(1) 1Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. 2Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. 3Das Widerrufsrecht erlischt
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
1. | zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, | |
2. | zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, | |
3. | zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, | |
4. | zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder | |
5. | die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden. |
(3) 1Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. 2Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 3 FernAbsG
50 Entscheidungen zu § 3 FernAbsG in unserer Datenbank:
- AG Marienberg, 06.06.2014 - 1 C 419/13
Aufziehen bestellter Kfz-Kompletträder auf Felgen - Ausschluss Widerrufsrecht
- OLG Stuttgart, 27.09.2016 - 6 U 46/16
Altvertrag über einen Verbraucherkredit: Redaktionelle Anpassungen der ...
- OLG Dresden, 23.08.2001 - 8 U 1535/01
Unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 3 Abs. 1 FernAbsG für ...
- BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17
Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer ...
- BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15
BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines ...
- BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01
Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei ...
- OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
- AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01
Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht des Käufers bei Erwerb anlässlich einer ...
- BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15
Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz
- OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14
Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des ...