Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 18.12.2002 - 2/1 S 20/02, 2-01 S 20/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
361 a BGB a.F. und § 3 Abs. 1 und 2 FernAbsG a. F. und jetzt §§ 312 d Abs. 1, 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB
Das Widerrufsrecht für ein geliefertes Notebook erlischt nicht durch die Eingabe des BIOS-Passwortes
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 23.08.2001 - 8 U 1535/01
Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2002 - 1 S 20/02
Die Kammer schließt sich im übrigen auch der Auffassung des OLG Dresden (NJW-RR 2001, 1710 = MDR 2002, 79 = CR 2002, 180 = MMR 2002, 172) an, wonach elektronische Bauteile wie RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien keine i. S. des § 3 II Nr. 1 FernAG auf Grund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeigneten Waren sind. - OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2002 - 1 S 20/02
Zu demselben Ergebnis kommt auch das OLG Frankfurt (CR 2002, 638 m. Anm. Schirmbacher) auf der Grundlage einer ebenfalls überzeugenden teleologischen Auslegung des Gesetzes.
- LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13
Kein Widerrufsrecht bei auf Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch
Insofern ist zu berücksichtigen, dass die einschlägige Literatur sich diesbezüglich auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 18.12.2002 - 2/1 S 20/02 - stützt. - AG Düsseldorf, 03.04.2013 - 47 C 13202/12
Ausschluss des Widerrufsrechts bei einem Fernabsatzvertrag bei Herstellung der …
Rn. 31 Selbst wenn der Unternehmer aufgrund intern geübter Praxis generell in der Weise vorgeht, dass von Kunden bestellte Ware jeweils erst nach der Bestellung des Kunden nach dessen spezifischen Wünschen hergestellt wird, so ist für den Ausschluss des Widerrufsrechts gleichzeitig aber auch erforderlich, dass für den Verbraucher und Kunden erkennbar ist, dass die Ware erst aufgrund der Bestellung allein anhand der Wünsche des Kunden hergestellt wird (…vgl. MK/Wendehorst, 6. Aufl., § 312 d, Rdnr. 24; LG Frankfurt, CR 2003, 412). - AG Düsseldorf, 03.04.2013 - 47 C 13202/13 Selbst wenn der Unternehmer aufgrund intern geübter Praxis generell in der Weise vorgeht, dass von Kunden bestellte Ware jeweils erst nach der Bestellung des Kunden nach dessen spezifischen Wünschen hergestellt wird, so ist für den Ausschluss des Widerrufsrechts gleichzeitig aber auch erforderlich, dass für den Verbraucher und Kunden erkennbar ist, dass die Ware erst aufgrund der Bestellung allein anhand der Wünsche des Kunden hergestellt wird (…vgl. MK/Wendehorst, 6. Aufl., § 312 d, Rdnr. 24; LG Frankfurt, CR 2003, 412).
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Rechtsprechung
| LG Baden-Baden, 11.10.2002 - 1 S 20/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- rechtsportal.de
Beachtung der Schadensminderungspflicht bei der Berechnung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall durch Fahrten mit einem Taxi; Auffälliges Missverhältnis der Mietwagenkosten zum Nutzen als Ausschlussgrund für die Erstattungsfähigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung der Schadensminderungspflicht bei der Berechnung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall durch Fahrten mit einem Taxi; Auffälliges Missverhältnis der Mietwagenkosten zum Nutzen als Ausschlussgrund für die Erstattungsfähigkeit
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249 § 254 Abs. 2
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Erstattung in Höhe des angebotenen Unfallersatztarifs
Verfahrensgang
- AG Rastatt, 15.04.2002 - 3 C 484/01
- LG Baden-Baden, 11.10.2002 - 1 S 20/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Baden-Baden, 11.10.2002 - 1 S 20/02
Das Gebot zur wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 115, Seite 364, 369, BGH NJW 1996, Seite 1958).Bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs darf auch im Rahmen von Satz 2 des § 249 BGB nicht das Grundanliegen dieser Vorschrift aus den Augen verloren werden, dass nämlich dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (BGH NJW 1996, Seite 1958).
Bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d. h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGHZ 115, Seite 364, 369f; BGH NJW 1996, Seite 1958).
Hält sich der Tarif, zu dem er ein Ersatzfahrzeug anmietet, im Rahmen des üblichen, so sind ihm die aufgewendeten Kosten vom Schädiger zu ersetzen; nur dann, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Unternehmen Mietwagensätze verlangt, die außerhalb des üblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Schädigers abschließen (BGH NJW 1985, Seite 793; NJW 1996, Seite 1958, 1959).
Zwar bieten Vermieter außer dem Unfallersatztarif eine Vielzahl anderer Tarife an, die sie unter anderem als Freizeit-, Pauschal-, Grund-, Wochen-, Monats-, Wochenend-, Spar-, Kreditkarten- oder Spezialtarif bezeichnen (vgl. hierzu BGH NJW 1996, Seite 1958, 1959).
Hielt sich der ihr daraufhin angebotene Tarif im Rahmen des in solchen Fällen bei vergleichbaren Mietwagenanbieter Üblichen, so zählen die Kosten des Mietfahrzeuges zu dem in Sinne von § 249 Satz 2 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand (BGH NJW 1996, Seite 1958, 1959).
Deshalb kann es offen bleiben, ob die Pflicht des Geschädigten, zumindest ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen, wie dies der BGH in einer Entscheidung vor der Inanspruchnahme eines Mietwagens für eine dreiwöchige oder längere Urlaubsreise bejaht hat (BGHNJW 1985, Seite 2637), grundsätzlich auch schon dann besteht, wenn - wie im Streitfall - das Ersatzfahrzeug voraussichtlich nur ein bis zwei Wochen benötigt wird (vgl auch BGH NJW 1996, Seite 1958, 1959).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus LG Baden-Baden, 11.10.2002 - 1 S 20/02
Das Gebot zur wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 115, Seite 364, 369, BGH NJW 1996, Seite 1958).Bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d. h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGHZ 115, Seite 364, 369f; BGH NJW 1996, Seite 1958).
- BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …
Auszug aus LG Baden-Baden, 11.10.2002 - 1 S 20/02
Insbesondere braucht der Geschädigte vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nicht erst eine Art Marktforschung zu betreiben, um das preisgünstigste Mietwagenunternehmen ausfindig zu machen (BGH NJW 1985, Seite 793; NJW 1996, Seite 1159).Hält sich der Tarif, zu dem er ein Ersatzfahrzeug anmietet, im Rahmen des üblichen, so sind ihm die aufgewendeten Kosten vom Schädiger zu ersetzen; nur dann, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Unternehmen Mietwagensätze verlangt, die außerhalb des üblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Schädigers abschließen (BGH NJW 1985, Seite 793; NJW 1996, Seite 1958, 1959).
- BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91
Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …
Auszug aus LG Baden-Baden, 11.10.2002 - 1 S 20/02
In dieser Hinsicht stellt sich die Lage für den Geschädigten, der ein Ersatzfahrzeug bei einem namhaften Mietwagenunternehmen zu den ihm dort angebotenen Konditionen anmietet, ähnlich wie bei einer Inzahlunggabe des bei dem Unfall beschädigten Fahrzeugs an einen angesehenen Gebrauchtwagenhändler dar (vgl. hierzu BGH NJW 1992, Seite 903). - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84
Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise
Auszug aus LG Baden-Baden, 11.10.2002 - 1 S 20/02
Als erforderlich sind nach ständiger Rechtsprechung diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1985, Seite 2637; 1996, Seite 1958). - BVerwG, 24.04.2003 - 3 C 6.02
Auf volkseigenem Grundstück errichtetes Wohnhaus; zur Erlangung einer …
Auszug aus LG Baden-Baden, 11.10.2002 - 1 S 20/02
Bereits das Amtsgericht Rastatt hat in der mündlichen Verhandlung vom 04.02.2002 jedoch darauf hingewiesen, dass der als Zeuge benannte Herr ... bereits im Verfahren 3 C 6/02 des AG Rastatt ausgesagt habe, dass günstige Tarife angeboten werden, wenn der Schädiger bei der Beklagten versichert sei.
- AG Hamburg, 18.09.2006 - 644 C 188/06
Verkehrsunfall: Schätzung der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten hat der Geschädigte jedoch diejenige zu wählen, die die wirtschaftlich vernünftigste Art der Schadensbehebung darstellt; dabei ist der Geschädigte allerdings nicht gehalten, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (…BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958 m.w.Nachw.; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04;… Cavada , Die Unfallersatztarife, Diss.Auch unter Zugrundelegung des Wirtschaftlichkeitsgebots darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, dass dem Grundsatz der Totalreparation folgend der Geschädigte einen Anspruch auf einen möglichst vollständigen Schadensausgleich hat (BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958
; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16; eingehend Steffen , NZV 1991, 1, 3; Cavada , Die Unfallersatztarife, Diss.Aus diesem Grund ist bei der Prüfung, ob sich der Geschädigte im Rahmen dessen gehalten hat, was in dem oben genannten Sinn als wirtschaftlich vernünftig anzusehen ist, stets eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen;… es ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere seine individuellen Erkenntnis- und Einflußnahmemöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958 m.w.Nachw.; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04;… eingehend Cavada , Die Unfallersatztarife, Diss.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Mietwagenunternehmen Tarife verlangt, die außerhalb des Üblichen liegen (BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958, 1959
; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16; AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04).Der Mehrbetrag wäre in diesem Fall nur dann erstattungsfähig, wenn dem Geschädigten selbst bei einer solchen Nachfrage nur ein Unfallersatztarif angeboten worden wäre, denn dann hätte sich die unterlassene Nachfrage auf den entstandenen Schaden nicht ausgewirkt (vgl. LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16).
Da - wie dargelegt - diese Risiken und Kosten durch Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen nur partiell abgedeckt werden können, muss es auch vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifes dabei bleiben, dass die Grenze der Erstattungsfähigkeit erst dort erreicht ist, wo der Geschädigte aufgrund der Höhe des Tarifs Zweifel an der Angemessenheit haben musste (ebenso BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958, 1959; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04; Körber , NZV 2000, 68, 70).
Diese schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO unter Berücksichtigung der mittlerweile maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf 10 % der Netto-Mietwagenkosten (ebenso OLG Hamm, Urt. v. 20.3.2000 - 13 U 181/99, VersR 2001, 206; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16; LG Freiburg, VersR 1992, 250; LG Mannheim, Urt. v. 19.8.2005 - 1 S 14/04, Schaden-Praxis 2005, 381, 383; LG Ravensburg, NJW-RR 1994, 796; LG Wuppertal, Schaden-Praxis 2005, 198; AG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.2005 - 26 C 8275/05; AG Essen, Urt. v. 27.5.2004 - 16 C 104/04, NJOZ 2004, 2393; Palandt/ Heinrichs , BGB, 65. Aufl. 2006, § 249 Rn. 32 m.w.Nachw. auch zu abw.
- AG Hamburg-Harburg, 10.07.2006 - 644 C 281/05
Mietwagenkostenerstattung nach Unfall
(…BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958 m.w.Nachw.; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04;… Cavada, Die Unfallersatztarife, Diss.(BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958
; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16; eingehend Steffen, NZV 1991, 1, 3;… Cavada, Die Unfallersatztarife, Diss.(BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958 m.w.Nachw.
; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04; eingehend Cavada, Die Unfallersatztarife, Diss.Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Mietwagenunternehmen Tarife verlangt, die außerhalb des Üblichen liegen (BGH. Urt. v. 7 .5 .1 9 9 6 - VI ZR 138/95. BGHZ 132, 373 - NJW 1996, 1958, 1959: LG Baden- Baden, Urt. v. 1 1 .1 0 .2 0 0 2 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16; AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.20 05 - 28 C 9029/04).
(vgl. LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16).
(ebenso BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958, 1959; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002-1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005-28 C 9029/04; Körber, NZV 2000, 68, 70).
v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16; LG Freiburg, VersR 1992, 250; LG Mannheim, Urt. v. 19.8.2005 - 1 S 14/04, Schaden-Praxis 2005, 381; LG Ravensburg, NJW-RR 1994, 796; LG Wuppertal, Schaden-Praxis 2005, 198; AG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.2005 - 26 C 8275/05: AG Essen, Urt. v. 27.5.2004 - 16 C 104/04, NJOZ 2004, 2393; Palandt/Heinrichs, BGB.
- AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08
Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag
Unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten hat der Geschädigte jedoch diejenige zu wählen, die die wirtschaftlich vernünftigste Art der Schadensbehebung darstellt; dabei ist der Geschädigte allerdings nicht gehalten, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (…BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958 m.w.Nachw.; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04;… Cavada , Die Unfallersatztarife, Diss.Auch unter Zugrundelegung des Wirtschaftlichkeitsgebots darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, dass dem Grundsatz der Totalreparation folgend der Geschädigte einen Anspruch auf einen möglichst vollständigen Schadensausgleich hat (BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958
; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16; eingehend Steffen , NZV 1991, 1, 3; Cavada , Die Unfallersatztarife, Diss.Aus diesem Grund ist bei der Prüfung, ob sich der Geschädigte im Rahmen dessen gehalten hat, was in dem oben genannten Sinn als wirtschaftlich vernünftig anzusehen ist, stets eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen;… es ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere seine individuellen Erkenntnis- und Einflussnahmemöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958 m.w.Nachw.; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04;… eingehend Cavada , Die Unfallersatztarife, Diss.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Mietwagenunternehmen Tarife verlangt, die außerhalb des Üblichen liegen (BGH, Urt. v. 7.5.1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958, 1959
; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16;… AG Düsseldorf, Urt. v. 6.1.2005 - 28 C 9029/04).Den anzurechnenden Kostenanteil schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO unter Berücksichtigung der mittlerweile maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse - wie die Klägerin - auf 10 % der Netto-Mietwagenkosten (ebenso OLG Hamm, Urt. v. 20.3.2000 - 13 U 181/99, VersR 2001, 206; LG Aachen, Urt. v. 1.9.2006 - 11 O 436/05; LG Baden-Baden, Urt. v. 11.10.2002 - 1 S 20/02, ZfS 2003, 16; LG Freiburg, VersR 1992, 250; LG Mannheim, Urt. v. 19.8.2005 - 1 S 14/04, Schaden-Praxis 2005, 381; LG Hamburg, Urt. v. 31-5-2007 - 323 S 59/06; LG Ravensburg, NJW-RR 1994, 796; LG Wuppertal, Schaden-Praxis 2005, 198; AG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.2005 - 26 C 8275/05; AG Erfurt, Urt. v. 14.2.2007 - 5 C 1858/06, ZfS 2007, 384 ff.; AG Essen, Urt. v. 27.5.2004 - 16 C 104/04, NJOZ 2004, 2393; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 249 Rn. 32 m.w.Nachw. auch zu abw.
- LG Essen, 29.12.2016 - 13 T 63/16 Schädigers Einbußen hinnehmen muss, zu Gunsten des Schädigers sparen muss oder sich in jedem Fall so verhalten muss, als ob er selbst den Schaden zu tragen hätte (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.1996, Az. 13 U 258/94; LG Baden-Baden, Urteil vom 11.10.2002, Az. 1 S 20/02).
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