Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.01.2025 - III-1 ORs 70/24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeug, Kraftfahrzeug, absolute Fahruntüchtigkeit, Ungeeignetheit, Entziehung der Fahrerlaubnis
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
EFKV § 1 Abs. 1, FeV § 4 Abs. 1, StGB 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; 316 Abs. 1, Abs. 2
Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter), absolute Fahruntüchtigkeit, Abweichen von der Regelvermutung des § 69 Abs.2 Nr. 2 StGB
- IWW
EFKV § 1 Abs. 1, FeV § 4 Abs. 1, StGB 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; 316 Abs. 1, Abs. 2
Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter), absolute Fahruntüchtigkeit, Abweichen von der Regelvermutung des § 69 - strafrechtsiegen.de
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter - absolute Fahruntüchtigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter); absolute Fahruntüchtigkeit; Abweichen von der Regelvermutung des § 69 Abs.2 Nr. 2 StGB
- rechtsportal.de
Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter); absolute Fahruntüchtigkeit; Abweichen von der Regelvermutung des § 69 Abs.2 Nr. 2 StGB
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter - Konsequenzen werden verschärft
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Trunkenheitsfahrt mit 1,51 mit dem E-Scooter, Kfz?, fahruntüchtig?, Fahrerlaubnisentziehung?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 %o
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Absolute Fahruntüchtigkeit beim E-Scooter: 1,1%o
Verfahrensgang
- AG Hamm, 17.06.2024 - 50 Cs 282/24
- OLG Hamm, 08.01.2025 - III-1 ORs 70/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 125
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (20)
- BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
Ein Fahrverbot kommt neben einer Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht, wenn das Gericht dem Täter das Fahren mit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbieten oder nach § 69a Abs. 2 StGB bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperre ausnehmen will (BGH Beschluss vom 07.08.2018, 3 StR 104/18, juris; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).Zu den Fahrzeugen gehören insbesondere Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG i.V.m. § 2 Nr. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (im Folgenden FZV) (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).
Hierunter fallen auch die sogenannten E-Scooter im entsprechenden Leistungsbereich (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).
Ein solches Fahrzeug ist bereits nach dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 eKFV ein Kraftfahrzeug (vgl. BT- Drucksache 158/19 Seite 1 "... sind sie Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2 StVG."; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris; KG, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris).
Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, dass dieser Grenzwert, von dem an eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich indiziert ist, auch für die Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen gilt (vgl. KG, Beschluss vom 31.05.2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) - juris, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris, OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22 - juris; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20, offen gelassen: OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023 - 1 ORs 33/23).
Unerheblich ist, ob es für das Führen des Kraftfahrzeuges nach § 4 Abs. 1 FeV einer Fahrerlaubnis bedarf (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris;… Valerius in: Leipziger Kommentar zum StGB 14. Aufl. § 69 Rn. 49 m.w.N.).
Eine solche Regelung wurde dagegen für E-Scooter nicht getroffen, so dass diese als Kraftfahrzeuge auch im Sinne der Vorschrift des § 69 StGB gelten (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Ob ein Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände der konkreten Tat unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist, zu bestimmen, sofern nicht ein Fall des § 69 Abs. 2 StGB vorliegt (BGH Urteil vom 12.03.2020, 4 StR 544/19 = BeckRS 2020, 6550; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).
Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist ein Täter dann regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn - wie hier - als rechtswidrige Tat ein Vergehen der Trunkenheit im Verkehr zugrunde liegt (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Solche besonderen Umstände können entweder in der Tat, in der Persönlichkeit des Täters oder dem Nachtatverhalten liegen (…Valerius a.a.O. § 69 Rn. 136) und sind insbesondere dann besonders sorgfältig zu prüfen, wenn Anlasstat ein Fall der Trunkenheit im Verkehr ist (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris ;… Valerius a.a.O. § 69 Rn. 194).
Die fahrlässige Begehungsweise der Tat als solches steht der Indizwirkung der Tat, wie aus der unterschiedslosen Aufnahme in die Katalogtaten ersichtlich, dagegen nicht entgegen (insgesamt dazu: BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris Valerius a.a.O., § 69 Rn. 140;… Athing/von Heintschel- Heinegg in Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 69 Rn. 75f).
Dies wäre beispielsweise zu prüfen, wenn der Täter sich bei Tatbegehung in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden hätte (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris;… Valerius a.a.O., § 69 Rn. 142, Athing/von Heintschel- Heinegg a.a.O., § 69 Rn. 76).
Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs ist dabei an den Fall zu denken, dass der Führerschein des Täters vor dem Urteil in Verwahrung genommen worden ist und das Verfahren so lange gedauert hat, dass der Zweck der Maßregel bereits durch die vorläufige Maßnahme erreicht werden konnte (BT.- Drs. IV/651 S. 17; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Der Umstand, dass Leib oder Leben anderer Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert nicht konkret gefährdet wurden, ist jedoch bereits Tatbestandsvoraussetzung des als abstraktem Gefährdungsdelikt ausgestalteten § 316 StGB (…vgl. Fischer a.a.O., § 316 Rn. 2,3), im Falle einer konkreten Gefährdung läge die Strafbarkeit im Bereich des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB, gegebenenfalls i.V.m. § 315c Abs. 3 StGB (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Die Tatsache, dass der Angeklagte strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, so dass es sich bei der Anlasstat um einen erstmaligen Verstoß des Täters gegen ein Delikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB handelt, vermag die nach § 69 Abs. 2 StGB vermutete Ungeeignetheit in aller Regel nicht zu widerlegen, zumal die Vorschrift in ihrem Anwendungsbereich vom Gesetzgeber nicht auf Wiederholungsfälle beschränkt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.;… Kinzing in Schönke/Schröder a.a.O., § 69 Rn. 46;… Valerius a.a.O., § 69 Rn. 143).
- KG, 10.05.2022 - 121 Ss 67/21
1. Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog.