Rechtsprechung
| BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 227 Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4, 5 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 261 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge (Gefährlichkeitszusammenhang, wenn die unmittelbar zum Tod führende Verletzungshandlung durch einen anderen Beteiligten ausgeführt wurde: Zurechnung von Exzesshandlungen, heimtückischer Überfall in Überzahl; Konkurrenzen: Konsumtion der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Körperverletzung mit Todesfolge: Strafbarkeit eines Mittäters und Exzess; Beweiswürdigung zur Tatbeteiligung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 224 Abs 1 Nr 3 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 227 Abs 1 StGB, § 301 StPO
Körperverletzung mit Todesfolge: Strafbarkeit eines Mittäters und Exzess; Beweiswürdigung zur Tatbeteiligung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 227 Abs. 1
Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge undwegen gefährlichen Körperverletzung, jeweils in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei; Strafbarkeit eines Mittäters wegen Körperverletzung mit Todesfolge bei einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung - datenbank.nwb.de
Körperverletzung mit Todesfolge: Strafbarkeit eines Mittäters und Exzess; Beweiswürdigung zur Tatbeteiligung
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wiedererkennung durch Zeugen
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Mittäterschaftliche Zurechnung eines qualifizierten Erfolgs bei einem Exzess
Besprechungen u.ä. (3)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ein Schlagstock kommt selten allein
§§ 227 Abs. 1; 25 Abs. 2 StGB
- examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 227 StGB, § 25 II StGB, Erfolgsqualifikation, Fahrlässigkeit, Gefahrspezifischer Zusammenhang, Handlungsgefahr, Letalitätstheorie, Mittäterexzess
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.12.2022 - 3 KLs 116 Js 101185/21
- BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Papierfundstellen
- NStZ 2025, 296
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- BGH, 07.07.2021 - 4 StR 141/21
Körperverletzung mit Todesfolge (Mittäter: Exzesshandlung, Gefahrenzusammenhang)
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Dabei ist im Grundsatz weiter erforderlich, dass die Handlung des anderen im Rahmen des gegenseitigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnisses liegt und dem Täter hinsichtlich des Erfolgs Fahrlässigkeit zur Last fällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2021 - 4 StR 141/21 Rn. 6 …und vom 14. Mai 2020 - 1 StR 109/20 Rn. 4).Das kann der Fall sein, wenn das Opfer durch die mittäterschaftlich begangene Körperverletzung in eine Lage gerät, in der es nachfolgenden Einwirkungen eines gewaltbereiten Tatbeteiligten schutzlos ausgeliefert ist oder dem vom gemeinsamen Willen aller Mittäter getragenen Angriff nach den ihn kennzeichnenden konkreten tatsächlichen Gegebenheiten die naheliegende Möglichkeit einer tödlichen Eskalation innewohnt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 4 StR 141/21 Rn. 7).
Ein spezifischer Gefahrenzusammenhang kann insoweit in objektiver Hinsicht nur angenommen werden, wenn sich aus Art und Weise des tätlichen Angriffs einzelfallbezogen konkrete tatsächliche Umstände ergeben, welche die Möglichkeit einer tödlichen Eskalation nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 4 StR 141/21 Rn. 9).
- BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5;… vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 7;… vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 Rn. 9 und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 4).Darüber hinaus bedarf es einer Mitteilung der Umstände, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben, insbesondere, ob das (erste) Wiedererkennen auf einer Einzel- oder Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage grundsätzlich ein geringerer Beweiswert zu (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2023 - 6 StR 110/23 Rn. 5 und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 5).
Bei einem wiederholten Wiedererkennen in einer Hauptverhandlung ist außerdem zu beachten, dass eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (…BGH, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5 und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 5).
- BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23
Beweiswürdigung (Tatnachweis beruhend auf einem Wiedererkennen des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5;… vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 7;… vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 Rn. 9 …und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 4).Bei einem wiederholten Wiedererkennen in einer Hauptverhandlung ist außerdem zu beachten, dass eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (BGH, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5 …und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 5).
- BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22
Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis; …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5; vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 7;… vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 Rn. 9 …und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 4).Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 8;… vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22 Rn. 5 …und vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 Rn. 9).
- BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5;… vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 7; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 Rn. 9 …und vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16 Rn. 4).Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (…BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 8;… vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22 Rn. 5 und vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21 Rn. 9).
- BGH, 14.05.2020 - 1 StR 109/20
Körperverletzung mit Todesfolge (gefahrspezifischer Zurechnungszusammenhang: …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Dabei ist im Grundsatz weiter erforderlich, dass die Handlung des anderen im Rahmen des gegenseitigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnisses liegt und dem Täter hinsichtlich des Erfolgs Fahrlässigkeit zur Last fällt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2021 - 4 StR 141/21 Rn. 6 und vom 14. Mai 2020 - 1 StR 109/20 Rn. 4). - BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15
Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge); …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
So kann ein heimtückischer Überfall in großer Überzahl die hohe Gefahr einer Eskalation auch mit unerkanntem Messereinsatz begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 40 Rn. 17 und 1 StR 424/15 Rn. 17;… Urteile vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09 Rn. 12 …und vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04 Rn. 9). - BGH, 15.12.2020 - 3 StR 386/20
Gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (subjektiver …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Das bloße Ausnutzen eines Überraschungsmoments reicht dagegen nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - 3 StR 386/20 Rn. 4 …und vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 Rn. 7). - BGH, 10.06.2009 - 2 StR 103/09
Körperverletzung mit Todesfolge bei Mittäterschaft (Zurechnung; Vorhersehbarkeit; …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
So kann ein heimtückischer Überfall in großer Überzahl die hohe Gefahr einer Eskalation auch mit unerkanntem Messereinsatz begründen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 40 Rn. 17 und 1 StR 424/15 Rn. 17; Urteile vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09 Rn. 12 …und vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04 Rn. 9). - BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06
Bedingter Tötungsvorsatz (Totschlag; Wissenselement; Wollenselement); …
Auszug aus BGH, 07.08.2024 - 1 StR 430/23
Der in diesem gemeinschaftlichen Angriff zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt wird daher von dem Unrechtsgehalt des § 227 Abs. 1 StGB umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06 Rn. 8). - BGH, 04.02.2016 - 1 StR 424/15
Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge); …
- BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12
Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die …
- BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden …
- BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des …
- BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04
Beweiswürdigung bei Freispruch (Lücken; fehlende Erschöpfung der Feststellungen; …
- BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23
Beweiswürdigung (Lichtbildvorlage, Anforderungen an die Darstellung der …
- BGH, 28.06.2011 - 3 StR 167/11
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; Darlegungsmangel; Erörterungsmangel; …
- BGH, 17.12.2025 - 2 StR 153/25
Beruhen des Tatnachweises im Wesentlichen auf einem Wiedererkennen eines …
Rn. 42 Die Beweiswürdigung des Landgerichts und deren Darstellung im Urteil genügt den in diesen Fällen zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23, Rn. 30 mwN) nicht.Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, dass sich das Landgericht der geringeren Beweisbedeutung des Wiedererkennens in diesem Fall bewusst war (BGH, Urteile vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204 ff., und vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23, Rn. 30).
- BGH, 22.10.2025 - 2 StR 99/25
Entfernung der Hoden mit einem Skalpell als wissentliche schwere …
Selbst im Falle einer Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB gilt, dass nicht stets Gesetzeseinheit mit § 224 StGB zu bejahen ist, sondern nur dann, wenn - wie zwar vielfach, aber nicht stets der Fall - der in der mitverwirklichten gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt vom Unrechtsgehalt des schwereren Tatbestandes umfasst ist (für § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB: BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 2 StR 384/99, NStZ-RR 2000, 80; für § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB: BGH, Urteil vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23, NStZ 2025, 296, 298 Rn. 13; Beschlüsse vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 76, 77, …und vom 29. Januar 2025 - 2 StR 314/24, NStZ-RR 2025, 205, 206 f. Rn. 36). - BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
Erfolgsqualifiziertes Delikt (Einschleusen mit Todesfolge; schwere Folge; …
Ein solcher Gefahrenzusammenhang kann in objektiver Hinsicht angenommen werden, wenn sich aus Art und Weise der Handlung einzelfallbezogen konkrete tatsächliche Umstände ergeben, welche die Möglichkeit einer tödlichen Eskalation nahelegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23 Rn. 10 (zu § 227 StGB)).
- BGH, 30.01.2025 - 4 StR 243/24
Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: Rücktrittshorizont); …
Hierfür genügt in der Regel das Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit oder ein von Heimlichkeit geprägtes Vorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23 Rn. 24 mwN; zum Vorsatzgrad BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 3 StR 386/20 Rn. 6 ff. mwN). - BGH, 19.03.2025 - 6 StR 585/24
Schwere Körperverletzung (Mittäterschaft; Exzesshandlung; Zurechnung der …
Dabei ist im Grundsatz weiter erforderlich, dass die Handlung des anderen im Rahmen des gegenseitigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnisses liegt und dem Täter hinsichtlich des Erfolgs Fahrlässigkeit zur Last fällt (st. Rspr. zu § 227 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23, Rn. 10;… Beschluss vom 7. Juli 2021 - 4 StR 141/21, Rn. 6;… vom 14. Mai 2020 - 1 StR 109/20, Rn. 4; vom 5. September 2012 - 2 StR 242/12, NStZ 2013, 280, 281). - BGH, 19.03.2026 - 1 StR 37/26
Aufhebung des Urteils des LG auf Revision des Angeklagten mit den Feststellung …
Weitere Darlegungsanforderungen ergeben sich darüber hinaus in Fällen, in denen - wie vorliegend - der Tatnachweis im Wesentlichen auf einem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht (Senat, Urteil vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23, NStZ 2025, 296-299, Rn. 30).Hierdurch hat sie indes in bedenklicher Weise einen Umstand herangezogen, der gegen die Möglichkeit einer zuverlässigen Täteridentifizierung spricht, um damit nachfolgend die gegenteilige Schlussfolgerung zu begründen (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, BGHR StPO § 261 Identifizierung 16, Rn. 22; Senat, Urteil vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23, NStZ 2025, 296-299, Rn. 30).
- BGH, 29.01.2025 - 2 StR 314/24
Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung: Exzesshandlung eines …
Dies ist von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs in objektiver Hinsicht insbesondere in Fällen bejaht worden, in welchen das Opfer durch die mittäterschaftlich begangene Körperverletzung in eine Lage geriet, in der es nachfolgenden Einwirkungen eines gewaltbereiten Tatbeteiligten schutzlos ausgeliefert war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 1 StR 109/20, StV 2021, 120, 121 Rn. 5, …und vom 7. Juli 2021 - 4 StR 141/21, NStZ 2021, 735, 736 Rn. 7) oder in denen dem vom gemeinsamen Willen aller Mittäter getragenen Angriff nach den konkreten tatsächlichen Gegebenheiten die naheliegende Möglichkeit einer tödlichen Eskalation innewohnte (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309, 310; vom 7. August 2024 - 1 StR 430/23, StraFo 2025, 36 f., …und vom 19. Dezember 2024 - 5 StR 490/24, Rn. 35).
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