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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2023 - 1 StR 260/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19183
BGH, 12.07.2023 - 1 StR 260/22 (https://dejure.org/2023,19183)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2023 - 1 StR 260/22 (https://dejure.org/2023,19183)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - 1 StR 260/22 (https://dejure.org/2023,19183)
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  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 StGB; § 277 StGB a.F., § 278 StGB a.F.; § 279 StGB a.F.
    Urkundenfälschung (keine Sperrwirkung des unberechtigten oder unrichtigen Ausstellens von Gesundheitszeugnissen und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 1 StR 260/22
    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs an, wonach das Fälschen von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB aF zur Urkundenfälschung nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität steht (BGH, Urteil vom 10. November 2022 - 5 StR 283/22 Rn. 39 ff., zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 13.07.2023 - 1 StR 286/22

    Abweichungsvorlage; Urkundenfälschung (keine Sperrwirkung des unbefugten oder …

    Denn der Senat hat durch Urteil vom 12. Juli 2023 (1 StR 260/22) entschieden, dass in Sachverhaltsgestaltungen, in denen der gefälschte Impfpass in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats vorgelegt wird, eine Sperrwirkung durch eine privilegierende Spezialität des § 279 StGB aF gegenüber dem allgemeinen Urkundstatbestand des § 267 Abs. 1 StGB nicht gegeben ist.
  • OLG Braunschweig, 07.03.2024 - 1 ORs 49/23

    Gefälschte Impfbescheinigungen: Nicht jeder Irrtum schützt vor Strafe

    Gleiches gilt für den Tatbestand des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse im Sinne des § 279 StGB a. F. (BGH, Urteil vom 12. Juli 2023, 1 StR 260/22, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2023, 1 OLG 2 Ss 33/22, juris).
  • BayObLG, 10.06.2024 - 203 StRR 231/24

    Vorlage einer unechten Impfbescheinigung ist Urkundenfälschung

    Auf die mittlerweile höchstrichterlich geklärte Frage, ob sich infolge einer Sperrwirkung von §§ 277 ff. StGB a.F. derjenige gemäß § 267 StGB strafbar machte, der vor dem 24. November 2021 eine unechte Bescheinigung in einer Apotheke nutzte (vgl. BGH…, Urteil vom 10. November 2022 - 5 StR 283/22-, juris, insb. Rn. 39 ff. zu § 277 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 12. Juli 2023 - 1 StR 260/22 -, juris zu § 279 StGB a.F.), kommt es somit hier nicht an.
  • VG Freiburg, 29.08.2025 - 15 K 3396/24

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verurteilung wegen Fälschung eines …

    Er weist allerdings zutreffend darauf hin, dass erst mit dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2022 - 5 StR 283/22 - bundesgerichtlich entschieden wurde, dass das Fälschen von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB a.F. zur Urkundenfälschung nach § 267 StGB nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität steht (BGH…, Urteil vom 10.11.2022 - 5 StR 283/22 - juris, Rn. 39) und damit die Möglichkeit einer Bestrafung von Altfällen nach § 267 StGB eröffnet ist, soweit Tatbestandsmerkmale des § 277 StGB a.F. nicht verwirklicht sind (so auch BGH, Urteil vom 12.07.2023 - 1 StR 260/22 - juris, Rn. 8;… Beschluss vom 13.07.2023 - 1 StR 286/22 - juris, Rn. 6).
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