Das Fernabsatzgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 312c ff. BGB.
Deutschland

Fernabsatzgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 27.06.2000 (BGBl. I S. 897), in Kraft getreten am 30.06.2000

aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002
Außer Kraft

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Unterrichtung des Verbrauchers

§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht

§ 4 Finanzierte Verträge

§ 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot

§ 6 Übergangsvorschrift

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