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| BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21 |
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RL 2011/95/EU Art. 4, 9 Abs. 1 und 2 Buchst. b, c, e, Abs. 3, Art. 10, 12 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e; RL 2013/32/EU Art. 35; AsylG § ... 3 Abs. 1 und 2, § 3a Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, Abs. 3, §§ 3b, 27, 29 Abs. 1 Nr. 4; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1
Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten syrischer Staatsangehörigkeit, die sich dem Militärdienst entziehen
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Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten syrischer Staatsangehörigkeit, die sich dem Militärdienst entziehen
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Art 4 EURL 95/2011, Art 9 Abs 1 EURL 95/2011, Art 9 Abs 2 Buchst b EURL 95/2011, Art 9 Abs 2 Buchst c EURL 95/2011, Art 9 Abs 2 Buchst e EURL 95/2011
Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten syrischer Staatsangehörigkeit, die sich dem Militärdienst entziehen - doev.de
Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten syrischer Staatsangehörigkeit, die sich dem Militärdienst entziehen
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AsylG, § 27; AsylG, § 29; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 2; AsylG, § 3 Abs 3; EGRL 83/2004, Art 9; EURL 32/2013, Art 35; EURL 95/2011, Art 4; EURL 95/2011, Art 9 Abs 1; EURL 95/2... 011, Art 9 Abs 2; EURL 95/2011, Art 9 Abs 3; VwGO, § 108 Abs 1 S 1
Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten syrischer Staatsangehörigkeit, die sich dem Militärdienst entziehen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Verweigerung des Militärdienstes; Zwangsrekrutierung mit anschließendem Fronteinsatz ohne hinreichende militärische Ausbildung hinsichtlich ...
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Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten syrischer Staatsangehörigkeit, die sich dem Militärdienst entziehen
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem syrischen Militärdienst entziehen
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem syrischen Militärdienst entziehen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verweigerte Militärdienst in Syrien
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Flüchtlinge - und der aufnahmebereite sichere Drittstaat
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verweigerung eines Militärdienstes in der syrischen Armee für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 177, 289
- NVwZ 2023, 1161
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (20)
- EuGH, 19.11.2020 - C-238/19
Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Ist diese Verweigerung nach dem Recht des Herkunftsstaates rechtswidrig und ist der Antragsteller durch die Verweigerung der Strafverfolgung und Bestrafung ausgesetzt, so kann von ihm vernünftigerweise nicht verlangt werden, dass er jene vor der Militärverwaltung zum Ausdruck gebracht hat (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 [ECLI:EU:C:2020:945], EZ - Rn. 27 ff.).Dies folgt auch daraus, dass für einen Wehrpflichtigen, der seinen Militärdienst in einem Konflikt verweigert, seinen künftigen militärischen Einsatzbereich aber nicht kennt, die Ableistung des Militärdienstes in einem Kontext eines allgemeinen Bürgerkriegs, der durch die wiederholte und systematische Begehung von Verbrechen oder Handlungen im Sinne des Art. 12 Abs. 2 RL 2011/95/EU durch die Armee unter Einsatz von Wehrpflichtigen gekennzeichnet ist, unabhängig vom Einsatzgebiet unmittelbar oder mittelbar die Beteiligung an solchen Verbrechen oder Handlungen umfassen würde (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 38).
Nach Art. 4 Abs. 3 Buchst. a, b und c RL 2011/95/EU ist dies wie die anderen zur Stützung des Antrags auf internationalen Schutz vorgebrachten Anhaltspunkte unter Berücksichtigung aller mit dem Herkunftsland verbundenen Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag relevant sind, der maßgeblichen Angaben des Antragstellers und der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner individuellen Lage und seiner persönlichen Umstände zu prüfen (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 31).
Zudem sind die Regelbeispiele des § 3a Abs. 2 AsylG (Art. 9 Abs. 2 RL 2011/95/EU) nicht abschließend (so ausdrücklich auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 28. Mai 2020 - C-238/19 [ECLI:EU:C:2020:404], EZ - Rn. 45).
Rn. 38 Das Berufungsgericht ist ohne Bundesrechtsverstoß unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 34 ff.) davon ausgegangen, dass es allein den staatlichen Behörden unter gerichtlicher Kontrolle obliegt zu prüfen, ob die Ableistung des Militärdienstes durch den Antragsteller, der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begehrt, diesen zwangsläufig oder zumindest sehr wahrscheinlich veranlassen würde, Verbrechen im Sinne von Art. 12 Abs. 2 RL 2011/95/EU zu begehen.
Diese Tatsachenwürdigung muss sich auf ein Bündel von Indizien stützen, das geeignet ist, in Anbetracht aller relevanten Umstände - insbesondere der mit dem Herkunftsland verbundenen Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag relevant sind, sowie der individuellen Lage und der persönlichen Umstände des Antragstellers - zu belegen, dass die Gesamtsituation die Begehung der behaupteten Kriegsverbrechen plausibel erscheinen lässt (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 35 unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - Rn. 46).
Im Hinblick auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG und Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95/EU ist eine, sich auf ein Bündel von Indizien stützende, umfassende Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und der individuellen Umstände des Antragstellers erforderlich, die es plausibel erscheinen lässt, dass sich der betroffene Antragsteller an Kriegsverbrechen wird beteiligen müssen (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 34 f.); ein einzelnes quantitatives Kriterium ist dem nicht zu entnehmen.
Kommt es dem bei der Verfolgungsprognose hinsichtlich der erforderlichen Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund nicht nach, so steht seine Entscheidung weder mit der Zielsetzung des Flüchtlingsrechts (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 19 m. w. N.) noch mit den maßgeblichen unionsrechtlichen Vorgaben für das Verständnis des § 3a Abs. 3 AsylG (EuGH, Urteile vom 19. November 2020 - C-238/19 - und vom 12. Januar 2023 - C-280/21 [ECLI:EU:C:2023:13], P. I. -) im Einklang.
Rn. 43 aa) Das Bestehen einer derartigen Verknüpfung kann nicht allein deshalb als gegeben angesehen werden, weil Strafverfolgung oder Bestrafung an die Verweigerung des Militärdienstes anknüpfen, und nicht schon aus diesem Grunde der Prüfung durch die mit der Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz betrauten nationalen Behörden und Gerichte entzogen sein (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 50).
Deshalb bedarf das Bestehen einer Verknüpfung zwischen zumindest einem der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Verfolgungsgründe und der Strafverfolgung oder Bestrafung im Sinne von § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG der behördlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Prüfung (vgl. EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 48 ff.).
Vielmehr obliegt es den zuständigen Behörden und Gerichten, in Anbetracht sämtlicher von der um internationalen Schutz nachsuchenden Person vorgetragener Anhaltspunkte, die Plausibilität der Verknüpfung zwischen den in § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3b Abs. 1 AsylG genannten Gründen und der Strafverfolgung und Bestrafung zu prüfen, mit der die betroffene Person im Fall der Verweigerung des Militärdienstes unter den in § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG genannten Voraussetzungen rechnen muss (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 54, 56).
Rn. 46 Im Rahmen dieser Prüfung spricht aus unionsrechtlicher Perspektive eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95/EU genannten Voraussetzungen mit einem der fünf in Art. 10 RL 2011/95/EU genannten Gründe in Zusammenhang steht (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 57) und infolgedessen auch eine Verknüpfung im Sinne des § 3a Abs. 3 AsylG vorliegt.
Dies folgt vor allem daraus, dass in einem bewaffneten Konflikt, insbesondere einem Bürgerkrieg, und bei fehlender Möglichkeit, sich seinen militärischen Pflichten zu entziehen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 60) oder eine starke Vermutung dafür spricht (EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-280/21 - Rn. 35), dass die Verweigerung des Militärdienstes von den Behörden des betreffenden Drittlands unabhängig von den persönlichen, eventuell viel komplexeren Gründen des Betroffenen als ein Akt politischer Opposition ausgelegt wird.
Im Hinblick darauf erkennt Art. 4 Abs. 5 RL 2011/95/EU ausdrücklich an, dass ein Antragsteller nicht immer in der Lage sein wird, seinen Antrag durch Unterlagen oder sonstige Beweise zu untermauern, und führt die kumulativen Voraussetzungen auf, unter denen solche Beweise nicht verlangt werden; insoweit stellen die Gründe für die Verweigerung des Militärdienstes und folglich die Strafverfolgung, zu der sie führt, subjektive Gesichtspunkte des Antrags dar, für die ein unmittelbarer Beweis besonders schwer erbracht werden kann (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 55).
Rn. 48 Ob die Verknüpfung zwischen den in Art. 2 Buchst. d und Art. 10 RL 2011/95/EU genannten Gründen und der Strafverfolgung oder Bestrafung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95/EU plausibel ist, steht aber unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Prüfung durch die nationalen Behörden und Gerichte in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände, wie der Gerichtshof der Europäischen Union mehrfach ausdrücklich betont hat (vgl. hierzu insbesondere EuGH, Urteile vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 50 ff., 56, 61 …und vom 12. Januar 2023 - C-280/21 - Rn. 35, 38, 39 i. V. m. Rn. 33).
- EuGH, 12.01.2023 - C-280/21
Migracijos departamentas (Motifs de persécution fondés sur des opinions …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Kommt es dem bei der Verfolgungsprognose hinsichtlich der erforderlichen Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund nicht nach, so steht seine Entscheidung weder mit der Zielsetzung des Flüchtlingsrechts (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 19 m. w. N.) noch mit den maßgeblichen unionsrechtlichen Vorgaben für das Verständnis des § 3a Abs. 3 AsylG (EuGH, Urteile vom 19. November 2020 - C-238/19 - und vom 12. Januar 2023 - C-280/21 [ECLI:EU:C:2023:13], P. I. -) im Einklang.Dies folgt vor allem daraus, dass in einem bewaffneten Konflikt, insbesondere einem Bürgerkrieg, und bei fehlender Möglichkeit, sich seinen militärischen Pflichten zu entziehen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht (EuGH…, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 60) oder eine starke Vermutung dafür spricht (EuGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-280/21 - Rn. 35), dass die Verweigerung des Militärdienstes von den Behörden des betreffenden Drittlands unabhängig von den persönlichen, eventuell viel komplexeren Gründen des Betroffenen als ein Akt politischer Opposition ausgelegt wird.
Rn. 48 Ob die Verknüpfung zwischen den in Art. 2 Buchst. d und Art. 10 RL 2011/95/EU genannten Gründen und der Strafverfolgung oder Bestrafung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95/EU plausibel ist, steht aber unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Prüfung durch die nationalen Behörden und Gerichte in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände, wie der Gerichtshof der Europäischen Union mehrfach ausdrücklich betont hat (…vgl. hierzu insbesondere EuGH, Urteile vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 50 ff., 56, 61 und vom 12. Januar 2023 - C-280/21 - Rn. 35, 38, 39 i. V. m. Rn. 33).
Dabei sind alle relevanten Tatsachen und auch der allgemeine Kontext des Herkunftslands der Person, die die Anerkennung als Flüchtling beantragt, zu berücksichtigen, insbesondere seine politischen, rechtlichen, justiziellen, historischen und soziokulturellen Aspekte (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-280/21 - Rn. 39, 38 i. V. m. Rn. 33).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18
(materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft; …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Kommt es dem bei der Verfolgungsprognose hinsichtlich der erforderlichen Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund nicht nach, so steht seine Entscheidung weder mit der Zielsetzung des Flüchtlingsrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 19 m. w. N.) noch mit den maßgeblichen unionsrechtlichen Vorgaben für das Verständnis des § 3a Abs. 3 AsylG (EuGH, Urteile vom 19. November 2020 - C-238/19 - und vom 12. Januar 2023 - C-280/21 [ECLI:EU:C:2023:13], P. I. -) im Einklang.Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich der Tatrichter gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls von der Richtigkeit seiner - verfahrensfehlerfrei - gewonnenen Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 sowie vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 22 und - 1 C 33.18 - NVwZ 2020, 161 Rn. 21 …und Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7).
- EuGH, 26.02.2015 - C-472/13
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Zwar hat dieser zur Vorgängerregelung des Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2004/83/EG ausgeführt, dass, auch wenn diese Bestimmungen in Bezug auf den erfassten Personenkreis keinen restriktiven Charakter aufweisen, die Eigenschaft als Militärangehöriger eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung darstellt, um den Schutz zu genießen, der mit den Bestimmungen von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2004/83/EG verbunden ist (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 [ECLI:EU:C:2015:117], Shepherd - Rn. 34).Diese Tatsachenwürdigung muss sich auf ein Bündel von Indizien stützen, das geeignet ist, in Anbetracht aller relevanten Umstände - insbesondere der mit dem Herkunftsland verbundenen Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag relevant sind, sowie der individuellen Lage und der persönlichen Umstände des Antragstellers - zu belegen, dass die Gesamtsituation die Begehung der behaupteten Kriegsverbrechen plausibel erscheinen lässt (EuGH…, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 35 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - Rn. 46).
- BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18
Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Ein Verwaltungsgericht darf auch in einem solchen Fall einer Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nur stattgeben, wenn keiner der in § 29 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 AsylG geregelten (echten) Unzulässigkeitsgründe vorliegt (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 7 Rn. 13 m. w. N.).Rn. 15 Eine Unzulässigkeit nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 AsylG setzt voraus, dass es sich bei dem in Betracht gezogenen Staat um einen Drittstaat im Sinne des § 27 AsylG handelt, der bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen und diesem eine den Anforderungen des § 27 AsylG i. V. m. Art. 35 RL 2013/32/EU entsprechende Sicherheit zu gewährleisten (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 7 Rn. 15).
- BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde zu § 3a Abs. 2 Nr. 5 und …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Im Rahmen dieses für die Entscheidungsfindung vorgegebenen Beweismaßes sind dabei auch (widerlegliche oder unwiderlegliche) tatsächliche Vermutungen, Beweiserleichterungen oder Beweislastregeln heranzuziehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10. März 2021 - 1 B 2.21 - juris Rn. 8). - EuGH, 09.09.2015 - C-160/14
Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Rn. 34 Die dargestellte Interpretation des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG bedarf namentlich im Hinblick auf Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95/EU keiner Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV, da die zutreffende Anwendung der hier einschlägigen unionsrechtlichen Vorschriften derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-160/14 [ECLI:EU:C:2015:565], Ferreira da Silva e Brito u. a. - Rn. 38). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich der Tatrichter gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls von der Richtigkeit seiner - verfahrensfehlerfrei - gewonnenen Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 …sowie vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 22 und - 1 C 33.18 - NVwZ 2020, 161 Rn. 21 …und Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2021 - 14 A 3439/18
Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Es ist der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (so z. B. VGH München…, Urteil vom 21. September 2020 - 21 B 19.32725 - juris Rn. 42; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 2 LB 731/19 - juris Rn. 57; OVG Münster, Urteil vom 22. März 2021 - 14 A 3439/18.A - juris Rn. 46 ff.; VGH Mannheim…, Urteil vom 4. Mai 2021 - A 4 S 468/21 - juris Rn. 29 ff.; VGH Kassel…, Urteil vom 23. August 2021 - 8 A 1992/18.A - juris Rn. 54) überwiegend vertretenen Annahme, die Entziehung vom Militärdienst führe in Syrien in der Regel nicht mehr zu einem Wehrstrafprozess, entgegengetreten und hat sich ausführlich mit der Frage, ob ein Betroffener auf mögliche Amnestien verwiesen werden kann, auseinandergesetzt. - VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - A 4 S 468/21
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Militärdienstentzieher
Auszug aus BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21
Es ist der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (so z. B. VGH München…, Urteil vom 21. September 2020 - 21 B 19.32725 - juris Rn. 42; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 2 LB 731/19 - juris Rn. 57; OVG Münster…, Urteil vom 22. März 2021 - 14 A 3439/18.A - juris Rn. 46 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 4. Mai 2021 - A 4 S 468/21 - juris Rn. 29 ff.; VGH Kassel…, Urteil vom 23. August 2021 - 8 A 1992/18.A - juris Rn. 54) überwiegend vertretenen Annahme, die Entziehung vom Militärdienst führe in Syrien in der Regel nicht mehr zu einem Wehrstrafprozess, entgegengetreten und hat sich ausführlich mit der Frage, ob ein Betroffener auf mögliche Amnestien verwiesen werden kann, auseinandergesetzt. - OVG Niedersachsen, 22.04.2021 - 2 LB 147/18
Amnestie; Asylantrag; Ausreise; beachtliche Wahrscheinlichkeit; bestimmte soziale …
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …
- VGH Hessen, 23.08.2021 - 8 A 1992/18
Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher aus Syrien
- BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-238/19
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Service militaire et asile) - Vorlage …
- VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 19.32725
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für jungen syrischen …
- OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 2 LB 731/19
Asyl; Asylantragstellung; Auslandsaufenthalt; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2022 - 3 L 74/21
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei einfacher …
- BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 70.21
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber den Wehrdienst in Syrien …
- BVerwG, 03.03.2021 - 1 B 6.21
Klärungsbedürftigkeit des Bestehens einer Beweiserleichterung für den Flüchtenden …
- VG Berlin, 20.01.2025 - 33 K 504.24
Subsidiärer Schutz für russische Männer im grundwehrdienstpflichtigen Alter
Zwar scheitert es nicht - wie noch in der vorzitierten Kammerentscheidung vertreten wurde - an der fehlenden Eigenschaft des Klägers als Militärangehöriger im Sinne von § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - BVerwG 1 C 22/21 - juris Rn. 18 ff.).Diese durch den Gerichtshof der Europäischen Union angenommene Vermutungsregelung im Sinne eines tatsächlichen Erfahrungssatzes steht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Prüfung durch die nationalen Behörden und Gerichte und rechtfertigt keine Abweichung vom Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - BVerwG 1 C 22/21 - juris Rn. 48 ff.).
Die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit darf aber nicht unter Verzicht auf die Feststellung objektivierbarer Prognosetatsachen auf bloße Hypothesen und ungesicherte Annahmen gestützt werden (BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019, a.a.O., Rn. 22 [st. Rspr]; vgl. zu alldem auch: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - BVerwG 1 C 22/21 - juris Rn. 51 m.w.N. [zu § 3 AsylG]).
- VG Berlin, 24.11.2023 - 33 K 499.16
Asylrecht: Zuerkennung internationalen Schutzes für einen sog. …
Rn. 42 Die Annahme der beachtlichen Wahrscheinlichkeit muss seitens des Gerichts von Amts wegen (§ 86 VwGO) aufgeklärt werden und für eine Stattgabe zur vollen richterlichen Überzeugung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) feststehen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - BVerwG 1 C 22/21 - juris Rn. 42 und 51 f.;… Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - juris Rn. 16).Hierfür bedarf es einer hinreichenden Tatsachengrundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023, a.a.O., Rn. 51;… Urteil vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 - juris Rn. 18 ff.;… Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 - juris Rn. 15 f.).
Rn. 63 Grundsätzlich erfasst § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG zwar auch die Verweigerung des Militärdienstes durch Kläger, die sich im militärdienstpflichtigen Alter befinden, zum Kreis derer gehören, die voraussichtlich dem Militärdienst unterliegen und bei denen beachtlich wahrscheinlich ist, dass sie zeitnah einberufen werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023, a.a.O., Rn. 21).
Ein über derartige strafrechtliche Maßnahmen hinausgehendes, auch eine Zwangsrekrutierung mit anschließendem Fronteinsatz ohne hinreichende militärische Ausbildung umfassendes Begriffsverständnis ist nicht geboten (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023, a.a.O., Rn. 28).
Nicht erfasst sind insbesondere auch gesetzliche, administrative, polizeiliche oder justizielle Maßnahmen (vgl. § 3a Abs. 2 Nr. 2 AsylG; Art. 9 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 2011/95/EU; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023, a.a.O., Rn. 32).
Rn. 74 Allerdings ist das Bundesverwaltungsgericht zuletzt davon ausgegangen, es spreche eine starke Vermutung dafür, dass eine Verweigerung des Militärdienstes von den Behörden eines in einem bewaffneten Konflikt oder einem Bürgerkrieg befindlichen Landes unabhängig von den persönlichen, eventuell viel komplexeren Gründen des Betroffenen als ein Akt politischer Opposition ausgelegt, ihm also eine oppositionelle Gesinnung zugeschrieben wird (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023, a.a.O., Rn. 46 f.).
Das Gericht hat daher bei Prüfung des Vorliegens einer Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 AsylG trotzdem die Prognosetatsachen zu ermitteln, diese im Rahmen einer Gesamtschau zu bewerten und sich auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der genannten Vermutung eine eigene Überzeugung zu bilden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023, a.a.O., Rn. 51).
- BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 7.24
Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen …
Kommt es dem bei der Verfolgungsprognose hinsichtlich der notwendigen Berücksichtigung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen Mitgliedstaat nicht nach, so steht seine Entscheidung weder mit der Zielsetzung des Flüchtlingsrechts noch mit den maßgeblichen unionsrechtlichen Vorgaben im Einklang (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 [ECLI:DE:BVerwG:2023:190123U1C22.21.0] - BVerwGE 177, 289 Rn. 42).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2026 - A 13 S 305/26
Türkei: abgelehnte Gefahr der Gruppenverfolgung von Kurden, Aleviten und …
Rn. 88 Eine Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes in einem Konflikt ist gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG nur eine Verfolgung, wenn der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde, die unter die Ausschlussklauseln des § 3 Abs. 2 AsylG fallen und wenn zwischen dieser Verfolgungshandlung (§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG) und einem Verfolgungsgrund (§ 3b AsylG) eine Verknüpfung im Sinne des § 3a Abs. 3 AsylG besteht (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.11.2020 - C-238/19 - juris Rn. 50; BVerwG…, Beschluss vom 05.07.2023 - 1 B 11.23 - juris Rn. 13; Urteile vom 19.01.2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 41 ff. …und vom 04.07.2019 - 1 C 31.18 - a. a. O. Rn. 34).Rn. 89 § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG erfasst vorbehaltlich entgegenstehender Umstände des Einzelfalls auch die Verweigerung des Militärdienstes durch Antragsteller, die sich im militärdienstpflichtigen Alter befinden, zum Kreis derer gehören, die voraussichtlich dem Militärdienst unterliegen und bei denen beachtlich wahrscheinlich ist, dass sie zeitnah einberufen werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21.06.2023 - 1 B 48.22 - juris Rn. 4; Urteil vom 19.01.2023 a. a. O. Rn. 21 ff.).
Flüchtlingsschutz kommt insoweit nur denjenigen zugute, die durch die Ableistung des Militärdienstes zwangsläufig oder zumindest sehr wahrscheinlich veranlasst würden, Verbrechen im Sinne von § 3 Abs. 2 AsylG (Artikel 12 Abs. 2 Richtlinie 2011/95/EU) zu begehen (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.11.2020 a. a. O. Rn. 35 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 26.02.2015 - C-472/13 - juris Rn. 46; BVerwG…, Beschluss vom 21.06.2023 a. a. O. Rn. 11; Urteil vom 19.01.2023 a. a. O. Rn. 38).
Zwar ist die Wehrdienstentziehung - wie oben dargelegt - strafbar (zu den Begriffen der Strafverfolgung und Bestrafung im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.2023 a. a. O. Rn. 27 ff.).
- VGH Bayern, 08.04.2024 - 11 B 20.30362
Keine Zuerkennung von Flüchtlings- und subsidiärem Schutz für vor Kriegsbeginn …
Eine Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG kann grundsätzlich auch durch einen Schutzsuchenden erfolgen, der noch kein Militärangehöriger ist oder der noch keinen Einberufungsbefehl erhalten hat (BVerwG, U.v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 - BVerwGE 177, 289 Rn. 18).Die Vorschrift erfasst vorbehaltlich entgegenstehender Umstände des Einzelfalls auch die Verweigerung des Militärdienstes durch Antragsteller, die sich im militärdienstpflichtigen Alter befinden, zum Kreis derer gehören, die voraussichtlich dem Militärdienst unterliegen und bei denen beachtlich wahrscheinlich ist, dass sie zeitnah einberufen werden bzw. deren Einberufung alsbald bevorsteht (BVerwG, U.v. 19.1.2023 a.a.O. Rn. 21).
Sieht das Recht des Herkunftsstaates keine Möglichkeit zur Verweigerung des Militärdienstes vor und gibt es kein entsprechendes Verfahren, genügt zur Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen, dass der Betroffene aus seinem Herkunftsland geflohen ist, ohne sich der Militärverwaltung zur Verfügung zu stellen (BVerwG U.v. 19.1.2023 a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).
Es bestehen keine Anhaltspunkte für dauerhafte oder systematische Rechtsverletzungen durch ukrainische Stellen (…vgl. OVG MV, U.v. 20.11.2023 - 4 LB 466/20 - juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 19.1.2023 a.a.O. Rn. 40 betr. Syrien).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2024 - 3 B 22.23
Asyl - Flüchtlingseigenschaft - Maßstab - beachtliche Wahrscheinlichkeit - …
Rn. 17 1. Der Asylantrag des Klägers ist zulässig, weil keiner der Tatbestände des § 29 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AsylG vorliegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 28.18 - juris Rn. 13; Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 14).Rn. 25 Von der Richtigkeit einer gewonnenen Prognose drohender Verfolgung muss das Gericht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage die volle richterliche Überzeugung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) erlangt haben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6.13 - juris Rn. 18; Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 51).
Ist diese Verweigerung nach dem Recht des Herkunftsstaates rechtswidrig und ist der Antragsteller durch die Verweigerung der Strafverfolgung und Bestrafung ausgesetzt, so kann von ihm vernünftigerweise nicht verlangt werden, dass er jene vor der Militärverwaltung zum Ausdruck gebracht hat (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19, EZ - Rn. 27 ff.; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 22).
Diese Begriffe sind nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des Art. 9 Abs. 2 RL 2011/95/EU, den § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG umsetzt, dahingehend zu interpretieren, dass die Strafverfolgung das Handeln der Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) meint, wozu alle strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen zählen, während der Begriff der Bestrafung das Urteil des Strafgerichts selbst und dessen Vollstreckung durch die Strafvollstreckungsorgane erfasst, nicht dagegen über derartige strafrechtliche Maßnahmen hinausgehende (sonstige) Sanktionen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 28;… Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 52.21 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 21.06.2023 - 1 B 48.22
Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG bei …
schon deswegen nicht die Revisionszulassung, weil sie - jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2005 - 1 B 11.05 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 32 S. 13 m. w. N.) - im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 [ECLI:EU:C:2020:945], EZ -) bereits dahingehend geklärt ist, dass eine Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG grundsätzlich auch durch einen Schutzsuchenden erfolgen kann, der noch kein Militärangehöriger ist oder der noch keinen Einberufungsbefehl erhalten hat (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 18 ff.).Eine solche Situation kann nicht nur bei einem Militärangehörigen, sondern auch bei Personen eintreten, deren Einberufung alsbald bevorsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 23).
Ein einzelnes quantitatives Kriterium ist dem nicht zu entnehmen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 37 ff., 40).
Das Berufungsgericht (UA S. 28) hat vielmehr unter ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG…, Beschluss vom 10. März 2021 - 1 B 2.21 - juris Rn. 10; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 50 ff.), nach der die vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellte "starke Vermutung" von Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Prüfung in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände steht und damit keine unwiderlegliche Vermutung oder starre Beweislastregel darstellt, die eine richterliche Überzeugungsbildung nach den zu § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entwickelten Grundsätzen ausschließt, die Situation in Syrien und die individuellen Umstände des Klägers im Einzelnen geprüft und auf dieser Grundlage das Bestehen einer Verknüpfung bejaht (UA S. 27 ff.).
Auch hat das Berufungsgericht die "starke Vermutung" als tatsächlichen Erfahrungssatz (UA S. 28, vgl. hierzu ebenfalls BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 - juris Rn. 47) in seine Prüfung, ob eine Verknüpfung besteht, einbezogen.
- VGH Bayern, 23.07.2026 - 11 ZB 26.30705
Ukraine, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen befürchteter Heranziehung …
Rn. 4 Zwar erfasst § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung (nunmehr § 3 Satz 1 AsylG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.9.2008 [BGBl I S. 1798], zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.7.2026 [BGBl I Nr. 199] i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung [EU] 2024/1347) vorbehaltlich entgegenstehender Umstände des Einzelfalls auch die Verweigerung des Militärdienstes durch Antragsteller, die sich im militärdienstpflichtigen Alter befinden, zum Kreis derer gehören, die voraussichtlich dem Militärdienst unterliegen und bei denen beachtlich wahrscheinlich ist, dass sie zeitnah einberufen werden (BVerwG, U.v. 19.1.2023 - BVerwGE 177, 289 Rn. 21).§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG a.F. bzw. Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung (EU) 2024/1347 zielt darauf, hiervon eine Ausnahme für den spezifischen Fall zu regeln, dass der verweigerte Militärdienst die Teilnahme an Kriegsverbrechen oder anderen völkerrechtswidrigen Handlungen umfassen würde (BVerwG, U.v. 19.1.2023 a.a.O. Rn. 33).
Sie kann - wie hier - auch durch die Furcht begründet sein, sich den Gefahren auszusetzen, die die Ableistung des Militärdienstes im Kontext eines bewaffneten Konflikts mit sich bringt (BVerwG, U.v. 19.1.2023 a.a.O. Rn. 43 f.).
Dies zu prüfen obliegt den nationalen Behörden und Gerichten (BVerwG, U.v. 19.1.2023 a.a.O. Rn. 48).
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits entschieden, die Tatsachenwürdigung im Rahmen der Prüfung, ob die Ableistung des Militärdienstes durch den Antragsteller, der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begehre, diesen zwangsläufig oder zumindest sehr wahrscheinlich veranlassen würde, Verbrechen im Sinne von Art. 12 Abs. 2 RL 2011/95/EU zu begehen, müsse sich auf ein Bündel von Indizien stützen, das geeignet sei, in Anbetracht aller relevanten Umstände - insbesondere der mit dem Herkunftsland verbundenen Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag relevant seien, sowie der individuellen Lage und der persönlichen Umstände des Antragstellers - zu belegen, dass die Gesamtsituation die Begehung der behaupteten Kriegsverbrechen plausibel erscheinen lasse (BVerwG, U.v. 19.1.2023 a.a.O. Rn. 38).
- OVG Niedersachsen, 12.11.2024 - 2 LB 103/23
Ausreise ohne Erlaubnis; Herkunft; Lehrer; Rebellenhochburg; Reservistenliste; …
Der Begriff der "Strafverfolgung" umfasst alle strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 28).Ein weiteres, über derartige strafrechtliche Maßnahmen hinausgehendes, auch eine Zwangsrekrutierung mit anschließendem Fronteinsatz ohne hinreichende militärische Ausbildung umfassendes Begriffsverständnis kommt der Regelung des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG (Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95 EU) nicht zu (BVerwG, Urt. v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 28 f.).
Dem genüge es nicht, wenn die Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes auf einer diffusen Tatsachengrundlage und unter Unterschreitung des Regelbeweismaßes der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) bejaht würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 46 ff.).
Der Gerichtshof habe vielmehr lediglich die rechtlichen Maßstäbe entfaltet, nach denen die Gefahr von Verfolgungshandlungen sowie die Verknüpfung mit flüchtlingsrechtlich erheblichen Verfolgungsgründen zu prüfen und zu beurteilen seien (BVerwG, Urt. v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 49).
- OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 2 LB 37/20
Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen arabischer Volks- und sunnitischer …
Der Begriff der "Strafverfolgung" umfasst alle strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 28).Ein weiteres, über derartige strafrechtliche Maßnahmen hinausgehendes, auch eine Zwangsrekrutierung mit anschließendem Fronteinsatz ohne hinreichende militärische Ausbildung umfassendes Begriffsverständnis kommt der Regelung des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG (Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95 EU) nicht zu (BVerwG, Urt. v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 28 f.).
Dem genüge es nicht, wenn die Voraussetzungen des Flüchtlingsschutzes auf einer diffusen Tatsachengrundlage und unter Unterschreitung des Regelbeweismaßstabes der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit bejaht würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 46 ff.).
Der Gerichtshof habe vielmehr lediglich die rechtlichen Maßstäbe entfaltet, nach denen die Gefahr von Verfolgungshandlungen sowie die Verknüpfung mit flüchtlingsrechtlich erheblichen Verfolgungsgründen zu prüfen und zu beurteilen seien (BVerwG, Urt. v. 19.1.2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 49).
- OVG Niedersachsen, 03.06.2024 - 2 LB 40/24
Antrag eines Yeziden mit syrische Staatsangehörigkeit mit dem Status eines …
- VG Stuttgart, 06.09.2024 - A 11 K 788/23
Syrien: Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2024 - 3 B 14.23
Syrien: Keine Flüchtlingseigenschaft wegen Wehrdienstentziehung
- OVG Niedersachsen, 26.09.2024 - 2 LB 57/24
Syrien: Keine politische Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung
- VG Berlin, 25.10.2023 - 8 K 304.21
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: Rückkehrgefährdung eines syrischen …
- VG Berlin, 25.10.2023 - 8 K 196.21
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: Rückkehrgefährdung eines syrischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2024 - 3 B 35.23
Syrien: keine Flüchtlingseigenschaft wegen Wehrdienstentzug
- VG Ansbach, 28.08.2024 - AN 4 K 21.30034
Ukraine: Kein subsidiärer Schutz wegen Krieg in der Ukraine
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2026 - A 12 S 1278/25
Klage eines türkischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …
- VG Berlin, 14.09.2023 - 13 K 143.21
- OVG Niedersachsen, 24.04.2026 - 4 LB 83/26
Asyl; Europarecht; Europäischer Gerichtshof; Antrag auf internationalen Schutz; …
- VG Berlin, 09.10.2023 - 8 K 79.21
Asylfolgeantrag eines syrischen Militärdienstpflichtigen: Verpflichtung zur …
- VG Berlin, 14.09.2023 - 13 K 166.21
- BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 5.24
Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
- VGH Bayern, 11.01.2024 - 21 B 19.33072
Erfolgslose Aufstockerklage (Asyl - Syrien)
- BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 6.24
Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen …
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2026 - A12 S 1278/25
Gewissensentscheidung; Herkunftslandinformationen; Musterungsflucht; Türkei; …
- VG Berlin, 20.01.2025 - 33 K 519.24
Ukraine-Krieg: Subsidiärer Schutz für wehrdienstpflichtige Russen
- VG Düsseldorf, 01.07.2024 - 12 K 4963/24
- BVerwG, 05.07.2023 - 1 B 11.23
Verknüpfung der Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des …
- VG Berlin, 25.10.2023 - 18 K 191.21
Asylfolgeantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- OVG Niedersachsen, 24.04.2026 - 4 LB 86/26
Widerruf; Abschiebungsverbote; Wehrdienst; Tschetschenien; Täuschung; …
- VGH Bayern, 05.03.2024 - 21 B 23.30059
Syrien: kein Anspruchs auf Flüchtlingsschutz in Zusammenhang mit einer Entziehung …
- VG Schleswig, 27.08.2026 - 16 A 159/25
Zwangsrekrutierung Tschetschenien (Russische Föderation)
- BVerwG, 22.07.2021 - 1 B 27.21
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine …
- VGH Bayern, 20.02.2024 - 21 B 22.30024
Syrien: kein Anspruchs auf Flüchtlingsschutz in Zusammenhang mit einer Entziehung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 466/20
Allgemeine Haftbedingungen in der Ukraine; Rückkehrgefährdung eines ukrainischen …
- VG Düsseldorf, 16.05.2025 - 17 K 432/23
Syrien, Verbesserungsklage, Flüchtlingseigenschaft, Verpflichtungsklage, Frauen, …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
Asyl Eritrea -Ableistung des Nationaldienstes
- VG Cottbus, 20.06.2024 - 5 K 525/24
Behauptete Zwangsrekrutierung durch Al-Schabaab, junger Mann, Kind aus …
- VG Gelsenkirchen, 22.08.2023 - 6a K 1193/22
Asyl Armenien Bargkarabach Wehrdienst
- VG Karlsruhe, 09.01.2025 - A 12 K 3586/24
Gefahr der politisch motivierten Strafverfolgung eines Kurden, der einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2024 - 14 A 445/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2024 - 13 A 3164/19
Afghanistan: Kein subsidiärer Schutz ohne individuell gefahrerhöhende Umstände
- VG Trier, 01.07.2025 - 2 K 4973/24
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2024 - 3 L 26/24
Verfolgung wegen Entziehung vom Militärdienst bei einem im Zeitpunkt der Ausreise …
- VG Frankfurt/Oder, 03.11.2023 - 6 K 475/19
Russische Föderation: Familie mit minderjährigen Kindern; Kein abgeleiteter …
- VG Cottbus, 26.02.2026 - 5 K 1855/24
14-jähriger Voraufenthalt in Äthiopien, 28-jährige Mutter eines Kleinkindes, …
- VG Bayreuth, 13.10.2025 - B 5 K 24.31929
- VG Trier, 29.01.2025 - 7 K 2214/24
Ukraine: Interner Schutz in Zentral- und Westukraine; bei Einreiseverbot …
- VG Trier, 24.06.2025 - 2 K 5469/24
- VG Düsseldorf, 16.08.2024 - 17 K 3593/22
Informationsaustausch, unbeachtlicher Verfahrensfehler, Flüchtlingseigenschaft, …
- VG Düsseldorf, 10.06.2024 - 12 K 2010/24
Ägypten: Unbefristeter türkischer Aufenthaltstitel als "politischer …
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
- VG Berlin, 27.04.2023 - 34 K 69.21
Asylrecht: Subsidiärer Schutz für einen originär aus Syrien stammenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2026 - 1 A 976/25
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher …
- OVG Sachsen, 18.11.2025 - 2 A 1017/19
AsylG Russische Föderation; Einberufung zum Militärdienst; 32jähriger ohne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2024 - 13 A 3163/19
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2024 - A 9 S 1653/22
Tunesien
- VG Berlin, 22.11.2023 - 18 K 11.23
Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen syrischen …
- VG Wiesbaden, 04.06.2025 - 2 K 202/24
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 2/23
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
- VG München, 03.07.2023 - M 22 K 22.31540
Asylverfahren, Syrien: Erfolglose sog. Aufstockerklage
- VG Aachen, 30.01.2026 - 8 K 1061/24
- VG Berlin, 05.03.2025 - 33 K 495.23
- VG Karlsruhe, 26.02.2025 - A 18 K 5237/24
- VG Berlin, 02.03.2026 - 33 K 518.24
- VG Berlin, 28.02.2025 - 33 K 620.24
Russische Föderation: Subsidiärer Schutz wegen Einberufung in den Kriegsdienst
- VG Kassel, 24.04.2025 - 5 K 35/22
- VG Berlin, 02.03.2026 - 33 K 406.24
- OVG Sachsen, 22.12.2025 - 3 A 210/25
Asyl; grundsätzliche Bedeutung; richterliche Überzeugungsbildung, ; …
- VG Berlin, 02.07.2025 - 12 K 210.24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2024 - 13 A3163/19
Afghanistan: Kein subsidiärer Schutz ohne individuell gefahrerhöhende Umstände
- VG Bayreuth, 10.10.2024 - B 6 K 23.30772
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Heranziehung eines 41-jährigen …
- VG Würzburg, 11.02.2026 - W 6 K 25.30447
Ukraine, Flüchtlingseigenschaft, verneint, befürchtete Einziehung zum Wehrdienst, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2024 - 3 L 100/24
Zu den Begründungsanforderungen der Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher
- VG Osnabrück, 23.05.2024 - 7 A 139/23
Russiche Förderation: Kein Flüchtlingsschutz und kein subsidiärer Schutz für …
- VG Berlin, 22.05.2025 - 3 K 58.24
Asylrecht (Syrien): Entziehung vom Wehrdienst; Regimewechsel
- VG Frankfurt/Oder, 05.05.2025 - 6 K 993/23
- VG Augsburg, 04.10.2024 - Au 2 K 24.30579
Asylrecht Russische, Föderation, behauptete afghanische und russische …
- VG Gera, 26.09.2024 - 6 K 1311/23
Côte d'Ivoire: Klage einer Mutter und ihres minderjährigen Sohnes abgewiesen; …
- VG Berlin, 09.01.2026 - 33 K 484.24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2025 - 4 A 2762/24
- VG Berlin, 11.04.2025 - 8 K 424.23
- VG Gera, 13.03.2024 - 6 K 1310/23
Elfenbeinküste: Interner Schutz bei sexueller Gewalt
- VG Schleswig, 26.02.2024 - 16 A 104/22
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