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Weitere Entscheidung unten: LG Darmstadt, 26.04.2021

Rechtsprechung
   LG Bonn, 17.03.2021 - 1 O 191/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5733
LG Bonn, 17.03.2021 - 1 O 191/20 (https://dejure.org/2021,5733)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.03.2021 - 1 O 191/20 (https://dejure.org/2021,5733)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. März 2021 - 1 O 191/20 (https://dejure.org/2021,5733)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus LG Bonn, 17.03.2021 - 1 O 191/20
    Ergänzend merkt die Kammer hierzu an, dass sich aus der Entscheidung des EuGH vom 02.06.2016 (Az. C-410/14 = EuZW 2016, 705) für den vorliegenden Sachverhalt keine Besonderheiten ergeben.
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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18392
LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20 (https://dejure.org/2021,18392)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26.04.2021 - 1 O 191/20 (https://dejure.org/2021,18392)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26. April 2021 - 1 O 191/20 (https://dejure.org/2021,18392)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.2021 - VIII ZR 36/20

    Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20
    Diese rechtliche Bewertung hat nunmehr auch der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.02.2021, Az. VIII ZR 36/20, BeckRS 2021, 3466, ausdrücklich mit ausführlicher überzeugender Begründung geteilt.

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Kläger aufgrund der tatsächlich nicht erforderlichen aber dennoch abgegebenen Belehrung über ein Widerrufsrecht dann aber ein vertragliches Widerrufsrecht gewährt worden sein sollte, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Widerrufsrecht zwar von den gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig gewährt werden sollte, gleichwohl aber die für die Ausübung des Widerrufsrechts vereinbarte Frist nur dann in Gang gesetzt werden sollte, wenn der Unternehmer dem Verbraucher zusätzlich eine Belehrung erteilt hat, die genau den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2021, Az.VIII ZR 36/20, BeckRS 2021, 3466, Rn. 68 ff.).

    Insbesondere ist dies ersichtlich lediglich dem Umstand geschuldet, dass die Belehrung für den Fall des Eingreifens einer gesetzlichen Verpflichtung zur Belehrung in das Formular aufgenommen wurde und besagt deshalb nichts für einen Willen der Beklagten, nicht bestehende Belehrungspflichten übernehmen und erfüllen zu wollen (…vgl. OLG München a.a.O unter Verweis auf die Rspr. des BGH, vgl. BGH Urteil vom 22.5.2012, Az. II ZR 14/10, Rz.36 und nunmehr BGH, Urteil vom 24.02.2021, Az. VIII ZR 36/20, BeckRS 2021, 3466).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten …

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20
    Darüber hinaus enthalte die Widerrufsbelehrung durch den Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB, der seinerseits auf weitere gesetzliche Vorschriften verweist, einen unzulässigen Kaskadenverweis auf; hierbei beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.03.2020 (Az. C-66/19).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog. …

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20
    Insbesondere ist dies ersichtlich lediglich dem Umstand geschuldet, dass die Belehrung für den Fall des Eingreifens einer gesetzlichen Verpflichtung zur Belehrung in das Formular aufgenommen wurde und besagt deshalb nichts für einen Willen der Beklagten, nicht bestehende Belehrungspflichten übernehmen und erfüllen zu wollen (vgl. OLG München a.a.O unter Verweis auf die Rspr. des BGH, vgl. BGH Urteil vom 22.5.2012, Az. II ZR 14/10, Rz.36 und nunmehr BGH, Urteil vom 24.02.2021, Az. VIII ZR 36/20, BeckRS 2021, 3466).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift …

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20
    Denn darauf, ob das Autohauses X GmbH bzw. deren Mitarbeiter zum Abschluss des Leasingvertrages auch im technischen Sinne bevollmächtigt war, kommt es dabei nicht an (…OLG Stuttgart, a.a.O.; BGH, Urteil vom 21.10.2004, Az. III ZR 380/03).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 6 U 338/18

    Kraftfahrzeugleasingvertrag: Widerruflichkeit eines Kilometerleasingvertrags ohne …

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20
    Die Kammer schließt sich insoweit den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen der OLGe München (Beschluss vom 30.03.2020, 32 U 5462/19, BeckRS 2020, 5137) und Stuttgart (Urteil vom 29.10.2019, 6 U 338/18, BeckRS 2019, 26250) zur nicht angezeigten analogen Anwendung der Vorschrift auf km-Leasingverträge an.
  • OLG München, 30.03.2020 - 32 U 5462/19

    Inhalt der Widerrufsbelehrung bei einem Leasingvertrages über ein Fahrzeug mit …

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20
    Die Kammer schließt sich insoweit den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen der OLGe München (Beschluss vom 30.03.2020, 32 U 5462/19, BeckRS 2020, 5137) und Stuttgart (Urteil vom 29.10.2019, 6 U 338/18, BeckRS 2019, 26250) zur nicht angezeigten analogen Anwendung der Vorschrift auf km-Leasingverträge an.
  • OLG Stuttgart, 19.11.2019 - 6 U 250/18

    Darlehen: Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrages

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20
    Der Vertrag ist dann nicht "unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel" geschlossen, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2019, Az. 6 U 250/18).
  • LG Bonn, 23.09.2021 - 19 O 212/20
    Ob der Vermittler von der Beklagten zum Abschluss des Leasingvertrages auch im technischen Sinn bevollmächtigt war, ist nämlich nicht maßgeblich (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 08.03.2021 - 6 U 91/19, BeckRS 2021, 4056 Rn. 4 - 8; LG Potsdam…, Urteil vom 18.06.2021 - 1 O 370/20 -, Rn. 36 - 42, juris; LG Darmstadt, Urteil vom 26.04.2021 - 1 O 191/20 -, Rn. 33, juris).

    Gemäß § 312b Abs. 2 S. 2 BGB stehen Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, Räumen des Unternehmers gleich (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 08.03.2021 - 6 U 91/19 -, Rn. 9, juris; LG Darmstadt, Urteil vom 26.04.2021 - 1 O 191/20 -, Rn. 33, juris).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2021 - 4 U 209/20

    Rechte des Verbrauchers bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

    Abgesehen davon, dass - wie die vom Kläger selbst vorgelegten Vertragsunterlagen zeigen - vom Mitarbeiter des Autohauses für den Abschluss des Vertrages nicht nur ein Formular nach Vorgaben der Beklagten auszufüllen, sondern die notwendigen Angaben des Klägers erst zu ermitteln waren, sind die vom Autohaus erbrachten Beratungsleistung zum Teil sogar dokumentiert, namentlich in dem als Anlage B1 (Bl. 147R d. A.) vorliegenden Beratungsprotokoll nach § 61 Abs. 1 VVG zur Beantragung von optionalen Versicherungsprodukten (so auch OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2020 - 12 U 172/19, juris Rn. 21; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19. November 2019 - 6 U 250/18, juris Rn. 23 ferner auch LG Darmstadt, Urteil vom 26. April 2021 - 1 O 191/20, juris Rn. 30).
  • LG Hamburg, 21.04.2023 - 302 O 211/22
    Der streitgegenständliche Leasingvertrag ist unter Mitwirkung des gewerblichen Autoverkäufers zustande gekommen und wäre er in dessen Geschäftsräumen abgeschlossen worden, reichte dies zum Verneinen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages aus (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 26. April 2021, 1 O 191/20, Rz. 33, juris;… vgl. Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin vom 16. Februar 2023, C-38/21, Celex-Nr. 62021CC0038, Rz. 113, juris).).
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