von der Feststellung eines Abschiebungsverbots

  • datenbank.nwb.de

    Gleichsetzung eines aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbotes und der Zuerkennung eines asylverfahrensrechtlichen Schutzstatus; Relevanz der Wiederholungsgefahr einer Straftatsbegehung bei Aufenthaltserlaubniserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsverbot - und subsidiärer Schutzstatus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - und die frühere Straftat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 634
  • DÖV 2015, 675
 
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Die allgemeine Sperrwirkung der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG stünde der Erteilung des Aufenthaltstitels ebenfalls nicht entgegen; sie ist durch die dem Kläger erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG a.F. beseitigt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 20 - juris Rn. 10).

    Dieser Ausschlussgrund ist durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG a.F. nicht weggefallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 20 - juris Rn. 10).

    Der Ausschlussgrund des § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AufenthG ist - anders als der Versagungsgrund nach § 25 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 AufenthG a.F. - nicht gefahren- oder präventionsabhängig konzipiert, sondern als dauerhaft wirkender Ausschlusstatbestand (BVerwG, Urteil vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 20 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Die Feststellung nach § 60 Abs. 2 AufenthG a.F. trifft zwar eine Aussage über die Schutzbedürftigkeit nach Art. 15 Buchst. b der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 S. 9), sogenannte Qualifikationsrichtlinie (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 13).

    Die Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 3 AufenthG a.F. war lediglich richtlinienkonform dahin auszulegen, dass bei einem subsidiär Schutzberechtigten eine Aufenthaltserlaubnis nur abgelehnt werden durfte, wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Erteilung entgegenstanden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 13).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Diese aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu gewähren, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (vgl. auch - für die Ausschlussgründe nach Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c RL 2004/83/EG - der Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 und C-101/09 [ECLI:EU:C:2010:661], BRD ./. B. und D. - Rn. 104).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Auch nach der ab dem 1. Dezember 2013 geltenden Rechtslage wird das nationale Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK nicht durch das unionsrechtliche Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 AufenthG verdrängt (vgl. - zur Gesetzeslage bis zum 30. November 2013 - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Rn. 14 Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 …und vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 14).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags; …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Rn. 27 Eine Straftat im Sinne des § 25 Abs. 3 AufenthG n.F. erfordert ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert ist und entsprechend strafrechtlich verfolgt wird (vgl. zu § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG a.F. - BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 13.11 - BVerwGE 144, 127 Rn. 20).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung; …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Rn. 14 Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 14).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Rn. 13 Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wie auch auf Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22 Rn. 14).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des …

    Rn. 9 Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - NVwZ-RR 2015, 634 Rn. 14).
  • BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23

    Interessenabwägung bei einer generalpräventiven Ausweisung trotz bestehenden …

    Diese aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu erlangen, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22 Rn. 29 m. w. N.).
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