Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 33 BNatSchG, § 33 Abs 1 S 1 BNatSchG, § 34 BNatSchG, § 34 Abs 1 S 1 BNatSchG, § 34 Abs 2 BNatSchG
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die planmäßige Tötung einer Wölfin in einem FFH-Gebiet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- thueringen.de
(Pressemitteilung)
Abschussgenehmigung für Ohrdrufer Wölfin bleibt ausgesetzt
Verfahrensgang
- VG Gera, 20.02.2020 - 5 E 67/20
- OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 106
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 07.09.2004 - C-127/02
Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Durch die FFH-Richtlinie ist ein strenges Schutzregime zur Erhaltung der durch die Richtlinie geschützten Habitate sowie Tier- und Pflanzenarten normiert (EuGH, Urt. v. 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - zit. n. juris, dort Nr. 58 und v. 11. Januar 2007 - Rs. C-183/05 - zit. n. juris, dort Nr. 28).21 f., v. 29. Januar 2004 - Rs. C-209/02 - zit. n. juris, dort Nrn. 24, 28 und v. 7. September 2004, a. a. O., Nrn. 54 ff. sowie - diesen Vorgaben folgend - BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Buchholz 451.91 Europ.
Das kann nicht mehr bejaht werden, wenn ein Projekt droht, die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu gefährden (EuGH, Urt. v. 7. September 2004, a. a. O., Nr. 49;… BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, BVerwGE 128, 1 ).
Dieser wirkungsbezogene Projektbegriff, den auch der EuGH vertritt (Urt. v. 7. September 2004 - C-127/02 - a. a. O., dort Nr. 23 ff.;… s. a. J./A. Schumacher a. a. O., § 34, Rn. 17), erfasst alle Vorhaben, die in irgendeiner Form einen Eingriff in Natur und Landschaft und damit eine irgendwie geartete Modifikation derselben implizieren.
Menschliche Tätigkeiten wie etwa die Jagd, Fischerei oder sonstige "Arbeiten" oder "Tätigkeiten" können ausreichen, wenn sie das Gebiet als solches beeinträchtigen können (vgl. EuGH, Urt. v. 4. März 2010 - C-241/08 - juris dort Tenor 1 sowie Rn. 32, 39, 76 und v. 7. September 2004, a. a. O., dort Nr. 27).
Rn. 40 Veränderungen oder Störungen können ein Gebiet erheblich beeinträchtigen, wenn sie "drohen, die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu gefährden" (EuGH, Urteil vom 7. September 2004, a. a. O., dort Nr. 49).
Unerheblich dürften im Rahmen des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL nur Beeinträchtigungen sein, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin **_ zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 85).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
21 f., v. 29. Januar 2004 - Rs. C-209/02 - zit. n. juris, dort Nrn. 24, 28 und v. 7. September 2004, a. a. O., Nrn. 54 ff. sowie - diesen Vorgaben folgend - BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Buchholz 451.91 Europ.Auch die Schutzziele stehen bereits fest, nämlich entweder durch eine Erklärung des Mitgliedstaates (Art. 4 Abs. 4 FFH-RL) oder - hilfsweise - in Gestalt der aus den Standarddatenbögen für die Gebietsmeldung zu entnehmenden Erhaltungsziele (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, BVerwGE 128, 1 ).
Das kann nicht mehr bejaht werden, wenn ein Projekt droht, die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu gefährden (…EuGH, Urt. v. 7. September 2004, a. a. O., Nr. 49; BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, BVerwGE 128, 1 ).
Fehlen diese Voraussetzungen, weil eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Gebiets ohne vertiefte Prüfung ausgeschlossen werden kann, so stellt der Verzicht auf eine Verträglichkeitsprüfung unabhängig davon, auf welche Weise die Behörde sich diese Gewissheit verschafft hat, keinen Rechtsfehler dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007, BVerwGE 128, 1 ).
Der abweichende Vorschlag der EG-Kommission, die Erheblichkeitsschwelle erst bei der "Vereitelung von Erhaltungszielen" oder der "Zerstörung essenzieller Gebietsbestandteile" anzusiedeln, hat in der Rechtsprechung des Gerichtshofs keine Resonanz gefunden(dazu: BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 20/05 -, BVerwGE 128, 1 zit. n. juris, dort Rn. 4, m. w. N.).
Mit dem Merkmal der "erheblichen" Beeinträchtigung wird keine bestimmte Schwere der Beeinträchtigung vorausgesetzt, sondern - lediglich - die Verknüpfung zu dem konkreten Schutzgebiet und seiner spezifischen Funktion im Rahmen des Netzes Natura-2000 hergestellt (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a. a. O., dort Rn. 73).
- VG Gera, 20.02.2020 - 5 E 67/20
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 20. Februar 2020 - 5 E 67/20 Ge - wird zurückgewiesen.Rn. 9 unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gera vom 20. Februar 2020 - 5 E 67/20 Ge - den Antrag des Antragstellers vom 14. Januar 2020 abzulehnen.
Rn. 15 3. Soweit durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera - 5 E 67/20 Ge - vom 20.02.2020 im Hinblick auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffern 1 und 2 unter Nr. 3 der Entscheidung die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt wurde und diese Entscheidung im derzeit beim Thüringer Oberverwaltungsgericht rechtshängigen Beschwerdeverfahren aufrechterhalten bleibt, gilt dies auch für die Verlängerung.
- EuGH, 10.01.2006 - C-98/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Das Bundesnaturschutzgesetz definiert den Begriff des "Projekts" nicht mehr, nachdem eine frühere, in § 10 Abs. 1 Nr. 11 BNatSchG a. F. enthaltene Definition vom Europäischen Gerichtshof als zu eng beanstandet worden war (EuGH, Urt. v. 10. Januar 2006 - C-98/03 -, juris). - EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Menschliche Tätigkeiten wie etwa die Jagd, Fischerei oder sonstige "Arbeiten" oder "Tätigkeiten" können ausreichen, wenn sie das Gebiet als solches beeinträchtigen können (vgl. EuGH, Urt. v. 4. März 2010 - C-241/08 - juris dort Tenor 1 sowie Rn. 32, 39, 76 und v. 7. September 2004, a. a. O., dort Nr. 27). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 8 A 1837/09
Überprüfung von Projekten vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre …
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Entscheidend ist die abstrakte Gefährdung eines Schutzgebiets, die nicht zwingend bauliche Veränderungen voraussetzt, sondern auch durch die Ausübung sonstiger das Schutzgebiet gefährdender Tätigkeiten erfüllt sein kann (OVG NRW, Beschl. v. 21. Februar 2011 - 8 A 1837/09 -, juris, dort Rn. 30). - BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Rn. 25 Im System der FFH-Richtlinie ist angelegt, dass Habitatschutz und Artenschutz trotz ihrer gemeinsamen Zielrichtung (Art. 2 Abs. 1 und 2 FFH-RL) selbständig nebeneinander stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 und v. 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ). - BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Rn. 25 Im System der FFH-Richtlinie ist angelegt, dass Habitatschutz und Artenschutz trotz ihrer gemeinsamen Zielrichtung (Art. 2 Abs. 1 und 2 FFH-RL) selbständig nebeneinander stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 und v. 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ). - BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung …
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
Sie sind in unterschiedlichen Vorschriften jeweils mit eigenem Gehalt und unterschiedlichen Prüfprogrammen geregelt (BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2008 - BVerwG 9 B 15.08 - zit. n. juris, dort Rn. 20). - EuGH, 29.01.2004 - C-209/02
Kommission / Österreich
Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20
21 f., v. 29. Januar 2004 - Rs. C-209/02 - zit. n. juris, dort Nrn. 24, 28 und v. 7. September 2004, a. a. O., Nrn. 54 ff. sowie - diesen Vorgaben folgend - BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Buchholz 451.91 Europ. - EuGH, 07.03.1996 - C-118/94
Associazione Italiana per il WWF u.a.
- EuGH, 11.01.2007 - C-183/05
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17
Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Bau und Betrieb von …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…vgl. EuGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - C-226/08 -, Rn. 38, …und vom 7. September 2004 - C-127/02 -, Rn. 23 ff., NuR 2004, 788; s. auch Thüringer OVG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 EO 150/20 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK -, juris; Kalz, UPR 2020, 453, 454) ist von dem Projektbegriff der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - UVP-Richtlinie - auszugehen.Unerheblich dürften im Rahmen des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL nur Beeinträchtigungen sein, die kein Erhaltungsziel nachteilig berühren (Thüringer OVG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 EO 150/20 -, juris unter Bezugnahme auf die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 29. Januar 2004 zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Nr. 85).
Geschützt ist nicht das Gebiet in all seiner Habitat- und Artenvielfalt, sondern nur wegen der Lebensräume und Arten, die als Erhaltungsziel definiert sind (Thüringer OVG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 EO 150/20 -, juris).
- VG Schleswig, 26.02.2026 - 6 B 17/24
FFH-Verträglichkeitsprüfung; Durchführung bei vor Gebietsausweisung genehmigtem …
Erst in der zweiten Stufe, in der FFH-Verträglichkeitsprüfung, steigen die Anforderungen an den diese Besorgnis ausräumenden naturschutzfachlichen Gegenbeweis an (OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 5. November 2012 - 3 M 143/12 -, juris Rn. 16 u.V.a. die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. auch Thüringer OVG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 EO 150/20 -, juris Rn. 41 m.w.N.). - VG Gera, 18.12.2020 - 5 E 1228/20
Bergrecht -vorzeitige Besitzeinweisung
Rn. 95 In einer Vorprüfung ("Screening") ist deshalb zu klären, ob bereits anhand objektiver Umstände eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 EO 150/20 -, Rn. 27 , juris).
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