Rechtsprechung
| LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Recht am Bild der eigenen Sachen" - Zur Frage der Eigentumsbeeinträchtigung durch Fotoaufnahmen von im fremden Eigentum stehender Gebäude, deren gewerblicher Verwertung und zur Haftung eines Bildportals für solche Rechtsverletzungen.
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§§ 858, 903, 242, 823, 1004 BGB; § 59 UrhG; § 7 TMG; Art. 5 GG
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 59 UrhG, §§ 903, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 2 Satz 1 Nr. 1, 7 Abs. 1 TMG
Aufnahme und Verwendung von Fotos fremden Eigentums sind unter Umständen erlaubnisfrei
- JurPC
§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 903 BGB, 59 UrhG
Veröffentlichung und Verwertung von Fotografien eines Gebäudes - aufrecht.de
Verwendung von Fotografien eines Gebäudes durch Bildportal
- Kanzlei Prof. Schweizer
Bildagentur als Mitstörer?
- kanzlei.biz
Fotoaufnahmen von fremden Sachen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Gebäudefotos - rechtswidrige Veröffentlichung und Verwertung
- info-it-recht.de
Zur Frage des Rechts am Bild der eigenen Sachen (Haftung eines Bildportals)
- presserecht-aktuell.de
Veröffentlichung und Verwertung von Fotografien eines Gebäudes (Panoramafreiheit)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Bildportal als Mitstörer
- heise.de (Pressebericht, 07.01.2009)
Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung
- heise.de (Pressebericht)
Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung
- heise.de (Pressebericht, 07.01.2009)
Störerhaftung eines Fotoportals bei eigentumsverletzenden Fotografien bejaht
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung von Bildportalen im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung von Bildportalen im Internet
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Sansoucci bereitet Bildagentur sorgen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
"Fotografieren verboten!" - Stimmt das wirklich?
- ilex-recht.de (Kurzinformation)
Eigentumsrecht: Fotogebühren für Schloss Sanssouci?
- anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung eines Betreibers eines Fotoportals für Urheberrechtsverletzungen
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung eines Betreibers eines Fotoportals für Urheberrechtsverletzungen
- ipcl-rieck.com (Kurzinformation)
Haftung des Fotoportalbetreibers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung von Bildportalen im Internet
Besprechungen u.ä. (4)
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Ungenehmigte Fotos von fremden Gebäuden und Haftung einer Bildagentur
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Ungenehmigte Fotos von fremden Gebäuden und Haftung einer Bildagentur
- jan-froehlich.de (Kurzanmerkung)
Namensnennung
- photoscala.de (Entscheidungsbesprechung)
Panoramafreiheit in Gefahr
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MIR 2009, Dok. 017
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Rn. 31 Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Bundesgerichtshof von den Grundsätzen der "Schloss-Tegel"-Entscheidung (NJW 1975, 778) in der "Friesenhaus"-Entscheidung (NJW 1989, 2251) nicht abgerückt.Unbenommen bleibt dem Eigentümer jedoch kraft seiner Sachherrschaft die Möglichkeit, andere vom Zugang der Sache bzw. vom Anblick der Sache (bei einem Gebäude z. B. durch eine Grundstücksbepflanzung) auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren (vgl. BGHZ 44, 289, 295 = NJW 1966, 542; NJW 1989, 2251, 2252).
Die bürgerlichrechtliche Besitz- und Eigentumsordnung dient dem Schutz der Sachherrschaft über die körperliche Sache, während Gegenstand des Urheberrechts das unkörperliche, geistige Werk ist, dessen Vervielfältigung dem urheberrechtlichen Verwertungsrecht unterfällt (BGH NJW 1966, 542; NJW 1989, 2251, 2252).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Die dort normierten Haftungsprivilegien gelten nicht für den Unterlassungsanspruch (BGHZ 158, 236;… Spindler a. a. 0., Rdnr. 33).Als Störer kann derjenige Dienstanbieter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absolut geschützten Rechtes beiträgt (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 864; GRUR 2007, 708, 711).
- BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73
Schloß Tegel
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Der Eigentümer hat somit in einem solchen Fall aufgrund seiner Sachherrschaft die rechtliche und tatsächliche Macht, sich die Möglichkeit, auf seinem Gelände Aufnahme anzufertigen, ausschließlich vorzubehalten (BGH NJW 1975, 778 - "Schloss Tegel").Rn. 31 Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Bundesgerichtshof von den Grundsätzen der "Schloss-Tegel"-Entscheidung (NJW 1975, 778) in der "Friesenhaus"-Entscheidung (NJW 1989, 2251) nicht abgerückt.
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99
Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag
- BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
Presse-Grosso
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Der Grundrechtsschutz des Art. 5 Abs. 1 GG besteht im Interesse der freien Meinungsbildung und kann deswegen durch einen ausreichenden Inhaltsbezug ausgelöst werden (BGH NJW 1988, 1833). - BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Dem Rechtsschutzbedürfnis steht es nicht entgegen, dass die Klägerin an sich auch die Möglichkeit einer Stufenklage hätte (vgl. BGH NJW 2003, 3275 f. für den insoweit vergleichbaren Fall des gewerblichen Rechtsschutzes). - BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04
Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem …
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Rn. 27 Unter Beeinträchtigung des Eigentums ist jeder dem Inhalt des Eigentums widersprechende Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers zu verstehen (BGH NJW 2005, 1366, 1367). - BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Als Störer kann derjenige Dienstanbieter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absolut geschützten Rechtes beiträgt (vgl. BGH GRUR 2004, 860, 864; GRUR 2007, 708, 711). - BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03
Hörfunkrechte
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Das schließt das Recht ein, den Zutritt zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder rechtswirksam von Bedingungen wie der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen (BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 37/03 -, GRUR 2006, 249, 250). - BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01
Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter …
Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Auch "fremde" Informationen zählen zu den eigenen Informationen, wenn sich der Anbieter diese nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen Durchschnittsnutzers zu eigen macht (OLG Brandenburg, MDR 2004, 330;… Spindler/Schuster/Hoffmann, Recht der elektronischen Medien, Kommentar 2008, § 7 TMG, Rdnr. 15). - OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86
Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung; …
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 175/08 - abgeändert.
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Rechtsprechung
| LG Zweibrücken, 08.03.2010 - 1 O 175/08 |
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 08.03.2010 - 1 O 175/08
- OLG Zweibrücken, 28.04.2010 - 1 U 60/10
- BGH, 30.09.2010 - V ZB 173/10
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