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Rechtsprechung
   VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,61311
VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12.TR (https://dejure.org/2012,61311)
VG Trier, Entscheidung vom 13.03.2012 - 1 N 261/12.TR (https://dejure.org/2012,61311)
VG Trier, Entscheidung vom 13. März 2012 - 1 N 261/12.TR (https://dejure.org/2012,61311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 4 WaffG, § 41 Abs 2 WaffG
    Ein der Sicherstellung von Waffen dienender Durchsuchungsbeschluss kann ausnahmsweise bereits vor Bekanntgabe des zugrunde liegenden Waffenbesitzverbots an den Adressaten ergehen, wenn begründeter Anlass zu der Sorge besteht, der Waffenbesitzer könnte andernfalls die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12
    Mit einer Durchsuchung soll etwas aufgespürt werden, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1202/84 -, BVerfGE 76, 83 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12
    Sie würde den Zweck der Maßnahme gefährden (vgl. BVerfGE 57, 346, 359).
  • VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08

    Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität

    Auszug aus VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12
    Die auf Grundlage des § 46 Abs. 4 Waffengesetz - WaffG - ergehende Durchsuchungsanordnung dient der Vollstreckung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung, mit welcher der Waffenbesitzer verpflichtet wird, zwecks vorübergehender Absicherung eines bestehenden Waffenbesitzverbots seine Waffen herauszugeben bzw. ihre Wegnahme und die anschließende Begründung amtlichen Gewahrsams zu dulden (VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 -, juris).
  • VG Ansbach, 10.08.2005 - AN 15 X 05.02416
    Auszug aus VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12
    Dieser soll aber vielmehr dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (…VG Freiburg, a. a. O.; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris).
  • VG Augsburg, 28.05.2013 - Au 4 V 13.763

    Durchsuchungsanordnung; sofortige Sicherstellung von Waffen wegen Gefahr …

    Die beantragte Durchsuchung dient der Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme, nämlich der Anwendung unmittelbaren Zwangs im Falle fehlender Bereitschaft des Antragsgegners zur freiwilligen Herausgabe seiner Waffen (VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3).

    Zwar hat das Gericht im Rahmen des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG nur das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen und in der Regel nicht die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsakts zu prüfen, jedoch darf die Vollstreckung eines offenkundig und prima facie rechtswidrigen Verwaltungsaktes nicht gestattet werden, da ansonsten der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG eine bloße Formsache wäre (…VG Augsburg, B.v. 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 - juris Rn. 21; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 33;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - An 15 X 13.00641 - juris Rn. 2).

    Klarzustellen ist aber, dass der Antragsgegner nach Bekanntgabe des Bescheids vom 17. Mai 2013 die Möglichkeit haben muss, die Waffen freiwillig herauszugeben. Bei einer freiwilligen Herausgabe ist eine zwangsweise Durchsetzung weder erforderlich noch möglich (…VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - 7 K 301/05 - juris Rn. 7; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 9).

    Rn. 15 Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass dem Antragsgegner die in Rede stehende Verbotsverfügung vom 17. Mai 2013 noch nicht bekannt gegeben wurde, diese also im Zeitpunkt des Ergehens des Durchsuchungsbeschlusses noch nicht wirksam im Sinne des Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG ist (VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 29).

    In Ausnahmefällen aber kann es ausreichen, wenn die behördliche Anordnung der sofortigen Sicherstellung und der die Wohnungsdurchsuchung gestattende Beschluss dem Betroffenen gleichzeitig bzw. kurz nacheinander zur Kenntnis gebracht werden (VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7).

    Vielmehr kann die notwendige richterliche Gestattung zur Wohnungsdurchsuchung bereits aufgrund dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit ernsthaft drohenden (Anscheins-) Gefahr erfolgen, um den sicherheitsrechtlichen Zweck der Sicherstellungsanordnung und deren Vollstreckung zu erreichen (…BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 29; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 8).

    Rn. 17 Insbesondere ist kein milderes Mittel ersichtlich, da ein anderes Vorgehen, beispielsweise nach § 46 Abs. 3 WaffG, untunlich wäre (VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 6).

    Rn. 18 Die Maßnahme ist auch im Übrigen verhältnismäßig, da die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen durch eine Person, die aufgrund von Anhaltspunkten unsachgemäß und unbedacht mit Waffen und Munition umgehen kann, eine Gefahr darstellt, die das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG zurücktreten lässt (VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 11;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 10).

  • VG Augsburg, 01.06.2017 - Au 4 V 17.586

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung zur Sicherstellung von Schusswaffen ohne …

    Die beantragte Durchsuchung dient der Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme, nämlich der Anwendung unmittelbaren Zwangs im Falle fehlender Bereitschaft des Antragsgegners zur freiwilligen Herausgabe seiner Waffen (VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3).

    Zwar hat das Gericht im Rahmen des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG nur das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen und in der Regel nicht die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsakts zu prüfen, jedoch darf die Vollstreckung eines offenkundig und prima facie rechtswidrigen Verwaltungsaktes nicht gestattet werden, da ansonsten der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG eine bloße Formsache wäre (…VG Augsburg, B.v. 18.8.2014 - Au 4 V 14.1198 - juris Rn. 11;… B.v. 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 - juris Rn. 21; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 33;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - An 15 X 13.00641 - juris Rn. 2).

    Bei einer freiwilligen Herausgabe ist eine zwangsweise Durchsetzung weder erforderlich noch möglich (…VG Augsburg, B.v. 18.8.2014 - Au 4 V 14.1198 - juris Rn. 15;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - 7 K 301/05 - juris Rn. 7; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.Tr - juris Rn. 9).

    Rn. 19 Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass dem Antragsgegner die in Rede stehende Verbotsverfügung vom 21. April 2017 noch nicht bekannt gegeben wurde, diese also im Zeitpunkt des Ergehens des Durchsuchungsbeschlusses noch nicht wirksam im Sinne des Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG ist (…VG Augsburg, B.v. 18.8.2014 - Au 4 V 14.1198 - juris Rn. 17; VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 29).

    In Ausnahmefällen aber kann es ausreichen, wenn die behördliche Anordnung der sofortigen Sicherstellung und der die Wohnungsdurchsuchung gestattende Beschluss dem Betroffenen gleichzeitig bzw. kurz nacheinander zur Kenntnis gebracht werden (…VG Augsburg, B.v. 18.8.2014 - Au 4 V 14.1198 - juris Rn. 17; VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7).

    Vielmehr kann die notwendige richterliche Gestattung zur Wohnungsdurchsuchung bereits auf Grund dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit ernsthaft drohenden (Anscheins-) Gefahr erfolgen, um den sicherheitsrechtlichen Zweck der Sicherstellungsanordnung und deren Vollstreckung zu erreichen (…BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 29;… VG Augsburg, B.v. 18.8.2014 - Au 4 V 14.1198 - juris Rn. 17; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 8).

    Die Maßnahme ist auch im Übrigen verhältnismäßig, da die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen durch eine Person, die aufgrund von Anhaltspunkten unsachgemäß und unbedacht mit Waffen und Munition umgehen kann, eine Gefahr darstellt, die das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG zurücktreten lässt (…VG Augsburg, B.v. 18.8.2014 - Au 4 V 14.1198 - juris Rn. 19; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 11;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 10).

  • VG Augsburg, 18.08.2014 - Au 4 V 14.1198

    Durchsuchungsanordnung; sofortige Sicherstellung von Waffen; Gefahr …

    Die beantragte Durchsuchung dient der Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme, nämlich der Anwendung unmittelbaren Zwangs im Falle fehlender Bereitschaft des Antragsgegners zur freiwilligen Herausgabe seiner Waffen (VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3).

    Zwar hat das Gericht im Rahmen des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG nur das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen und in der Regel nicht die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsakts zu prüfen, jedoch darf die Vollstreckung eines offenkundig und prima facie rechtswidrigen Verwaltungsaktes nicht gestattet werden, da ansonsten der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG eine bloße Formsache wäre (…VG Augsburg, B.v. 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 - juris Rn. 21; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 33;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - An 15 X 13.00641 - juris Rn. 2).

    Bei einer freiwilligen Herausgabe ist eine zwangsweise Durchsetzung weder erforderlich noch möglich (…VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - 7 K 301/05 - juris Rn. 7; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.Tr - juris Rn. 9).

    Rn. 17 Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass dem Antragsgegner die in Rede stehende Verbotsverfügung vom 13. August 2014 noch nicht bekannt gegeben wurde, diese also im Zeitpunkt des Ergehens des Durchsuchungsbeschlusses noch nicht wirksam im Sinne des Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG ist (VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 29).

    In Ausnahmefällen aber kann es ausreichen, wenn die behördliche Anordnung der sofortigen Sicherstellung und der die Wohnungsdurchsuchung gestattende Beschluss dem Betroffenen gleichzeitig bzw. kurz nacheinander zur Kenntnis gebracht werden (VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7).

    Vielmehr kann die notwendige richterliche Gestattung zur Wohnungsdurchsuchung bereits auf Grund dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit ernsthaft drohenden (Anscheins-) Gefahr erfolgen, um den sicherheitsrechtlichen Zweck der Sicherstellungsanordnung und deren Vollstreckung zu erreichen (…BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 29; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 8).

    Rn. 19 Die Maßnahme ist auch im Übrigen verhältnismäßig, da die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen durch eine Person, die aufgrund von Anhaltspunkten unsachgemäß und unbedacht mit Waffen und Munition umgehen kann, eine Gefahr darstellt, die das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG zurücktreten lässt (VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 11;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 10).

  • VG Karlsruhe, 10.04.2015 - 4 K 2047/15

    Durchsuchungsbeschluss für eine sofortige Sicherstellung von Waffen

    Die beantragte Durchsuchung dient der Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme, nämlich der Anwendung unmittelbaren Zwangs im Falle fehlender Bereitschaft des Antragsgegners zur freiwilligen Herausgabe seiner Waffen (VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3).

    Zwar hat das Gericht im Rahmen des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG nur das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen und in der Regel nicht die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsakts zu prüfen, jedoch darf die Vollstreckung eines offenkundig und prima facie rechtswidrigen Verwaltungsaktes nicht gestattet werden, da ansonsten der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG eine bloße Formsache wäre (VG Augsburg, B.v. 18.08.2014 - Au 4 V 14.1198 - juris;… VG Augsburg, B.v. 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 - juris Rn. 21; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 33;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - An 15 X 13.00641 - juris Rn. 2).

    Bei einer freiwilligen Herausgabe ist eine zwangsweise Durchsetzung weder erforderlich noch möglich (…VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - 7 K 301/05 - juris Rn. 7; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.Tr - juris Rn. 9).

    Rn. 17 Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob dem Antragsgegner die in Rede stehende Verbotsverfügung vom 08.04.2015 schon bekannt gegeben wurde, diese also womöglich im Zeitpunkt des Ergehens des Durchsuchungsbeschlusses noch nicht wirksam im Sinne des § 43 Abs. 1 LVwVfG ist (VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 29).

    In Ausnahmefällen aber kann es ausreichen, wenn die behördliche Anordnung der sofortigen Sicherstellung und der die Wohnungsdurchsuchung gestattende Beschluss dem Betroffenen gleichzeitig bzw. kurz nacheinander zur Kenntnis gebracht werden (VG Trier, B.v. 13.3.2013 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7).

    Vielmehr kann die notwendige richterliche Gestattung zur Wohnungsdurchsuchung bereits auf Grund dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit ernsthaft drohenden (Anscheins-) Gefahr erfolgen, um den sicherheitsrechtlichen Zweck der Sicherstellungsanordnung und deren Vollstreckung zu erreichen (…BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 29; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 7;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 8).

    Rn. 19 Die Maßnahme ist auch im Übrigen verhältnismäßig, da die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen durch eine Person, die aufgrund von Anhaltspunkten unsachgemäß und unbedacht mit Waffen und Munition umgehen kann, eine Gefahr darstellt, die das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG zurücktreten lässt (VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 11;… VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 13.00641 - juris Rn. 10).

  • VG Karlsruhe, 14.02.2018 - 2 K 1422/18

    Durchsuchungsanordnung nach Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte

    Eine Sonderzuweisung nach den § 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO und § 31 Abs. 5 PolG liegt nicht vor, weil es sich hier nicht um eine Durchsuchung nach § 31 PolG handelt (vgl. VG Trier, Urt. v. 13.03.2012 - 1 N 261/12 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 16.01.2015 - 6 K 69/15 -, juris; Beschl. v. 28.07.2014 - 4 K 1554/14 -, juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 06.03.2002 - 6 K 368/02 -, juris; zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern: VG Augsburg, Beschl. v. 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 -, juris; OLG München, Beschl. v. 04.09.2012 - 34 Wx 219/12 -, NVwZ-RR 2013, 78, m.w.N. auch zur Rspr. des Bayr. VGH).

    Denn die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen durch eine Person, die aufgrund von Anhaltspunkten unsachgemäß und unbedacht mit Waffen und Munition umgehen kann, stellt eine Gefahr dar, die das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG zurücktreten lässt (VG Trier, Beschl. v. 13.03.2012 - 1 N 261/12.TR - juris; VG Ansbach, Beschl. v. 28.03.2013 - AN 15 X 13.00641 -, juris).

    Insbesondere bleibt dem Antragsgegner der nachträgliche, auch einstweilige Rechtsschutz gegen die Verfügung erhalten, sodass keine unzumutbaren Nachteile entstehen können (VG Trier, Beschl. v. 13.03.2012 - 1 N 261/12.TR -, juris).

    Rn. 20 d) Dem Erlass der beantragten Durchsuchungsanordnung steht vorliegend nicht entgegen, dass dem Antragsgegner die in Rede stehende Verbotsverfügung vom 31.01.2018 noch nicht bekannt gegeben wurde, diese also im Zeitpunkt des Ergehens des Durchsuchungsbeschlusses noch nicht wirksam im Sinne von § 43 Abs. 1 LVwVfG ist (BayVGH, Beschl. v. 23.02.2000 - 21 C 99.1406 -, juris; im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, juris; VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.04.2015 - 4 K 2047/15 -, juris; VG Trier, Beschl. v. 13.03.2013 - 1 N 261/12.TR -, juris; VG Ansbach, Beschl. v. 28.03.2013 - AN 15 X 13.00641 -, juris).

    Bei einer freiwilligen Herausgabe ist eine zwangsweise Durchsetzung weder erforderlich noch möglich (VG Ansbach, Beschl. v. 28.03.2013 - 7 K 301/05 -, juris; VG Trier, Beschl. v. 13.03.2012 - 1 N 261/12.Tr -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24

    Sofortige Sicherstellung von Waffen bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Soweit das Verwaltungsgericht Trier (Beschluss vom 13.03.2012 - 1 N 261/12.TR -, juris Rn. 6 f.) nicht von einer "bestehenden Missbrauchsgefahr", sondern von einer "besonderen Gefahrenlage" spricht, ist nicht erkennbar, dass damit gesteigerte Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung verbunden wären.
  • VG Augsburg, 06.10.2023 - Au 8 V 23.1529

    Durchsuchungsanordnung, Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen, Widerruf der …

    Rn. 8 Für den zulässig erhobenen Antrag vom 22. September 2023 auf die richterliche Anordnung der Durchsuchung der Wohnung des Antragsgegners ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung nach § 46 Abs. 4 WaffG im Zusammenhang mit der Vollstreckung einer (bisher nicht erlassenen) waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung steht (vgl. VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 1).

    Die Anordnung der Durchsuchung, die über das bloße Betreten hinausgeht und das ziel- und zweckgerichtete Suchen der Vollstreckungsorgane umfasst, unterliegt dem Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. § 46 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 WaffG; VG Trier, B.v. 13.3.2012 a.a.O. Rn. 2).

    Die Rechtmäßigkeit des der Durchsuchungsanordnung nach § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG zugrundeliegenden Verwaltungsakts - vorliegend eines auf die Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG gestützten Bescheids - ist nicht Gegenstand der Durchsuchungsanordnung, das Gericht hat vorliegend vielmehr nur das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen (…VG Augsburg, B.v. 18.4.2018 - Au 4 V 14.1198 - Rn. 11 des BA; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3).

  • VG Augsburg, 24.05.2023 - Au 8 V 23.718

    Durchsuchungsanordnung, Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen, Widerruf der …

    Rn. 12 Für den zulässig erhobenen Antrag vom 12. Mai 2023 auf die richterliche Anordnung der Durchsuchung der Wohn- und sonstigen Nebenräume auf dem Anwesen des Antragsgegners ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung nach § 46 Abs. 4 WaffG im Zusammenhang mit einer Vollstreckung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung steht (vgl. VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 1).

    Die Anordnung der Durchsuchung, die über das bloße Betreten hinausgeht und das ziel- und zweckgerichtete Suchen der Vollstreckungsorgane, die vorliegend insbesondere auch das Öffnen von verschlossenen Türen und Behältnissen umfasst, unterliegt dem Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. § 46 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 WaffG; VG Trier, B.v. 13.3.2012 a.a.O. Rn. 2).

    Die Rechtmäßigkeit des der Durchsuchungsanordnung nach § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG zugrundeliegenden Verwaltungsakts - vorliegend des (Entwurfs) Bescheids vom 19. Mai 2023 - ist nicht Gegenstand der Durchsuchungsanordnung, das Gericht hat vorliegend vielmehr nur das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen (…VG Augsburg, B.v. 18.4.2018 - Au 4 V 14.1198 - Rn. 11 des BA; VG Trier, B.v. 13.3.2012 - 1 N 261/12.TR - juris Rn. 3).

  • VG Magdeburg, 13.02.2024 - 1 B 43/24

    Waffenrechtliche Durchsuchungsanordnung; Zuständigkeit; …

    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung dem Vollzug einer auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffenen Maßnahme, nämlich der (aktuell noch nicht bekanntgegebenen und daher noch nicht wirksamen) waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG unter Ziffer 3 des bekanntzugebenden Bescheides vom 12. Februar 2024 dient (vgl. zum Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit auch VG Weimar…, Beschluss vom 18. September 2023 - 1 S 1321/23 We -, juris Rn. 1; VG Trier, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 N 261/12.TR - Rn. 1; VG Cottbus…, Beschluss vom 24. März 2020 - 3 L 137/20 -, Rn. 6; VG Freiburg, Beschluss vom 26. Aug.

    Allerdings darf die Vollstreckung eines offenkundig und prima facie rechtswidrigen Verwaltungsaktes nicht gestattet werden, da ansonsten der Richtervorbehalt nach § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG i.V.m. Art. 13 Abs. 2 GG bzw. eine bloße Formsache wäre (VG Karlsruhe…, Beschl. vom 10. April 2015 - 4 K 2047/15 - juris, Rn. 11, VG Augsburg…, Beschl. vom 18. August 2014 - Au 4 V 14.1198 - juris, Rn. 11; VG Trier, Beschl. vom 13. März 2012 - 1 N 261/12.TR - juris, Rn. 3; BayVGH…, Beschl. vom 23. Febr. 2000 - 21 C 99.1406 - juris, Rn. 33).

  • VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13

    Waffenbesitzverbot für unter Betreuung stehenden Waffenbesitzer

    Wird zum Zweck der Verwaltungsvollstreckung der noch bekanntzugebenden Verfügung des Vollstreckungsgläubigers vom 3. Juni 2013 eine Durchsuchung erforderlich, ist die entsprechende richterliche Anordnung gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG - vom Verwaltungsgericht zu treffen (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des beschließenden Gerichts vom 13. März 2012 - 1 N 261/12.TR - und vom 22. Oktober 2012 - 1 N 1200/12.TR -).
  • VG Augsburg, 10.01.2025 - Au 8 V 24.3178

    Antrag auf richterliche Gestattung einer Durchsuchung, Betreten und Durchsuchen …

  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

  • VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 I 2/23
  • VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20

    Waffenrecht

  • VG Cottbus, 23.02.2026 - 3 I 1/26

    Durchsuchungsanordnung, Lebenderklärung, Reichtsbürger, Waffenbesitzverbot nach § …

  • VG Weimar, 18.09.2023 - 1 S 1321/23

    Durchsuchungsanordnung; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Mitglied und aktiver …

  • VG Düsseldorf, 15.07.2025 - 22 I 52/25
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