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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23897
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05 (https://dejure.org/2007,23897)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 (https://dejure.org/2007,23897)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. August 2007 - 1 L 59/05 (https://dejure.org/2007,23897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausschluss oder Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs zwischen Sozialleistungsträgern bei Zuständigkeitswechsel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (16)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2005 - 1 L 496/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Rn. 42 Zunächst ist der Kläger - nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Urt. v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 -, juris;… Urt. v. 30.05.2007 - 1 L 539/04 -) aktivlegitimiert, obwohl er nach § 2 des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes i.V.m. Art. 4 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Funktionalreform im Land Brandenburg vom 13.07.1994 (GVOBl. Brandenburg S. 382) erst zum 01.01.1996 als örtlicher Träger der Sozialhilfe und damit nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfe sachlich zuständig geworden ist.

    Rn. 44 Der Beklagte ist auf der Grundlage der den Beteiligten bekannten ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 22. November 2005 - 1 L 496/04 u.a. -, juris, in der sich der Senat insbesondere mit der damals gegenteiligen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Greifswald auseinandergesetzt hat), an der festzuhalten ist, im Übrigen nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften auch grundsätzlich passivlegitimiert bzw. richtiger Beklagter in Ansehung von Kostenerstattungsansprüchen, die Leistungszeiträume vor dem 01. Januar 2002 betreffen: Der Beklagte ist als sachlich und örtlich zuständiger Träger der Sozialhilfe gemäß § 97 Abs. 1 SGB XII i.V.m. §§ 1, 3 des insoweit am 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII-AG M-V - vom 20. Dezember 2004 (GVOBl. M-V, S. 546) ohne eine zeitliche Begrenzung auf Leistungszeiträume ab dem 01. Januar 2002 erstattungspflichtig.

    Der Anspruch muss zudem gegen den Erstattungspflichtigen selbst geltend gemacht werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2003 - 5 C 18/02 -, FEVS 54, 495; vgl. zum Ganzen Urt. des Senats vom 22. November 2005 - 1 L 496/04 -).

    Rn. 52 Da die laufenden Sozialhilfeleistungen an die Hilfeempfängerin monatlich erbracht worden sein werden, musste die Geltendmachung beginnend für die Zeit vom 05. November 1998 nach § 26 SGB X i.V.m. den §§ 187 bis 193 BGB spätestens bis zum 30. November 1999 erfolgen, da der 30.November 1998 der letzte Tag des Leistungszeitraumes war, für den im November 1998 eine Zahlung erfolgt ist (…vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris, S. 7.; vgl. Urt. des Senats v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 -).

    Rn. 67 Der "richtige" erstattungspflichtige Sozialhilfeträger stand hiervon ausgehend aber frühestens mit dem Senatsurteil vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - fest; es kann vorliegend offen bleiben, ob im Hinblick auf die auch danach zunächst noch abweichende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Greifswald sogar auf die Senatsurteile vom 22. November 2005 - 1 L 496/04 u.a. - abzustellen wäre.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2003 - 1 L 124/03
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Rn. 8 Nach einem Hinweis des Verwaltungsgerichts Schwerin auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - hat der Kläger mit am 20. Januar 2004 beim Verwaltungsgericht Schwerin eingegangenem Schriftsatz beantragt, das Passivrubrum zu ändern.

    Rn. 63 Wenn dann nach Klageerhebung die Zuständigkeit des örtlichen Trägers an die Stelle derjenigen des überörtlichen getreten ist, führt dies im Prozess zu einem Eintritt des Rechtsnachfolgers bzw. des nunmehr zuständigen Trägers der Sozialhilfe in den Prozess Kraft Gesetzes gemäß § 173 VwGO i.V.m. den §§ 239 ff. ZPO; dieser gesetzliche Parteiwechsel stellt keine (subjektive) Klageänderung dar (…vgl. BVerwG, Urt. v. 02.11.1973 - 4 C 55.70 -, BVerwGE 44, 148 - zitiert nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 91 Rn. 13; vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 18.09.2003 - 1 L 124/03 -, S. 13, juris).

    Rn. 67 Der "richtige" erstattungspflichtige Sozialhilfeträger stand hiervon ausgehend aber frühestens mit dem Senatsurteil vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - fest; es kann vorliegend offen bleiben, ob im Hinblick auf die auch danach zunächst noch abweichende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Greifswald sogar auf die Senatsurteile vom 22. November 2005 - 1 L 496/04 u.a. - abzustellen wäre.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Rn. 65 Dabei ist zunächst hinsichtlich der in § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X enthaltenen Anknüpfung des Beginns der Verjährung an das Kalenderjahr, "in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat", darauf hinzuweisen, dass die Vorschrift damit eine Entscheidung des betreffenden Leistungsträgers im Verhältnis zur Person des sozialhilferechtlich Leistungsberechtigten meint (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.03.2007 - 3 L 358/04 -, juris Rn. 30, m.w.N.).

    Dazu gehört auch, dass der erstattungsberechtigte Sozialhilfeträger von dem "richtigen" erstattungspflichtigen Sozialhilfeträger Kenntnis erhält (…vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, FEVS 55, 424 - zitiert nach juris, dort Rn. 23; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.03.2007 - 3 L 358/04 -, juris, Rn. 30).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11823/03

    Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeträger; Kosten; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Rn. 66 Im Hinblick auf die damit erforderliche (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, FEVS 55, 424 - zitiert nach juris, dort Rn. 20 ff.) Auslegung der Vorschrift verjährt ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X in analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X n.F. nach Auffassung des Senats in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Umständen Kenntnis erlang hat.

    Dazu gehört auch, dass der erstattungsberechtigte Sozialhilfeträger von dem "richtigen" erstattungspflichtigen Sozialhilfeträger Kenntnis erhält (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, FEVS 55, 424 - zitiert nach juris, dort Rn. 23;… vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.03.2007 - 3 L 358/04 -, juris, Rn. 30).

  • OVG Berlin, 10.02.2005 - 6 B 21.03

    Erstattung von nach einem Zuständigkeitswechsel erbrachten Sozialhilfeleistungen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    § 111 Satz 1 SGB X findet auch auf die Fälle des § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X Anwendung (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris;… OVG Weimar, Urt. v. 26.05.2004 - 3 KO 76/04 -, ThürVBl. 2004, 284 - zitiert nach juris, m.w.N.).

    Rn. 52 Da die laufenden Sozialhilfeleistungen an die Hilfeempfängerin monatlich erbracht worden sein werden, musste die Geltendmachung beginnend für die Zeit vom 05. November 1998 nach § 26 SGB X i.V.m. den §§ 187 bis 193 BGB spätestens bis zum 30. November 1999 erfolgen, da der 30.November 1998 der letzte Tag des Leistungszeitraumes war, für den im November 1998 eine Zahlung erfolgt ist (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris, S. 7.; vgl. Urt. des Senats v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 -).

  • OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04

    Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X als lex specialis gegenüber § 105 SGB X (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 26.05.2004 - 3 KO 76/04 -, ThürVBl. 2004, 284 - zitiert nach juris;… ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urt. vom 30.05.2007 - 1 L 539/04 -) liegen vor.

    § 111 Satz 1 SGB X findet auch auf die Fälle des § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X Anwendung (…vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris; OVG Weimar, Urt. v. 26.05.2004 - 3 KO 76/04 -, ThürVBl. 2004, 284 - zitiert nach juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Der Anspruch muss zudem gegen den Erstattungspflichtigen selbst geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2003 - 5 C 18/02 -, FEVS 54, 495; vgl. zum Ganzen Urt. des Senats vom 22. November 2005 - 1 L 496/04 -).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Rn. 63 Wenn dann nach Klageerhebung die Zuständigkeit des örtlichen Trägers an die Stelle derjenigen des überörtlichen getreten ist, führt dies im Prozess zu einem Eintritt des Rechtsnachfolgers bzw. des nunmehr zuständigen Trägers der Sozialhilfe in den Prozess Kraft Gesetzes gemäß § 173 VwGO i.V.m. den §§ 239 ff. ZPO; dieser gesetzliche Parteiwechsel stellt keine (subjektive) Klageänderung dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.11.1973 - 4 C 55.70 -, BVerwGE 44, 148 - zitiert nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 91 Rn. 13;… vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 18.09.2003 - 1 L 124/03 -, S. 13, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 106/02

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Die Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind - hier die Hilfebedürftigkeit -, und der Zeitraum, für den die Sozialleistung erbracht wurde, sind dabei hinreichend konkret mitzuteilen (…vgl. zu den Anforderungen v. Wulffen, in: ders., SGB X, 4. Aufl., § 111 Rn. 4; vgl. zum Ganzen Senatsurteile vom 15.09.2004 - 1 L 106/02 - und - 1 L 107/02 -, LKV 2005, 510, 514).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 107/02

    Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
    Die Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind - hier die Hilfebedürftigkeit -, und der Zeitraum, für den die Sozialleistung erbracht wurde, sind dabei hinreichend konkret mitzuteilen (…vgl. zu den Anforderungen v. Wulffen, in: ders., SGB X, 4. Aufl., § 111 Rn. 4; vgl. zum Ganzen Senatsurteile vom 15.09.2004 - 1 L 106/02 - und - 1 L 107/02 -, LKV 2005, 510, 514).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter …

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an …

  • BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03

    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch …

  • BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 622/03

    Umfang rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren

  • VG Minden, 18.02.2005 - 1 L 82/05

    Anträge gegen Genehmigung zum Bau eines großflächigen Verbrauchermarktes in …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2021 - 12 S 621/18

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für Jugendhilfeleistungen; Ausschluss und …

    In Anknüpfung daran wird teilweise angenommen, dass die Verjährungsfrist in Fallkonstellationen, in denen es an einer Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X fehlt, in analoger Anwendung dieser Vorschrift frühestens in dem Zeitpunkt beginnt, in dem der erstattungsberechtigte Träger Kenntnis von den Umständen erlangt, die seinen Erstattungsanspruch begründen (so OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, juris Rn. 23; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, juris Rn. 66).

    Die Auffassung wird im Wesentlichen damit begründet, dass damit Unklarheiten im Hinblick auf die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs, die nicht in der Sphäre des Erstattungsberechtigten liegen, nicht zu dessen Lasten gehen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, juris Rn. 66).

  • OVG Saarland, 23.05.2012 - 3 A 410/11

    Verjährung eines Erstattungsanspruchs nach SGB 8 § 89 c Abs 1

    Rn. 41 vgl. zu alledem auch Bay.VGH, Urteile vom 23.11.2009 - 12 BV 08.2146 - und vom 3.12.2009 - 12 BV 08.2147 - OVG Lüneburg, Urteil vom 23.1.2003 - 12 LC 527/02 - Sächsisches OVG, Urteil vom 10.12.2007 - 4 B 160/04 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.1.2004 - 12 A 11823/03.OVG - sowie OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.8.2007 - 1 L 59/05 - jeweils dokumentiert bei juris.

    Rn. 50 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.1.2004, - 12 A 111823/03 OVG - a.a.O., und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.8.2007 - 1 L 59/05, a.a.O.,.

    Rn. 62 vgl. Urteil vom 28.8.2007 - 1 L 59/05 -, a.a.O.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 194/07

    Kostenerstattungsanspruch nach SGB 10 § 111 S 1

    Der Anspruch muss zudem gegen den Erstattungspflichtigen selbst geltend gemacht werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2003 - 5 C 18/02 -, FEVS 54, 495;… vgl. zum Ganzen Urt. des Senats vom 22.11.2005 - 1 L 496/04 - Urt. v. 28.07.2007 - 1 L 300/05 -, NordÖR 2008, 31, 34; Urt. v. 28.07.2007 - 1 L 59/05 -, juris;… Urt. v. 15.09.2004 - 1 L 106/02 - und - 1 L 107/02 -, LKV 2005, 510, 514).

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern war insoweit nach Maßgabe von § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG bis zum Inkrafttreten der §§ 1, 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes - AG-BSHG - vom 17. Dezember 2001 (…GVOBl. M-V, S. 612, berichtigt 2002, S. 470) am 01. Januar 2002 sachlich zuständig (vgl. im einzelnen Senatsurteil v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 -, juris; vgl. auch Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, juris).

    Die Formulierung "soweit" macht dabei deutlich, dass eine Anmeldung beim - zuständigen - überörtlichen Träger zulässig war, und regelte nur, wie für den Fall der Anmeldung von gegen den überörtlichen Träger gerichteten Erstattungsansprüchen beim örtlichen Träger zu verfahren wäre (…vgl. hierzu Senatsurteil v. 28.08.2007 - 1 L 300/05 -, a. a. O.; Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, a. a. O.).

    Da die laufenden Sozialhilfeleistungen an die Hilfeempfängerin monatlich erbracht worden sein werden, folgt aus der Geltendmachung im Dezember 1999 nach § 26 SGB X i.V.m. den §§ 187 bis 193 BGB jedenfalls ein Leistungszeitraum beginnend am 01. Dezember 1998, da der 31. Dezember 1998 der letzte Tag des Leistungszeitraumes war, für den im Dezember 1998 eine Zahlung erfolgt ist (…vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris; Urt. des Senats v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 - und Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, juris).

    Rn. 46 Eine Verjährungseinrede (§ 113 SGB X) ist nicht erhoben worden, sie kann insbesondere nicht in den Antwortschreiben des Beklagten zu 1. erblickt werden, in denen lediglich erklärt worden ist, ganz allgemein in den zahlreichen vom Kläger geltend gemachten Kostenerstattungsfällen nicht auf eine - zukünftige - Einrede der Verjährung verzichten zu wollen; eine Verjährung war nicht von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, a. a. O.).

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass nach den im Urteil des Senats vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 - entwickelten Grundsätzen eine Verjährung vorliegen könnte.

  • SG Hamburg, 13.06.2008 - S 40 U 266/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit - Beginn der …

    Die Klägerin meint, die Verjährungsfrist beginne frühestens mit dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt habe und verweist auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2007 (Az.: 1 L 59/05), wonach die Verjährung erst in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres beginne, in dem sie (die Klägerin) von allen den Erstattungsanspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt habe.

    Auch nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2007 (Az.:1 L 59/05, Rz. 65) ergibt sich nichts anderes.

  • VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 2136/09

    Kostenerstattungsanspruch zwischen Jugendhilfeträgern - zum gewöhnlichen …

    Die "Entscheidung" im Sinne dieser Vorschrift ist eine Entscheidung des betreffenden Sozialleistungsträgers im Verhältnis zum leistungsberechtigten Bürger.(OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, juris) Der Beklagte hat als zur Erstattung herangezogener Leistungsträger keine Entscheidung in diesem Sinne getroffen.

    Insbesondere stellt die Ablehnung der Befriedigung des Erstattungsanspruchs durch den Beklagten keine Entscheidung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X dar.(SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04R -, BeckRS 2005, 42177 zu der entsprechenden Regelung in § 111 Satz 2 SGB X; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, juris) Durch das Inkrafttreten der Neufassung von § 111 Satz 2 SGB VIII und § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist daher eine unbeabsichtigte Regelungslücke entstanden(So etwa OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 59/05 - und BayVGH, Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle bei juris), die dadurch geschlossen werden kann, dass entsprechend der mit der Neufassung der genannten Vorschriften verfolgten gesetzgeberischen Absicht der Kostenerstattungsanspruch in analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz1 SGB X in vier Jahren nach Ablauf des Jahres verjährt, in dem der Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.(OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG - SG Hamburg, Urteil vom 13.06.2008 - S 40 U 266/07 -, a.A. BayVGH Urteil vom 03.12.2009 - 12 BV 08.2147 -, alle zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 9 B 59.11

    "Geltendmachen" im Sinne von § 111 S. 1 SGB X (juris: SGB 10); …

    Wirksam und im Sinne des § 111 Satz 1 SGB X fristwahrend kann der Anspruch auch in solchen Fällen geltend gemacht werden, in denen noch nicht feststeht, ob bzw. für welchen Zeitraum der als vorrangig in Anspruch genommene Leistungsträger - wie die hier beklagte Stadt - tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. April 2003 - 5 C 18.02 -, juris, Rdnr. 14; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. August 2007 - 1 L 59/05 -, juris, Rdnr. 47).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes; Aufenthaltsbegründung von Asylbewerbers in …

    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Senats jedoch - den Eintritt der Verjährung unterstellt - Voraussetzung dafür gewesen, dass das Verwaltungsgericht den Anspruch der Klägerin teilweise hätte abweisen müssen (vgl. OVG M-V, Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, zit. n. juris).
  • OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 543/06

    Erstattungsstreit; Eingliederungshilfe; Ausschlussfrist; Prozesszinsen

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (…Urt. v. 26.5.2004, ThürVBl. 2004, 284), des Oberverwaltungsgerichts Berlin (…Urt. v. 10.2.2005 - 6 B 21.03 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 28.8.2007 - 1 L 59/05 -, juris) kommt ein Anspruch aus dieser Vorschrift ungeachtet dessen in Betracht, dass der Kläger beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit mit Inkrafttreten von Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (BGBl. I. S. 944) am 27.6.1993 für die Gewährung von Eingliederungshilfe an den Hilfeempfänger noch nicht sachlich zuständig war, sondern die sachliche Zuständigkeit erst nach der landesrechtlichen Funktionalreform zum 1.1.1996 vom Amt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg übernahm.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 9 B 60.11

    Stationäre Eingliederungshilfe; stationäre Hilfe zur Pflege; Kostenerstattung …

    Wirksam und im Sinne des § 111 Satz 1 SGB X fristwahrend kann der Anspruch auch in solchen Fällen geltend gemacht werden, in denen noch nicht feststeht, ob bzw. für welchen Zeitraum der als vorrangig in Anspruch genommene Leistungsträger - wie der hier beklagte Landkreis - tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. April 2003 - 5 C 18.02 -, juris, Rdnr. 14; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. August 2007 - 1 L 59/05 -, juris, Rdnr. 47).
  • VG Karlsruhe, 04.11.2025 - 8 K 2095/23

    Nachteilsausgleich für den Verlust einer Altersversorgung als Bundesbeamter wegen …

    Rn. 29 Ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht, kann ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis darstellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 5.12.2000 - 11 C 6.00 - BVerwGE 112, 253-258, Rn. 19; OVG M.-V., Urteil vom 28.8.2007 - 1 L 59/05 - juris Rn. 39; OVG NRW…, Urteil vom 7.11.2003 - 12 A 3187/01 - juris Rn. 25).
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