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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7862
BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22 (https://dejure.org/2023,7862)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2023 - 1 StR 336/22 (https://dejure.org/2023,7862)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2023 - 1 StR 336/22 (https://dejure.org/2023,7862)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 168 Satz 2 AO
    Konkurrenzen bei Beteiligung mehrerer an einer Vielzahl von Taten (individuelle Betrachtung für jeden Beteiligten, uneinheitliches Organisationsdelikt); Umsatzsteuerhinterziehung (erforderliche Feststellung des Taterfolgs durch Zustimmung der Finanzbehörde bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Tateinheitliche Verurteilung eines Bandenmitglieds beim sog. Stoßbetrug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 263 Abs 5 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Tateinheitliche Verurteilung eines Bandenmitglieds beim sog. Stoßbetrug

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, §§ 52, 53 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 Variante 3, Satz 2, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 AO, § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 168 Satz 2 AO, § 357 Satz 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Konkurrenzverhältnisse bei Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktsserie; Gewerbsmäßiger Bandenbetrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Bewertung der Konkurrenzverhältnisse bei Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktsserie; Gewerbsmäßiger Bandenbetrug

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Tateinheitliche Verurteilung eines Bandenmitglieds beim sog. Stoßbetrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 734
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 506/20

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (keine Strafbarkeit bei …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    bb) In entsprechender Anwendung des § 357 Satz 1 StPO kann damit auch die gegen die C. GmbH wegen der Umsatzsteuerersparnis angeordnete Einziehung (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB) keinen Bestand haben (…vgl. zur Erstreckung auf die Einziehungsbeteiligte: BGH, Beschlüsse vom 22. September 2022 - 1 StR 101/22 Rn. 9; vom 28. Juli 2021 - 1 StR 506/20 Rn. 24 …und vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15; je mwN).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    Erschöpfen sich die Tatbeiträge im Aufbau und der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebes", sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334 mwN; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341 f.).
  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung, …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    Denn die Einziehung ersparter Steueraufwendungen setzt Tatvollendung voraus (BGH, Urteil vom 8. März 2022 - 1 StR 360/21 Rn. 25-28;… Beschluss vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 15).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden; …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16

    Betrug (konkurrenzrechtliche Beurteilung innerhalb einer Deliktsserie; …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    Erbringt er dagegen im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzeldelikte der Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die je gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den jeweiligen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 286/18

    Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden; …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    bb) In entsprechender Anwendung des § 357 Satz 1 StPO kann damit auch die gegen die C. GmbH wegen der Umsatzsteuerersparnis angeordnete Einziehung (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB) keinen Bestand haben (…vgl. zur Erstreckung auf die Einziehungsbeteiligte: BGH, Beschlüsse vom 22. September 2022 - 1 StR 101/22 Rn. 9;… vom 28. Juli 2021 - 1 StR 506/20 Rn. 24 und vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15; je mwN).
  • BGH, 10.03.2022 - 1 StR 515/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvollendung bei Veranlagungsteuern: …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    Denn die Einziehung ersparter Steueraufwendungen setzt Tatvollendung voraus (BGH…, Urteil vom 8. März 2022 - 1 StR 360/21 Rn. 25-28; Beschluss vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 15).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 365/14

    Betrug (rechtlich selbständige Handlungen bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    Erschöpfen sich die Tatbeiträge im Aufbau und der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebes", sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334 mwN; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341 f.).
  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer …

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22
    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11).
  • BGH, 07.09.2022 - 1 StR 229/22

    Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Berechnung der hinterzogenen …

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften - …

  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 101/22

    Steuerhinterziehung (erforderliche Darlegung der Besteuerungsgrundlagen und der …

  • BayObLG, 19.10.2023 - 207 StRR 325/23

    Strafbarkeit des Schriftzuges "Hängt die Grünen" auf einem Wahlplakat

    Wirkt ein Täter an einzelnen Taten anderer Beteiligter selbst nicht unmittelbar mit, sondern erschöpfen sich seine Tatbeiträge hierzu im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebes", sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14.10.2014, 3 StR 365/14, zitiert nach juris, und vom 22.03.2023, 1 StR 336/22, wistra 2023, 286ff.).
  • BGH, 12.12.2024 - 1 StR 112/24

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zur anwendbaren …

    In den beiden Versuchsfällen ist eine Einziehung ohnehin von vornherein ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 1 StR 336/22 Rn. 6 …und vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24

    Umsatzsteuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zu den …

    Denn im letztgenannten Fall bedarf es zur Tatvollendung gemäß § 168 Satz 2 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 AO der Zustimmung des Finanzamts (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 1 StR 336/22 Rn. 5 …und vom 7. September 2022 - 1 StR 229/22 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 16.05.2023 - 1 StR 79/23

    Steuerhinterziehung (Vollendungszeitpunkt bei Tatbegehung durch Unterlassen; …

    Da der Angeklagte im Fall III. 5. der Urteilsgründe nur des Versuchs schuldig ist, hat der zugehörige Einziehungsbetrag in Höhe von 12.976,58 EUR zu entfallen (zuletzt BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - 1 StR 336/22 Rn. 6 mwN).
  • LG Berlin I, 18.12.2024 - 536 KLs 8/23
    Rn. 274 Konkurrenzrechtlich sind diese Taten auch nicht als ein uneigentliches Organisationsdelikt (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - 1 StR 336/22, Rn. 2) zu bewerten, da sich die Tatbeiträge des Angeklagten nicht im Aufbau und der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes erschöpft haben, sondern er insbesondere bei der Anbahnung und der Durchführung der Geschäfte mit (...)geräten im Einzelnen aufgetreten ist und diese Geschäfte federführend für die Gesellschaft abgewickelt hat.
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