Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Vor § 1 StPO; § 44 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 20 Abs. 3 GG
Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision (Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprache: qualifizierte Belehrung, sprachliche Schwierigkeiten, behauptete willenswidrige Erklärung durch den ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 44 Satz 1
- Wolters Kluwer
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Wiedereinsetzung nach erklärtem Rechtsmittelverzicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Rechtsmittelverzicht bei sprachlichen Verständigungsproblemen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Der Angeklagte ist nach Verkündung des angefochtenen Urteils - entsprechend der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. März 2005 (NJW 2005, 1440) - darüber belehrt worden, dass es ihm ungeachtet der getroffenen Absprache frei stehe, Rechtsmittel einzulegen. - BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 45, 51, 53; BGH NStZ 1999, 526; NJW 1984, 1974;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 302 Rdn. 21). - BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 45, 51, 53; BGH NStZ 1999, 526; NJW 1984, 1974;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 302 Rdn. 21).
- BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 45, 51, 53; BGH NStZ 1999, 526; NJW 1984, 1974;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 302 Rdn. 21). - BGH, 10.08.2000 - 4 StR 304/00
Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bewußtem Nichtgebrauch des …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Revision scheidet aus, weil der Angeklagte nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht bewusst von einem befristeten Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb nicht im Sinne von § 44 Satz 1 StPO verhindert war, eine Frist einzuhalten (BGH NStZ 2001, 160;… BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 44 Rdn. 5). - BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04
Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (Willensbeeinträchtigung im Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Rn. 7 Sprachliche Verständigungsprobleme können die Wirksamkeit eines von dem Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzichtes zwar im Einzelfall in Frage stellen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 214); solche sind aber vorliegend nicht erkennbar. - BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidigerverschulden …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Revision scheidet aus, weil der Angeklagte nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht bewusst von einem befristeten Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb nicht im Sinne von § 44 Satz 1 StPO verhindert war, eine Frist einzuhalten (BGH NStZ 2001, 160; BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 44 Rdn. 5).
- BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
Rechtskraft des absprachebedingt abgegebenen Rechtsmittelverzichts auch nach …
Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.). - BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Recht auf ein faires Verfahren (Druck durch den Verteidiger zur Annahme eines …
Grundsätzlich ist ein auf einem Irrtum beruhender oder durch Täuschung oder Drohung herbeigeführter Rechtsmittelverzicht nicht anfechtbar oder kann auch sonst nicht zurückgenommen oder widerrufen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12).
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