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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3827
BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
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  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 240 StGB; § 255 StGB
    Tateinheit (Beendigung einer der räuberischen Erpressung, handlungseinheitliche Nötigung); Tatmehrheit

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung …

    Auszug aus BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung einer bereits vollendeten räuberischen Erpressung dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGH NJW 1992, 2103, 2104).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB: …

    Auszug aus BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung einer bereits vollendeten räuberischen Erpressung dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGH NJW 1992, 2103, 2104).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99

    Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub; …

    Auszug aus BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
    Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106), weil der Angeklagte mit der Nötigung der bislang unbeteiligten Zeugen F. und R. deren Willensbetätigungsfreiheit und damit ein neues Rechtsgut verletzte, um im Besitz der Beute zu bleiben.
  • BGH, 15.01.1992 - 3 StR 522/91

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei zeitlichen Überschneidungen …

    Auszug aus BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
    Rn. 3 Die vom Landgericht verhängte Strafe kann als Einzelstrafe in dieser Höhe bestehen bleiben, da vorliegend die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (vgl, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w. Nachw.).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung …

    Denn nach den Urteilsfeststellungen ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gewahrsam an den vom Geschädigten v. erpressten Wertgegenständen bereits endgültig gesichert war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, NStZ 1984, 409; vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334; vom 23. Februar 2005 - 1 StR 23/05, NStZ 2005, 387;… vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 6;… ferner MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 255 Rn. 12).
  • BGH, 10.06.2025 - 3 StR 561/24

    Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen Nötigung und Erpressung

    Rn. 12 Anders liegt es aber, wenn der Nötigung ein eigenständiger Unrechtsgehalt zukommt, etwa wenn sie über die Vollendung der Erpressung hinaus andauert oder der Täter mit ihr einen anderen, von § 253 StGB nicht erfassten Zweck verfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 512/90, BGHSt 37, 256, 259; Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334; vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05, NStZ 2005, 387;… LK/Vogel/Burchard, StGB, 13. Aufl., § 253 Rn. 62;… MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 253 Rn. 42;… TK-StGB/Bosch, 31. Aufl., § 253 Rn. 30a; zum Verhältnis Nötigung/Vergewaltigung vgl. auch BGH…, Beschluss vom 15. Februar 1996 - 1 StR 32/96, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 12; Urteil vom 6. Februar 2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139).
  • BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05

    Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von …

    Der Angeklagte verletzte mit der Nötigung der bisher unbeteiligten, ihn verfolgenden Zeugen, deren Willensbetätigungsfreiheit ein neues Rechtsgut, jedoch um in Besitz der Beute zu bleiben (vgl. Senat 27. August 2002 - 1 StR 287/02).
  • BGH, 06.06.2012 - 5 StR 233/12

    Konkurrenzverhältnis von schwerem Raub und schwerem räuberischem Diebstahl bei …

    Zudem wurde die noch vor Beendigung der räuberischen Erpressung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334) begangene Wegnahme des Pullovers von dem Entschluss des Angeklagten getragen, "aus der Wohnung des Ba. Wertgegenstände mitzunehmen" (UA S. 6; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 455/98, StraFo 1999, 100, 101;… vom 12. August 1992, aaO).
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