Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 68; SächsVwVG § 22
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und Rechtslage; Widerspruchsverfahren; Zwangsgeldfestsetzung; Bestandskraft
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anfechtungsklage - Entbehrlichkeit des Vorverfahrens
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 101
Wird zitiert von ... (22)
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 2278/03
Reichweite eines Widerspruchs gegen einen vorläufigen Verwaltungsakt; Bekanntgabe …
Offen bleiben kann dabei, ob es Fälle geben mag, in denen der einen mit dem Widerspruch angegriffenen Bescheid noch während des laufenden Widerspruchsverfahrens ersetzender Änderungsbescheid automatisch Gegenstand des gegen den ursprünglichen Bescheid anhängigen Widerspruchsverfahrens wird (vgl. etwa OVG Bautzen, Beschluss vom 28.05.1998 - 1 S 149/98 -, NVwZ-RR 1999, 101, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.03.1981 - 8 C 69/80 -, BVerwGE 62, 80, wobei freilich dort auch gegen den Änderungsbescheid offenbar Widerspruch erhoben war und ein belastender Verwaltungsakt im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Streit stand, und BFH, Urteil vom 19.01.1977 - I R 89/74 -, BFHE 121, 421 und Urteil vom 04.02.1976 - I R 203/73 -, BFHE 119, 168) oder ob dieser zur Vermeidung des Eintritts seiner Bestandskraft anstelle einer erneuten Widerspruchserhebung zumindest im Wege der Widerspruchsänderung analog § 91 VwGO in das laufende Widerspruchsverfahren einbezogen werden muss (vgl. Bayer. VGH Urteil vom 12.02.1982 - Nr. 23 B 80 A.2332 -, NVwZ 1983, 615; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 68 Rn 24;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. § 68 Rn. 23, m.w.N.).Denn von dem abgesehen wird eine automatische Erstreckung des Widerspruchs allenfalls dann angenommen, wenn beide Verwaltungsakte einen (zumindest teilweise) identischen Regelungsbereich haben (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 28.05.1998, a.a.O.; zu § 68 FGO: vgl. auch BFH, Urteil vom 08.02.2001 - VII R 59/99 -, BFHE 194, 466), der auch für bestimmte Fälle der Verpflichtungsklage durch den Widerspruchsbescheid abschließend gestaltet werden kann (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf Verpflichtungsklagen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.1983 - 11 S 1437/83 -, NVwZ 1984, 327;… Kopp, a.a.O., § 79 Rn. 3;… Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 79 Rn. 1;… a.A. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 79 Rn. 2).
- VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog. …
Rn. 222 Denn in jedem Fall ist für die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme - anders als bei den übrigen Mitteln der Verwaltungsvollstreckung wie z.B. der Verhängung eines Zwangsgeldes, für deren Rechtmäßigkeit es regelmäßig allein auf die Vollziehbarkeit des Grundverwaltungsaktes ankommt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. vom 28.5. 1998, 1 S 149-98, NVwZ-RR 1999, 101, 102 m.w.N.), auch die (fortdauernde) Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts Tatbestandsvoraussetzung (…so im Ergebnis übereinstimmend auch: Rachor, in Lisken/Denninger, a.a.O., Kap. E, Rn. 530;… Beaucamp u.a., a.a.O.;… § 13, IV, Rn. 20, 25). - OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19
Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung
Entscheidend für diese Lösung spricht auch die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten, die - wie sich aus § 1 Satz 1 SächsVwVfZG, § 43 VwVfG ergibt - bis zu ihrer eventuellen Aufhebung wirksam sind und - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit - beachtet werden müssen (SächsOVG, Beschl. v. 28. Mai 1998 - 1 S 149/98 -, NVwZ-RR 1999, 101 f.).Rn. 6 Diese Grundsätze gelten aus den genannten Gründen nicht nur dann, wenn die Grundverfügung bestandskräftig, sondern auch, wenn sie (lediglich) sofort vollziehbar ist (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 a. a. O.; v. 28. Mai 1998 a. a. O.;… NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 a. a. O. und OVG NRW, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 -, juris Rn. 3).
- OVG Sachsen, 16.12.2024 - 1 A 122/22
Zwangsgeldfestsetzung; maßgeblicher Zeitpunkt; Beseitigungsanordnung; Schwarzbau; …
Rn. 7 Zwar sei das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht geprüft werde, insbesondere nach Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 28. Mai 1998 - 1 S 149/98) im Hinblick auf eine Zwangsgeldfestsetzung nicht zu prüfen sei, ob die Grundverfügung rechtmäßig sei.Soweit der Kläger zum einen zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats verweist, dass im Hinblick auf eine Zwangsgeldfestsetzung die Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Grundverfügung nicht zu prüfen ist (Senatsbeschl. v. 28. Mai 1998 - 1 S 149/98, NVwZ-RR 1999, 101) und zum anderen ausführt, dass neue oder außergewöhnlich Umstände, wie etwa ein rechtstreues Verhalten des Pflichtigen im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzungen zu berücksichtigen sind (…SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2020 - 6 B 247/19 - juris Rn. 7;… Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 - juris Rn. 5), ergibt sich daraus kein Widerspruch.
- OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08
Verwaltungsvollstreckung; Kosten der Ersatzvornahme; Prüfungsumfang
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).
- OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09
Kosten der Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung; Prüfungsumfang
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).
- OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09
Zwangsgeldfestsetzung, Prüfungsumfang, Verhältnismäßigkeit
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Für eine Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes liegen hier keine Anhaltspunkte vor, sie wurde auch von der Antragstellerin zu Recht nicht geltend gemacht.
- OVG Sachsen, 25.09.2009 - 1 A 614/08
Verwaltungsvollstreckung; Zwangsgeldfestsetzung; gerichtlicher Prüfungsumfang
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Für eine Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes liegen hier keine Anhaltspunkte vor, sie wurde auch von den Klägern zu Recht nicht geltend gemacht.
- OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 263/12
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Beendigung der Vollstreckung einer …
Danach ist die Wirksamkeit, nicht die Rechtmäßigkeit, vorangegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.1.1996, JbSächsOVG 4, 147 [148] = SächsVBl. 1997, 10; Beschl. v. 28.5.1998, JbSächsOVG 6, 143 [145 f.] m.w.N. = NVwZ-RR 1999, 101 [102]; zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 11.7.2000 - 1 B 365/99 -). - VG Greifswald, 07.08.2025 - 3 A 1848/24
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
Inwieweit der nicht unterschriebene Widerspruch gegen die am 17. April 2024 ergangenen Änderungsbescheide formgemäß erhoben wurde, ist irrelevant, denn ein Änderungsbescheid, der dem Widerspruch nur teilweise stattgibt, wird automatisch Gegenstand des anhängigen Widerspruchsverfahrens; einer weitergehenden Erklärung des Widerspruchsführers oder gar eines erneuten Widerspruchs bedarf es nicht (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 S 149/98 - juris, Ls 1; BeckOK VwGO/Hüttenbrink, 74. Ed. 1.4.2025, VwGO § 72 Rn.6, beck-online). - VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 B 395/10
Rechtswegbestimmung im Bilanzkontrollverfahren
- VG Gießen, 27.06.2025 - 8 K 982/24
Nebenbestimmungen und Befristung einer Erlaubnis zum Betrieb einer …
- OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 265/12
Zwangsgeldfestsetzung, maßgeblicher Zeitpunkt, Überweisung, Erlöschen der …
- OVG Sachsen, 21.09.2000 - 1 B 116/00
- OVG Sachsen, 15.06.2004 - 5 BS 406/03
Hauptsacheerledigung, Beschwerdefrist, Bestimmtheit, Buchgrundstück
- VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt
- VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 B 649/12
Baugebühren; Bemessung; Erlass; Freiflächenphotovoltaikanlage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 9 A 1769/08
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Gewässergebühren für Grundstücke mit …
- VG Chemnitz, 26.05.2004 - 3 K 653/03
Statistikrecht: Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Unternehmen zu statistischen …
- VG Leipzig, 26.11.2015 - 5 K 1017/13
- VG Braunschweig, 07.08.2002 - 8 A 209/01
Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Erschließungsbeitrag; erschlossenes …
- VG München, 13.02.2017 - M 22 S 17.535
Androhung unmittelbaren Zwangs bei Obdachlosenumsetzung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".