Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,71
BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52 (https://dejure.org/1952,71)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52 (https://dejure.org/1952,71)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1952 - 1 PBvV 1/52 (https://dejure.org/1952,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Plenargutachten Heuß

  • opinioiuris.de

    Plenargutachten Heuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Gutachtens des Plenums des BVerfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • konstitutionalismus.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Akte der Selbstautorisierung als Grundstock institutioneller Macht von Verfassungsgerichten (Prof. Dr. Dietrich Herrmann)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 79
  • NJW 1953, 17
  • DVBl 1953, 380
  • DÖV 1953, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52
    Der Zweite Senat hat die Antragsberechtigung einer politischen Partei im Verfassungsstreit über Wahlrechtsfragen anerkannt (Urteil vom 5. April 1952 - 2 BvH 1/52 -).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Fristbeginn für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52
    Der Erste Senat hat entgegen dem Wortlaut aber entsprechend der ratio des § 93 Abs. 2 BVerfGG entschieden, daß der Lauf der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, das rückwirkend in Kraft tritt, erst mit dem Zeitpunkt der Verkündung beginnt (Beschluß vom 10. September 1952 - 1 BvR 379/52 -).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52
    So hat etwa der Erste Senat die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Armenrecht für zulässig gehalten (Beschluß vom 31. Januar 1952 - 1 BvR 68/51 -).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Die Frage, ob das Grundgesetz ohne vorherige Ergänzung die Aufstellung von Streitkräften und die Beteiligung an der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft erlaube, war Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 1, 281; 1, 396; 2, 79; 2, 143); zu einer Sachentscheidung kam es indessen nicht.
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Nachdem das Plenum des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluß vom 8. Dezember 1952 (BVerfGE 2, 79) festgestellt hatte, daß die Senate von der in einem Gutachten des Plenums enthaltenen Rechtsauffassung über eine bestimmte Rechtsfrage nur abweichen dürfen, wenn das Plenum auf Anrufen des Senats gemäß § 16 Abs. 1 BVerfGG seine Auffassung geändert hat, zog der Bundespräsident am 10. Dezember 1952 sein Ersuchen um ein Rechtsgutachten zurück.
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    1. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG enthält objektives Verfassungsrecht und verpflichtet das Bundesverfassungsgericht für jedes der in § 13 BVerfGG genannten Verfahren, die ordnungsgemäße Besetzung seiner Richterbank zu prüfen (Ergänzung zu BVerfGE 2, 79 [91] und 13, 132 [140 f.]).

    Rn. 15 Dem steht nicht entgegen, daß das Plenum in einem Beschluß vom 8. Dezember 1952 beiläufig und ohne nähere Begründung bemerkt hat: "Bei der Normenkontrolle gibt es überdies keinen 'gesetzlichen Richter', da die Antragsberechtigten bei der Normenkontrolle keine eigenen Rechte verfolgen, sondern nur den Anstoß zu einem objektiven Verfahren geben" (BVerfGE 2, 79 [91]).

  • BVerfG, 22.04.2024 - 2 BvR 739/17

    Kammerbeschluss: Unzulässigkeit eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung im …

    Dieser bewusst fragmentarische Charakter ermöglicht dem Gericht eine zweckentsprechende Ausgestaltung seines Verfahrens im Wege der Analogie zum sonstigen deutschen Verfahrensrecht (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 2, 79 ).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; …

    Deswegen bedarf es auch keiner Auseinandersetzung mit der früheren Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, daß es bei der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle wegen des objektiven Charakters dieses Verfahrens "keinen gesetzlichen Richter" gebe (BVerfGE 2, 79 [91]), abgesehen davon, daß das Bundesverfassungsgericht hiervon bereits abgerückt ist (BVerfGE 40, 356 [360]).
  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß im Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 GG kein Anspruch auf den gesetzlichen Richter bestehe, weil die Antragsberechtigten keine eigenen Rechte verfolgten, sondern nur den Anstoß zu einem objektiven Verfahren gäben (BVerfGE 2, 79 (91)).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56

    Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge

    Die Wahl zwischen den von der Verfassung und vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Erreichung eines bestimmten Zieles zur Verfügung gestellten Verfahrensarten ist grundsätzlich "bis zur Grenze des offenkundigen Mißbrauchs (BVerfGE 2, 79 [94]) dem Antragsteller überlassen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.1997 - VerfGH 9/95

    Braunkohlenplan Garzweiler II

    Der Organstreit dient seiner Funktion nach dazu, durch Auslegung der Verfassung den Umfang der Rechte und Pflichten oberster Landesorgane und anderer Beteiligter zu klären, die durch die Verfassung oder die Geschäftsordnung eines obersten Landesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind (vgl. Art. 75 Nr. 2 LV, § 12 Nr. 5 VerfGHG; vgl. zu Art. 93 . Abi;. 1 Nr. 1 BVerfGG: BVerfGE 2, 79, 86).
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Rn. 26 c) Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob den Beschwerdeführern zu A 1 sowie zu B 1 und B 2 die Verfassungsbeschwerde in einem gemäß Art. 140 LV eingeleiteten Verfahren wenigstens insoweit offensteht, als sie die Verletzung der Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG rügen (vgl. BVerfGE 2, 79 [91]; 13, 132 [140]), weil die Verfassungsbeschwerden insoweit jedenfalls offensichtlich unbegründet sind.
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 37/86

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung

    Es gibt keinen allgemeinen Verfassungsgrundsatz, der es verbieten würde, nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden Tatbestand anzuknüpfen (vgl. BVerfGE 2, 89, 92) [BVerfG 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52].
  • BGH, 12.07.1962 - 1 StR 282/62
  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 160/72

    Ausbleibezeit - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in Heimathafen - Verhinderung …

  • BFH, 26.01.1960 - I D 1/58

    Aktivierung und Verteilung der mit Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages …

  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 213/53
  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76

    Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung - …

  • BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht