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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39007
OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11 (https://dejure.org/2013,39007)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2013 - 1 C 37/11 (https://dejure.org/2013,39007)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2013 - 1 C 37/11 (https://dejure.org/2013,39007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7; BauNVO § 11 Abs. 1; ZPO § 265 Abs. 2

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 7; BauNVO § 11 Abs. 1; ZPO § 265 Abs. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Normenkontrollantrag eines Grundeigentümers bei Veräußerung des Grundstücks während der Anhängigkeit des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets "Hotel" ist bei fehlender Rentabilität abwägungsfehlerhaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets "Hotel" ist bei fehlender Rentabilität abwägungsfehlerhaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Normenkontrollantrag eines Grundeigentümers bei Veräußerung des Grundstücks während der Anhängigkeit des Verfahrens

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 209
  • BauR 2014, 665
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Die Festsetzung einer einzigen zulässigen Nutzungsart, deren Rentabilität auf Dauer nicht erwartet werden kann, ist abwägungsfehlerhaft (wie BVerwG, Urt. v. 29.09.1978, BVerwGE 56, 283, 289 f.).

    Rn. 13 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin hat das Bundesverwaltungsgericht das Senatsurteil durch Beschluss vom 29. September 2011 - 4 BN 30.11 - wegen einer "sinngemäß" geltend gemachten Gehörsrüge aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen (§ 133 Abs. 6 VwGO), weil der Normenkontrollsenat auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1978 - 4 C 30.76 - (BVerwGE 56, 283) zur Frage der Abwägungsfehlerhaftigkeit einer dauerhaft unrentablen Nutzung, auf das die Antragstellerin - wenn auch unter Angabe eines unzutreffenden Entscheidungsdatums - im Auslegungsverfahren und im Normenkontrollverfahren hingewiesen habe, in den Entscheidungsgründen nicht eingegangen sei.

    Entgegen den Ausführungen des Senats im aufgehobenen Normenkontrollurteil vom 20. April 2011 - 1 C 31/08 - sei die angegriffene Festsetzung mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG und Art. 31 SächsVerf unvereinbar und verstoße nach den Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. September 1978, BVerwGE 56, 283) gegen das Abwägungsgebot.

    Rn. 34 Bei dieser Beurteilung geht der Senat mit dem von der Antragstellerin mehrfach zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1978 (BVerwGE 56, 283, 289 f. und Leitsatz 3) von folgendem Prüfungsmaßstab aus, der auch dem Beweisbeschluss vom 9. Oktober 2012 zugrunde lag:.

    Rn. 43 Ob ein Zinssatz in Höhe von 8 % zur Berechnung der Kapitalkosten für das "Betriebsergebnis IIb" - im Rahmen einer bauplanungsrechtlichen "Zumutbarkeitsprüfung" nach den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. September 1978 (a. a. O.) entwickelten Maßstäben - als angemessen anzusehen ist, mag dahinstehen.

    Der dafür in den Blick zu nehmende Zeitraum wird im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1978 (a. a. O.) nicht näher umschrieben.

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 C 31/08

    Bebauungsplan, Präklusion, Abwägungsvorlage, Abwägungszwang, Abwägungsergebnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Den am 8. Dezember 2008 gestellten Normenkontrollantrag der Antragstellerin lehnte 12 der erkennende Senat durch Normenkontrollurteil vom 20. April 2011 - 1 C 31/08 - als zulässig, aber unbegründet ab.

    Entgegen den Ausführungen des Senats im aufgehobenen Normenkontrollurteil vom 20. April 2011 - 1 C 31/08 - sei die angegriffene Festsetzung mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG und Art. 31 SächsVerf unvereinbar und verstoße nach den Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 29. September 1978, BVerwGE 56, 283) gegen das Abwägungsgebot.

    Diese Annahme des Gemeinderats der Antragsgegnerin wird durch das eingeholte Sachverständigengutachten ebenso widerlegt wie die dem aufgehobenen Normenkontrollurteil des erkennenden Senats vom 20. April 2011 - 1 C 31/08 - zugrundeliegende Annahme, die niedrigen Erwerbskosten für das im Jahr 2007 beim Amtsgericht L...... ersteigerte Hotelgrundstück hätten ohne weiteres eine dauerhaft wirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Die Anforderungen des § 1 Abs. 7 BauGB beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das Abwägungsergebnis (zur Unterscheidung: BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 1972, BVerwGE 41, 67, 71), wobei nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgebend ist.

    Rn. 33 Ein Abwägungsmangel in Form eines fehlerhaften Abwägungsergebnisses - also dem, was bei dem Abwägungsvorgang "herausgekommen" ist (so die Formulierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 a. a. O.) - liegt hier vor, weil die Antragsgegnerin durch die Festsetzung des "Sondergebiets Hotel" einen Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen hat, der zur objektiven Gewichtigkeit des Eigentumsrechts des Grundeigentümers außer Verhältnis steht und damit die Grenzen der bauplanerischen Gestaltungsfreiheit überschreitet (…zu dieser Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… NK-Urt. des Senats v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, Rn. 49, zur Veröffentlichung vorgesehen), da eine Rentabilität der für das Flurstück Nr. F1... der Gemarkung N.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    § 11 Abs. 1 BauNVO gestattet die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets "Hotel" (Abgrenzung zu OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 12.01.2012 - 1 C 10546/11 -, juris Rn. 26).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zur Entscheidung gestellte Sachverhalt von dem durch Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Januar 2012 - 1 C 10546/11 - (…juris Rn. 24 ff.) entschiedenen Fall eines unbebauten "Sondergebiets Hotel" in ungünstiger Lage des Rheintals, für das sich über einen Zeitraum von nahezu 30 Jahren kein geeigneter Investor finden ließ.

  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 354/12

    Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer ehemaligen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Vergleichsobjekte, wie sie etwa bei der Bestimmung einer ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnräume vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage herangezogen werden (so etwa BGH, Urt. v. 3. Juli 2013, NJW 2013, 2963 f.) stehen bei sog. Spezialimmobilien wie Hotels regelmäßig nicht zur Verfügung.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Die auch bei Planänderungen bestehende Verpflichtung der jeweiligen Gemeinde, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, ist verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309; zusammenfassend Berkemann, DVBl. 2013, 1280, 1288 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Die Wirksamkeit des ursprünglichen Bebauungsplans, den der Senat nicht zu überprüfen hatte, bleibt vom vorliegenden Normenkontrollurteil unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. August 1990, BVerwGE 85, 289, Leitsatz 1).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Rn. 33 Ein Abwägungsmangel in Form eines fehlerhaften Abwägungsergebnisses - also dem, was bei dem Abwägungsvorgang "herausgekommen" ist (…so die Formulierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 a. a. O.) - liegt hier vor, weil die Antragsgegnerin durch die Festsetzung des "Sondergebiets Hotel" einen Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen hat, der zur objektiven Gewichtigkeit des Eigentumsrechts des Grundeigentümers außer Verhältnis steht und damit die Grenzen der bauplanerischen Gestaltungsfreiheit überschreitet (zu dieser Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… NK-Urt. des Senats v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, Rn. 49, zur Veröffentlichung vorgesehen), da eine Rentabilität der für das Flurstück Nr. F1... der Gemarkung N.
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Die Verpflichtung aus § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, erfasst als "erste Schranke" der Bauleitplanung nur "grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe" (BVerwG, Urt. v. 27. März 2013, BauR 2013, 1399), also nicht solche Fälle, in denen sich die dauerhafte Unwirtschaftlichkeit einer festgesetzten Nutzung - wie hier (dazu sogleich) - erst durch Einholung eines Sachverständigengutachtens feststellen lässt.
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11
    Die Antragsbefugnis i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO als die auf der Grundlage des Antragsvorbringens bestehende Möglichkeit einer Verletzung der Antragstellerin in eigenen subjektiven Rechten durch die zur Überprüfung gestellte Rechtsvorschrift folgt für einen Eigentümer, dessen Grundstück unmittelbar von der Planänderung betroffen ist, zuvörderst aus dem Eigentumsrecht des Art. 14 Abs. 1 GG, weil die Festsetzungen eines (rechtmäßigen) Bebauungsplans zu den Nutzungen seines Grundstücks Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2011 - 8 S 1044/09

    Zum Rechtsschutzinteresse in einem Normenkontrollverfahren gegen einen …

  • OVG Sachsen, 10.06.2010 - 1 B 818/06

    Denkmal, Erhalt, Zumutbarkeit

  • OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten …

  • BVerwG, 29.09.2011 - 4 BN 30.11

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans für das Grundstück eines Antragstellers durch …

  • OVG Sachsen, 08.12.1993 - 1 S 143/92

    Normenkontrolle, Bauleitpläne, Wasserrecht, Antragsbefugnis, Abwägungsgebot, …

  • VGH Bayern, 16.04.2008 - 2 N 06.865

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Veräußerung des Grundstücks; …

  • OVG Sachsen, 27.07.2017 - 1 C 5/14

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsfrist; Antragsbefugnis; …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1. August 2001, NVwZ 2001, 1282) wie des erkennenden Senats (NK-Urt. v. 26. September 2013 - 1 C 37/11 -, juris Rn. 28) bleibt es im Anwendungsbereich von § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO bei der Prozessführungsbefugnis des ursprünglichen Grundeigentümers, wenn sich dieser "antragsbefugt mit einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gegen die Gültigkeit eines Bebauungsplans wendet, während des Normenkontrollverfahrens sein Grundstück (veräußert) und (…) der Erwerber den Rechtsstreit nicht in eigenem Namen fort(führt)" (…so der Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts zum Beschl. v. 1. August 2001 a. a. O.).

    Ein solcher Fall - in dem der Verlust des Grundeigentums auch nicht das Rechtsschutzinteresse des Voreigentümers entfallen lässt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2013 a. a. O. Rn. 30) - liegt hier vor, nachdem der neue Grundstückseigentümer (Herr K......) den Rechtsstreit nicht in Anwendung von § 173 Satz 1 ZPO i. V. m. § 266 Abs. 1 Satz 1 ZPO (…vgl. BayVGH, NK-Urt. v. 20. Mai 2014 - 15 N 12.1517 -, juris Rn. 24) übernommen hat.

    Nach den Umständen des Falles (u. a. der Lage im Landschaftsschutzgebiet) berühren die verkehrstechnischen und -organisatorischen Belange ebenso wie die mit ihnen in Zusammenhang stehenden Stellplatzfragen die Grundzüge der Planung, weil die für das Sondergebiet festgeschriebene gastronomische Nutzung der "Friedensburg" zur Vermeidung einer mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbaren dauerhaften Unrentabilität (…zum Prüfungsmaßstab vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 1978 - 4 C 30.76 -, juris Leitsatz 4; SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2013 - 1 C 37/11 -, SächsVBl. 2014, 66) auf ausreichende Parkmöglichkeiten für motorisierte Gaststättenbesucher auch in Zeiten von "Nachfragespitzen" etwa an Wochenenden angewiesen ist.

  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 1 B 261/12

    Nutzungsuntersagung, Nutzungsänderung, Hotel, betreutes Wohnen

    Für eine Beiziehung der Gerichtsakten des beim Oberverwaltungsgericht dazu erneut anhängigen Normenkontrollverfahrens (1 C 37/11), wie sie die Antragstellerin anregt, besteht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kein Anlass.

    Rn. 21 Da es sowohl für die Einleitung von Verwaltungsverfahren (§ 22 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG) als auch für die Durchführung von Anhörungen (§ 28 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG) zum Erlass von Nutzungsuntersagungsverfügungen ausreicht, wenn greifbare Anhaltspunkte für eine formell oder materiell (baurechts-)widrige Nutzung baulicher Anlagen vorliegen, ist es dem Antragsgegner auch vor dem rechtskräftigen Abschluss des Normenkontrollverfahrens 1 C 37/11 jedoch nicht verwehrt, entsprechende Verwaltungsverfahren durchzuführen.

  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 23/11

    Bebauungsplan; Bestimmtheit; Baufenster; Abwägungsgebot; Abwägungsvorgang; …

    Dieses ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine ohne Fehler durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2013 - 1 C 37/11 -, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; …

    Die Antragstellerin zu 7 war bei Einleitung des Normenkontrollantrags Eigentümerin des Grundstücks G6............... der Gemarkung ............ und führt das Antragsverfahren nach der Übertragung des Grundstücks auf ihre Tochter als deren Prozessstandstandschafterin fort (zur Anwendung von § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2013 - 1 C 37/11 -, juris Rn. 28 ff. m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2025 - 2 A 5.23

    Veränderungssperre; Normenkontrollantrag; Grundstücksveräußerung; …

    Aus diesem Grund kommt es entscheidend darauf an, ob sich für den Erwerber der Normenkontrollantrag als nützlich erweisen kann (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 26 m.w.N. sowie OVG Bautzen, Urteil vom 26. September 2013 - 1 C 37/11 - juris Rn. 30).
  • VG Freiburg, 17.11.2017 - 6 K 1138/16

    Angebotsbebauungsplan; Festsetzung Sondergebiet "Hotel"; Ermittlung und Bewertung …

    Auch wenn man schließlich davon ausgeht, dass es sich bei Hotels um Spezialimmobilien handelt (Sächs. OVG, Urt. v. 26.09.2013 - 1 C 37/11 -, Rn. 44, juris), bei denen gewährleistet sein sollte, dass eine Angebotsplanung auch abstrakt auf einen Interessentenkreis stoßen kann und nicht jenseits aller Marktrealitäten Investitionen fordert, die auf unabsehbare Zeit offensichtlich nicht zu erwarten sind (…OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 12.01.2012, a.a.O.), ergab sich daraus zusätzlich zu den oben genannten Aspekten eine weitergehende Ermittlungspflicht der Beigeladenen.
  • VG Leipzig, 28.10.2015 - 4 K 647/13
    Das Ergebnis der planerischen Abwägung ist allein dann zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde und deshalb die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritte (…BVerwG, Urt. v. 14.6.2012, BauR 2012, 1620 ; Beschl. v. 24.10.2010, BRS 76 Nr. 28 ;… Urt. v. 22.9.2010, BVerwGE 138, 12 ; SächsOVG, Urt. v. 26.9.2013, SächsVBl. 2014, 66).
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