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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8837
BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § ... 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 26 Abs. 4, § 55 Abs. 2 Nr. 6, § 102 Abs. 2, § 104 Abs. 2; BKGG § 6a; SGB II § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12a; AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3
    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erwerbseinkommen; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; Hilfebedürftigkeit; unterhaltsberechtigte Familienangehörige; Kernfamilie; Leistungen nach dem AsylbLG; Leistungen nach dem SGB II; Sozialhilfebezug; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2
    Ausweisungsgrund; Bedarfsgemeinschaft; Erwerbseinkommen; Hilfebedürftigkeit; Kernfamilie; Kinderzuschlag; Leistungen nach dem AsylbLG; Leistungen nach dem SGB II; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Unterhaltsbedarf; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 AufenthG 2004, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis; Geltung der sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung bei Anspruch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 3, AufenthG § 9 Abs. 2, AufenthG § 26 Abs. 4, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 6, AufenthG § 102 Abs. 2, AufenthG § 104 Abs. 2, BKGG § 6a, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2, SGB II § 7 Abs. 3, SGB II § 9 Abs. 2, SGB II § 12a, AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, AsylbLG § 1 Abs. 2, AsylbLG § 1 Abs. 3
    Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Erwerbstätigkeit, Unterhaltsbedarf, Bedarfsgemeinschaft, Hilfebedürftigkeit, unterhaltsberechtigte Familienangehörige, Kinderzuschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis; Geltung der sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung bei Anspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesicherter Lebensunterhalt, Bedarfsgemeinschaft und Niederlassungserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 333
  • DÖV 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Für die Berechnung, ob er voraussichtlich einen Anspruch auf derartige Leistungen hat, gelten grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft (im Anschluss an Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09).

    Diese Auffassung ist mit der inzwischen durch Urteil des Senats vom 16. November 2010 (BVerwG 1 C 21.09 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 14 ff., InfAuslR 2011, 182) vorgenommenen Auslegung dieser Erteilungsvoraussetzung nicht vereinbar.

    Das führt nach der Rechtsprechung des Senats - jedenfalls soweit die Bedarfsgemeinschaft aus Mitgliedern der Kernfamilie besteht - regelmäßig dazu, dass der Lebensunterhalt des Ausländers dann nicht im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gesichert ist, wenn der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht durch eigene Mittel bestritten werden kann (wegen der Begründung im Einzelnen vgl. Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 15 ff.).

    Sollte sich bei der Berechnung ein Leistungsanspruch des Klägers nach dem SGB II ergeben, bliebe weiter zu prüfen, ob der Kläger durch Beantragung des - nach § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG unschädlichen - Kinderzuschlags für seine - inzwischen sechs - Kinder nach § 6a BKGG, von dem er bisher als Leistungsberechtigter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen war, künftig eine Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft insgesamt und damit auch den eigenen Bezug von Leistungen nach dem SGB II vermeiden könnte (vgl. zu dieser Möglichkeit auch Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Entscheidend ist vielmehr, ob künftig voraussichtlich ein Anspruch auf öffentliche Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG besteht (Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 21).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz vorliegen (Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225 Rn. 13).
  • BVerfG, 15.04.2026 - 1 BvL 5/21

    Asylbewerbergrundleistungen - Grundleistungen nach dem …

    An diese kann sich nach näherer Maßgabe von § 26 Abs. 4, § 9 Abs. 2 AufenthG wiederum die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis anschließen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete …

    Rn. 46 b. Derzeit ist der Lebensunterhalt der Klägerin zu 1. und der mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Kläger zu 2. bis 6. überwiegend durch die Erwerbstätigkeit der Klägerin zu 1. gesichert im Sinne des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - BVerwG 1 C 4.10 -, Buchholz 402.242 § 9 AufenthG Nr. 3;… Urt. v. 16.11.2010 - BVerwG 1 C 20.09 -, BVerwGE 138, 135, 141;… Urt. v. 26.8.2008 - BVerwG 1 C 32.07 -, BVerwGE 131, 370, 375; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.3.2012 - 8 ME 41/12 -, Umdruck S. 5; Beschl. v. 20.3.2012 - 8 LC 277/10 -, NVwZ-RR 2012, 725 f.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …

    Denn nach dem Zweck der Vorschrift, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern, kommt es nur darauf an, ob während des Aufenthalts im Bundesgebiet ein Anspruch auf öffentliche Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG besteht bzw. vermieden werden kann (Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 4.10 - Buchholz 402.242 § 9 AufenthG Nr. 3 = NVwZ-RR 2012, 333 Rn. 15).
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