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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26721
VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23.F (https://dejure.org/2023,26721)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.10.2023 - 1 L 3013/23.F (https://dejure.org/2023,26721)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Oktober 2023 - 1 L 3013/23.F (https://dejure.org/2023,26721)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Art 21 GG, Art 3 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Chancengleichheit der Parteien bei der Nachwahlberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen den Hessischen Rundfunk

  • faz.net (Pressebericht, 05.10.2023)

    Nennung am Wahlabend: Warum die Tierschutzpartei ARD und ZDF verklagt

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 3 B 43.21

    Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Ergänzend verweist die Antragstellerin auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2023 (- OVG 3 B 43/21 -) und macht sich die dortige Argumentation des Gerichts zu eigen.

    Über diese für die politische Willensbildung besonders bedeutsame Zeit des Wahlkampfes aufgestellten Grundsätze kann das Schutzniveau der Antragstellerin in der Zeit nach der Wahl - also bei der verfahrensgegenständlichen Nachwahlberichterstattung - nicht hinausgehen (so im Ergebnis auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2023 - OVG 3 B 43/21 -, Seite 9 des Urteilsabdrucks; offengelassen hinsichtlich verschärfter Anforderungen in Zeiten des Wahlkampfes durch BVerfG…, Urteil vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - BVerfGE 148, 11 = juris, Rn. 46).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Das Gebot staatlicher Neutralität gilt nicht nur für den Wahlvorgang und die Wahlvorbereitung, sondern für sämtliche Betätigungen der Parteien, die auf die Erfüllung des ihnen durch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zugewiesenen Verfassungsauftrags gerichtet sind (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - BVerfGE 148, 11 = juris, Rn. 46 m.w.N.).

    Über diese für die politische Willensbildung besonders bedeutsame Zeit des Wahlkampfes aufgestellten Grundsätze kann das Schutzniveau der Antragstellerin in der Zeit nach der Wahl - also bei der verfahrensgegenständlichen Nachwahlberichterstattung - nicht hinausgehen (so im Ergebnis auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2023 - OVG 3 B 43/21 -, Seite 9 des Urteilsabdrucks; offengelassen hinsichtlich verschärfter Anforderungen in Zeiten des Wahlkampfes durch BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - BVerfGE 148, 11 = juris, Rn. 46).

  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    § 5 PartG findet keine (unmittelbare) Anwendung, da jedenfalls redaktionell gestaltete Sendungen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, die nicht als Wahlwerbesendung zu qualifizieren sind, nicht dem Begriff der öffentlichen Leistung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG unterfallen (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris, Rn. 4).

    Allerdings darf eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt auch im Bereich redaktioneller Tätigkeit ein Sendungskonzept, das die Erfolgsaussichten von Beteiligten am Wahlwettbewerb nachhaltig mindern kann, nicht ohne Rücksicht auf das Recht einer politischen Partei auf Wahrung der Chancengleichheit durchsetzen (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298 = juris Rn. 55).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Aus diesem Grunde ist der Gleichheitssatz nicht nur im Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, sondern auch in diesem Vorfeld der politischen Willensbildung streng formal zu verstehen (BVerfG, Urteil vom 24. Juni 1958 - 2 BvF 1/57 - BVerfGE 8, 51 = juris, Rn. 72).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Der Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen untersagt der öffentlichen Gewalt jedoch jede unterschiedliche Behandlung der Parteien, durch die deren Chancengleichheit bei Wahlen verändert werden kann, sofern sie sich nicht durch einen besonderen - zwingenden - Grund rechtfertigen lässt (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - BVerfGE 47, 198 = juris, Rn. 87).
  • BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Hinsichtlich dieser Erfolgsaussichten im Wahlwettbewerb gewährleistet das Grundgesetz durch Art. 3 i.V.m. Art. 21 GG die Chancengleichheit der Parteien und sichert damit den freien Wettbewerb der Parteien und die Teilnahme an der politischen Willensbildung (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 - juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Gleichwohl kann eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ihrerseits als Träger öffentlicher Gewalt auch hoheitlich tätig werden, etwa wenn sie im Wahlkampf politischen Parteien Sendezeiten zuteilt oder verweigert (BVerfG, Beschluss vom 3. September 1957 - 2 BvR 7/57 - BVerfGE 7, 99 = juris, Rn. 14), und dabei selbst den Bindungen des Grundgesetzes unterliegen.
  • VGH Hessen, 08.05.2019 - 8 B 961/19

    Wahlwerbesendung der NPD

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Die begehrte Präsentation der Prognosen, Hochrechnungen und des vorläufigen Endergebnisses der Landtagswahl im Dritten Fernsehprogramm des Antragsgegners ist in der Hauptsache mit einer allgemeinen Leistungsklage durchzusetzen (vgl. zur Ausstrahlung von Wahlwerbespots u.a. Hess.VGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 8 B 961/19 - juris).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.10.2023 - 1 L 3013/23
    Für den Bereich der Wahlwerbung hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Wettbewerbschancen der Parteien indes nicht erfordert, dass alle Parteien im gleichen Umfang zu Wort kommen; die den einzelnen Parteien zuzuteilenden Sendezeiten dürfen entsprechend der Bedeutung der Partei verschieden bemessen werden (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1978 - 2 BvC 2/77 - BVerfGE 48, 271 = juris, Rn. 23).
  • VGH Hessen, 04.01.2008 - 8 B 17/08

    Zur Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 B 10899/23

    Kleinstpartei; Ausweisung des Stimmenanteils in der ZDF-Wahlberichtersattung der …

    Die Antragsbefugnis besteht vielmehr nur insoweit, wie die Antragstellerin mit ihrem Antrag geltend macht, in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. VG München…, Beschluss vom 29. September 2023 - M 30 E 23.4677 -, Beschlussabdruck [BA] S.7f., Rn. 14 ff.; VG Frankfurt/M., Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 1 L 3013/23.F -, BA S. 10; a.A. wohl VG Köln…, Beschluss vom 20. Mai 2019 - 6 L 1056/19 -, juris Rn. 4).
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