Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1993 - 1 ER 103.93, 1 ER 300.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit von Kurierdienstkosten für die Beförderung eines Beweismittelordners vom Bundesministerium des Innern zum Bundesverwaltungsgericht - Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss - Festsetzung von Parteiauslagen - Notwendigkeit einer Aufwendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 1 ER 103.93
Die Notwendigkeit einer Aufwendung muß aus der Sicht einer verständigen Partei beurteilt werden (ebenso für § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO: BVerwGE 17, 245 [BVerwG 06.12.1963 - BVerwG VII C 14.63]).
- VG Neustadt, 13.07.2017 - 4 K 1131/16
Umfang der Kostenerstattung nach VwGOAG RP § 19 Abs 1 S 1
Weiter ist zu beachten, dass allgemeine Geschäftskosten von der Partei zu tragen sind, bei der diese Kosten entstanden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ER 103/93 -, juris). - OVG Sachsen, 08.03.2016 - 3 E 10/16
Kostenfestsetzung; Erstattungsfähige Kosten; Beauftragung eins auswärtigen …
Auch im Verwaltungsprozess ist danach jeder Beteiligte aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten auf das Notwendige zu beschränken (BVerwG, Beschl. v. 22. Juni 1993 - 1 ER 103.93 -, juris Rn. 4). - BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 36.95
Gebühren und Kosten: Beweisgebühr im isolierten Vorverfahren
Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich jedoch vom Standpunkt einer verständigen Partei aus und beschränkt sich auf das, was zur Durchsetzung des eigenen Rechtsstandpunktes vernünftigerweise aufgewendet werden muß (ebenso zu § 162 VwGO: Beschluß vom 22. Juni 1993 - BVerwG 1 ER 103.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26 S. 5 [6];… vgl. auch Busch in Knack, VwVfG, 4. Aufl., § 80, Anm. 7.3. 2.1 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.2019 - 2 S 896/19
Erstattungsverlangen nach § 162 Abs. 1 und 2 Satz 1 VwGO bei verspäteter …
Hierzu rechnet zum einen der offensichtliche Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, nach dem jeder Verfahrensbeteiligte die Pflicht hat, die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten (BVerwG, Beschluss vom 22.06.1993 - 1 ER 103/93 -, juris Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit
Rn. 3 Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1963 - VII C 14.63 - BVerwGE 17, 245; Beschl. v. 22.06.1993 - 1 ER 103.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26), wobei der Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung maßgebend ist. - OVG Niedersachsen, 24.09.2001 - 8 OA 2480/01
Anwalt; Anwalt in eigener Sache; Anwaltsgebühr; Auslage; eigene Sache; …
E. war auch nicht aufgrund der prozessrechtlichen Verpflichtung, die Kosten so gering wie möglich zu halten (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.6.1993 - 1 ER 103.93), gehalten, die Beklagte im gerichtlichen Verfahren als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses zu vertreten. - OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 B 376/20
Notwendige Kosten für Beauftragung eines Rechtsanwalts
Die Frage der Notwendigkeit in dem Sinne ist aus der Sicht eines "verständigen Beteiligten" zu beurteilen, der bemüht ist, die Kosten des Rechtsstreits so niedrig wie möglich zu halten.[vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3.7.2000 - 11 A 1.99, 11 KSt 2.99 -, NJW 2000, 2832, und vom 22.6.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26][vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3.7.2000 - 11 A 1.99, 11 KSt 2.99 -, NJW 2000, 2832, und vom 22.6.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26] Die Erstattungsfähigkeit setzt voraus, dass der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsbehelfs zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war beziehungsweise aus Sicht des Beteiligten für erforderlich erachtet werden konnte.[vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 143/12 -, NJW-RR 2014, 185, dort bezogen auf ein Rechtsmittelverfahren,][vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 143/12 -, NJW-RR 2014, 185, dort bezogen auf ein Rechtsmittelverfahren,] Ein die festgesetzte Verfahrensgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsbehelfs ist grundsätzlich dann nicht notwendig, wenn der Rechtsbehelfsführer erkennbar noch keinen prozessual zulässigen Antrag gestellt hat, der dem Gegner Anlass böte, mit einer Verteidigungsanzeige seines Prozessbevollmächtigten zugleich seinerseits einen Antrag zu stellen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 7a D 27/99
Geltendmachung von Portokosten
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26 m.w.N.; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, Stand November 1999, § 162 Rdnr. 34. - AG Bautzen, 11.11.2023 - 21 C 130/22
Aufwand für Beratungstermine = erstattungsfähige Aufwendungen?
Erstattungsfähigkeit setzt voraus, dass sie die Kosten im Hinblick auf die Bedeutung und rechtliche oder sachliche Schwierigkeit der Angelegenheit vernünftigerweise für erforderlich halten durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ER 103/93 -, juris). - OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20
Notwendige Kosten für Beauftragung eines Rechtsanwalts
Die Frage der Notwendigkeit in dem Sinne ist aus der Sicht eines "verständigen Beteiligten" zu beurteilen, der bemüht ist, die Kosten des Rechtsstreits so niedrig wie möglich zu halten.[vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3.7.2000 - 11 A 1.99, 11 KSt 2.99 -, NJW 2000, 2832, und vom 22.6.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26][vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3.7.2000 - 11 A 1.99, 11 KSt 2.99 -, NJW 2000, 2832, und vom 22.6.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26] Die Erstattungsfähigkeit setzt daher voraus, dass der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsbehelfs zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war beziehungsweise aus Sicht des Beteiligten für erforderlich erachtet werden konnte.[vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 143/12 -, NJW-RR 2014, 185, dort bezogen auf ein Rechtsmittelverfahren,][vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 143/12 -, NJW-RR 2014, 185, dort bezogen auf ein Rechtsmittelverfahren,] Ein die festgesetzte Verfahrensgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsbehelfs ist grundsätzlich dann nicht notwendig, wenn ein Rechtsbehelfsführer erkennbar noch keinen prozessual zulässigen Antrag gestellt hat, der dem Gegner Anlass böte, mit einer Verteidigungsanzeige seines Prozessbevollmächtigten seinerseits einen Antrag zu stellen. - VG Oldenburg, 03.04.2008 - 5 A 1573/04
Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters aus Gründen …
- VG Neustadt, 05.09.2018 - 5 K 1428/17
Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren gegen einen …
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 1715/96
Kosten eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig nach VwGO § …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2000 - 7a D 27/99
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 5 S 1345/96
Erstattungsfähige Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten: Anwaltskosten …
- VG Bayreuth, 12.05.2021 - B 9 M 21.30296
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Deckelung von Reisekosten eines …
- VG Trier, 03.06.2005 - 5 K 107/05
Rechtsanwaltsgebühren für Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit.
- VG Koblenz, 09.12.2004 - 7 K 1726/03
Kostenerstattung; vorbereitende Beratung; Kinderbetreuung; notwendige …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verbot eines Vereins - Zuständigkeit des Bundesministers des Inneren für das Verbot eines Vereins - Anforderungen an die Anerkennung einer Partei - Abgrenzung von Partei und Verein - Ernsthaftigkeit des Willens zur parlamentarischen Mitarbeit - Berücksichtigung der ...
- Wolters Kluwer
Gerichtskosten - Haftung - Nichtrechtsfähiger Verein - Vorstand - Zweitschuldner
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- DH Mannheim, 12.11.1990 - 12/90
Auszug aus BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93
In "Der Deutsche Beobachter" Heft 12/90-1/91 werden die NS-Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung in zynischer Weise in Frage gestellt (…BM Nr. 32, S. 11):.In "Der Deutsche Beobachter" Heft 12/90-1/91 wird die Aufassung vertreten, daß "die rassische Zugehörigkeit ... wesentlich das Kulturgesicht eines Volkes und seine Geschichte" präge.
- BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 12.82
Volkssozialistische Bewegung Deutschlands - Partei der Arbeit - Vereinsverbot - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93
Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O., S. 7).Anhaltspunkte über die wahren politischen Ziele der Antragstellerin ergeben sich deutlicher aus ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O., S. 7).
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93
Dieser vom Bundesverfassungsgericht anläßlich des Verbotes der SRP zu Art. 21 Abs. 2 GG entwickelte Grundsatz (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]) gilt in gleicher Weise auch für ein Vereinsverbot, weil jedenfalls eine die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erstrebende Zielrichtung auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet ist (…Löwer in: v. Münch/Kunig, Grundgesetz, Bd. 1, Kommentar, 4. Aufl. 1992, Art. 9 Rdnr. 40).
- BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54
Gesamtdeutscher Block
Auszug aus BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93
Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteiG zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9; BVerfGE 47, 198 ; 79, 379 [BVerfG 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89]unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 383 [BVerfG 03.06.1954 - 1 BvR 183/54]). - BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93
Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteiG zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9; BVerfGE 47, 198 ; 79, 379 [BVerfG 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89]unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 383 [BVerfG 03.06.1954 - 1 BvR 183/54]). - BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93
Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteiG zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9; BVerfGE 47, 198 ; 79, 379 [BVerfG 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89]unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 383 [BVerfG 03.06.1954 - 1 BvR 183/54]). - BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 1.84
Partei - Vereinsrecht - Verbotene Vereinigung
Auszug aus BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93
Für die Abgrenzung zwischen einer Partei und einem Verein ist auf die gesetzliche Begriffsbestimmung der Partei in § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteiG zurückzugreifen, die im Einklang mit Art. 21 Abs. 1 GG steht (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 1.84 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 9; BVerfGE 47, 198 ; 79, 379 [BVerfG 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89]unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 383 [BVerfG 03.06.1954 - 1 BvR 183/54]). - BVerwG, 01.03.1989 - 1 ER 302.89
Vereinsverbot durch den Bundesminister des Inneren - Zulässigkeit eines Antrags …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93
Ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung entfiele; wenn die von der Antragstellerin erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung voraussichtlich Erfolg hätte (Beschluß vom 1. März 1989 - BVerwG 1 ER 302.89 -).
- BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
Wiking-Jugend - Art. 9 Abs. 2 GG
Wird eine Publikation im Auftrag der Vereinsleitung herausgegeben, so sind die dort erschienenen Artikel, namentlich solche der Schriftleitung, in aller Regel der Vereinigung zuzurechnen(Beschluß vom 31. März 1993 - BVerwG 1 ER 300.93 - Buchholz 402.45 Nr. 15 S. 47). - BVerwG, 19.06.1996 - 1 A 1.93
Verbot einer Vereinigung nach dem Vereinsgesetz (VereinsG) - Abgrenzung einer …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des beim Senat anhängig gewesenen Aussetzungsverfahrens - BVerwG 1 ER 300.93 -, auf den von der Beklagten vorgelegten Beweismittelordner - BM Nr. 1 bis 35 - sowie auf die drei von der Beklagten vorgelegten Hefter Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.Die Zerstrittenheit innerhalb der Klägerin ergibt sich auch daraus, daß sie seit ihrer Gründung dreimal ihr Programm geändert (BM Nr. 9 bis 11) und ihre Anhänger und Funktionäre wegen Veröffentlichungen in parteiinternen Schriften zur Rede gestellt hat, wie sich aus den von ihr vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen des sächsischen Landesvorsitzenden ... und des Herausgebers des Rundbriefes "Der politische Soldat" ihres Referates Schulung, ..., ergibt (Anlagen 2 und 8 zur Antragsschrift in der Gerichtsakte - BVerwG 1 ER 300.93 - BM Nr. 16, S. 2).
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