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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14830
BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20 (https://dejure.org/2020,14830)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2020 - 1 C 25.20 (https://dejure.org/2020,14830)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2020 - 1 C 25.20 (https://dejure.org/2020,14830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Schriftsatznachlassantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem als Flüchtling anerkannten Sohn; Erfüllen der für die Erteilung eines Visums geltenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG des gültigen Passes; Verletzung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Schriftsatznachlassantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Rn. 25 Das Oberverwaltungsgericht wird bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen haben, dass das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu den Fragen ersucht hat, ob der vom EuGH im Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - zugrunde gelegte Zeitpunkt für das Bestehen der Minderjährigkeit beim Elternnachzug auch dann zur Zulassung des Familiennachzuges führt, wenn - wie nach deutscher Rechtslage - den Eltern ein Aufenthaltsrecht zur Familienzusammenführung nur bis zur Volljährigkeit des Kindes zusteht, ob der Familienzusammenführungsantrag deswegen in Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/86/EG abgelehnt werden darf und welche Anforderungen an das Bestehen von tatsächlichen familiären Bindungen i.S.v. Art. 16 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/86/EG zwischen den nachziehenden Eltern und dem inzwischen volljährig gewordenen Flüchtling zu stellen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 -).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 9.19

    EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Rn. 25 Das Oberverwaltungsgericht wird bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen haben, dass das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu den Fragen ersucht hat, ob der vom EuGH im Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - zugrunde gelegte Zeitpunkt für das Bestehen der Minderjährigkeit beim Elternnachzug auch dann zur Zulassung des Familiennachzuges führt, wenn - wie nach deutscher Rechtslage - den Eltern ein Aufenthaltsrecht zur Familienzusammenführung nur bis zur Volljährigkeit des Kindes zusteht, ob der Familienzusammenführungsantrag deswegen in Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/86/EG abgelehnt werden darf und welche Anforderungen an das Bestehen von tatsächlichen familiären Bindungen i.S.v. Art. 16 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/86/EG zwischen den nachziehenden Eltern und dem inzwischen volljährig gewordenen Flüchtling zu stellen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 -).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 10).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Rn. 20 Eine begründete Verletzung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Beteiligte alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 ; vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 -, BVerfGE 15, 256 und vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 - BVerfGE 28, 10 ).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Bei neuem tatsächlichen Vorbringen muss er eine Unterbrechung, Vertagung oder eine Schriftsatzfrist beantragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 2 B 79.08

    Anspruch auf Ausbildung zur Finanzbeamtin - Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Bei der Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe ein Schriftsatznachlass gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 ZPO zu gewähren ist, hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Verfahrensbeschleunigung als auch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 23. April 2009 - 2 B 79.08 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Rn. 20 Eine begründete Verletzung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Beteiligte alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 ; vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 -, BVerfGE 15, 256 und vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 - BVerfGE 28, 10 ).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 26.19

    Visaerteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Rn. 16 Das Verfahren über die Revision der Beklagten und des Klägers ist zunächst unter dem Aktenzeichen 1 C 26.19 geführt worden.
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Rn. 20 Eine begründete Verletzung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Beteiligte alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 ; vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 -, BVerfGE 15, 256 und vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 - BVerfGE 28, 10 ).
  • BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 211.01

    Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs als revisionsbegründender …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Das rechtliche Gehör ist im Fall einer Nichtverarbeitung von tatsächlichem Vorbringen eines Beteiligten erst dann verletzt, wenn der Vortrag aus der Perspektive des Gerichts für das angefochtene Urteil entscheidungserheblich gewesen wäre (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2001 - 1 B 211.01 -, InfAuslR 2002, 150).
  • BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 79.77

    Verfahrensbeteiligter; Bevollmächtigter; Mündliche Verhandlung; Rechtliche …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2025 - 8 A 10317/24

    Nachbarrechte verletzende maßgeschneiderte Baugenehmigung; …

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, ob dies voraussichtlich mit der Einholung neuer Informationen oder sonstiger tatsächlicher Nachforschungen verbunden sein wird (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 1 C 25.20 -, juris, Rn. 19;… Meissner/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, a.a.O., § 173 VwGO, Rn. 202;… W. R. Schenke, in: Kopp/Schenke, a.a.O., § 104, Rn. 9;… Anders, in: Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl. 2022, § 283, Rn. 10).

    Bei seiner nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung über die Gewährung eines Schriftsatznachlasses bei Vorliegen erheblicher Gründe hat das Gericht sowohl das Gebot der Verfahrensbeschleunigung als auch den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020, a.a.O., juris, Rn. 20).

  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 23 ZB 18.33102

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag des Bundesamts gegen Feststellung eines …

    Es verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, B.v. 15.4.1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43; BVerwG, U.v. 23.4.2020 - 1 C 25.20 - BeckRS 2020, 12376 Rn. 19).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Fall einer Nichtverarbeitung von tatsächlichem Vorbringen daher erst dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht aus seiner Perspektive entscheidungserhebliches tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 15.4.1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43; BVerwG, U.v. 23.4.2020 - 1 C 25.20 - BeckRS 2020, 12376 Rn. 20; B.v. 15.12.2011 - 10 B 38/11 - BeckRS 2012, 45689; B.v. 16.11.2001 - 1 B 211/01 - InfAuslR 2002, 150).

    Rn. 4 Ferner ist die Garantie rechtlichen Gehörs dann nicht verletzt, wenn der rechtmittelführende Beteiligte es verabsäumt hat, sich unter Einsatz der ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Mittel rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, B.v. 25.5.1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9; BVerwG, U.v. 23.4.2020 - 1 C 25.20 - BeckRS 2020, 12376 Rn. 20), etwa an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen oder Beweisanträge zu stellen (…vgl. Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 78 AsylG Rn. 32;… Hofmann in NK-Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 78 AsylVfG Rn. 50 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 26.19

    Visaerteilung

    Der Rechtsstreit wird hinsichtlich der Revision des Klägers zu 2 gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2019 unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 25.20 abgetrennt.
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