Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 130 Abs. 3 Alt. 3
Verharmlosen der Judenverfolgung während der nationalsozialistischen Herrschaft durch Tragen eines Judensterns im Zusammenhang mit der Corona-Impfung - rechtsportal.de
StGB § 130 Abs. 3 ; StPO § 335
Sprungsrevision wegen einer lückenhaften Beweisführung in einem strafrechtlichen Verfahren wegen öffentlicher Verharmlosung der im Nationalsozialismus begangenen Handlungen
Verfahrensgang
- AG Zossen, 13.06.2022 - 496 Js 1421/22
- AG Zossen, 13.07.2022 - 133 Ds 496 Js 1421/22
- OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
Dem Begriff des öffentlichen Friedens ist ein nach Art. 5 Abs. 1 GG eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen, nach dem Eingriffe in die Meinungsfreiheit nicht darauf gerichtet sein dürfen, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen (vgl. BVerfG NJW 2010, 47, 52).Weder der Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas" noch der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte sind Eingriffsgründe (vgl. BVerfG NJW 2018, 47, BVerfG NJW 2018, 2861, 2862; BVerfG NJW 2010, 47, 53).
Die Verfassung setzt vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird (vgl. BVerfG NJW 2010, 47, 53;… ebenso: KG Urteil vom 11. Mai 2023, (4) 121 Ss 124/22 (164/22), zit. n. juris, dort Rn. 11 ff. m.w.N.).
Ziel ist der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861 f.; BVerfG NJW 2010, 47, 53;… KG a.a.O.).
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, bei der hier in Frage kommenden Begehungsweise des Verharmlosens - anders als in den Fällen des Leugnens und des Billigens - eigens festzustellen und nicht indiziert (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861, 2862; ebenso: KG, Urteil vom 11. Mai 2023, (4) 121 Ss 124/22 (164/22), zit. n. juris m.w.N.).Weder der Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas" noch der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte sind Eingriffsgründe (vgl. BVerfG NJW 2018, 47, BVerfG NJW 2018, 2861, 2862; BVerfG NJW 2010, 47, 53).
Ziel ist der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861 f.; BVerfG NJW 2010, 47, 53;… KG a.a.O.).
- KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, bei der hier in Frage kommenden Begehungsweise des Verharmlosens - anders als in den Fällen des Leugnens und des Billigens - eigens festzustellen und nicht indiziert (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861, 2862; ebenso: KG, Urteil vom 11. Mai 2023, (4) 121 Ss 124/22 (164/22), zit. n. juris m.w.N.).Die Verfassung setzt vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird (vgl. BVerfG NJW 2010, 47, 53; ebenso: KG Urteil vom 11. Mai 2023, (4) 121 Ss 124/22 (164/22), zit. n. juris, dort Rn. 11 ff. m.w.N.).
- BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
Holocaust-Leugnung im Internet
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
Zwar ist der Eintritt einer konkreten Gefahr für den öffentlichen Frieden nicht erforderlich, zu prüfen ist aber, ob die jeweilige Handlung bei genereller Betrachtung gefahrgeneigt war (vgl. BGH NStZ 2017, 146, 147; BGH NJW 2001, 624, 626; jeweils m.w.N). - BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15
Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
Zwar ist der Eintritt einer konkreten Gefahr für den öffentlichen Frieden nicht erforderlich, zu prüfen ist aber, ob die jeweilige Handlung bei genereller Betrachtung gefahrgeneigt war (vgl. BGH NStZ 2017, 146, 147; BGH NJW 2001, 624, 626; jeweils m.w.N). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
Im Falle von mehrdeutigen Äußerungen ist grundsätzlich maßgeblich, ob eine der nicht auszuschließenden Bedeutungsvarianten straffrei wäre (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995, 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 103/92 und 1 BvR 221/92, NJW 1995, 3303, 3305). - BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen, zudem ist ihr Kontext einzubeziehen; fernliegende Deutungen sind auszuscheiden (st. Rspr; vgl statt vieler: BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 19. Dezember 2021, 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680, dort Rn. 28 m.w.N. [zu § 185 StGB]; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 15. November 2022, 206 StRR 289/22, zit. n. juris, dort Rn. 16 m.w.N.; BayObLG…, Beschluss vom 20. März 2023, 206 StRR 1/23, zit. n. juris, dort Rn. 19). - BayObLG, 20.03.2023 - 206 StRR 1/23
Beschluss gegen Patrick H. wegen Volksverhetzung
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen, zudem ist ihr Kontext einzubeziehen; fernliegende Deutungen sind auszuscheiden (st. Rspr;… vgl statt vieler: BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 19. Dezember 2021, 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680, dort Rn. 28 m.w.N. [zu § 185 StGB]; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 15. November 2022, 206 StRR 289/22, zit. n. juris, dort Rn. 16 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2023, 206 StRR 1/23, zit. n. juris, dort Rn. 19). - BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2024 - 1 ORs 23/23
Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen, zudem ist ihr Kontext einzubeziehen; fernliegende Deutungen sind auszuscheiden (st. Rspr;… vgl statt vieler: BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 19. Dezember 2021, 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680, dort Rn. 28 m.w.N. [zu § 185 StGB]; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 15. November 2022, 206 StRR 289/22, zit. n. juris, dort Rn. 16 m.w.N.; BayObLG…, Beschluss vom 20. März 2023, 206 StRR 1/23, zit. n. juris, dort Rn. 19).
- OLG Bremen, 30.05.2024 - 1 ORs 6/24
Strafbarkeit wegen Volksverhetzung durch Zeigen eines sog Ungeimpften-Sterns als …
In einigen Entscheidungen - auch aus jüngerer Zeit - ist demgegenüber gegenteilig eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 3 StGB bejaht bzw. zumindest für möglich erachtet worden (siehe BayObLG…, Beschluss vom 25.06.2020 - 205 StRR 240/20, juris Rn. 8 [die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, siehe BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20; die Beschwerde zum EGMR blieb ohne Erfolg, siehe EGMR, Entscheidung vom 05.04.2022 - 1854/22 (Lanzerath v. Germany), NJW 2023, 1929]; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.04.2024 - 1 ORs 23/23, juris Rn. 12 ff.; LG Köln…, Urteil vom 04.04.2022 - 113 Qs 6/22, juris Rn. 10 ff; LG Regensburg…, Urteil vom 09.09.2022 - 5 Qs 157/22, juris Rn. 11; LG Würzburg…, Urteil vom 18.05.2022 - 1 Qs 80/20, jurls Rn. 15, NStZ-RR 2022, 242). - BayObLG, 02.07.2024 - 206 StRR 199/24
Voraussetzungen der Strafbarkeit der Verwendung eines sog. Judensterns als …
Rn. 28 (3) Für den Fall, dass sich bei der Auslegung in objektiver Hinsicht das Vorliegen einer Verharmlosung des Holocaust ergibt, wird im Hinblick auf die Einlassung der Angeklagten zu prüfen sein, ob ein derartiger Erklärungsgehalt in subjektiver Hinsicht von einem - zumindest bedingten - Vorsatz umfasst war (vgl. beispielhaft OLG Brandenburg, Urteil vom 17. April 2024, 1 ORs 23/23, BeckRS 2024, 9866 Rn. 20, bezüglich eines Judensterns mit der Aufschrift "ungeimpft" an der Eingangstür eines Ladengeschäfts). - OLG Zweibrücken, 12.03.2025 - 1 ORs 1 SRs 85/24
Meinungsäußerung als strafbare Volksverhetzung
Rn. 28 c) Im Weiteren wird im Hinblick auf die Einlassung des Angeklagten, er habe durch diesen Post weder den öffentlichen Frieden stören, noch den Nationalsozialismus verherrlichen wollen, zu prüfen sein, ob der von dem Tatgericht objektiv bestimmte Erklärungsinhalt in subjektiver Hinsicht von einem - zumindest bedingten - Vorsatz umfasst war (vgl. BayObLG Beschl. v. 02.07.2024 - 206 StRR 199/24, BeckRS 2024, 15772,; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.04.2024, 1 ORs 23/23, BeckRS 2024, 9866 Rn. 20, bezüglich eines Judensterns mit der Aufschrift "ungeimpft" an der Eingangstür eines Ladengeschäfts). - OLG Hamm, 22.05.2025 - 1 Ws 131/25
Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Später kann nur noch verdeutlicht oder ergänzt werden (Senat, Beschluss vom 16.02.2015 zu III-1 Ws 683/14; Beschluss vom 29.07.2024 zu III-1 ORs 35/24 + III-1 Ws 281/24; Beschluss vom 26.05.2023 zu III-1 ORs 23/23 + III-1 Ws 303/23;… Schmitt, in: Schmitt/Köhler, 68. Aufl. 2025, § 45 Rn. 5). - AG Bamberg, 29.10.2024 - 8 Cs 1123 Js 3361/22
Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Holocaust-Relativierung, Kontextauslegung, …
Beispielhaft seien hier das Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 21.11.2023, Az. 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704, sowie das Urteil des OLG Brandenburg vom 17.04.2024, Az. 1 ORs 23/23, BeckRS 2024, 9866, genannt.
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