Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VwGO § 80 a Abs. 3; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 4 Satz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 5; ; BayBO Art. 7 Abs. 5 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Darlegung der Beschwerdegründe; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Fertigstellung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrags- bzw. Klagebefugnis einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von Nachbarrechten wegen einer Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften; Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Begründung von Beschwerden gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.11.2006 - M 11 SN 06.2726
- VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (13)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die rechtsfähig ist, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und dabei am Rechtsverkehr teilnimmt (BGH vom 2.6.2005 NJW 2005, 2061/2062), beschließt Verwaltungsmaßnahmen, wenn nichts anderes vereinbart ist, gemäß § 21 Abs. 3 WEG durch Stimmenmehrheit. - BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Anders als bei einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 WEG, § 744 Abs. 2, § 1011 BGB) ist der einzelne Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 21 Abs. 1 WEG nicht berechtigt, aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum wegen Beeinträchtigungen dieses Eigentums Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen (vgl. BGH vom 11.12.1992 NJW 1993, 727/728 ff.). - VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99
Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Auf den beiden anderen Gebäudeseiten hält das Gebäude jeweils eine nach Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO berechnete ("volle") Abstandsfläche ein (zu dieser Voraussetzung vgl. BayVGH vom 17.4.2000 VGH n. F. 53, 89 = BayVBl 2000, 562).
- VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsteller zu 1 und 2 sowie der Antragsteller zu 3 berechtigt sein könnten, namens der Gemeinschaft Nachbarrechte der Eigentümergemeinschaft als Notgeschäftsführer (§ 21 Abs. 2 WEG) geltend zu machen, bestehen nicht; insbesondere ist nicht zu ersehen, dass dem Gemeinschaftseigentum durch das Vorhaben der Beigeladenen unmittelbar ein Schaden droht (§ 21 Abs. 2 WEG; vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 12.9.2005 NVwZ-RR 2006, 430 = BayVBl 2006, 374). - BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz fehlt, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts für den Antragsteller nutzlos erscheint, weil er mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung seine Rechtsstellung aktuell nicht verbessern kann (BVerwG vom 11.2.2004 BauR 2004, 1264; BVerwG vom 28.4.1999 BRS 62 Nr. 47 mit weiteren Nachweisen). - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02
Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Eine Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung erfordert, dass der Bevollmächtigte der die Beschwerde führenden Partei die die Entscheidung tragende Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreift, den Streitstoff und die einschlägigen Tatsachen- und Rechtsfragen konkret durchdringt sowie aufbereitet und in nachvollziehbarer Weise aufzeigt, in welchen Punkten und aus welchen Erwägungen heraus er die Begründung und das Ergebnis der Entscheidung für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883/884; BayVGH vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766; BayVGH vom 2.10.2006 - 1 CS 06.2181). - OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03
Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Der Senat lässt offen, ob dies schon daraus folgt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Beschwerdeinstanz eine Antragserweiterung, wie sie die Antragsteller zu 1 bis 3 vorgenommen haben, im Hinblick auf eine von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO bezweckte Konzentration des Rechtsstreits in der Beschwerdeinstanz auf den Prozessstoff der ersten Instanz generell (OVG NW vom 25.07.2002 NVwZ-RR 2003, 72; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2004, § 146 RdNr. 13 c mit weiteren Nachweisen) oder jedenfalls dann unzulässig ist, wenn - wie hier - die Beschwerde hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht behandelten Begehrens keinen Erfolg hat bzw. nicht zu einer umfassenden eigenen Sachprüfung durch das Beschwerdegericht führt (HambOVG vom 22.08.2003 NVwZ-RR 2004, 621). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 18 B 1136/02
Beschwerde mit einem Antrag, der in der ersten Instanz nicht gestellt wurde; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Der Senat lässt offen, ob dies schon daraus folgt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Beschwerdeinstanz eine Antragserweiterung, wie sie die Antragsteller zu 1 bis 3 vorgenommen haben, im Hinblick auf eine von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO bezweckte Konzentration des Rechtsstreits in der Beschwerdeinstanz auf den Prozessstoff der ersten Instanz generell (OVG NW vom 25.07.2002 NVwZ-RR 2003, 72; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2004, § 146 RdNr. 13 c mit weiteren Nachweisen) oder jedenfalls dann unzulässig ist, wenn - wie hier - die Beschwerde hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht behandelten Begehrens keinen Erfolg hat bzw. nicht zu einer umfassenden eigenen Sachprüfung durch das Beschwerdegericht führt (HambOVG vom 22.08.2003 NVwZ-RR 2004, 621). - VGH Bayern, 25.05.1998 - 2 B 94.2682
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Letzteres gilt nicht nur für eine Gebäudeseite, bei der die Wand durch Vor- und Rücksprünge bzw. durch unterschiedliche Wandhöhen gegliedert ist, sondern auch für eine ungegliederte Wand, die einer unregelmäßig, das heißt nicht parallel zur Wand verlaufenden Grundstücksgrenze gegenüberliegt (BayVGH vom 25.5.1998 VGH n. F. 51, 101 = BayVBl 1999, 246). - VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
An dem Ergebnis ändert sich auch dann nichts, wenn man eine der raschen Klärung der Sache dienende Änderung eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5, § 80 a und § 123 VwGO auch in der Beschwerdeinstanz nicht für ausgeschlossen hält (…Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl., § 146 RdNr. 25;… in dieselbe Richtung gehend: Guckelberger in Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 92 f.; vgl. auch BayVGH vom 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - Juris [zur Anpassung des Antrags an eine während des Beschwerdeverfahrens erfolgte Änderung der angefochtenen Genehmigung]). - VGH Bayern, 07.04.2003 - 10 CS 03.339
Verschärfte Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 S. 3 …
- VGH Bayern, 13.04.2005 - 1 B 04.636
- VGH Bayern, 02.10.2006 - 1 CS 06.2181
- VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211
Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender …
Rn. 21 a) Für das Geltendmachen von Rechten aus ihrem ideellen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum fehlt der Klägerin die Befugnis (vgl. BayVGH vom 2.10.2003 Az. 1 CS 03.1785 BayVBl 2004, 664; vom 12.9.2005 Az. 1 ZB 05.42 BayVBl 2006, 374; vom 23.2.2007 Az. 1 CS 06.3219 - juris; vom 6.11.2008 Az. 14 ZB 08.2327 - juris; vom 21.1.2009 Az. 9 CS 08.1330-1336 - juris; OVG NW vom 28.2.1991 Az. 11 B 2967/90 NVwZ-RR 1992, 11). - VGH Bayern, 23.05.2025 - 1 CS 25.528
Nachbareilantrag, Erstreckung von Abstandsflächen auf angrenzende …
Allerdings kann der Bauherr nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht nur frei entscheiden, auf welchen Gebäudeseiten das 16-m-Privileg zur Anwendung kommen soll, sondern auch, vor welchen Wandabschnitten einer mehr als 16 m langen Gebäudeseite die verkürzte Abstandsfläche liegen soll (BayVGH. B.v. 5.2.2009 - 1 ZB 08.910 - juris Leitsatz; B.v. 23.2.2007 - 1 CS 06.3219 - juris Rn. 33).Entsprechendes gilt, wenn die Grenze zwar parallel zur Wand verläuft, aber infolge einer Abstandsflächenübernahme überschritten werden darf (…vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2021 - 15 CE 21.145 - juris Rn. 14;… B.v. 5.2.2009 a.a.O.; B.v. 23.2.2007 a.a.O. m.w.N.;… Hahn in Busse/Kraus, BayBO, Stand Dezember 2024, Art. 6 Rn. 351).
- VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 ZB 08.910
Bestimmung der abstandsflächenrelevanten Teile einer Außenwand - …
Dieser Antrag blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2.11.2006 - M 11 SN 06.2726, Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23.2.2007 - 1 CS 06.3219).
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 1 CS 16.2011
Unzulässige Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung durch einzelnen …
Da der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch des Nachbarn grundsätzlich zu den gemeinschaftsbezogenen Rechten gehört, die nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausüben kann (§ 10 Abs. 6 Satz 3 WEG), fehlt der Klage der Antragsteller zu 2 und 3 als einzelne Wohnungseigentümer die Klagebefugnis (vgl. BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BauR 2012, 1925; B.v. 23.2.2007 - 1 CS 06.3219 - juris). - VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.01493
Erfolglose Klage eines Sondereigentümers u.a. gegen Errichtung von Balkonen
Daher fehle der Klage des Klägers als einzelnen Wohnungseigentümer die Klagebefugnis (…BayVGH, B. v. 24.11.2016, 1 CS 16.2011-juris Rn. 3; U. v. 12.7.2012, - 2 B 12.1211; B. v. 23.2.2007 - 1 CS 06.3219). - VG Augsburg, 28.06.2016 - Au 5 S 16.856
Erforderliche Abstandsfläche bei Erweiterung eines vorhandenen Baukörpers
Erforderlich ist insoweit nur, dass die Gesamtlänge aller Wandabschnitte einer Gebäudeseite, auf der die "volle" Abstandsfläche nicht auf dem Baugrundstück selbst zu liegen kommt (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO), nicht mehr als 16 m beträgt (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2007 - 1 CS 06.3219 - juris Rn. 33 m. w. N.). - VG Regensburg, 09.08.2012 - RO 2 K 10.486
Erhöhte Absetzungen bei einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal
Die Klagebefugnis steht damit den Klägern, nicht aber der Wohnungseigentümergemeinschaft zu (vgl. hierzu BFH vom 25.06.2009 Az. IX R 56/08 ; BayVGH vom 23.02.2007 Az. 1 Cs 06.3219 ). - VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1131
Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers
Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein einzelner Miteigentümer einer Gemeinschaft nach dem WEG aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum nicht berechtigt ist, im eigenen Namen öffentlich-rechtliche Abwehrrechte wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine für die Bebauung eines Nachbargrundstücks erteilte Genehmigung geltend zu machen (BayVGH, Beschl. v. 12.9.2005, 1 ZB 05.42; Beschl. v. 23.2.2007, 1 CS 06.3219). - VG Augsburg, 02.07.2008 - Au 5 S 08.693
Baugenehmigung für Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses; Nachbarantrag; …
Auch dem Einwand, ein Splitting zwischen der tatsächlichen Länge und der abstandsflächenrelevanten Länge sei unzulässig, war nicht zu folgen, weil nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. vom 23.2.2007 Az. 1 CS 06.3219) der Bauherr nämlich nicht nur grundsätzlich frei entscheiden kann, auf welchen Gebäudeseiten Art. 6 Abs. 5 BayBO a.F. zur Anwendung kommen soll; er kann auch entscheiden, vor welchen Wandabschnitten einer mehr als 16 m langen Gebäudeseite die "halbe" Abstandsfläche liegen soll. - VG München, 24.01.2008 - M 11 K 07.2478
Nachbarklage; Abstandsfläche; 16 m-Privileg; Stückelung der Außenwand; …
Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag mit Beschluss vom 2. November 2006, Az.: M 11 SN 06.2726, ab; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 23. Februar 2007, Az.: 1 CS 06.3219, zurück. - VG Ansbach, 15.06.2022 - AN 3 K 21.1493
Nachbarklage aufgrund einmauernder oder erdrückender Wirkung
- VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1120
Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers
- VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1250
Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers
- VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1196
Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers
- VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1119
Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers
- VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1132
Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers
- VG Augsburg, 06.05.2020 - Au 4 K 20.109
Baugenehmigung für Wohnhauserweiterung im Außenbereich
- VG Augsburg, 12.10.2015 - Au 5 E 15.1414
Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Baugenehmigung im vereinfachten …
- VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 5 S 15.518
Errichtung eines Straßenreinigungs- und Wertstoffdepots
- VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1134
Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers
- VG München, 17.09.2008 - M 9 K 07.5134
Befreiung von Bebauungsplan
- VG München, 05.09.2008 - M 11 E1 08.3340
Nachbarantrag; Abstandsfläche; Bauweise; Grundstücksteilung
- VG München, 28.04.2008 - M 9 SN 08.1133
Fehlende Antragsbefugnis eines Miteigentümers
- VG Bayreuth, 17.04.2008 - B 2 K 08.249
Baunachbarschutz des Wohnungseigentümers
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