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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,626
BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78 (https://dejure.org/1978,626)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1978 - 1 C 33.78 (https://dejure.org/1978,626)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1978 - 1 C 33.78 (https://dejure.org/1978,626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger Spruchkörper - Offenkundige Verhinderung des Vorsitzenden - Feststellung des Verhinderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1374 (Ls.)
  • DÖV 1979, 299
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78
    Diese Frage ist jedoch durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125 [155 ff.]) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78
    Diese Vorschrift soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (BVerfGE 17, 294 [299]; 30, 149 [152]).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78
    Diese Vorschrift soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (BVerfGE 17, 294 [299]; 30, 149 [152]).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78
    Nach einhelliger Auffassung, der sich auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 24, 33 [54] angeschlossen hat, wird das Recht auf den gesetzlichen Richter nicht allein schon dadurch verletzt, daß Neuregelungen, die das Recht über den gesetzlichen Richter ändern, auch die bereits unter der Geltung des alten Rechts anhängig gewordenen Fälle mit erfassen: Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht solchen Neuregelungen nicht entgegen, wenn das neue Gesetz - sei es auch für bereits verwirklichte Tatbestände - generell gilt, also außer anhängigen Verfahren auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger gleichartiger Fälle erfaßt (…BVerfG, a.a.O., S. 54 f.).
  • BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Spruchkörpers - Bestimmung …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78
    Einer Entscheidung darüber, ob der Vorsitzende eines Spruchkörpers verhindert ist, bedarf es jedoch nach allgemeiner Auffassung jedenfalls in den Fällen nicht, in denen der Vorsitzende offenkundig an der Wahrnehmung der ihm obliegenden richterlichen Geschäfte verhindert ist; denn dann wäre es ein übertriebener Formalismus, die Feststellung des Verhinderungsgrundes zur Voraussetzung für die Heranziehung des nächstberufenen Richters zu machen (BGHSt 12, 113 [114]; OLG Koblenz, DRiZ 1966, 267;… Löwe-Rosenberg, Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, 23. Aufl. 1978 RdNrn. 14, 15 zu § 21 f GVG).
  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78
    Einer Entscheidung darüber, ob der Vorsitzende eines Spruchkörpers verhindert ist, bedarf es jedoch nach allgemeiner Auffassung jedenfalls in den Fällen nicht, in denen der Vorsitzende offenkundig an der Wahrnehmung der ihm obliegenden richterlichen Geschäfte verhindert ist; denn dann wäre es ein übertriebener Formalismus, die Feststellung des Verhinderungsgrundes zur Voraussetzung für die Heranziehung des nächstberufenen Richters zu machen (BGHSt 12, 113 [114]; OLG Koblenz, DRiZ 1966, 267;… Löwe-Rosenberg, Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, 23. Aufl. 1978 RdNrn. 14, 15 zu § 21 f GVG).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits …

    Rn. 19 Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht daher einer Änderung der Zuständigkeit auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (vgl. BVerfGE 24, 33 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 1843/00 -, NJW 2003, S. 345; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 1837/00 -, veröffentlicht in Juris;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1988 - 1 BvR 155/85 u.a. -, NJW 1989, S. 382 ; vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1978 - 1 C 33/78 -, DÖV 1979, S. 299 f.;… Degenhardt, in: Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 101 Rn. 12;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, Kommentar zum Grundgesetz, Band III, Art. 101 Rn. 18;… Wassermann, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 101 Rn. 16;… Sowada, Der gesetzliche Richter im Strafverfahren, 2002, S. 258;… Kissel, GVG, 3. Aufl., § 21e Rn. 99).
  • BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93

    1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2. …

    Das Recht auf den gesetzlichen Richter wird nicht dadurch verletzt, daß infolge der geschäftsplanmäßigen Zuweisung eines Sachbereichs (hier Streitsachen des FA A) an einen anderen als den bisherigen Spruchkörper (hier 2. Senat mit Richter D) eine bereits anhängige Sache aus diesem Sachbereich auf den nunmehrigen Spruchkörper (2. Senat ohne Richter D) übergeht (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 21. November 1978 1 C 33.78, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1979, 299;… Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und anderen Nebengesetzen, § 21e GVG Rdnr. 10, 18).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Die Geschäftsverteilungsbeschlüsse wirken nicht über das laufende Geschäftsjahr hinaus; sie treten mithin am Ende des Geschäftsjahres nach dem "Jährlichkeitsprinzip" von selbst außer Kraft (vgl. Urteil vom 21. November 1978 - BVerwG 1 C 33.78 - in Buchholz 310 § 133 Nr. 22;… Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 67.82 - a.a.O.).

    (vgl. BVerwG 1 C 33.78, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, Komm. 3, 48. Aufl. 1990, GVG § 21 e Anm. 2 D).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2016 - 3 A 10151/16

    Nichtigkeitsrüge in Disziplinarverfahren; Besetzung des Disziplinarsenats; …

    Auch wenn die gesonderte Feststellung einer auftretenden Verhinderung aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit in aller Regel vorzugswürdig sein mag, kann auf eine solche Feststellung verzichtet werden, wenn die Verhinderung aus tatsächlichen Gründen offensichtlich eingetreten ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1979 - II ZR 31/79 -, DRiZ 1980, 147; und vom 9. September 1987 - 3 StR 233/87 -, BGHSt 35, 55 [56]; BVerwG, Urteile vom 21. November 1978 - 1 C 33.78 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22 und vom 16. September 1980 - 1 C 55.77 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 28;… Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013 § 21e GVG, Rn. 43;… Valerius, in: Beck'scher Online-Kommentar StPO, § 21 f GVG Rn. 7).

    Rn. 45 Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf bei offenkundiger Verhinderung des Vorsitzenden der nach der Geschäftsverteilung zur Vertretung berufene Richter ohne Feststellung des Verhinderungsgrundes herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1978 - 1 C 33.78 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 1 C 10754/10

    Unterlaufen der Monatsfrist für die Erhebung der Nichtigkeitsklage; …

    Rn. 23 Das Abstraktionsprinzip wird jedenfalls nicht verletzt, wenn eine derartige Übergangsregelung nach § 21e Abs. 4 GVG hinsichtlich anhängiger Streitsachen unterlassen wird und infolge der geschäftsplanmäßigen umfassenden Zuweisung eines Sachgebietes an einen anderen als den bisher zuständigen Spruchkörper eine bereits anhängige Streitsache auf einen anderen Spruchkörper übergeht (BVerwG 1 C 33.78;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, Kommentar, 48. Auflage 1990, GVG § 21e Anm. 2 D).
  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche …

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. November 1978 - BVerwG 1 C 33.78 - (Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22 = NJW 1979, 1374 [nur Leitsätze]) ausgeführt hat, findet die von der Revision vertretene Auffassung weder in dieser Regelung noch in der verfassungsrechtlichen Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine Stütze: Das Gesetz verbietet angesichts des Jährlichkeitsprinzips der Geschäftsverteilung nicht, bereits anhängige Sachen durch den jährlichen Geschäftsverteilungsplan einem anderen Spruchkörper zuzuweisen als dem, bei dem sie anhängig geworden sind.
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an …

    Da das Präsidium nicht gehindert ist, im Rahmen der Jahresgeschäftsverteilung bereits anhängige Verfahren einer anderen als der bisher zuständigen Kammer zuzuweisen (BVerwG, DÖV 1979, 299; BFH, Betrieb 1970, 715), gilt nach dem Wortlaut des § 21 e Abs. 3 GVG das gleiche für Geschäftsverteilungsänderungen, die auf diese Bestimmung gestützt sind.
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 67.82

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Verwaltungsgerichts - …

    Durch das Jährlichkeitsprinzip soll gerade ermöglicht werden, daß die mannigfachen, für die Geschäftsverteilung bedeutsamen Umstände, die ständig Veränderungen unterliegen, zu Beginn des Geschäftsjahrs auch dann berücksichtigt werden können, wenn sie zu einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans während des Geschäftsjahres nicht berechtigen würden oder nicht berechtigt hätten (vgl.Urteil vom 21. November 1978 - BVerwG 1 C 33.78 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 16 U 139/12

    Schadenersatz aus Verletzung von Anwalts- und Beratungsvertrag

    Da auch für die anhängig gewordenen Verfahren die Wirkungen des Geschäftsverteilungsplans mit dem Ablauf des Geschäftsjahres enden, für das er aufgestellt worden ist, sind auch sie nach allgemeinen, abstrakten Merkmalen neu auf die Spruchkörper zu verteilen (BVerwG, Urteil vom 21.11.1978, 1 C 33.78 = DÖV 79, 299).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 9 CB 282.81

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Der Revisionsvortrag, daß die Gründe für die Verhinderung des ehrenamtlichen Richters "nicht ersichtlich" seien, genügt der Bezeichnungspflicht des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht; denn einer förmlichen Feststellung des Verhinderungsgrundes bedarf es nicht in jedem Falle (vgl. Urteil vom 21. November 1978 - BVerwG 1 C 33.78 - [DÖV 1979, 299] m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80

    Materielle Anknüpfung bei der Rechtsmittelzuständigkeit - Umfang des Grundsatzes …

  • BVerwG, 28.04.1989 - 8 C 65.88

    Frist für die Begründung der Revision - Anforderungen an einen Schriftsatz zur …

  • BVerwG, 03.06.1992 - 4 B 91.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 28.04.1989 - 8 C 66.88

    Rechtzeitigkeit einer Revisionsbegründung - Rechtmäßigkeit der Besetzung eines …

  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 43/82

    Verhinderung des Senatsvorsitzenden des OLG München - Durchführung einer …

  • BVerwG, 03.06.1992 - 4 B 90.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Hamburg, 10.12.1997 - Bf V 124/97

    Geschäftsverteilung; Änderung; Spruchkörper; Neues Geschäftsjahr

  • BVerwG, 22.12.1980 - 3 B 44.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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