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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2022 - 1 StR 405/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15764
BGH, 19.05.2022 - 1 StR 405/21 (https://dejure.org/2022,15764)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2022 - 1 StR 405/21 (https://dejure.org/2022,15764)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 1 StR 405/21 (https://dejure.org/2022,15764)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB
    Einziehung von ersparten Aufwendungen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einziehung von Wertersatz wegen Abgaben- und Steuerhinterziehung: Einziehungsanordnung gegen einen zum Zwecke des Immobilienerwerbs eingesetzten Strohmann

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB, § 73b Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a StGB, § 73c S 1 StGB, § 267 StPO
    Einziehung von Wertersatz wegen Abgaben- und Steuerhinterziehung: Einziehungsanordnung gegen einen zum Zwecke des Immobilienerwerbs eingesetzten Strohmann

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 73b Abs. 1 Nr. 2 lit. a, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung von Wertersatz i.R.d. Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Einziehung von Wertersatz i.R.d. Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe …

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - 1 StR 405/21
    Dementsprechend unterlag das durch die Taten erlangte Etwas im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB schon von vornherein beim Angeklagten S. der Einziehung von Wertersatz nach § 73c Satz 1 StGB, weil sich ersparte Aufwendungen als nicht gegenständliche Vorteile bereits mit ihrer Inanspruchnahme verbrauchen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 17 ff. mwN).
  • BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter …

    Dies liegt an der einziehungsrechtlich gebotenen strikten Trennung von Gesellschaftsvermögen auf der einen und dem Privatvermögen der Gesellschafter auf der anderen Seite sowie an der Besonderheit des Vermögensvorteils in Form der ersparten Aufwendungen: Mit der Inanspruchnahme ist die Steuerersparnis zugleich "verbraucht" (BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17, BGHR StGB § 73 Erlangtes 29 Rn. 19; Beschluss vom 19. Mai 2022 - 1 StR 405/21 Rn. 7); sie kann nicht "vervielfältigt" werden.
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22

    Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende …

    Der in diesem Sinn aus den gegenständlichen Taten nach § 266a StGB resultierende wirtschaftliche Vorteil liegt darin, dass geschuldete Beträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2020 - 1 StR 310/20;… vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20, Rn. 13), wobei dieser Vorteil schon begrifflich allein im Vermögen des zahlungsverpflichteten Arbeitgebers anfällt (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - 1 StR 300/22, Rn. 6 mwN) und sich als nicht gegenständlicher Vorteil bereits mit seiner Inanspruchnahme verbraucht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 1 StR 405/21 Rn. 7;… Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 17 ff. mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.02.2024 - 18 Qs 19/23

    Wertersatzeinziehung ersparter Aufwendungen bei Dritten

    Zur Begründung zitiert er in dieser Entscheidung jene eigene vom 19.05.2022 (1 StR 405/21), in der zwar nicht dieser Grundsatz, wohl aber die Auffassung vertreten wurde, ersparte Aufwendungen verbrauchten sich als nicht gegenständliche Vorteile bereits mit ihrer Inanspruchnahme.
  • BGH, 22.08.2022 - 1 StR 187/22

    Einziehung (Einziehung von Zahlungen durch die Tat bereicherter Dritter an den …

    Als Täterin unterfällt die Angeklagte bereits nicht dem Anwendungsbereich des § 73b Abs. 1 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 9 …und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73b Abs. 1 Dritteinziehung 1 Rn. 17); zudem werden Ersparnisse mangels Gegenständlichkeit nicht von § 73b Abs. 2 StGB erfasst und können damit nicht im einziehungsrechtlichen Sinn weitergereicht werden (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19 Rn. 155-157; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 1 StR 405/21 Rn. 7;… insoweit a.A. - nicht tragend: BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 9 …und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 BGHR § 73b Abs. 1 Dritteinziehung 1 Rn. 17 mwN zum alten Abschöpfungsrecht nach §§ 73 ff. StGB aF).
  • OLG Hamm, 12.06.2025 - 3 Ws 184/25

    Vermögensarrest; Sicherungsbedürfnis bei ersparten Steueraufwendungen lediglich …

    Nach alledem sei unerheblich, dass ein geschäftsführender und am Gewinn beteiligter Gesellschafter wirtschaftlich betrachtet die Ersparnis im Ergebnis jeweils anteilig in seinem Privatvermögen realisiere (BGH, Beschluss vom 17.11.2022 - 1 StR 323/22 - NStZ 2023, 301, wistra 2023, 255;… BGH Beschl. v. 22.8.2022 - 1 StR 187/22, BeckRS 2022, 24825 Rn. 5, beck-online; BGH, Beschluss vom 19.05.2022 - 1 StR 405/21, BeckRS 2022, 14762; BGH, Beschl. v. 8.2.2023 - 1 StR 376/22, NStZ 2024, 36, beck-online; a.A.: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 1 Ws 14 - 15/23 -, Rn. 146, juris).
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