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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8179
BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23 (https://dejure.org/2023,8179)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2023 - 1 StR 22/23 (https://dejure.org/2023,8179)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2023 - 1 StR 22/23 (https://dejure.org/2023,8179)
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  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG;§ 73 Abs. 1 StGB.
    Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung: keine ersparten Aufwendungen bei bloßem Rechnungsschreiben: kein Weiterreichen ersparter Aufwendungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermögensabschöpfung bei einer Umsatzsteuerhinterziehungskette

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 Alt 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 13a Abs 1 Nr 4 UStG, § 14c Abs 2 S 2 UStG, § 16 Abs 2 S 1 UStG
    Vermögensabschöpfung bei einer Umsatzsteuerhinterziehungskette

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung durch Handel mit Kupferkathoden i.R.e. "Mehrwertsteuerbetrugskette"; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 -2; StGB § 73 Abs. 1 Alt. 1
    Steuerhinterziehung durch Handel mit Kupferkathoden i.R.e. "Mehrwertsteuerbetrugskette"; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensabschöpfung bei einer Umsatzsteuerhinterziehungskette

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
    In den Fällen 12 bis 19 der Urteilsgründe sind zudem - anders als bei weitergereichten Vermögensgegenständen - die Vervielfältigung ersparter Aufwendungen und damit nachfolgend eine Gesamtschuld grundsätzlich - mit Ausnahme etwa der Konstellation mehrerer über ein Einzelunternehmen Verfügungsberechtigter (dazu BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 16-18, 26) - nicht denkbar (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8 mwN): Entweder schlagen sich die Steuerersparnisse allein im Vermögen der Einziehungsbeteiligten nieder oder - sollte tatsächlich allein der Angeklagte im Außenverhältnis der Verpflichtete gewesen sein und die Einziehungsbeteiligte im Einverständnis mit den Abnehmern nur "vorgeschobener Mantel" (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 16) - in dessen Vermögen; mit dem "Niederschlagen" sind die Ersparnisse sogleich verbraucht.
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
    Dies gilt umfassend, also auch insoweit, als sie mit den unberechtigt aus Eingangsscheinrechnungen gezogenen Vorsteuerbeträgen ihre sich allein aus § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ergebenden Zahllasten sogleich wieder vermindern (BGH…, Beschluss vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10;… anders noch BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 555/19 Rn. 13 und vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 4, 12 aE, 14 ff.; vgl. auch Wulf, Stbg 2020, 223, 228 f.).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
    In den Fällen 12 bis 19 der Urteilsgründe sind zudem - anders als bei weitergereichten Vermögensgegenständen - die Vervielfältigung ersparter Aufwendungen und damit nachfolgend eine Gesamtschuld grundsätzlich - mit Ausnahme etwa der Konstellation mehrerer über ein Einzelunternehmen Verfügungsberechtigter (dazu BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 16-18, 26) - nicht denkbar (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8 mwN): Entweder schlagen sich die Steuerersparnisse allein im Vermögen der Einziehungsbeteiligten nieder oder - sollte tatsächlich allein der Angeklagte im Außenverhältnis der Verpflichtete gewesen sein und die Einziehungsbeteiligte im Einverständnis mit den Abnehmern nur "vorgeschobener Mantel" (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 16) - in dessen Vermögen; mit dem "Niederschlagen" sind die Ersparnisse sogleich verbraucht.
  • BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
    In den Fällen 12 bis 19 der Urteilsgründe sind zudem - anders als bei weitergereichten Vermögensgegenständen - die Vervielfältigung ersparter Aufwendungen und damit nachfolgend eine Gesamtschuld grundsätzlich - mit Ausnahme etwa der Konstellation mehrerer über ein Einzelunternehmen Verfügungsberechtigter (dazu BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 16-18, 26) - nicht denkbar (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8 mwN): Entweder schlagen sich die Steuerersparnisse allein im Vermögen der Einziehungsbeteiligten nieder oder - sollte tatsächlich allein der Angeklagte im Außenverhältnis der Verpflichtete gewesen sein und die Einziehungsbeteiligte im Einverständnis mit den Abnehmern nur "vorgeschobener Mantel" (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 16) - in dessen Vermögen; mit dem "Niederschlagen" sind die Ersparnisse sogleich verbraucht.
  • BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22

    Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung, …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
    Die Steuerersparnisse werden erst im anschließenden Festsetzungsverfahren erzielt (§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 Variante 3, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 Satz 1 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG); mithin fehlt es an der Kausalität zwischen der Tat und dem daraus erzielten Vermögensvorteil (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11).
  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21

    Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen: …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
    Dies gilt umfassend, also auch insoweit, als sie mit den unberechtigt aus Eingangsscheinrechnungen gezogenen Vorsteuerbeträgen ihre sich allein aus § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ergebenden Zahllasten sogleich wieder vermindern (BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10;… anders noch BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 555/19 Rn. 13 …und vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 4, 12 aE, 14 ff.; vgl. auch Wulf, Stbg 2020, 223, 228 f.).
  • BGH, 14.05.2020 - 1 StR 555/19

    Einziehung (kein erlangter Vermögensvorteil durch Steuerhinterziehung durch …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
    Dies gilt umfassend, also auch insoweit, als sie mit den unberechtigt aus Eingangsscheinrechnungen gezogenen Vorsteuerbeträgen ihre sich allein aus § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ergebenden Zahllasten sogleich wieder vermindern (BGH…, Beschluss vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10; anders noch BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 555/19 Rn. 13 …und vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 4, 12 aE, 14 ff.; vgl. auch Wulf, Stbg 2020, 223, 228 f.).
  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 134/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (unzutreffenden Angaben über Erwerber in anderen …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
    Auf dieser Grundlage kann der Senat nicht beurteilen, ob der Angeklagte mit ausreichender Verfügungsmacht an seine drei Abnehmer lieferte und damit leistender Unternehmer war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 134/22 Rn. 8) oder sich nur bei der Herstellung der falschen Gutschrifts- bzw. Rechnungslage am "Umsatzsteuerbetrug" beteiligte.
  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …

    Diese Ersparnisse schlugen sich allein im Vermögen der Em. GmbH nieder, waren sogleich verbraucht und konnten damit nicht im einziehungsrechtlichen Sinn weitergereicht werden; die abgehobenen - möglicherweise aus den Ersparnissen finanzierten - Bargelder haben außer Betracht zu bleiben (zuletzt BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 9 f. …und vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11; je mwN).
  • BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Begriff des Verfügungsbefugten; …

    aa) Sie scheitert bereits daran, dass derjenige, dessen Steuerschuld sich nur aus § 14c Abs. 2 UStG ergibt, keine abschöpfbaren Vermögensvorteile in der Form von Steuerersparnissen erzielt (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2023 - 1 StR 77/23 Rn. 7; vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 7 …und vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 8-10).
  • BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23

    Einziehung (Abgrenzung von für und durch die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat …

    Der Wortlaut des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB setzt demnach Kausalität voraus: Der abzuschöpfende Vermögensvorteil, regelmäßig die Kehrseite des Taterfolgs, muss der Tathandlung - in zeitlicher Hinsicht - nachfolgen (insbesondere BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 7 Rn. 10 …und vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11).
  • BGH, 07.01.2025 - 1 StR 393/23

    Einziehung ersparter Aufwendungen (Erlangen von ersparten Steuern nur durch den …

    Die Steuerersparnis erlangt jedoch nur der Steuerpflichtige, der diese nicht weiterreichen kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - 1 StR 472/22 Rn. 2;… vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 11 und vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 9).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24

    Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …

    Rn. 17 Der Wortlaut des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB setzt demnach Kausalität voraus: Der abzuschöpfende Vermögensvorteil, regelmäßig die Kehrseite des Taterfolgs, muss der Tathandlung - in zeitlicher Hinsicht - nachfolgen (BGH, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22).
  • BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23

    Einziehung (keine erlangten ersparten Aufwendung bei Steuerhinterziehung durch …

    In Fällen, in denen die geschuldete Umsatzsteuer - wie vorliegend - nicht aus einer Lieferung oder sonstigen Leistung resultiert, sondern ein unberechtigter Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG ohne zugrundeliegende Leistung vorliegt, ist dies mit Blick auf die Sonderstellung des § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG im Steuersystem nicht der Fall, weshalb eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in Form ersparter Aufwendungen hier nicht in Betracht kommt (…BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 1 Rn. 10 f.;… vom 25. März 2022 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 7 ff. und vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 7).
  • BGH, 22.01.2025 - 1 StR 512/24

    Einziehung (Erlangen durch die Tat: abzuschöpfender Vermögensvorteil als …

    Die Regelung des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB setzt Kausalität voraus ("durch die Tat"); der abzuschöpfende Vermögensvorteil muss die Kehrseite des durch die Tathandlung erzielten Taterfolgs darstellen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 10 …und vom 8. Februar 2022 - 1 StR 376/22 Rn. 7).
  • BGH, 28.05.2025 - 1 StR 132/25

    Einziehung (Grundsatz der Vermögenstrennung zwischen juristischer Person und …

    Rn. 10 "Die aus den Steuerhinterziehungstaten resultierenden abschöpfbaren Vermögensvorteile bestanden nur in ersparter Umsatzsteuer, die sich ausschließlich im Vermögen der F. GmbH niedergeschlagen hat (vgl. nur Senat, Urteil vom 10. März 2021 - 1 StR 272/20 und Beschlüsse vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21; vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20; vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22; vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22; vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 und vom 22. Januar 2025 - 1 StR 512/24).".
  • LG Hamburg, 19.09.2023 - 718 NBs 41/23

    Einziehung von Wertersatz bei Provisionen an einen Strohgeschäftsführer

    Diese waren nach § 73 Abs. 1 Alternative 2, § 73c Satz 1 StGB einzuziehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 -, Rn. 12).
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