Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73e Abs. 1 StGB; § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG
Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch des Verletzten erloschen ist: kein Erlöschen bei Leistung eines Versicherers) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung bei teilweiser Ersatzleistung des Versicherers nicht ausgeschlossen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 73d Abs 1 StGB, § 73e Abs 1 StGB, § 86 Abs 1 S 1 VVG
Einziehung bei teilweiser Ersatzleistung des Versicherers nicht ausgeschlossen - IWW
§ 73d Abs. 1 StGB, § 73e Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung und Festsetzung der Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner i.R.d. schweren Bandendiebstahls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung und Festsetzung der Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner i.R.d. schweren Bandendiebstahls
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung von Taterträgen - und die Ersatzleistung des Versicherers
Verfahrensgang
- LG Kempten, 14.11.2017 - 13 Ss 64/18
- BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 335
- StV 2019, 19 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17
Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17).Als Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB nF gilt nunmehr der Versicherer (…BT-Drucks. 18/9525, S. 51, vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17).
- BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
Anordnung des (Dritt-)Wertersatzverfall (Anwendbarkeit des alten Rechts)
Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17). - BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17
Einziehung von Taterträgen (Anwendbarkeit neuen Rechts: Entscheidung über die …
Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17).
- BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden; …
Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen lassen die Urteilsergänzung zu (§ 354 Abs. 1 StPO analog; BGH, Urteil vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18, juris Rn. 8). - BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend …
Es ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen oder Dritte weitergab (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, NStZ-RR 2018, 335, 336 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen lassen die Urteilsergänzung zu (§ 354 Abs. 1 StPO analog; BGH, Urteil vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18, NStZ-RR 2018, 335).
- LG Köln, 04.01.2024 - 321 Ks 10/21
Weitere Anklageerhebung gegen Thomas Drach
entstandenen Schadens durch deren Versicherung führt nicht zu einem Ausschluss der Einziehung nach § 73e Abs. 1 StGB, da der Rückgewähranspruch nicht erloschen, sondern auf die Versicherung übergegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.08.2018 - 1 StR 103/18, NStZ-RR 2018, 335).
- OLG Bremen, 12.09.2025 - 1 ORs 14/25
Unerlaubtes Glücksspiel; Einziehung; Bruttoprinzip
Rn. 20 6. Nach den vorstehenden Ausführungen ist daher die angefochtene Entscheidung nach § 353 Abs. 1 StPO im Ausspruch über die Wertersatzeinziehung aufzuheben; die Anordnung der Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von EUR 440.000,- kann in entsprechender Anwendung des § 354 StPO durch den Senat als Revisionsgericht selbst erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 28.08.2018 - 1 StR 103/18, juris Rn. 8, NStZ-RR 2018, 335;… Beschluss vom 24.06.2020 - 3 StR 100/20, juris Rn. 3, wistra 2020, 416), da die Regelungen der §§ 73 Abs. 1, 73c StGB die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als zwingende Rechtsfolge vorsehen und der Senat diese Entscheidung auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Landgerichts treffen kann. - BGH, 05.12.2018 - 2 StR 316/18
Einziehung des Wertersatzes des aus der Tat Erlangten: Erlöschen des …
Der Senat bestimmt auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen und in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO den Wert der Taterträge des von den Angeklagten Erlangten selbst und ordnet insoweit auch dessen gesamtschuldnerische Haftung an (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18). - BGH, 16.07.2020 - 4 StR 91/20
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen)
Das wirksam auf die unterbliebene Anordnung der erweiterten Einziehung von Taterträgen (vgl. BGH, Urteile vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17, BGHSt 63, 114, 115; vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18, NStZ-RR 2018, 335; vom 10. Januar 2018 - 5 StR 465/17 und Beschluss vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11) beschränkte und vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat Erfolg. - LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22 Der Ersatz des den Geschädigten entstandenen Schadens durch deren Hausratversicherung führt nicht zu einem Ausschluss der Einziehung nach § 73e Abs. 1 StGB, da der Anspruch auf die Hausratversicherung übergeht (BGH, Urteil vom 28.08.2018 - 1 StR 103/18).
- LG Hamburg, 02.12.2021 - 601 Qs 41/21
Vollstreckung der Wertersatzeinziehung: Voraussetzungen eines Ausschlusses der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".