Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24 |
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Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
Einbeziehung von Zeiten vor einer Beförderung eines Beamten in den Regelbeurteilungszeitraum - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung von Zeiten vor einer Beförderung eines Beamten in den Regelbeurteilungszeitraum
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsfolgen einer Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 14.03.2024 - 5 B 539/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (20)
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20
Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen (OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 10 [m. w. N.]).Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient (OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O., Rn. 12 [m. w. N.]).
Diese waren im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung noch aktuell, da eine Regelbeurteilung grundsätzlich hinreichend aktuell ist, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 18 [m. w. N.]).
Der Bedarf nach einer Anlassbeurteilung muss sich allerdings unabweisbar aufdrängen, weil dem Dienstherrn ohne eine solche ein Bewerbervergleich nicht möglich ist (siehe: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 37; OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 22 f.).
Dies gilt schon deshalb, weil die Antragsgegnerin ihrer erneuten Auswahlentscheidung andere, nämlich zum Stichtag "31. Dezember 2023" erst noch zu erstellende und damit die aktuell(st)en Regelbeurteilungen der Bewerber zugrunde zu legen hat (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 32 ).
- BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22
Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Erbrachte Leistungen und gezeigte Befähigungen im Regelbeurteilungszeitraum sind auch im Fall einer zwischenzeitlich in diesem Zeitraum erfolgten Beförderung des Beamten am Maßstab des zum Beurteilungsstichtag innegehabten Beförderungsamtes in der Regelbeurteilung jedenfalls dann zu bewerten, wenn spezifisches Landesrecht - ggf. i. V. m. mit einbezogenen Verwaltungsvorschriften - dies bestimmt (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 12.10.2023 - 2 A 7.22 -).Rn. 15 (1) Diese ist indes - entgegen der Auffassung der Beschwerde unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12. Oktober 2023 - Az.: 2 A 7.22 -(juris) - nicht bereits deshalb rechtswidrig, weil der Beigeladene im Regelbeurteilungszeitraum befördert wurde und der vor der Beförderung liegende Zeitraum nicht hätte in die Bewertungen am Maßstab des zuletzt innegehabten Statusamtes hätte einbezogen werden dürfen.
Um eine verlässliche Grundlage für die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG liefern zu können, muss eine dienstliche Beurteilung die dienstliche Tätigkeit des zu beurteilenden Beamten im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sein, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (so auch weiterhin: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023, a. a. O. Rn. 25 [m. w. N.]).
Rn. 21 Jedenfalls teilt der beschließende Senat nicht die Auffassung, dass dem Zeitraum vor der Beförderung für die Regelbeurteilung keine Bedeutung mehr zukomme und sie in funktionaler Hinsicht überholt sei, weil der Beamte bereits befördert und ein Leistungsvergleich mit der alten Statusgruppe daher nicht mehr erforderlich sei (so aber BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023, a. a. O., Rn. 42).
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 - und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.]).Der Zeitraum vor der Beförderung weist jedenfalls dann rechtliche Relevanz auf, wenn zwischen Beförderungsbewerbern nach Maßgabe der aktuell(st)en dienstlichen Regelbeurteilungen ein wesentlicher Gleichstand angenommen wird und daher im Regelfall auf die vorangegangenen dienstlichen (Regel-)Beurteilungen zurückzugreifen ist bzw. werden kann (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris Rn. 23; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 16 [m. w. N.]; OVG Bremen…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 2 B 129/22 -, juris Rn. 14 ff. [m. w. N.]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19
Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Dementsprechend ist die (mögliche) Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 9 [m. w. N.]).Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 11 [m. w. N.]).
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 - und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.]).Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).
- BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08
Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, jeweils juris).Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA ), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.]).
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Der Bedarf nach einer Anlassbeurteilung muss sich allerdings unabweisbar aufdrängen, weil dem Dienstherrn ohne eine solche ein Bewerbervergleich nicht möglich ist (siehe: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 37; OVG LSA…, Beschluss vom 27. April 2020 - 1 M 44/20 -, juris Rn. 22 f.). - BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Schließlich bleibt auch unklar, aus welcher Regelbeurteilung eine solche Anlassbeurteilung heraus wie fortzuentwickeln wäre (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 -, juris Rn. 11; OVG LSA…, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 1 M 39/21 -, juris Rn. 12 ), zumal die vorangegangene, letzte Regelbeurteilung noch am Maßstab des niedrigeren Amtes vor der - die Regelbeurteilung nunmehr ausschließen sollende - Beförderung gefertigt wurde. - BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91
Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Rn. 20 Soweit das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung, dass der Dienstherr nach bisheriger Rechtsprechung nicht gehindert war, "im Rahmen seiner Richtlinien auch noch solche Leistungen zur Beurteilungsgrundlage zu machen, die der Beamte während des Regelbeurteilungszeitraums vor seiner Beförderung in das höhere statusrechtliche Amt erbracht hat" (BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 C 37.91 -, juris Rn. 12), ausdrücklich aufgegeben hat (…a. a. O., Rn. 39), kann hier dahinstehen, ob es insoweit lediglich um die Beschränkung der Kompetenz zum Erlass bloßer Verwaltungsvorschriften ohne normative Rechtsgrundlage durch oder aufgrund eines Gesetzes geht. - BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21
Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2024 - 1 M 23/24
Rn. 28 b) Der Antragsteller hat schließlich auch den erforderlichen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, denn vorliegend beabsichtigt die Antragsgegnerin, dem Beigeladenen den streitgegenständlichen höherwertigen Dienstposten im Wege des sogenannten einaktigen Verfahrens entweder mit entsprechender Vorwirkung für die Statusamtsübertragung oder sogleich unter Ernennung zum Kriminal- bzw. Polizeihauptkommissar zu übertragen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 13 [m. w. N.]). - OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23
Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21
Rechtswidrigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystems für alle Lehrkräfte
- OVG Bremen, 20.10.2022 - 2 B 129/22
Beförderungsrichtlinien Deutsche Telekom; Berücksichtigung früherer Beurteilungen …
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
- BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
- BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02
Konkurrentenklage eines Bewerbers gegen anderweitige Besetzung einer …
- BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06
Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines …
- BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24
Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …
Hieran hält der Senat auch im Hinblick auf die zwischenzeitlich geäußerte Kritik (vgl. etwa OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 - NVwZ-RR 2024, 820 Rn. 15 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 649/24 - juris Rn. 34; Ott, NVwZ 2024, 334 oder Bracher, DVBl. 2024, 423; differenzierend dagegen Lorse, ZTR 2024, 430 und Millgramm, DVBl. 2024, 1257) fest (vgl. zur Klarstellung, dass sich die fachliche Leistung auf die "im jeweiligen Statusamt" erbrachten Leistungen bezieht, auch § 2 Abs. 4 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung vom 23. Oktober 2024). - VGH Hessen, 02.07.2024 - 1 B 649/24
Gegenstand der Regelbeurteilung bei im Beurteilungszeitraum erfolgter Beförderung
Weder Laufbahnverordnungsrecht noch einfaches Gesetz noch Verfassungsrecht geben vor, dass bei einer Beförderung im Regelbeurteilungszeitraum die vor der Beförderung liegende Zeitspanne im Beurteilungszeitraum bei der Qualifikationsfeststellung am Maßstab des Beförderungsamtes nicht zu bewerten ist (Anschluss an OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 - Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7/22 -).Der Gesichtspunkt, dass dem Zeitraum vor der Beförderung für die Beurteilung keine Bedeutung mehr zukomme und sie in funktioneller Hinsicht überholt sei, weil der Beamte bereits befördert und ein Leistungsvergleich mit der alten Statusgruppe nicht mehr erforderlich sei, stellt nicht hinreichend in Rechnung, dass auch die Beurteilung von früher in einem niedrigeren Statusamt gezeigten Leistungen in einem Auswahlverfahren nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung rechtlich relevant sein kann (auf gleicher Linie: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris Rn. 15 ff.; Anmerkung Ott zum Urteil des BVerwG, NVwZ 2024, 339; Bracher, Anmerkung zum Urteil des BVerwG, DVBl. 2024, 424).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 2 MB 13/24
Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums
Auch die das jeweilige Landesrecht betreffenden Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 649/24 -) änderten daran nichts.Rn. 14 Soweit die Antragsgegnerin dagegen - wie schon erstinstanzlich - die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, Ls 1 und Rn. 15, 21) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (…Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 649/24 -, juris Ls 1 und Rn. 34) heranzieht, die zu den dort jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen ergangenen sind, hat dies - wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (Beschlussabdruck Seite 7) - mangels entsprechender bundesrechtlicher Normen keine Relevanz für den streitgegenständlichen Fall.
- OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2026 - 2 MB 2/26
Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums; zur …
Rn. 6 Soweit die Antragsgegnerin - wie schon im vorangegangenen Konkurrenteneilverfahren ( 2 MB 13/24 ) - wiederholt die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, Ls 1 und Rn. 15, 21) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 649/24 -, juris Ls 1 und Rn. 34) heranzieht, die zu den dort jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen ergangenen sind, wird auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 6. Juni 2025 (… 2 MB 13/24 , juris Rn. 14 ) verwiesen. - VG Schleswig, 10.04.2025 - 12 B 89/24
Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe R3 für einen Vorsitzenden Richter …
Die vom Beigeladenen im Beurteilungszeitraum noch vor seiner Beförderung im Statusamt des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht erbrachten Leistungen dürfen daher nicht nachträglich am Maßstab des Beförderungsamts bewertet werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.10.2023 - 2 A 7.22 -, juris Rn. 39; a. A. wohl jeweils: OVG Magdeburg, Beschluss vom 21.05.2024 - 1 M 23/24 -, juris Rn. 15; VGH Kassel…, Beschluss vom 02.07.2024 - 1 B 649/24 -, juris Rn. 34). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2025 - 1 B 234/25
Fiktive Fortschreibung; Beurteilungssurrogat; anlasslos; freigestellt …
Rn. 43 Kritisch schon zu dem Urteil vom 12. Oktober 2023 Ott, Urteilsanmerkung, NVwZ 2024, 339 f., und Bracher, Urteilsanmerkung, DVBl. 2024, 423 ff. (424 bis 426), der die neue Konzeption als unzureichend begründet ansieht und als grundsätzlich verfehlt bezeichnet; kritisch ferner OVG S.-A., Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, Rn. 21 f., und Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 649/24 -, juris, Rn. 34; grundsätzlich zustimmend Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Werkstand: April 2025, Rn. 352a mit Fn. 16.02, und Lorse, Rechtsfragen der Festlegung des maßstabsrelevanten Zeitraums in dienstlichen Beurteilungen, ZTR 2024, 430 ff.; zustimmend zu der Ausgangsentscheidung vom 12. Oktober 2023 und dem Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - auch der frühere Vorsitzende des 2. Senats, Domgörgen, Gegenstand einer Regelbeurteilung nach Beförderung während des Beurteilungszeitraums, NVwZ 2025, 535 ff. (535 bis 538). - VG Gera, 30.07.2024 - 1 E 207/24
Berücksichtigung von in der Vorbeförderungszeit erbrachten Leistungen in einer …
Rn. 29 Auf der Grundlage des § 49 Abs. 4 ThürLaufbG hat der Verordnungsgeber in der Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) den Fall einer im Beurteilungszeitraum erfolgten Beförderung ausdrücklich geregelt (zum sachsen-anhaltinischen Landesrecht vgl. auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, 1. Leitsatz).Das vom Landesgesetzgeber und Verordnungsgeber gewählte normative System wird, auch im Hinblick auf das weite Organisationsermessen des Dienstherrn zur Ausgestaltung von Beurteilungssystemen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, juris, Rn. 39), den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht (Anschluss an OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, Rn. 19).
- VG Gera, 30.07.2024 - 1 E 207/24 Rn. 29 Auf der Grundlage des § 49 Abs. 4 ThürLaufbG hat der Verordnungsgeber in der Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) den Fall einer im Beurteilungszeitraum erfolgten Beförderung ausdrücklich geregelt (zum sachsen-anhaltinischen Landesrecht vgl. auch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, 1. Leitsatz).
Das vom Landesgesetzgeber und Verordnungsgeber gewählte normative System wird, auch im Hinblick auf das weite Organisationsermessen des Dienstherrn zur Ausgestaltung von Beurteilungssystemen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, juris, Rn. 39), den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht (Anschluss an OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, Rn. 19).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2025 - 1 B 230/25
Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beamtenstelle; Fiktive …
Rn. 44 Kritisch schon zu dem Urteil vom 12. Oktober 2023 Ott, Urteilsanmerkung, NVwZ 2024, 339 f., und Bracher, Urteilsanmerkung, DVBl. 2024, 423 ff. (424 bis 426), der die neue Konzeption als unzureichend begründet ansieht und als grundsätzlich verfehlt bezeichnet; kritisch ferner OVG S.-A., Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, Rn. 21 f., und Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 649/24 -, juris, Rn. 34; grundsätzlich zustimmend Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Werkstand: April 2025, Rn. 352a mit Fn. 16.02, und Lorse, Rechtsfragen der Festlegung des maßstabsrelevanten Zeitraums in dienstlichen Beurteilungen, ZTR 2024, 430 ff.; zustimmend zu der Ausgangsentscheidung vom 12. Oktober 2023 und dem Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - auch der frühere Vorsitzende des 2. Senats, Domgörgen, Gegenstand einer Regelbeurteilung nach Beförderung während des Beurteilungszeitraums, NVwZ 2025, 535 ff. (535 bis 538). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2025 - 1 B 231/25
Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beamtenstelle
Rn. 44 Kritisch schon zu dem Urteil vom 12. Oktober 2023 Ott, Urteilsanmerkung, NVwZ 2024, 339 f., und Bracher, Urteilsanmerkung, DVBl. 2024, 423 ff. (424 bis 426), der die neue Konzeption als unzureichend begründet ansieht und als grundsätzlich verfehlt bezeichnet; kritisch ferner OVG S.-A., Beschluss vom 21. Mai 2024 - 1 M 23/24 -, juris, Rn. 21 f., und Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 649/24 -, juris, Rn. 34; grundsätzlich zustimmend Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Werkstand: April 2025, Rn. 352a mit Fn. 16.02, und Lorse, Rechtsfragen der Festlegung des maßstabsrelevanten Zeitraums in dienstlichen Beurteilungen, ZTR 2024, 430 ff.; zustimmend zu der Ausgangsentscheidung vom 12. Oktober 2023 und dem Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - auch der frühere Vorsitzende des 2. Senats, Domgörgen, Gegenstand einer Regelbeurteilung nach Beförderung während des Beurteilungszeitraums, NVwZ 2025, 535 ff. (535 bis 538). - OVG Sachsen, 17.12.2025 - 2 B 223/25
Stellebesetzung; Leiter Kriminaldienst; Regelbeurteilung; Maßstab; Verfahren
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 - 10 S 4.26
Beschwerde im Eilrechtsschutzverfahren; Konkurrentenstreit; Bewerbervergleich; …
- VG Potsdam, 07.05.2025 - 2 L 1019/24
(weiterhin) übergangsweise Anwendung der Beurteilungsrichtlinie, Beamtenrecht …
- VG Greifswald, 05.11.2025 - 6 B 2788/25
Beurteilungsmaßstab bei einer Beförderung während des laufenden …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2024 - 4 S 139/24
Beamtenernennung; Berücksichtigung dienstlicher Beurteilungen für ein nicht mehr …
- VG Magdeburg, 30.05.2024 - 5 A 10/23
Dienstliche Regelbeurteilung; Beurteilungszeitraum
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