Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2023 - 1 StR 260/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 1 StGB; § 277 StGB a.F., § 278 StGB a.F.; § 279 StGB a.F.
Urkundenfälschung (keine Sperrwirkung des unberechtigten oder unrichtigen Ausstellens von Gesundheitszeugnissen und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 277 StGB, § 278 StGB, § 279 StGB, § 267 StGB, § 277 Var. 2 und 3 StGB, § 354 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Ermöglichung des Rückgriffs auf den Tatbestand der Urkundenfälschung durch § 277 Var. 2 und 3 StGB a.F. und § 279 StGB a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ermöglichung des Rückgriffs auf den Tatbestand der Urkundenfälschung durch § 277 Var. 2 und 3 StGB a.F. und § 279 StGB a.F.
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 25.01.2022 - 1 KLs 11 Js 11651/21
- OLG Stuttgart, 08.03.2022 - 1 Ws 33/22
- LG Hechingen, 11.04.2022 - 1 KLs 11 Js 11651/21
- BGH, 12.07.2023 - 1 StR 260/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22
Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar
Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 1 StR 260/22
Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs an, wonach das Fälschen von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB aF zur Urkundenfälschung nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität steht (BGH, Urteil vom 10. November 2022 - 5 StR 283/22 Rn. 39 ff., zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 13.07.2023 - 1 StR 286/22
Abweichungsvorlage; Urkundenfälschung (keine Sperrwirkung des unbefugten oder …
Denn der Senat hat durch Urteil vom 12. Juli 2023 (1 StR 260/22) entschieden, dass in Sachverhaltsgestaltungen, in denen der gefälschte Impfpass in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats vorgelegt wird, eine Sperrwirkung durch eine privilegierende Spezialität des § 279 StGB aF gegenüber dem allgemeinen Urkundstatbestand des § 267 Abs. 1 StGB nicht gegeben ist. - OLG Braunschweig, 07.03.2024 - 1 ORs 49/23
Gefälschte Impfbescheinigungen: Nicht jeder Irrtum schützt vor Strafe
Gleiches gilt für den Tatbestand des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse im Sinne des § 279 StGB a. F. (BGH, Urteil vom 12. Juli 2023, 1 StR 260/22, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2023, 1 OLG 2 Ss 33/22, juris). - BayObLG, 10.06.2024 - 203 StRR 231/24
Vorlage einer unechten Impfbescheinigung ist Urkundenfälschung
Auf die mittlerweile höchstrichterlich geklärte Frage, ob sich infolge einer Sperrwirkung von §§ 277 ff. StGB a.F. derjenige gemäß § 267 StGB strafbar machte, der vor dem 24. November 2021 eine unechte Bescheinigung in einer Apotheke nutzte (vgl. BGH…, Urteil vom 10. November 2022 - 5 StR 283/22-, juris, insb. Rn. 39 ff. zu § 277 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 12. Juli 2023 - 1 StR 260/22 -, juris zu § 279 StGB a.F.), kommt es somit hier nicht an. - VG Freiburg, 29.08.2025 - 15 K 3396/24
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verurteilung wegen Fälschung eines …
Er weist allerdings zutreffend darauf hin, dass erst mit dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2022 - 5 StR 283/22 - bundesgerichtlich entschieden wurde, dass das Fälschen von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB a.F. zur Urkundenfälschung nach § 267 StGB nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität steht (BGH…, Urteil vom 10.11.2022 - 5 StR 283/22 - juris, Rn. 39) und damit die Möglichkeit einer Bestrafung von Altfällen nach § 267 StGB eröffnet ist, soweit Tatbestandsmerkmale des § 277 StGB a.F. nicht verwirklicht sind (so auch BGH, Urteil vom 12.07.2023 - 1 StR 260/22 - juris, Rn. 8;… Beschluss vom 13.07.2023 - 1 StR 286/22 - juris, Rn. 6).
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