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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.01.2025 - III-1 ORs 70/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1890
OLG Hamm, 08.01.2025 - III-1 ORs 70/24 (https://dejure.org/2025,1890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2025 - III-1 ORs 70/24 (https://dejure.org/2025,1890)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2025 - III-1 ORs 70/24 (https://dejure.org/2025,1890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeug, Kraftfahrzeug, absolute Fahruntüchtigkeit, Ungeeignetheit, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EFKV § 1 Abs. 1, FeV § 4 Abs. 1, StGB 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; 316 Abs. 1, Abs. 2
    Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter), absolute Fahruntüchtigkeit, Abweichen von der Regelvermutung des § 69 Abs.2 Nr. 2 StGB

  • IWW

    EFKV § 1 Abs. 1, FeV § 4 Abs. 1, StGB 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; 316 Abs. 1, Abs. 2
    Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter), absolute Fahruntüchtigkeit, Abweichen von der Regelvermutung des § 69

  • strafrechtsiegen.de

    Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter - absolute Fahruntüchtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter); absolute Fahruntüchtigkeit; Abweichen von der Regelvermutung des § 69 Abs.2 Nr. 2 StGB

  • rechtsportal.de

    Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter); absolute Fahruntüchtigkeit; Abweichen von der Regelvermutung des § 69 Abs.2 Nr. 2 StGB

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter - Konsequenzen werden verschärft

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Trunkenheitsfahrt mit 1,51 mit dem E-Scooter, Kfz?, fahruntüchtig?, Fahrerlaubnisentziehung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 %o

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Absolute Fahruntüchtigkeit beim E-Scooter: 1,1%o

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Ein Fahrverbot kommt neben einer Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht, wenn das Gericht dem Täter das Fahren mit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbieten oder nach § 69a Abs. 2 StGB bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperre ausnehmen will (BGH Beschluss vom 07.08.2018, 3 StR 104/18, juris; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).

    Zu den Fahrzeugen gehören insbesondere Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG i.V.m. § 2 Nr. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (im Folgenden FZV) (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).

    Hierunter fallen auch die sogenannten E-Scooter im entsprechenden Leistungsbereich (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).

    Ein solches Fahrzeug ist bereits nach dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 eKFV ein Kraftfahrzeug (vgl. BT- Drucksache 158/19 Seite 1 "... sind sie Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2 StVG."; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris; KG, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris).

    Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, dass dieser Grenzwert, von dem an eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich indiziert ist, auch für die Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen gilt (vgl. KG, Beschluss vom 31.05.2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) - juris, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris, OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22 - juris; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20, offen gelassen: OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023 - 1 ORs 33/23).

    Unerheblich ist, ob es für das Führen des Kraftfahrzeuges nach § 4 Abs. 1 FeV einer Fahrerlaubnis bedarf (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris;… Valerius in: Leipziger Kommentar zum StGB 14. Aufl. § 69 Rn. 49 m.w.N.).

    Eine solche Regelung wurde dagegen für E-Scooter nicht getroffen, so dass diese als Kraftfahrzeuge auch im Sinne der Vorschrift des § 69 StGB gelten (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).

    Ob ein Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände der konkreten Tat unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist, zu bestimmen, sofern nicht ein Fall des § 69 Abs. 2 StGB vorliegt (BGH Urteil vom 12.03.2020, 4 StR 544/19 = BeckRS 2020, 6550; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).

    Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist ein Täter dann regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn - wie hier - als rechtswidrige Tat ein Vergehen der Trunkenheit im Verkehr zugrunde liegt (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).

    Solche besonderen Umstände können entweder in der Tat, in der Persönlichkeit des Täters oder dem Nachtatverhalten liegen (…Valerius a.a.O. § 69 Rn. 136) und sind insbesondere dann besonders sorgfältig zu prüfen, wenn Anlasstat ein Fall der Trunkenheit im Verkehr ist (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris ;… Valerius a.a.O. § 69 Rn. 194).

    Die fahrlässige Begehungsweise der Tat als solches steht der Indizwirkung der Tat, wie aus der unterschiedslosen Aufnahme in die Katalogtaten ersichtlich, dagegen nicht entgegen (insgesamt dazu: BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris Valerius a.a.O., § 69 Rn. 140;… Athing/von Heintschel- Heinegg in Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 69 Rn. 75f).

    Dies wäre beispielsweise zu prüfen, wenn der Täter sich bei Tatbegehung in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden hätte (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris;… Valerius a.a.O., § 69 Rn. 142, Athing/von Heintschel- Heinegg a.a.O., § 69 Rn. 76).

    Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs ist dabei an den Fall zu denken, dass der Führerschein des Täters vor dem Urteil in Verwahrung genommen worden ist und das Verfahren so lange gedauert hat, dass der Zweck der Maßregel bereits durch die vorläufige Maßnahme erreicht werden konnte (BT.- Drs. IV/651 S. 17; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).

    Der Umstand, dass Leib oder Leben anderer Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert nicht konkret gefährdet wurden, ist jedoch bereits Tatbestandsvoraussetzung des als abstraktem Gefährdungsdelikt ausgestalteten § 316 StGB (…vgl. Fischer a.a.O., § 316 Rn. 2,3), im Falle einer konkreten Gefährdung läge die Strafbarkeit im Bereich des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB, gegebenenfalls i.V.m. § 315c Abs. 3 StGB (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).

    Die Tatsache, dass der Angeklagte strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, so dass es sich bei der Anlasstat um einen erstmaligen Verstoß des Täters gegen ein Delikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB handelt, vermag die nach § 69 Abs. 2 StGB vermutete Ungeeignetheit in aller Regel nicht zu widerlegen, zumal die Vorschrift in ihrem Anwendungsbereich vom Gesetzgeber nicht auf Wiederholungsfälle beschränkt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.;… Kinzing in Schönke/Schröder a.a.O., § 69 Rn. 46;… Valerius a.a.O., § 69 Rn. 143).

  • KG, 10.05.2022 - 121 Ss 67/21

    1. Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog. …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Ein solches Fahrzeug ist bereits nach dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 eKFV ein Kraftfahrzeug (vgl. BT- Drucksache 158/19 Seite 1 "... sind sie Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2 StVG."; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris; KG, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris).

    Da der Begriff des (Kraft-)Fahrzeugs im straßenverkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Sinne identisch ist (KG, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris;… Fischer, StGB 71. Aufl., § 316 Rdn. 4;… König in Leipziger Kommentar zum StGB 13. Aufl, § 315c StGB Rdn. 7 - jew. m.w.N.), belegen die getroffenen Feststellungen zugleich, dass der Angeklagte ein Fahrzeug im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB geführt hat.

    Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, dass dieser Grenzwert, von dem an eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich indiziert ist, auch für die Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen gilt (vgl. KG, Beschluss vom 31.05.2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) - juris, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris, OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22 - juris; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20, offen gelassen: OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023 - 1 ORs 33/23).

    Dieser muss sich im Wege der juristischen Bewertung solcher verbindlichen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse seine Überzeugung von dem Blutalkoholwert bilden, ab dem jeder Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (BGH, Beschluss vom 28.06.1990 - 4 StR 297/90 - juris; KG, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris).

    Ausgehend davon sind Besonderheiten, die eine Heraufsetzung des BAK-Grenzwertes für die Feststellung absoluter Fahruntauglichkeit von E-Scooterfahrern rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich (vgl. dazu grundlegend: KG, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris).

    Insbesondere ergeben sich solche nicht aus der eKFV, nach deren § 9 Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs den Vorschriften der StVO unterliegen, zumal die §§ 10 bis 13 eKFV die Frage der Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeugführers nicht betreffen; die bautechnische Beschaffenheit von E-Scootern (z.B. geringe stabilisierende Kreiselkräfte wegen kleiner Räder, hoher Schwerpunkt des Fahrzeugs aufgrund stehender Haltung des Fahrers und erzielbare Geschwindigkeit) bedingt zudem ein deutliches Gefährdungs- und Verletzungsrisiko Dritter im Straßenverkehr (vgl. dazu im Einzelnen KG, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris).

  • OLG Frankfurt, 08.05.2023 - 1 Ss 276/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Vielmehr geht es zunächst allein um die rechtliche Bewertung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anordnung der Maßregel auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2023 - 1 Ss 276/22 - juris).

    Auch können andere, ggf. stärker motorisierte Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Fahrfehler eines E-Scooterfahrers zu Ausweichmanövern, abruptem Bremsen oder Ähnlichem veranlasst werden, was ebenfalls gravierende Folgen haben kann (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2023 - 1 Ss 276/22 - juris).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 104/18

    Regelmäßig keine parallele Anordnung von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Ein Fahrverbot kommt neben einer Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht, wenn das Gericht dem Täter das Fahren mit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbieten oder nach § 69a Abs. 2 StGB bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperre ausnehmen will (BGH Beschluss vom 07.08.2018, 3 StR 104/18, juris; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).

    Ausnahmsweise kann daher sowohl die Fahrerlaubnis entzogen als auch ein Fahrverbot angeordnet werden, weil Letzteres gerade auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie den hier verwendeten E-Scooter erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 07.08.2018 - 3 StR 104/18 - juris).

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Dem soll durch den - zumindest zeitigen - Ausschluss des Betreffenden von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr entgegengewirkt werden (BGH Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 27. April 2005, GSSt 2/04, juris, Rn. 19).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Rn. 45 Mit dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26.11.1964 (BGBl. I 921) wurde in § 42 m Abs. 2 StGB a.F., der inhaltlich § 69 Abs. 2 StGB entspricht (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16.09.2003, 4 StR 85/03, - juris), ein Katalog rechtswidriger Taten aufgenommen, bei deren Vorliegen das Gesetz in typisierter Weise annimmt, der Täter sei "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Ob ein Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände der konkreten Tat unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist, zu bestimmen, sofern nicht ein Fall des § 69 Abs. 2 StGB vorliegt (BGH Urteil vom 12.03.2020, 4 StR 544/19 = BeckRS 2020, 6550; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Rn. 43 Ungeeignet ist der Täter nach ständiger Rechtsprechung, wenn eine Würdigung seiner körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen und der sie wesentlich bestimmenden objektiven und subjektiven Umstände ergibt, dass die Teilnahme des Täters am Kraftfahrzeugverkehr zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen würde (BGH, Urteil vom 26. September 2003, Az: 2 StR 161/03 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1988 - 5 Ss 460/87

    Zum Absehen von einer Führerscheinsperre bei nur kurzer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Die Indizwirkung kann der Rechtsprechung nach auch bei sog. Bagatellfahrten entfallen, worunter vor allem folgenlos gebliebene Trunkenheitsfahrten zu verstehen sind, bei denen der alkoholisierte Fahrer das Kraftfahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz lediglich um wenige Meter versetzt, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1987, 142; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 29).
  • OLG Stuttgart, 15.10.1986 - 5 Ss 683/86

    Ausnamsweise keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei Bagatelltrunkenheitsfahrten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
    Die Indizwirkung kann der Rechtsprechung nach auch bei sog. Bagatellfahrten entfallen, worunter vor allem folgenlos gebliebene Trunkenheitsfahrten zu verstehen sind, bei denen der alkoholisierte Fahrer das Kraftfahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz lediglich um wenige Meter versetzt, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1987, 142; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 29).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die …

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 439/22

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: BAK, Elektrokleinstfahrzeug, …

  • BayObLG, 13.07.2000 - 2St RR 118/00

    Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein Fahrzeug

  • OLG Braunschweig, 30.11.2023 - 1 ORs 33/23

    Heranziehung des für Fahrradfahrer geltenden BAK-Grenzwerts zur Bestimmung der …

  • KG, 31.05.2022 - 3 Ss 13/22

    Fahrunsicheres Führen eines E-Scooters

  • BayObLG, 02.07.2001 - 1St RR 68/01
  • LG Potsdam, 18.09.2025 - 25 Qs 7/25

    E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis, Blutalkoholgrenze, Anwendbarbeit des § …

    (d) Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung überträgt den Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1‰ weitgehend auch auf E-Scooter, die dem eFKV unterfallen, vgl. KG, Beschluss vom 31.05.2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) = BeckRS 2022, 14318; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 = BeckRS 2020, 21388; OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2025 - 1 ORs 70/24 = BeckRS 2025, 1706); OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351 (ohne diesbezügliche Begründung); offen gelassen indes von OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023 - 1 ORs 33/23 = BeckRS 2023, 36371.
  • LG Ravensburg, 04.02.2026 - 5 NBs 35 Js 3283/25

    Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 20 …

    Gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist daher einem Täter die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt worden ist, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 2025 - III-1 ORs 70/24 -, Rn. 24, juris).

    Ob ein Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände der konkreten Tat unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist, zu bestimmen, sofern nicht ein Fall des § 69 Abs. 2 StGB vorliegt (OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 2025 - III-1 ORs 70/24 -, Rn. 26, juris mit Nachw.).

  • VGH Bayern, 24.03.2025 - 11 CE 25.212

    Keine einstweilige Anordnung auf Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde zur …

    Zwar ist die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren auch bei einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) ab einer BAK von 1, 1 ‰ gemäß § 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB aufgrund der gesetzlichen Vermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung im Regelfall vorgesehen (vgl. OLG Hamm, U.v. 8.1.2025 - III-1 ORs 70/24 - juris Rn. 11 ff.;… König in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, § 69 StGB Rn. 3a, 16c, 20 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 10.03.2026 - 6 B 212/25

    Entziehung der Fahrerlaubnis; THC; Zusatztatsachen für die Annahme von …

    Entscheidend ist indes der Einwand des Antragstellers, dass nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand von einer Fahrt unter Alkoholwirkung im Sinne des § 24a Abs. 2a Nr. 2, § 24c Abs. 1 Nr. 2 StVG erst ab einem Wert von 0, 2 Promille Alkohol im Blut (oder 0, 1 mg/l Alkohol in der Atemluft) auszugehen ist (vgl. BT-Drs. 20/11370 S. 11;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. April 2016 - IV-3 RBs 36/16 -, juris Rn. 8;… KG Berlin, Beschl. v. 15. Februar 2016 - 3 Ws (B) 538/15 u. a. -, juris Rn. 5 ff.;… König, in: Hentschel/Ders., Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, StVG § 24a Rn. 18h, § 24c Rn. 11) und er angesichts der um 2:10 Uhr entnommenen Blutprobe mit einer BAK von 0, 05 Promille selbst bei Rück-/Hochrechnung auf den Zeitpunkt der zweieinhalb Stunden nach Beendigung des Alkoholkonsums und weniger als eine Stunde vor der Blutprobe begonnenen Fahrt keinen dieser Werte objektiv erreicht haben kann (ausgehend von einem "normalen Trinkverlauf", abgeschlossener Resorptionsphase vor der Fahrt und einem Mindestabbauwert von 0, 1 Promille pro Stunde;… vgl. zur Berechnungsmethode: BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, juris Rn. 10 f.; OLG Hamm, Urt. v. 8. Januar 2025 - III-1 ORs 70/24 -, juris Rn. 10 ff.).
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