Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG
Umsatzsteuerhinterziehung (geschuldete Steuer für Scheinrechnungen: Entstehung der Steuerschuld erst, wenn Rechnung den Bereich des Unternehmers verlassen hat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Steuerhinterziehung bei Scheinrechnungen zwischen eigenen Unternehmen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 AO, § 370 Abs 3 S 2 Nr 1 AO, § 13 Abs 1 Nr 3 UStG, § 13 Abs 1 Nr 4 UStG vom 21.02.2005
Steuerhinterziehung bei Scheinrechnungen zwischen eigenen Unternehmen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 14c Abs. 2 Satz 2 2. Alte... rnative, § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG, § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Hinterziehung von Umsatzsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinterziehung von Umsatzsteuer
- datenbank.nwb.de
Steuerhinterziehung bei Scheinrechnungen zwischen eigenen Unternehmen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 144
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.12.2020 - XI R 13/19
Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG; kein …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22
Dabei gilt es ferner in den Blick zu nehmen, dass eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Austausch zwischen mehreren Personen voraussetzt, mithin der Leistungsempfänger ein vom Leistenden verschiedenes Rechtssubjekt sein muss (…vgl. Probst in Hartmann/Metzenmacher, UStG, 7. Auflage, 9. Ergänzungslieferung 2022, § 1 Rn. 76), und folglich Innenumsätze eines Unternehmers nicht steuerbar sind (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - XI R 13/19 -, juris Rn. 33;… Nieskens aaO, § 1 Rn. 453). - BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05
Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22
Dies zwingt indes vorliegend nicht zur Zurückverweisung der Entscheidung an das Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 5 StR 547/05 Rn. 4 ff.). - BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil: …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22
"a) Nach den - zur Tatzeit Geltung beanspruchenden - Bestimmungen des § 14c Abs. 2 Satz 2 2. Alternative, § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG entsteht die Steuerschuld bei Ausweis von Umsatzsteuer in nicht leistungsunterlegten Rechnungen nicht bereits mit der Erstellung, sondern erst mit der Ausgabe der Rechnung an den Rechnungsempfänger (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17 -, juris Rn. 16;… Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, 201. Lieferung 9/2022, § 13 Rn. 992 und 994;… Rieß in Kraeusel/Langer, UStG, 179. Lieferung 10/2022, § 13 Rn. 54). - BFH, 25.06.1987 - V R 121/86
Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22
In Konsequenz dessen liegt eine steuerbegründende Ausgabe einer Rechnung im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4 UStG a.F. (jetzt § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG) nicht vor, solange die Rechnung den die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit umfassenden Bereich des Unternehmers nicht verlassen hat (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juni 1987 - V R 121/86 -, juris Rn. 17). - BGH, 19.12.1991 - 1 StR 749/91
Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22
b) Ferner war klarzustellen, dass bei der nachträglichen Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht - wie durch die Strafkammer tenoriert - das Urteil des Amtsgerichts München vom 21. Juni 2019, sondern die darin in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts München I vom 6. November 2019 ausgesprochene Einzelfreiheitsstrafe einbezogen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 1 StR 749/91 Rn. 5).
- BGH, 06.11.2024 - 4 StR 308/24
Sexueller Missbrauch von Kindern (Sexuelle Handlung: Erheblichkeit, spezifisch …
Das Rechtsmittel führt zu der Klarstellung, dass bei der nachträglichen Bildung der Gesamtstrafe nicht - wie durch die Strafkammer tenoriert - das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. November 2022, sondern die darin ausgesprochene Freiheitsstrafe einbezogen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 1 StR 430/22 Rn. 9). - BGH, 26.06.2025 - 1 StR 94/25
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Umsatzsteuer: Bestimmung des Leistenden, …
Rn. 14 3. Das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht wird die Vertrags- und Leistungsbeziehung der GbR zum Angeklagten Ma. aufzuklären und zu würdigen haben, ob die GbR steuerbare Umsätze in einem Außenverhältnis zwischen zwei verschiedenen Rechtssubjekten erbrachte (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) oder ob es sich dabei um nicht steuerbare Innenumsätze innerhalb einer Unternehmenseinheit handelte (vgl. dazu BFH…, Urteil vom 16. Dezember 2020 - XI R 13/19 Rn. 33, BFHE 272, 185; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 1 StR 430/22 Rn. 5 f.; jeweils mwN). - BGH, 19.08.2025 - 3 StR 312/25
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Aussetzung der Unterbringung in einem …
Rn. 2 1. Bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 Abs. 1 StGB werden, anders als bei der nachträglichen Festsetzung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 JGG (s. dazu BGH…, Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23, NStZ 2024, 619 Rn. 17 mwN), die früheren Einzelstrafen, nicht das Urteil als solches einbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 312/58, BGHSt 12, 99 f.;… Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 585/16, juris Rn. 1; vom 7. Februar 2023 - 1 StR 430/22, wistra 2023, 473 Rn. 9).
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