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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6292
BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09 (https://dejure.org/2009,6292)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2009 - 1 StR 301/09 (https://dejure.org/2009,6292)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2009 - 1 StR 301/09 (https://dejure.org/2009,6292)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 283 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8 StGB
    Untreue; Bankrott (Aufgabe der Interessentheorie)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 78b Abs. 4; ; StGB § 242; ; StGB § 246; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 266 Abs. 2; ; StGB § 283

  • Wolters Kluwer

    Abweichen der Rechtsprechung von der sog. "Interessentheorie" aufgrund der entstehenden Ungleichbehandlung von Einzelkaufleuten und GmbH-Geschäftsführern; Anwendung der "Interessenformel" zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Bankrotttatbestands bei ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abweichen der Rechtsprechung von der sog. "Interessentheorie" aufgrund der entstehenden Ungleichbehandlung von Einzelkaufleuten und GmbH-Geschäftsführern; Anwendung der "Interessenformel" zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Bankrotttatbestands bei ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 373
  • StV 2010, 25
  • JR 2011, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie); …

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
    Rn. 4 Mit Beschluss vom 10. Februar 2009 im Verfahren 3 StR 372/08 hat nun der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Argumente angeführt, die für ein Abweichen der Rechtsprechung von der "Interessentheorie" sprechen könnten (BGH NStZ 2009, 437, 439).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99

    Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete …

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
    Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann nach dieser Auffassung zwar Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie; vgl. nur BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207).
  • BGH, 06.11.1986 - 1 StR 327/86

    Eigennütziges Handeln des Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
    Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann nach dieser Auffassung zwar Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie; vgl. nur BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207).
  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln - …

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
    Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann nach dieser Auffassung zwar Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie; vgl. nur BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; …

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
    Denn der Generalbundesanwalt hat nur die Änderung des Schuldspruchs, nicht aber die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt (BGH NJW 2007, 2647).
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 361/91

    Zulässigkeit der Ermittlung schwarz zugekauften Mineralöls allein anhand des …

    Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
    Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann nach dieser Auffassung zwar Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie; vgl. nur BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB; …

    Zudem wird angesichts der besonderen Insolvenzanfälligkeit von in der Rechtsform der GmbH betriebenen Unternehmen der Schutzzweck der Insolvenzdelikte konterkariert (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 4;… SK-StGB/Hoyer, § 283 Rn. 103 (Stand: März 2002);… MünchKommStGB/Radtke, 1. Aufl., Vor §§ 283 ff. Rn. 55).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 228/11

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Untreue zum Nachteil einer GmbH …

    Der Senat neigt weiter dazu, die Abgrenzung zwischen den Insolvenzdelikten der §§ 283 ff. StGB und der Untreue nach § 266 StGB nicht mehr nach der Interessenformel vorzunehmen, sondern maßgeblich daran anzuknüpfen, ob der Vertreter im Sinne des § 14 StGB im Geschäftskreis des Vertretenen tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227 f.; Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 4).
  • BGH, 15.12.2011 - 5 StR 122/11

    Verletzung der Buchführungspflicht; Bankrott; Interessentheorie

    Nach den Grundsätzen dieser - vom 3. Strafsenat im Rahmen eines Anfrageverfahrens jüngst in Frage gestellten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 4) - Rechtsprechung ist für die Strafbarkeit des Vertreters einer juristischen Person nach § 283 StGB erforderlich, dass er zumindest auch im Interesse des Geschäftsherrn handelt (vgl. § 14 StGB); liegen hingegen beim Vertreter ausschließlich eigennützige Motive vor, so scheidet eine Bestrafung wegen Bankrotts neben einer möglichen Strafbarkeit wegen Untreue aus (…vgl. nur Fischer, StGB, 58. Aufl., § 283 Rn. 4d mwN).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11

    Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie (Untreue; Bankrott; …

    Mit Beschluss vom 1. September 2009 im Verfahren 1 StR 301/09 hat der 1. Strafsenat dies klar zum Ausdruck gebracht.
  • BayObLG, 17.04.2024 - 203 StRR 141/24

    Voraussetzungen der Beihilfe zu Untreue und Bankrott durch einen Rechtsanwalt

    Dass er durch die Überweisungen gleichzeitig Untreue zum Nachteil der GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin der KG begangen hat, schließt den Bankrott nicht aus (vgl. bereits BGH…, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78 -, BGHSt 28, 371-380, juris Rn. 17 ff.; nunmehr unter Aufgabe der Interessentheorie auch BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09 -, juris;… Beukelmann in BeckOK StGB, 60. Ed. § 283 Rn. 100).
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