Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 73 StGB; § 73c StGB; UN-Resolution Nr. 661
Verstoß gegen das Irak-Embargo; Verfall (Verfassungsmäßigkeit des Bruttoprinzips: wirksame Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen: UN-Resolutionen; Härtefall: Feststellung etwaiger Steuerbelastungen zur Vermeidung einer Doppelbelastung) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB §§ 73 ff.; ; StGB § 73c
- Wolters Kluwer
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz; Export von zur Waffenherstellung geeigneten Bohrwerkzeugen mit Zubehörteilen; Verstöße gegen ein in der Bundesrepublik Deutschland umgesetztes Totalembargo
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
Verfassungsmäßigkeit des "Bruttoprinzips" bei Verfall gegen Drittbegünstigten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 214
- StV 2005, 22
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03
Rn. 7 Zu Recht ging das Landgericht bei der Festsetzung des Verfallsbetrags vom "Bruttoprinzip" (vgl. BGH NStZ 1994, 123; BGHSt 47, 369 ff. m.w.N.) aus.Der Senat hält daran fest, daß dies auch bei der Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten verfassungskonform ist (vgl. BGHSt 47, 369 (372)).
Nur so kann das Bewußtsein dafür geschärft werden, daß sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (vgl. BGHSt 47, 369 (372)).
Rn. 8 Die Strafkammer hat eine unbillige Härte wegen "Gutgläubigkeit" (vgl. BGHSt 47, 369 (376)) der Entscheidungsträger der Bu. GmbH rechtsfehlerfrei verneint.
- BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt
Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03
Die Revision der Verfallsbeteiligten führt zur Aufhebung der Verfallsanordnung gegen sie, da die Strafkammer zur steuerlichen Behandlung des von der Bu. GmbH "Erlangten" keine Feststellungen getroffen und diesen Aspekt dementsprechend in die Prüfung der Härteregelung des § 73c StGB nicht einbezogen hat (vgl. BGHSt 47, 260 (264)).Der Übergang zum "Bruttoprinzip" änderte hieran nichts (vgl. BGHSt 47, 260 (267)).
Die fehlenden Feststellungen und deren Bewertung wird das Landgericht - orientiert an der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2002 (BGHSt 47, 260 (264 ff.)) - nachzuholen haben.
- BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93
Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten
Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03
Rn. 7 Zu Recht ging das Landgericht bei der Festsetzung des Verfallsbetrags vom "Bruttoprinzip" (vgl. BGH NStZ 1994, 123; BGHSt 47, 369 ff. m.w.N.) aus.
- BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07
Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und …
Das gilt auch für den Drittbegünstigten im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB, zumal dann, wenn er Nutznießer der Tat ist (…BGHSt aaO 374; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).Den Drittbegünstigten soll das Bruttoprinzip veranlassen, zur Verhinderung solcher Taten wirksame Kontrollmechanismen zu errichten oder aufrechtzuerhalten (…vgl. BGHSt aaO 374; ferner BGHSt 51, 65, 67; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).
Eine Auslegung der Vorschriften über den Verfall, nach der die Tatbegehung unter finanziellen Gesichtspunkten weitgehend risikolos bleibt, genügt diesem Zweck nicht (…vgl. hierzu BGH aaO 67; ferner BGHSt 47, 369, 374; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).
Im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter für den Rechtsbegriff der unbilligen Härte hat, kann dabei insbesondere ins Gewicht fallen, dass ein Drittbegünstigter - anders als hier die O. über die für sie verantwortlich Handelnden - gutgläubig ist (vgl. BGHSt 47, 369, 376; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215; 2007, 109, 110; vgl. auch BGH…, Urt. vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02 - Umdr. S. 45 f.: kein Absehen bei bewusst verfallsvereitelnder Weitergabe von Vermögenswerten).
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19
Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …
Auf diese Weise soll das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (vgl. BGH…, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, juris Rn. 69; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, BGHR StGB § 73c Härte 9; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 374 f.).Rn. 104 Überdies sprechen Sinn und Zweck des Einziehungsrechts im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht (…vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, juris Rn. 69; vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 375; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, BGHR StGB § 73c Härte 9; s. dazu bereits B.I.3.b bb(2) (b) (bb)) gegen eine Berücksichtigung der Genehmigungsfähigkeit.
Dies steht in Einklang damit, dass die Einziehungsmaßnahmen auch einen Präventionszweck verfolgen (vgl. BGH…, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, juris Rn. 69; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, BGHR StGB § 73c Härte 9; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 375).
- BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19
Urteil wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko weitgehend rechtskräftig
Gerade bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht sei die Maßnahme als Teil eines Systems anzusehen, welches die Wirksamkeit der Handelsbeschränkungen sicherstellen und diese durchsetzen solle (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 375; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 214, 215).
- BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09
Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. …
Auch gegenüber diesen Verfallsbeteiligten ist der Umfang des Erlangten nach Maßgabe des Bruttoprinzips zu bemessen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden (BGHSt 47, 369, 374; 52, 227, 247 f.; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215). - BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13
BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide …
Aber auch insoweit käme eine Berücksichtigung dieser Haftung nur in Betracht, wenn die Steuern tatsächlich gezahlt oder jedenfalls bestandskräftig festgesetzt worden wären (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260 und vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92; BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, wistra 2004, 227 und vom 25. März 2014 - 3 StR 314/13). - BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11
Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt"; …
Auf diese Weise kann vor dem Hintergrund der präventiven Zielrichtung des Verfalls das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 269/03, NStZ-RR 2004, 214, 215; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 372). - BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15
Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung …
Ist jedoch das Besteuerungsverfahren abgeschlossen, darf der Betroffene nicht auf die eventuell gegebene Möglichkeit der Änderung des Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO verwiesen werden; vielmehr ist die bestandskräftig festgesetzte Steuerschuld mindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, NJW 2002, 2257, 2258 f.; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 214, 215; siehe auch BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris Rn. 43;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 73c Rn. 2). - OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07
Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne …
Eine nur voraussichtliche Besteuerung führt noch nicht zum Wegfall des Erlangten (vgl. BGH StV 2005, 22, 23). - BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11
Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht …
Entsprechende steuerliche Belastungen müssen im Rahmen des Verfalls berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, StV 2005, 22). - BGH, 14.09.2004 - 1 StR 202/04
Verfallsanordnung wegen Rüstungsexporten in den Iran auf dem Umweg über Dubai
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Anwendung des Bruttoprinzips auch bei der Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGHSt 47, 369, 372 f.; BGH wistra 2004, 227 - ebenfalls die Verfahrensbeteiligte B. GmbH betreffend -). - OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 Ws 901/16
Der Umfang des Erlangten im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB
- BGH, 20.02.2018 - 5 StR 383/17
Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung des Einziehungsgegenstands; …
- LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12
Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; …
- AG Kleve, 25.11.2004 - 37 Ds 293/04
Strafbarkeit eines Angeklagten wegen Betrugs zum Nachteil der Bundesagentur für …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".