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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9190
OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9190)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.03.2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9190)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. März 2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 152a VwGO, § 54 Abs 1 VwGO, § 47 Abs 1 ZPO, § 146 VwGO
    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge über Richterablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 47 Abs. 1
    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Beschluss über eine Richterablehnung im Beschwerdeverfahren über ein vorläufiges Rechtsschutzbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge über Richterablehnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Beschluss über eine Richterablehnung im Beschwerdeverfahren über ein vorläufiges Rechtsschutzbegehren

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375]).

    Denn jedenfalls ist das Gericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind" (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375]).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Rechtsbehelfe, mit deren Hilfe der Antragsteller eine Korrektur der Entscheidung herbeiführen könnte, stehen nicht zur Verfügung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, juris).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Gegen eine mögliche Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung ist nach dem Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG fachgerichtlicher Rechtsschutz dann notwendig, wenn in diesem Zwischenverfahren abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35]).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Eine unanfechtbare Entscheidung soll danach auf eine Gegenvorstellung hin allenfalls dann geändert werden können, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält oder wenn diese Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 u. a. -, juris).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 133 [146]; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, BVerfGE 87, 363 [392 f.]), ist die Annahme einer Verletzung der Pflicht des Gerichtes zur Kenntnisnahme des Beteiligtenvorbringens und des In-Erwägung-Ziehens desselben erst dann gerechtfertigt, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [274]; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 -, BVerfGE 88, 366 [375]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht dabei, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa: Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 -, BVerfGE 11, 218 [220]; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24 [35]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur …

  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …

  • BFH, 08.07.2013 - III B 149/12

    Anhörungsrüge gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsgesuche - Beiladung im …

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des …

  • OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Zugehörigkeit des …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2024 - 13 S 768/24

    Kein Anspruch auf Übersendung von mit einer Stempel- und einer Prüfplakette …

    Unabhängig von der Frage, ob die gerügten Verfahrensfehler überhaupt vorliegen (zum Verstoß gegen die Wartepflicht vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 - juris Rn. 11; BFH…, Beschluss vom 08.07.2013 - III B 149/12 - juris Rn. 15;… Beschluss des Senats vom 20.07.2023 - 13 S 1020/23 - juris Rn. 6 ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2015 - 1 M 11/15 - juris Rn. 11;… Vossler in BeckOK ZPO, § 47 Rn. 3 [Die offene Frist für die Erhebung einer Anhörungsrüge steht der Erledigung eines Ablehnungsgesuchs i. S. v. § 47 Abs. 1 ZPO nicht entgegen]; zur geltend gemachten Befangenheit vgl. die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 15.11.2023 und vom 09.04.2024), kann eine Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO allein mit der Behauptung von Verfahrensfehlern grundsätzlich nicht erfolgreich geführt werden (für § 146 Abs. 4 VwGO vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 23.04.2024 - 7 B 10262/24.OVG - juris Rn. 3; BayVGH…, Beschluss vom 20.06.2023 - 6 CE 23.779 - juris Rn. 9;… OVG Nordrhein-Westfalen [1. Senat], Beschluss vom 06.08.2021 - 1 B 1106/21 - juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss des Senats vom 22.09.2021 - 13 S 1935/21 - n. v.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 11/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9191
OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9191)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.03.2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9191)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. März 2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gegenvorstellung gegen Richterablehnung sowie Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15

    Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegenüber Richterkollegen im Rahmen eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 11/15
    Rn. 5 Der Senat hat die Gründe dafür in seinen Beschlüssen vom 3. März 2015 in den Parallelverfahren 1 M 3/15 und 1 M 2/15 ausführlich und unter Eingehen auf sämtliche Einwände des Antragstellers dargelegt.

    Ebenso ist nicht ersichtlich, dass das Ablehnungsgesuch und die Anhörungsrüge vom 2. Februar 2015 eine von den Verfahren 1 M 3/15 und 1 M 2/15 abweichende Einschätzung geboten hätten und der Verweis auf den Geschäftsverteilungsplan des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt 2015 sich - ausnahmsweise (im Verfahren 1 M 11/15) - als nicht zumutbar darstellt.

    Rn. 7 Die abgelehnte Ri´inVG (D.) hat in Ihrer dienstlichen Erklärung vom 3. Februar 2015 (im Verfahren 1 M 3/15) erklärt, an den besagten Beurteilungen nicht mitgewirkt zu haben.

    Rn. 9 Der Einwand des Antragsteller, der Senat übersehe, dass nicht der Antragsteller die E-Mail vom 15. Dezember 2010 in das Verfahren eingeführt habe, sondern die Ri´inVG (D.), ist nicht nachvollziehbar, da sich der Beschluss vom 3. März 2015 im Verfahren 1 M 11/15 durch seine Bezugnahme auf den Beschluss vom selben Tage im Verfahren 1 M 3/15 mit diesem Aspekt und seiner Relevanz für das Ablehnungsgesuch betreffend die Ri´inVG (D.) ausdrücklich befasst.

    Der Beschluss vom 3. März 2015 im Verfahren 1 M 3/15 - auf den Beschluss vom 3. März 2015 im Verfahren 1 M 11/15 ausdrücklich ergänzend Bezug nimmt - befasst sich mit diesen Unterlagen, folgt bei deren Würdigung aber nicht der Ansicht des Antragstellers.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15

    Richterablehnung in einem Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 11/15
    Rn. 5 Der Senat hat die Gründe dafür in seinen Beschlüssen vom 3. März 2015 in den Parallelverfahren 1 M 3/15 und 1 M 2/15 ausführlich und unter Eingehen auf sämtliche Einwände des Antragstellers dargelegt.

    Ebenso ist nicht ersichtlich, dass das Ablehnungsgesuch und die Anhörungsrüge vom 2. Februar 2015 eine von den Verfahren 1 M 3/15 und 1 M 2/15 abweichende Einschätzung geboten hätten und der Verweis auf den Geschäftsverteilungsplan des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt 2015 sich - ausnahmsweise (im Verfahren 1 M 11/15) - als nicht zumutbar darstellt.

  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 11/15
    Eine unanfechtbare Entscheidung soll danach auf eine Gegenvorstellung hin allenfalls dann geändert werden können, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält oder wenn diese Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 u. a. -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 11/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9189
OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9189)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.03.2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9189)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. März 2015 - 1 M 11/15 (https://dejure.org/2015,9189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 54 Abs 1 VwGO, § 47 Abs 1 ZPO
    Zeitpunkt des Wegfalls des Handlungsverbots für abgelehnte Richter bei Anhörungsrüge; Befangenheit aufgrund spruchkörperbedingter Zusammenarbeit

  • rechtsportal.de

    Wegfall des Handlungsverbotes für einen abgelehnten Richter vor der Entscheidung über eine Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderung (Konkurrentenstreit); Richterablehnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wegfall des Handlungsverbotes für einen abgelehnten Richter vor der Entscheidung über eine Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 4.13

    Rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 11/15
    Der pauschale Hinweis auf eine kollegiale Nähe und ein berufliches Miteinander als Mitglied desselben Spruchkörpers oder des Gerichts, ist in dieser Pauschalität, ohne Hinzutreten konkreter Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit, von vornherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 4.13 u. a. -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15

    Spruchkörperbedingte Zusammenarbeit als Befangenheitsgrund im richterlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 11/15
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Senatsbeschluss vom selben Tage im Verfahren 1 M 3/15 verwiesen.
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