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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2573
BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54 (https://dejure.org/1954,2573)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1954 - 1 StR 206/54 (https://dejure.org/1954,2573)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1954 - 1 StR 206/54 (https://dejure.org/1954,2573)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
    Auszug aus BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54
    Nach ihrer Art allein ist eine Straftat von der Vergünstigung des § 23 StGB nicht ausgenommen (BGHSt 6, 298).
  • RG, 12.06.1911 - III 302/11

    Kann das Revisionsgericht die aus § 499 Abs. 2 St.P.O. zugunsten des Angeklagten …

    Auszug aus BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54
    Das führt nicht dazu, wie für die neue Verhandlung bemerkt wird, dass das Urteil in Art und Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten geändert werden könnte, weil die Staatsanwaltschaft die Revision zu seinen Ungunsten eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 S 1 StPO); denn da sie überhaupt nur Erfolg hat, weil sie vermöge des § 301 StPO zugunsten des Angeklagten wirkt, und nur deswegen nicht verworfen wird, wäre eine solche Folge sinnwidrig (RGSt 45, 62, 64 f).
  • BGH, 07.05.1953 - 4 StR 655/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54
    (BGH 1 StR 338/51 vom 5. Februar 1952; 4 StR 655/52 vom 7. Mai 1953).
  • BGH, 05.02.1952 - 1 StR 338/51
    Auszug aus BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54
    (BGH 1 StR 338/51 vom 5. Februar 1952; 4 StR 655/52 vom 7. Mai 1953).
  • BGH, 15.06.1954 - 5 StR 157/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54
    Ob ein Augenscheinsbeweis zu erheben ist, darüber befindet der Tatrichter nach pflichtmässigem Ermessen (§ 244 Abs. 5 StPO; BGH 5 StR 157/54 vom 15. Juni 1954).
  • RG, 26.01.1925 - III 915/24

    1. In welchem Umfang ist die Zeugenaussage im Falle des § 157 Nr. 1 StGB. zu …

    Auszug aus BGH, 15.12.1954 - 1 StR 206/54
    Ferner berührt es die Anwendbarkeit des § 157 StGB nicht, dass der Angeklagte seine Zwangslage hätte vermeiden können, wenn er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (RGSt 59, 61).
  • BGH, 06.11.1996 - 5 StR 219/96

    Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung durch Vernichtung eines Teils einer …

    Die Vorschrift des § 301 StPO ermöglicht es dem Senat, auch über die Revision der Staatsanwaltschaft durch Beschluß nach § 349 Abs. 4 StPO zu entscheiden, obwohl mit diesem Rechtsmittel eine dem Angeklagten nachteilige Entscheidung erstrebt wird (BGH, Beschl. vom 28. Mai 1969 - 1 StR 220/69 - bei Dallinger MDR 1969, 904; BGH NStZ-RR 1996, 130, 131; vgl. auch BGH…, Urt. vom 1. Juli 1954 - 3 StR 296/54 - BGH, Urt. vom 15. Dezember 1954 - 1 StR 206/54 - BGH…, Urt. vom 17. Februar 1961 - 4 StR 552/60 - ebenso Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 349 Rdn. 32;… Pikart in KK 3. Aufl. § 349 Rdn. 37;… a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 349 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55

    Pflicht des Gerichts zur Erkennung auf Eidesunfähigkeit bei einer Verurteilung …

    Daß der Angeklagte, der den Meineid leugnet, sich nicht auf Eidesnotstand im Sinne des § 157 StGB berufen hat, und daß er nach § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht hatte, steht dem nicht entgegen (so BGH 4 StR 655/52 vom 7.5.1953; 1 StR 206/54 vom 15.12.1954 S 5; 2 StR 154/53 vom 3.7.1953) Daß die Strafkammer diese Prüfung vorgenommen hätte, läßt das Urteil nicht erkennen.
  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage - …

    Es ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Strafe auch dann nach § 157 StGB gemildert werden kann, wenn der Angeklagte seine Zwangslage als Zeuge durch Gebrauchmachen von seinem Auskunftsverweigerungsrecht hätte vermeiden können (RGSt 59, 61, 62; BGH 1 StR 206/54 vom 15.12.1954; 3 StR 251/69 vom 17.12.1969; 4 StR 424/62 vom 18.1.1963); denn in diesem Fall ist er nach § 56 StPO auf Verlangen verpflichtet, die Gründe für die Aussageverweigerung anzugeben (BGHSt 1, 22, 28).
  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 251/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …

    Schließlich wird das Vorliegen eines Eidesnotstandes nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte die Konfliktslage hätte vermeiden können, wenn er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (RGSt 59, 61; BGH 1 StR 206/54, Urteil vom 15. Dezember 1954; 4 StR 424/62, Urteil vom 18. Januar 1963).
  • BGH, 28.05.1969 - 1 StR 220/69

    Erkennung auf eine Zuchthausstrafe trotz Bewilligung mildernder Umstände - …

    - Bei Bemessung der neuen Strafe wird das Verbot der Schlechter Stellung zu beachten sein (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO), und zwar auch dann, wenn der Tatrichter (was freilich fern liegt) diesmal mildernde Umstände versagen sollte (RGSt 45, 62, 64 ff.; BGH Urteil vom 15. Dezember 1954, 1 StR 206/54, BGHSt 13, 41-42).
  • BGH, 20.02.1968 - 1 StR 10/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls, schweren Diebstahls und …

    5 StPO ergibt, ist aber für die Berechtigung der Ablehnung des Antrags auf Einnahme eines Augenscheins letztlich entscheidend, ob dadurch die Pflicht des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit verletzt wird (vgl. BGH Urteil vom 15. Dezember 1954 - 1 StR 206/54 -).
  • BGH, 10.07.1962 - 1 StR 234/62

    Rechtsmittel

    Daß der Angeklagte sich, soweit das Urteil erkennen läßt, nicht auf Eidesnotstand berufen hat, machte diese Prüfung nicht entbehrlich; denn der Angeklagte bestritt seine Schuld und konnte sich daher nicht auf § 157 Abs. 1 StGB berufen, ohne sich mit seiner sonstigen - rechtlich zulässigen - Verteidigung in Widerspruch zu setzen (BGH Urt. vom 15. Dezember 1954 - 1 StR 206/54; S. 4, 5 - undvom 10. Januar 1956 - 1 StR 191/55; S. 4, 5).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55

    Rechtsmittel

    Der Grundsatz, daß im Zweifel von der dem Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen ist, muß auch bei § 157 StGB berücksichtigt werden (BGH 1 StR 206/54 vom 15. Dezember 1954; 1 StR 482/54 vom 8. März 1955).
  • BGH, 19.07.1955 - 5 StR 255/55

    Rechtsmittel

    Der Tatrichter hat vielmehr unabhängig von den Erklärungen des Angeklagten zu prüfen, ob dieser aus Furcht vor Strafe falsch ausgesagt hat (vgl BGH Urteil vom 15.12.1954 - 1 StR 206/54 -).
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