Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Veränderungssperre - Bekanntmachung der Veränderungssperre vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan
- Judicialis
VwGO § 47; ; BauGB § 10 Abs. 3 Satz 4; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 16 Abs. 2; ; BauGB § 214 Abs. 4; ; GO Art. 36 Satz 1; ; GO Art. 45 Abs. 2; ; GO Art. 46 Abs. 2 Satz 2; ; GO Art. 47 Abs. 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehlerhafte Bekanntmachung einer Veränderungssperre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Satzung über eine Veränderungssperre im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan; Behebung eines in der Bekanntmachung der Veränderungssperre vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses liegenden Rechtsverstoßes; Notwendigkeit einer erneuten ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
- BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09
Papierfundstellen
- BauR 2009, 1629
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
Die (nur deklaratorische) Inkrafttretensregelung in einer zunächst fehlerhaft vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekannt gemachten Veränderungssperre, der zufolge die Veränderungssperre mit der Bekanntmachung in Kraft tritt, muss nicht geändert werden, um eine erneute Bekanntmachung der Veränderungssperre mit einem auf den Tag nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses rückwirkenden Inkrafttreten zu ermöglichen (im Anschluss an BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42 und BayVGH vom 28.9.2000 VGH n.F. 2001, 3 = NVwZ-RR 2001, 117 = BayVBl 2001, 210).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.8.2000 - BVerwG 4 CN 2.99) sei es - entgegen der Auffassung des Antragstellers und des Verwaltungsgerichts - unschädlich, wenn ein Bebauungsplan gemäß seinem Satzungstext mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tritt, während in der Bekanntmachung ein rückwirkendes Inkrafttreten angeordnet wird.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42), der der Senat folgt, muss ein Bebauungsplan den Zeitpunkt seines Inkrafttretens nicht regeln, weil sich dieser unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
Bei solchen Fehlern müssen die Betroffenen jederzeit mit einer - auch rückwirkenden - Fehlerbehebung rechnen (BVerwG vom 10.8.2000 a. a. O.).
Ein rückwirkendes Inkraftsetzen wird hierdurch nicht ausgeschlossen (BVerwG vom 10.8.2000 a. a. O.).
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
(1) Die gesetzliche Anforderung, dass die Veränderungssperre "zur Sicherung der Planung" erlassen wird, ist nur erfüllt, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung bei Inkrafttreten der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984 mit weiteren Nachweisen) und wenn diese Planung nicht an schon in diesem frühen Stadium des Verfahrens erkennbaren, nicht behebbaren Mängeln leidet (BVerwG vom 21.12.1993, NVwZ 1994, 685).Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann nicht beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde noch völlig offen oder von vorneherein nicht tragfähig sind (BVerwG vom 19.2.2004 a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.09.2000 - 1 ZB 00.2488
Entstehen und Wegfall von Berufungszulassungsgründen; Maßgebliche Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
Die (nur deklaratorische) Inkrafttretensregelung in einer zunächst fehlerhaft vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekannt gemachten Veränderungssperre, der zufolge die Veränderungssperre mit der Bekanntmachung in Kraft tritt, muss nicht geändert werden, um eine erneute Bekanntmachung der Veränderungssperre mit einem auf den Tag nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses rückwirkenden Inkrafttreten zu ermöglichen (im Anschluss an BVerwG vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 203 = BRS 63 Nr. 42 und BayVGH vom 28.9.2000 VGH n.F. 2001, 3 = NVwZ-RR 2001, 117 = BayVBl 2001, 210).Kommt für die Behebung des Fehlers ein ergänzendes Verfahren und ein rückwirkendes Inkraftsetzen der Satzung gemäß § 214 Abs. 4 BauGB in Betracht, dann ist der erste Bürgermeister in der Regel gehalten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen (BayVGH vom 28.9.2000 VGH n.F. 2001, 3 = NVwZ-RR 2001, 117 = BayVBl 2001, 210).
- BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
Ein bei seiner Einreichung zulässiger Normenkontrollantrag bleibt in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO trotz Außerkrafttretens der Norm während des Normenkontrollverfahrens zulässig, wenn der Antragsteller noch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit hat (BVerwG vom 2.9.1983 ZfBR 1983, 288; BayVGH vom 10.5.2005 - 1 N 03.845 - juris; vom 1.10.2008 - 1 N 08.2271 - juris; NdsOVG vom 24.4.2007 BauR 2007, 2024; OVG MV vom 30.1.2008 - 3 K 32/03 - juris).Ein solches Interesse ist unter anderem dann gegeben, wenn die Weiterführung des Verfahrens dazu dienen soll, einen - nicht offensichtlich aussichtslosen - Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozess vor den Zivilgerichten vorzubereiten (vgl. BVerwG vom 2.9.1983 BVerwGE 68, 12 = NJW 1984, 881 = BayVBl 1984, 154; NdsOVG vom 5.12.2001 BauR 2002, 594).
- BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
Die mit dem Inkrafttreten der Veränderungssperrensatzung wirksam werdenden Verbote (vgl. § 14 Abs. 1 BauGB) sind dem Grundstückseigentümer - auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht zuzumuten, wenn die Sperre eine Planung sichern soll, deren Inhalt noch in keiner Weise abzusehen ist (BVerwG vom 10.6.1976 BVerwGE 51, 121/128), oder wenn sie auf nicht ausräumbare rechtliche Hindernisse stößt. - BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
(1) Die gesetzliche Anforderung, dass die Veränderungssperre "zur Sicherung der Planung" erlassen wird, ist nur erfüllt, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung bei Inkrafttreten der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984 mit weiteren Nachweisen) und wenn diese Planung nicht an schon in diesem frühen Stadium des Verfahrens erkennbaren, nicht behebbaren Mängeln leidet (BVerwG vom 21.12.1993, NVwZ 1994, 685). - VGH Bayern, 25.07.2006 - 25 N 01.410
Überplanung eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 2006 (25 N 01.410 - juris) zugrunde liegt. - BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92
Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
(1) Um den in der Bekanntmachung der Veränderungssperre vor Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses liegenden Rechtsverstoß gegen § 14 Abs. 1 BauGB zu beheben, mussten weder der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan noch der Satzungsbeschluss für die Veränderungssperre neu gefasst werden (BVerwG vom 6.8.1992 NVwZ 1993, 471 = ZfBR 1992, 292 [juris RdNr. 21]). - VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 BV 07.211
Ordnungsgemäße Ladung; Sitzungsvorlage; Geschäftsordnung
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
Diese Vorschriften werden nach Art. 45 Abs. 2 GO hinsichtlich Inhalt und Form der Ladung zu den Sitzungen durch die Geschäftsordnung konkretisiert (BayVGH vom 18.6.2008 BayVBl 2009, 90; vom 3.4.2009 - 15 N 08.1521 - juris). - OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 22/07
Wiederaufleben einer Veränderungssperre bei Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636
Ein bei seiner Einreichung zulässiger Normenkontrollantrag bleibt in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO trotz Außerkrafttretens der Norm während des Normenkontrollverfahrens zulässig, wenn der Antragsteller noch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit hat (BVerwG vom 2.9.1983 ZfBR 1983, 288; BayVGH vom 10.5.2005 - 1 N 03.845 - juris; vom 1.10.2008 - 1 N 08.2271 - juris; NdsOVG vom 24.4.2007 BauR 2007, 2024; OVG MV vom 30.1.2008 - 3 K 32/03 - juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 32/03
Normenkontrollverfahren - Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft …
- VGH Bayern, 03.04.2009 - 15 N 08.1521
Kiesabbau; Veränderungssperre
- OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 2682/98
Außerkrafttreten; Bebauungsplan; Feststellungsinteresse; Normenkontrollantrag; …
- VGH Bayern, 10.05.2005 - 1 N 03.845
Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Außerkrafttreten der Norm …
- VGH Bayern, 01.10.2008 - 1 N 08.2271
Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung nach Billigkeit; Normenkontrolle; …
- VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834
Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das …
Die in § 14 Abs. 1 BauGB genannte Voraussetzung, wonach eine Veränderungssperre "zur Sicherung der Planung" beschlossen werden kann, ist auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur gegeben, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll, und wenn diese Planung nicht an schon zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens erkennbaren, nicht behebbaren Mängeln leidet (…vgl. BVerwG, B. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - NVwZ 1994, 685 f. = juris Rn. 2, 3;… U. v. 19.2.2004 - 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984 ff. = juris Rn. 15;… B. v. 21.10.2010 - 4 BN 26.10 - ZfBR 2011, 160 f. = juris Rn. 6; BayVGH, U. v. 26.5.2009 - 1 N 08.2636 - BayVBl. 2010, 562 ff. = juris Rn. 45;… U. v. 9.10.2012 - 15 N 11.1857 - juris Rn. 19;… B. v. 25.4.2013 - 15 ZB 13.274 - juris Rn. 4;… B. v. 15.6.2016 - 15 N 15.1583 - juris Rn. 15;… König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2015, Rn. 331 ff.). - BayObLG, 10.12.2025 - 102 ZRR 9/25
Gemeinde, Revision, Kaufvertrag, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage, …
Eine Erweiterung der Tagesordnung noch in der Sitzung ist zulässig, wenn es sich um einen objektiv dringlichen Antrag handelt und eine entsprechende Möglichkeit in der Geschäftsordnung vorgesehen ist oder wenn alle Gemeinderatsmitglieder anwesend sind und sich rügelos auf die Beratung einlassen (…BayVGH, Urt. v. 6. Oktober 1987, 4 CE 87.02294, BayVBl. 1988, 83;… Urt. v. 10. Dezember 1986, 4 B 85 A.916, BayVBl. 1987, 239 [241];… VG Ansbach, Urt. v. 4. November 2024, AN 4 E 24.2660, juris Rn. 55;… Wernsmann/Neudenberger in BeckOK Kommunalrecht Bayern, GO Art. 46 Rn. 29;… Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Art. 46 Rn. 18;… zu letzterer Fallgruppe auch BayVGH BayVBl. 2019, 265 [juris Rn. 41]; Urt. v. 26. Mai 2009, 1 N 08.2636, BeckRS 2009, 39796 Rn. 35;… Urt. v. 12. Mai 2009, 1 N 04.3145, BeckRS 2009, 43283 Rn. 31). - OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens nach Außerkrafttreten (Corona)
Ein auf eine solche "nachträgliche" Wirksamkeitskontrolle gerichteter Feststellungsantrag ist nur in engen Grenzen zulässig.[vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, zu einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des Normenkontrollverfahrens aufgehobenen Veränderungssperre, Juris][vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, zu einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des Normenkontrollverfahrens aufgehobenen Veränderungssperre, Juris] Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -] führt das Außerkrafttreten der konkret beanstandeten Norm wegen des teilweise auch subjektiv-rechtlichen Gehalts dieses Rechtsbehelfsverfahrens zwar nicht automatisch zur Unzulässigkeit des Antrags, wenn die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbestehen und der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.[vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2019 - 12 KN 26/18 -, BauR 2020, 450, zu einer durch Zeitablauf außer Kraft getretenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB][vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2019 - 12 KN 26/18 -, BauR 2020, 450, zu einer durch Zeitablauf außer Kraft getretenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB] Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach dem Außerkrafttreten einer der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle unterliegenden Rechtsvorschrift entfällt aber, wenn der/die jeweilige Antragsteller oder Antragstellerin trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die von ihm zur Zeit ihrer Geltung mit einem Normenkontrollantrag angegriffene Rechtsnorm ungültig war.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, juris, dazu Wolnicki, jurisPR-ÖffBauR 2/2020 Anm. 1, und BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 -, juris (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde)][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, juris, dazu Wolnicki, jurisPR-ÖffBauR 2/2020 Anm. 1, und BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 -, juris (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde)] Das ist dann wiederum nicht anzunehmen, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für konkret in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann.[vgl. dazu auch VGH München, Urteil vom 26.5.2009 - 1 N 08.2636 -, BayVBl 2010, 562, VGH Mannheim, Urteil vom 19.9.2007 - 8 S 1584/06 -, BRS 71 Nr. 119 ][vgl. dazu auch VGH München, Urteil vom 26.5.2009 - 1 N 08.2636 -, BayVBl 2010, 562, VGH Mannheim, Urteil vom 19.9.2007 - 8 S 1584/06 -, BRS 71 Nr. 119 ] Ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung besteht insoweit aber nicht, wenn sie der Vorbereitung einer darauf zielenden Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist.
- VGH Bayern, 07.09.2016 - 15 ZB 15.1632
Zulassung der Berufung im Streit um Bordellbetrieb im Industriegebiet
Die Erwägungen jeweils unter "III. Ziele der Änderungsplanungen" auf Seiten 6 f. der Beschlussvorlage 14/01502 sowie Seiten 6 f. der Beschlussvorlage 14/01503 könnten dafür sprechen, dass es der vorliegenden Planung für das zu überplanende Gebiet bereits im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre konkret um einen Nutzungsausschluss ging, um einem infolge zunehmender Ansiedlung von Bordellbetrieben bereits beginnenden Verfall (trading down) des vorhandenen, überwiegend von produzierenden und verarbeitenden Betrieben geprägten Industriegebiets vorzubeugen (vgl. zur Abgrenzung BayVGH, U.v. BayVGH, U.v. 26.5.2009 - 1 N 08.2636 - BayVBl. 2010, 562 ff. = juris Rn. 48). - OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22
Öffentliches Baurecht: Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; …
Die Frage, ob eine Veränderungssperre insgesamt unwirksam ist, wenn nur für einen Teilbereich des Plangebiets konkretisierte Planungsüberlegungen bestehen, während es für einen anderen Teilbereich solcherlei konkrete Planungsüberlegungen nicht gibt, beantwortet sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die Teilunwirksamkeit (BVerwG…, Beschluss vom 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, juris, Rn. 10; siehe auch BayVGH, Urteil vom 26.05.2009 - 1 N 08.2636 -, juris, Rn. 50). - OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21
Feststellung der Unwirksamkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)
Rn. 20 Die Zulässigkeit des auf die nachträgliche Überprüfung einer der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle unterliegenden Rechtsvorschrift gerichteten Antrags ist, sofern man diesen Rechtsbehelf, obwohl ein Normenkontrollantrag nicht mehr statthaft war, hier als zulässig ansehen wollte, hier jedenfalls zu verneinen, da die Antragstellerin trotz eines während der Geltungsdauer erlittenen individuellen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die mit einem Normenkontrollantrag angegriffene Rechtsnorm ungültig war.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, juris, dazu Wolnicki, jurisPR-ÖffBauR 2/2020 Anm. 1, und BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 -, juris (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde)][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, juris, dazu Wolnicki, jurisPR-ÖffBauR 2/2020 Anm. 1, und BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 -, juris (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde)] Ein solches Interesse fehlt, wenn die begehrte Feststellung keine präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten - vergangenen oder künftigen - behördlichen Verhaltens oder für in Aussicht genommene nicht erkennbar aussichtslose Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann.[vgl. dazu auch VGH München, Urteil vom 26.5.2009 - 1 N 08.2636 -, BayVBl 2010, 562, VGH Mannheim, Urteil vom 19.9.2007 - 8 S 1584/06 -, BRS 71 Nr. 119 ][vgl. dazu auch VGH München, Urteil vom 26.5.2009 - 1 N 08.2636 -, BayVBl 2010, 562, VGH Mannheim, Urteil vom 19.9.2007 - 8 S 1584/06 -, BRS 71 Nr. 119 ]. - VG Köln, 09.04.2013 - 2 K 5341/11
Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Erweiterung der …
Rn. 120 Vgl. die Vorinstanz BayVGH, Urteil vom 26. Mai 2008 -1 N 08.2636 -, juris Rn. 6 f. - OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10
Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei außer Kraft treten der …
Letzteres betrifft den Fall, dass eine Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris Rn. 5;… vgl. ferner BayVGH, Urteile vom 21. Dezember 2012 - 2 N 10.230 -, juris Rn. 18, und vom 26. Mai 2009 - 1 N 08.2636 -, juris Rn. 29; Nds OVG…, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65.07 -, juris Rn. 29;… OVG Mecklenbg.-Vorpomm., Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 K 32.03 -, Rn. 43). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2013 - 2 A 10.12
Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages bei außer Kraft treten einer …
Letzteres betrifft den Fall, dass eine Veränderungssperre während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris Rn. 5;… vgl. ferner BayVGH, Urteile vom 21. Dezember 2012 - 2 N 10.230 -, juris Rn. 18, und vom 26. Mai 2009 - 1 N 08.2636 -, juris Rn. 29; Nds. OVG…, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65.07 -, juris Rn. 29;… OVG Mecklenbg.-Vorpomm., Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 K 32.03 -, Rn. 43). - VG München, 23.11.2011 - M 9 K 10.959
Veränderungssperre; Heilung bei fehlendem Satzungsbeschluss; Rückwirkung; …
Es genügt, wenn im Zeitpunkt des Anlasses der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennbar ist, was der künftige Bebauungsplan beinhalten soll (BayVGH vom 26.5.2009, Az: 1 N 08.2636 RdNr. 45 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.10.2010 - 14 B 10.194
Behebung eines Verfahrensfehlers (fehlende Genehmigung) im ergänzenden Verfahren.
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