Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 222b Abs 1 S 1 StPO, § 222b Abs 1 S 3 StPO, § 264 Abs 1 StPO, § 338 Nr 1 Buchst b StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge - IWW
Art. 103 Abs. 3 GG, § ... 264 Abs. 1 StPO, § 53 StGB, § 129 StGB, § 338 Abs. 1 StPO, § 222a StPO, § 22 Nr. 5 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG, § 338 Nr. 1 StPO, § 222b Abs. 1 StPO, § 338 Nr. 1 Buchst. b StPO, § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO, § 222a Abs. 3 StPO, § 222b Abs. 1 Satz 1 StPO, § 338 Nr. 1, § 222b Abs. 1 Satz 3 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 222b StPO, § 222 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 222b Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesetzlicher Richter - und die ordnungsgemäße Form für einen Besetzungseinwand
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerkarusselle - und der Strafklagenverbrauch
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 22.07.2014 - 10 KLs 501 Js 121835/14
- LG Augsburg, 22.07.2014 - 10 KLs 501/Js 121835/14
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 167
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (10)
- BGH, 25.10.2006 - 2 StR 104/06
Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge (Darlegung; Präklusion); …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Mit den durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 eingeführten Rügepräklusionsvorschriften der § 338 Nr. 1, § 222b Abs. 1 StPO wollte der Gesetzgeber erreichen, dass Besetzungsfehler bereits in einem frühen Verfahrensstadium erkannt und geheilt werden, um zu vermeiden, dass ein möglicherweise mit großem justiziellen Aufwand zustande gekommenes Strafurteil allein wegen eines Besetzungsfehlers aufgehoben und in der Folge die gesamte Hauptverhandlung - mit erheblichen Mehrbelastungen sowohl für die Strafjustiz als auch für den Angeklagten - wiederholt werden muss (…BT-Drucks. 8/976, S. 24 ff.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 104/06, NStZ 2007, 536).Ein Nachschieben von Gründen ist nicht statthaft (vgl. BGH aaO, NStZ 2007, 536 mwN).
Die Begründungsanforderungen an den Besetzungseinwand entsprechen dabei nach den Vorstellungen des Gesetzgebers weitgehend den Rügeanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wie schon die insoweit wortgleiche Formulierung zeigt (…vgl. BT-Drucks. 8/976, S. 47; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, Rn. 11, NStZ-RR 2016, 120; Urteile vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 104/06, NStZ 2007, 536 und vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 162;… vgl. auch Arnoldi in MüKo-StPO, § 222b Rn. 13 und Britz in Radtke/Hohmann, StPO, § 222b Rn. 8 mwN).
Fehlt die erforderliche umfassende Begründung, insbesondere ein hinreichend substantiierter Tatsachenvortrag, so ist der Besetzungseinwand nicht in der vorgeschriebenen Form geltend gemacht, mithin nicht zulässig erhoben worden (BGH aaO, BGHSt 44, 161, 162 und NStZ 2007, 536; BGH, Beschluss vom 1. September 2015 - 5 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 54).
Auch in diesen Fällen sind alle konkreten Tatsachen, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit der Besetzung ergeben soll, zur Erhaltung der Besetzungsrüge vorzubringen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 104/06, NStZ 2007, 536 mwN).
- BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Die Begründungsanforderungen an den Besetzungseinwand entsprechen dabei nach den Vorstellungen des Gesetzgebers weitgehend den Rügeanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wie schon die insoweit wortgleiche Formulierung zeigt (…vgl. BT-Drucks. 8/976, S. 47; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, Rn. 11, NStZ-RR 2016, 120; Urteile vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 104/06, NStZ 2007, 536 und vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 162;… vgl. auch Arnoldi in MüKo-StPO, § 222b Rn. 13 und Britz in Radtke/Hohmann, StPO, § 222b Rn. 8 mwN).Fehlt die erforderliche umfassende Begründung, insbesondere ein hinreichend substantiierter Tatsachenvortrag, so ist der Besetzungseinwand nicht in der vorgeschriebenen Form geltend gemacht, mithin nicht zulässig erhoben worden (BGH aaO, BGHSt 44, 161, 162 und NStZ 2007, 536; BGH, Beschluss vom 1. September 2015 - 5 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 54).
Rn. 35 (a) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob und gegebenenfalls inwieweit beim Besetzungseinwand nach § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO, anders als bei § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, im Rahmen der Angabe der Tatsachen, aus denen sich die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts ergeben soll, Bezugnahmen auf Unterlagen bei den Strafakten des Gerichts, das über den Besetzungseinwand zu entscheiden hat, zulässig sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 163;… Eschelbach in KMR-StPO, Stand: Dezember 2015, § 222b Rn. 20).
- BGH, 12.01.2016 - 3 StR 490/15
Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch wiederholte …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Damit wird auch dem Recht des Angeklagten, sich nur vor seinem gesetzlichen Richter verantworten zu müssen, besser Rechnung getragen, als wenn er darauf verwiesen würde, dieses Recht erst mit der Revision geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, Rn. 11, NStZ-RR 2016, 120 und Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 279).Die Begründungsanforderungen an den Besetzungseinwand entsprechen dabei nach den Vorstellungen des Gesetzgebers weitgehend den Rügeanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wie schon die insoweit wortgleiche Formulierung zeigt (…vgl. BT-Drucks. 8/976, S. 47; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, Rn. 11, NStZ-RR 2016, 120; Urteile vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 104/06, NStZ 2007, 536 und vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 162;… vgl. auch Arnoldi in MüKo-StPO, § 222b Rn. 13 und Britz in Radtke/Hohmann, StPO, § 222b Rn. 8 mwN).
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass mitgliedschaftliche Beteiligungsakte, die zugleich einen anderen Straftatbestand als den des § 129 StGB verwirklichen, nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig materiell-rechtlich nicht zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit verklammert werden, sondern zueinander in Tatmehrheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 319 f. Rn. 39). - BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluss bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211, 212). - BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen bilden - auch bei Steuerhinterziehungen - nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 43 mwN). - BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08
Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Damit wird auch dem Recht des Angeklagten, sich nur vor seinem gesetzlichen Richter verantworten zu müssen, besser Rechnung getragen, als wenn er darauf verwiesen würde, dieses Recht erst mit der Revision geltend zu machen (BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15, Rn. 11, NStZ-RR 2016, 120 und Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 279). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvR 1540/01
Anwendung der Präklusionsvorschriften auf die verspätete Hinzuziehung eines …
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Das Tatgericht ist befugt, die Untersuchung über die durch Anklage und Eröffnungsbeschluss bezeichnete Tat hinaus auf andere Straftaten zu erstrecken, wenn dies zur Wahrheitsfindung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86, BGHSt 34, 209, 210 mwN). - BGH, 01.09.2015 - 5 StR 349/15
Anforderungen an die Begründung des Besetzungseinwands (Entpflichtung des …
Auszug aus BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Fehlt die erforderliche umfassende Begründung, insbesondere ein hinreichend substantiierter Tatsachenvortrag, so ist der Besetzungseinwand nicht in der vorgeschriebenen Form geltend gemacht, mithin nicht zulässig erhoben worden (…BGH aaO, BGHSt 44, 161, 162 und NStZ 2007, 536; BGH, Beschluss vom 1. September 2015 - 5 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 54).
- BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos
Wer gesetzlicher Richter ist, bestimmt sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Umsetzung der dortigen Vorgaben durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts, dem der fragliche Spruchkörper angehört (BGH, Urteil vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15, Rn. 36 mwN, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4). - BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25
Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater
Nur ausnahmsweise kann auch in Fällen der Tatmehrheit eine einheitliche prozessuale Tat vorliegen , wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 14. November 2024 - 3 StR 189/24 Rn. 46 und vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 14;… Beschlüsse vom 27. Mai 2025 - 3 StR 594/24 Rn. 14;… vom 11. September 2024 - 4 StR 147/24 Rn. 12;… vom 19. November 2020 - 2 StR 358/20 Rn. 9 …und vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 7). - OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Die nach § 222b Abs. 1 S. 2 StPO erforderliche Angabe der Tatsachen, aus denen sich die vorschriftswidrige Besetzung ergeben soll, ist daher entsprechend den revisionsrechtlichen Anforderungen im Sinne einer konkreten Angabe dieser Tatsachen zu verstehen (…so bereits die Begründung des Regierungsentwurfs zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 vom 04.10.1977, BT-Drucks. 8/976, S. 46; ebenso BGH, Urteil vom 07.09.2016 - 1 StR 422/15, juris Rn. 29, NZWiSt 2017, 74), es müssen daher ebenso wie bei der Verfahrensrüge der Revision (siehe § 344 Abs. 2 S. 2 StPO) alle Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit der Zusammensetzung des Gerichts ergibt (siehe BGH…, Urteil vom 30.07.1998 - 5 StR 574/97, juris Rn. 10 ff., BGHSt 44, 161;… Urteil vom 25.10.2006 - 2 StR 104/06, juris Rn. 7, NStZ 2007, 536; Urteil vom 07.09.2016, a.a.O.;… Urteil vom 27.07.2017 - 1 StR 596/16, juris Rn. 15, NStZ 2018, 110).Diese Anforderungen gelten auch bei evidenten Besetzungsmängeln, die allen Verfahrensbeteiligten ohne weiteres erkennbar oder sogar bekannt sind (siehe BGH…, Urteil vom 25.10.2006, a.a.O.; Urteil vom 07.09.2016, a.a.O., juris Rn. 30).
Offen gelassen wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bisher, ob bei einem Besetzungseinwand nach § 222b Abs. 1 StPO - anders als nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO - im Rahmen der Angabe der Tatsachen, aus denen sich die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts ergeben soll, Bezugnahmen auf Unterlagen bei den Akten zulässig sind (siehe BGH…, Urteil vom 30.07.1988 - 5 StR 574/97, juris Rn. 13, BGHSt 44, 161; Urteil vom 07.09.2016 - 1 StR 422/15, juris Rn. 35, NZWiSt 2017, 74).
- BGH, 07.04.2021 - 1 StR 10/20
Unterjährige Änderung der Geschäftsverteilung für bereits anhängige Verfahren …
(1) Die Vorschrift des § 338 Nr. 1 Buchst. b StPO aF nimmt damit Bezug auf § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO aF, der bestimmt, dass die Tatsachen, aus denen sich die vorschriftswidrige Besetzung ergeben soll, anzugeben sind (BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4 Rn. 26 und vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 162;… Beschluss vom 18. März 2020 - 4 StR 374/19 Rn. 15).Fehlt die erforderliche umfassende Begründung, insbesondere ein hinreichend substantiierter Tatsachenvortrag, so ist der Besetzungseinwand nicht in der vorgeschriebenen Form geltend gemacht und damit nicht zulässig erhoben (BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4 Rn. 29 und vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 162; jeweils mwN).
(2) Je nach der Eigenart des gerügten Verfahrensverstoßes ergeben sich auf der Grundlage der vorhandenen Dogmatik im Bereich des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO spezielle Anforderungen an die Begründung der Rüge (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 449/05, BVerfGK 7, 71, 79; BGH, Urteil vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4 Rn. 31).
Selbst bei evidenten Besetzungsmängeln, die allen Verfahrensbeteiligten ohne Weiteres erkennbar oder sogar bekannt sind, sind alle konkreten Tatsachen, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit der Besetzung ergeben soll, zur Erhaltung der Besetzungsrüge vorzubringen (BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4 Rn. 30 …und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 104/06 Rn. 7).
- BGH, 27.01.2020 - 1 StR 622/17
Recht auf den gesetzlichen Richter (verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit von …
Damit wird auch dem Recht des Angeklagten, sich nur vor seinem gesetzlichen Richter verantworten zu müssen, effektiver Rechnung getragen, als wenn er darauf verwiesen würde, dieses Recht erst mit der Revision geltend zu machen (BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 490/15 Rn. 11 und Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 27 und vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 279).Inhaltlich erfordert der Besetzungseinwand nach § 338 Nr. 1 Buchst. b StPO daher eine klare Bezeichnung des geltend gemachten Mangels und der Darlegung der den Mangel enthaltenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 29 ff.).
Schließlich ist zu beachten, dass die Präklusionsvorschriften wegen ihrer einschneidenden Folgen, die Rügemöglichkeit eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter geltend zu machen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15 Rn. 28).
- BGH, 17.01.2023 - 2 StR 87/22
Besetzungseinwand (Vortragserfordernisse; Rügepräklusion: Voraussetzungen, …
Dieser genügt auch den daran zu stellenden, grundsätzlich den Vortragserfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Begründungsanforderungen (hierzu vgl. BVerfG, NStZ-RR 2022, 76; BGH, Urteile vom 7. September 2016 ? 1 StR 422/15, Rn. 29 mwN, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4; vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NStZ-RR 2022, 77, 78; vom 7. April 2021 - 1 StR 10/20;… BT-Drucks. 19/14747, S. 29;… KK-StPO/Gmel, 9. Aufl., § 222b Rn. 8 mwN). - BGH, 27.07.2017 - 1 StR 596/16
Besetzungsentscheidung (Entscheidung in der Besetzung außerhalb der …
Der Einwand enthielt auch alle Tatsachen, aus denen sich die Vorschriftswidrigkeit der Besetzung ergeben soll (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. September 2016 - 1 StR 422/15, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4 Rn. 29 ff.).Insoweit unterscheidet sich der vorliegend erhobene Besetzungseinwand von der dem Urteil des Senats vom 7. September 2016 (1 StR 422/15, BGHR StPO § 222b Abs. 1 Satz 2 Präklusion 4) zugrunde liegenden Konstellation.
- OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22
Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs. …
Die an diesen Vortrag zu stellenden Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den Rügeanforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07. September 2016 - 1 StR 422/15 - OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2020 - 3 Ws 21/20 - jeweils recherchiert bei juris;… Schmitt in: Meyer-Goßner / Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 222b Rn. 6;… Jäger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 222b Rn. 17;… Arnoldi in: Münchener Kommentar, StPO, 1. Aufl. 2016, § 222b Rn. 13). - AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19
Strafklageverbrauch - mehrere Sozialleistungsbetrugstaten als eine Tat im …
Sachlich-rechtlich selbständige Handlungen i.S.v. § 53 StGB bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (BGH, Urteil vom 7.9.2016 - 1 StR 422/15 -, NZWiSt 2017, S. 74 , m.w.N.; stRspr).Dies führt auch bei Bestehen von Tatmehrheit i.S.v. § 53 StGB zur Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat (vgl. BGH, Urteil vom 7.9.2016 - 1 StR 422/15 -, NZWiSt 2017, S. 74, m.w.N.; stRspr).
- OLG Saarbrücken, 08.10.2020 - Ss Bs 57/20
Konkurrenzverhältnis und prozessualer Tatbegriff bei Taten gem. § 266a StGB und § …
Mehrere materiell-rechtlich selbständige Handlungen bilden danach nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (…vgl. - jeweils m. w. N. - BGH, a. a. O.; Urt. v. 07.09.2016 - 1 StR 422/15, juris Rn. 14 m. w. N.). - OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 114/22
Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Schöffe, Erholungsurlaub, Willkür, …
- BGH, 15.05.2025 - StB 17/25
Besetzungseinwand; Spezialzuständigkeit in Staatsschutzsachen; gesetzlicher …
- LG Mannheim, 05.06.2019 - 23 KLs 616 Js 21611/11
Schengener Durchführungsübereinkommen: Anwendbarkeit des Verbots der …
- VGH Bayern, 17.02.2017 - 13a ZB 15.301
Rückforderung von landwirtschaftlichen Subventionen
- KG, 20.02.2024 - 2 Ws 21/24
Zulässigkeit eines Besetzungseinwands
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