Rechtsprechung
| BGH, 27.07.2012 - 1 StR 218/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 199 GVG
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation durch bloße Feststellung; Recht auf Beschwerde) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Revisionsgerichtliche Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer bei geringfügiger Verfahrensverzögerung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 199 Abs 3 GVG, Art 20 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
Strafverfahren: Revisionsgerichtliche Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer bei geringfügiger Verfahrensverzögerung - Wolters Kluwer
Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Wie lange darf die Vorbereitung der Hauptverhandlung dauern?
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 24.11.2011 - 5 Ks 32 Js 12993/10
- BGH, 27.07.2012 - 1 StR 218/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 653
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 27.07.2012 - 1 StR 218/12
Danach war es als Kompensation ausreichend, zumal durch die Verzögerung keine ersichtlichen Nachteile entstanden sein können, nur die gerichtliche Feststellung zu treffen, dass die Verfahrensdauer unangemessen war (BGH, GSSt, NStZ 2008, 234, 235;… BeckOK-StPO/Graf, Ed. 14, § 199 GVG Rn. 10).
- BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation auch bei nicht …
Bei nicht inhaftierten Angeklagten kann es ausreichen, den Konventionsverstoß festzustellen und erforderlichenfalls die Dauer der Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung nach § 46 StGB zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470 (bei Verhängung einer Gesamtgeldstrafe in Steuerstrafsachen); vom 27. Juli 2012 - 1 StR 218/12, NStZ 2012, 653, 654 (bei einer Verzögerung von sechs Monaten), …und vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22, Rn. 7 (bei einer Verzögerung von dreizehn Monaten)).
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