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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.2132   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39168
VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 (https://dejure.org/2022,39168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 (https://dejure.org/2022,39168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 1 NE 22.2132 (https://dejure.org/2022,39168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BauGB § 1 Abs. 7, § 4a Abs. 3 S. 3, § 10 Abs. 3, § 13a, § 13b; BauNVO § 4 Abs. 3
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen im beschleunigten Verfahren erlassenen Bebauungsplan

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (44)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 3 S 3137/19

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.2132
    Dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird, rechtfertigt noch nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; hinzu kommen muss eine besondere Eilbedürftigkeit im Sinne eines Anordnungsgrundes (vgl. VGH BW, B.v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 - juris 2. Leitsatz).

    Bevorstehende Enteignungsmaßnahmen wurden nicht vorgetragen, zumal ein Enteignungsverfahren geraume Zeit in Anspruch nimmt (vgl. VGH BW, B.v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 - juris Rn. 51).

    Zudem muss dem Gemeinderat für seine Willensbildung bewusst sein, welches Verfahren für die jeweilige Teilfläche zur Anwendung kommt (vgl. VGH BW, B.v. 13.5.2020 - 3 S 3137/19 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.2132
    Soweit bemängelt wird, dass ein Aufstellungsbeschluss der Antragsgegnerin, der das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB betreffe, nicht vorliege, stellt das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Planaufstellungsbeschlusses nach Bundesrecht keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den späteren Bebauungsplan dar (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537; B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573; U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange beachtet werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - a.a.O.; B.v. 16.1.1996 - 4 NB 1.96 - ZfBR 1996, 223).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19

    Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht; Vorrang der Innenentwicklung ist …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.2132
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO erlaubten Überschreitungen der zulässigen Grundfläche bei der Prüfung, ob die Grundflächenbeschränkung eingehalten ist, außer Betracht bleiben (so VGH BW, U.v. 11.5.2022 - 3 S 3180/19 - BauR 2022, 1442), da nach der dargestellten Berechnung der Antragsgegnerin, zu der keine Einwände vorliegen, selbst dann die Gesamtgrundfläche noch unterhalb von 10.000 m² liegt.

    So können nach mittlerweile gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung in einem Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB allgemeine Wohngebiete ausgewiesen werden; allerdings müssen - wie hier - die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden (vgl. VGH BW, U.v. 11.5.2022 - 3 S 3180/19 - BauR 2022, 1442; OVG NW, U.v. 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE - BauR 2022, 732;… OVG SH, B.v. 24.11.2020 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 40;… SächsOVG, B.v. 18.6.2020 - 1 B 232/20 - juris Rn. 42;… OVG RhPf, U.v. 7.6.2018 - 1 C 11757/17 - juris Rn. 30;… BayVGH, B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 01.10.2024 - 1 CS 24.1449

    Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im allgemeinen Wohngebiet

    Der gestellte Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde mit Beschluss vom 20. Dezember 2022 (1 NE 22.2132) abgelehnt.

    Auszugehen ist dabei von dem Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "I.weg", der für den Bereich der östlichen Bestandsbebauung (Baufeld C) nach Überprüfung im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO (B.v. 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 - juris) wirksam ist.

    Die Unwirksamkeit des Teilbereichs Neubebauung (Baufelder A und B) führt aber nicht zur Unwirksamkeit der Gesamtplanung, da die Planbereiche klar abgegrenzt sind, der Bebauungsplan insoweit teilbar ist (vgl. B.v. 20.12.2022 a.a.O. Rn. 20) und auch von einem Willen der Gemeinde ggf. nur den Bestandsbereich zu überplanen, auszugehen ist (…vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 4 BN 44.07 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 06.12.2024 - 1 N 22.2131

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Rn. 11 Die Antragsteller hatten gleichzeitig mit dem Normenkontrollantrag einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gestellt, über den der Senat mit Beschluss vom 20. Dezember 2022 entschieden hat (1 NE 22.2132); auf den Inhalt des Beschlusses wird Bezug genommen.

    Die Antragsgegnerin hat den vorliegenden Bekanntmachungsfehler (vgl. die Ausführungen in dem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 NE 22.2132 Rn. 36) im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB geheilt.

  • VGH Bayern, 07.02.2024 - 9 NE 23.1618

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bebauungsplan - gefahrlose Entwässerung

    Eine einstweilige Anordnung kann ergehen, wenn der Vollzug der Norm vor einer Entscheidung in der Hauptsache Auswirkungen befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange der Antragsteller, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für die Antragsteller günstigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren geboten und unaufschiebbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 - juris Rn. 16;… B.v. 26.3.2014 - 9 NE 13.2213 - juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).

    Auch die Festsetzung als private Grünfläche stellt - ungeachtet derer städtebaulichen Rechtfertigung - keinen Anordnungsgrund dar, da die bereits bestehende Nutzung des Grundstücks weiter möglich ist und geplante abweichende Nutzungen weder vorgetragen sind noch grundsätzlich eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen können (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 26.05.2023 - 9 N 19.699

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Dieser nach § 214 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beachtliche Fehler bei der Bekanntmachung führt ebenfalls zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans im Gesamten (…vgl. BayVGH, U.v. 7.3.2023 - 1 N 20.331 - juris Rn. 25; B.v. 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 - juris Rn. 36;… U.v. 12.8.2019 - 9 N 17.1046 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 04.09.2024 - 9 NE 24.470

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen Bebauungsplan für Wohngebiet

    Eine einstweilige Anordnung kann ergehen, wenn der Vollzug der Norm vor einer Entscheidung in der Hauptsache Auswirkungen befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange der Antragsteller, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für die Antragsteller günstigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren geboten und unaufschiebbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 - juris Rn. 16;… B.v. 26.3.2014 - 9 NE 13.2213 - juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.05.2024 - 9 NE 23.1842

    Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan …

    Eine einstweilige Anordnung kann ergehen, wenn der Vollzug der Norm vor einer Entscheidung in der Hauptsache Auswirkungen befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange der Antragsteller, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für die Antragsteller günstigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren geboten und unaufschiebbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 - juris Rn. 16;… B.v. 26.3.2014 - 9 NE 13.2213 - juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.06.2023 - 9 N 21.2234

    Bauplanungsrecht: Verkündungsmangel bei Inbezugnahme einer nicht öffentlich …

    Diese ist anders als etwa die DIN 4109:1989-11 (…vgl. AllMBl Nr. 10/1991, S. 218) nicht veröffentlicht und insbesondere nicht im Bayerischen Ministerialblatt oder auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr abrufbar, sodass ein Hinweis zur Einsehbarkeit erforderlich gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2022 1 NE 22.2132 juris Rn. 36;… U.v. 8.2.2022 1 N 20.1687 juris Rn. 17), der hier sowohl in der Bebauungsplanurkunde als auch in der Bekanntmachung unterblieben ist.
  • VGH Bayern, 07.10.2024 - 1 N 22.2318

    Sondergebiet für touristische Nutzungen und Anlagen für gesundheitliche Zwecke, …

    Auch rein qualitative städtebauliche Maßnahmen können nach der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Innenentwicklung darstellen (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2023 - 4 CN 5.21 - BVerwGE 178, 239; BayVGH, B.v. 20.12.2022 - 1 NE 22.2132 - juris Rn. 22 mit Hinweis auf VGH BW, U.v. 12.10.2021 - 8 S 48/19 - juris Rn. 58 ff.;… OVG NW, U.v. 11.11.2021 - 10 D 80/19.NE - juris Rn. 21; U.v. 12.2.2014 - 2 D 13/14.NE - BauR 2014, 2042; OVG Rh-Pf, U.v. 29.7.2020 - 8 C 11423/19.OVG - BauR 2020, 1730).
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