Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in zeitlicher Hinsicht und Verstoß des Dienstherrn gegen die Regelbeurteilungspflicht aufgrund zu weitgehender Ausnahmebestimmungen im Hinblick auf das erreichte Lebensalter - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altersgrenze; Anlassbeurteilung; Beamte; Beförderung; Konkurrenz; Regelbeurteilung; Vergleichbarkeit; Beförderungskonkurrenz (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in zeitlicher Hinsicht und Verstoß des Dienstherrn gegen die Regelbeurteilungspflicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilungen bei einer Auswahlentscheidung
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Regelbeurteilungen von Beamtinnen und Beamten nur ausnahmsweise entbehrlich
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Regelbeurteilungen von Beamtinnen und Beamten nur ausnahmsweise entbehrlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 09.12.2016 - 5 B 423/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (20)
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09
Beförderungskonkurrenz von Beamten (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Demgegenüber soll die Regelbeurteilung - für alle Beamten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfassen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - ZBR 2002, 211; OVG LSA Beschluss vom 16. Januar 2009 - 1 M 2/09 -, juris [m. w. N.]).In einem solchen Fall ist der Dienstherr gehalten, die resultierenden Erkenntnisdefizite bei den übrigen Bewerbern auszugleichen und die Vergleichbarkeit sämtlicher dienstlichen Beurteilungen herzustellen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2009, a. a. O. [m. w. N.]).
Von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2009, a. a. O. [m. w. N.]).
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).Sie vermögen auch Aufschluss darüber zu geben, ob ein Bewerber bei einer Beurteilung im Hinblick auf die Besetzung eines Beförderungsamtes bevorteilt oder benachteiligt wird (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14
Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen (siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 -, juris [m. w. N.]).Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren (siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.]).
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).
- BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08
Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178).Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA ), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.]).
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Rn. 24 Mithin hätte vorliegend die Antragstellerin zum Stichtag 1. Januar 2013 regelbeurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilung über einen fünfjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätte Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellte, daran zeitlich anknüpfende dienstliche Anlassbeurteilung inhaltlich aus dieser Regelbeurteilung heraus hätte fortentwickelt werden müssen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris [Rn. 30 f.] = BVerwGE 145, 112). - BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95
Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren insgesamt nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da diese sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Verfahren wesentlich gefördert hat und im gegebenen Fall ohnehin keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnten (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11
Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Rn. 19 Für die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt folgt überdies aus § 21 Abs. 1 LBG LSA (vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris), dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamten regelmäßig zu beurteilen sind. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14
Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren (siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Aus dem Vorstehenden folgend und zugleich aus der in § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA normierten Regelbeurteilungspflicht resultierend darf der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung daher grundsätzlich nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen, sondern hat - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung der Beamten zu berücksichtigen (siehe hierzu im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 1 M 2/15 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des …
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …
- BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10
Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
- BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
- BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02
Konkurrentenklage eines Bewerbers gegen anderweitige Besetzung einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09
Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20
Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der …
Im Besonderen will § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA sicherstellen, dass für die regelmäßig wiederkehrenden Auswahlentscheidungen des Dienstherrn nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG für alle Beamten durch Regelbeurteilungen gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst werden (OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 19, 22 m. w. N.). - OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze
Rn. 4 Mit seiner Beschwerde trägt der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 - unter anderem vor, dass für den Beigeladenen eine Regelbeurteilung hätte erstellt und die Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung dieser Regelbeurteilung hätte getroffen werden müssen.Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg führt hierzu in seinem Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 - (…juris Rn. 22) aus:.
Der Beigeladene hätte in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2017) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilung über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätte Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellte, daran zeitlich anknüpfende dienstliche Anlassbeurteilung inhaltlich aus dieser Regelbeurteilung heraus hätte fortentwickelt werden müssen (vgl. hierzu: OVG Magdeburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 a. a. O. Rn. 24 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 1 B 1341/21
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines einstweiligen Anordnungsanspruchs
Rn. 38 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2019- 1 B 349/19 -, juris, Rn. 10 ff., m. w. N.; ebenso OVG S.-A., Beschluss vom 23. Januar 2017- 1 M 175/16 -, juris, Rn. 15. Zu dem Grundsatz "höchstmöglicher" Vergleichbarkeit als Optimierungsziel im Verhältnis von Regel- zu Anlassbeurteilungen vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019- 2 C 1.18 -, juris, Rn. 58 ff.
- OVG Sachsen, 28.05.2026 - 2 B 62/26
Stellenbesetzung; Leitender Oberstaatsanwalt; Regelbeurteilung; Altersgrenze; …
Hinzu komme, dass Regelbeurteilungen schon vom Begriff her regelmäßig erstellt werden sollten; Ausnahmen hiervon bedürften einer besonderen Begründung (OVG LSA, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 22).Die Beigelade hätte in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2021) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilung über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätte Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellte, daran zeitlich anknüpfende Anlassbeurteilung inhaltlich aus dieser Regelbeurteilung heraus hätte fortentwickelt werden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - a. a. O. Rn. 23 unter Verweis auf OVG LSA, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
Rechtswidrigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystems für alle Lehrkräfte
Nach Sinn und Zweck des § 21 Abs. 1 S 1 LBG LSA (juris: BG ST 2009) sind Ausnahmen denkbar, die aus Praktikabilitätsgründen solche Beamten(-gruppen) ausnehmen, bei denen Beurteilungen für Auswahlentscheidungen nach dem Leistungsgrundsatz üblicherweise nicht mehr benötigt werden (OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -).An diesem Sinn und Zweck gemessen sind Ausnahmen denkbar, die aus Praktikabilitätsgründen solche Beamten(-gruppen) ausnehmen, bei denen Beurteilungen für Auswahlentscheidungen nach dem Leistungsgrundsatz üblicherweise nicht mehr benötigt werden (OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 22 ).
- VG Magdeburg, 05.09.2025 - 5 B 482/24
Konkurrentenstreit
Regelbeurteilungen sind diesem Zweck im besonderen Maße dienlich, weil gerade durch einen gemeinsamen Stichtag und einen gleichen Beurteilungszeitraum die gebotene höchstmögliche Vergleichbarkeit der Beurteilungen hergestellt wird und die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, Rn. 10, juris; OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, Rn. 22 , juris).Rn. 21 Das Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, Rn. 22 , juris) hat, worauf die Beteiligten zu Recht hinweisen, angenommen, dass eine Zeitspanne von mehr als zehn Jahren zwischen Erreichen der Regelaltersgrenze und der letzten Regelbeurteilung (bei einem Regelbeurteilungszeitraum von fünf Jahren) dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA nicht mehr gerecht wird, da hierdurch eine zu große Gruppe von Beamten, bei denen nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG zu treffende Auswahlentscheidungen anstehen könnten, von der Regelbeurteilungspflicht ausgenommen würden.
Rn. 32 Diese Ausgangslage bringt allerdings mit sich, dass infolge der sich erheblich unterscheidenden Zeiträume rechtlich zweifelhaft erscheint, ob eine hinreichende Vergleichbarkeit der Beurteilungen dann noch gegeben ist (verneinend bereits für eine absolute Differenz von 19, 5 Monaten und einer Deckungsgleichheit von weniger als 60 %: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, Rn. 16 , juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es …
Dies ist etwa der Fall bei Beamten, die alsbald die Regelaltersgrenze erreichen oder die sich bereits in einem Endamt befinden oder jedenfalls ein solches Amt im statusrechtlichen Sinn inne haben, welches eine (weitere) Beförderung kaum mehr erwarten lässt (OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 22 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17
Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämter/Planstellen zu …
Dienststellen, die eine Auswahlentscheidung in Stellenbesetzungsverfahren zu treffen haben, haben ihrerseits darauf hinzuwirken, dass entsprechende dienstliche Beurteilungen der einzubeziehenden Beamten vorgelegt werden (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 1 M 174/16 -, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 19 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 1 M 154/18
Beamtenrechtlicher Konkurrentstreit; Ausbildungsplatzkonkurrenz mit …
Von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen (siehe zum Vorstehenden: OVG LSA Beschluss vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze
Der Antragsteller wie der Beigeladene hätten in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2021) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilungen über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätten Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellten, daran zeitlich anknüpfenden Anlassbeurteilungen inhaltlich aus diesen Regelbeurteilungen heraus hätten fortentwickelt werden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - a. a. O. Rn. 23 unter Verweis auf OVG LSA, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 24 m. w. N.). - OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21
Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht
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