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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2239
BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83 (https://dejure.org/1983,2239)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1983 - 1 StR 449/83 (https://dejure.org/1983,2239)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83 (https://dejure.org/1983,2239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie wegen Meineids - Anforderungen an die Strafzumessung - Voraussetzungen für die Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 134
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Für die Annahme eines besonders schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist (BGHSt 29, 319, 322 m.w.N.; zum besonders schweren Fall des Betrugs vgl. auch BGH NStZ 1981, 391).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Für die Frage der Verjährung ist von der danach für den Angeklagten günstigsten Tatzeit - Frühjahr 1975 - auszugehen (BGHSt 18, 274, 278).
  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln - …

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Bewußt falsche Angaben über die Höhe der tatsächlich aufzubringenden Investitionskosten sind deshalb tatbestandsmäßig im Sinne des § 263 StGB; sie stellen eine Täuschung über den Umfang des Rechtsanspruchs auf staatliche Förderung dar, der schließlich durch die auf einem entsprechenden Irrtum beruhende Gewährung der Förderungsmittel zu einem Vermögensschaden des Staates führt (vgl. BGH NJV 1982, 2453, 2454 m.w.N.; MDR 1983, 419, 4215 Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 165 Fußn. 293 und Rdn. 243).
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Die Zuerkennung des Eidesnotstands schließt deshalb nicht aus, daß die Nichtbelehrung bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 154 Abs. 2 StGB Berücksichtigung findet (BGHSt 8, 186, 190 f.;… vgl. ferner Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 154 Rdn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3 …

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Für die Annahme eines besonders schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist (BGHSt 29, 319, 322 m.w.N.; zum besonders schweren Fall des Betrugs vgl. auch BGH NStZ 1981, 391).
  • BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03

    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über …

    Darauf, ob dem vernehmenden Gericht bekannt war, daß beim Angeklagten die Voraussetzungen des § 384 ZPO vorlagen, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ 1984, 134).

    Gleichwohl kann der Senat nicht ausschließen, daß der Tatrichter "ohne Verbrauch" des vertypten Milderungsgrundes des § 157 StGB minder schwere Fälle bejaht und dann - ohne Verstoß gegen § 50 StGB - zusätzlich eine Verschiebung des Strafrahmens des § 154 Abs. 2 StGB gemäß §§ 157 Abs. 1, 49 Abs. 2 StGB vorgenommen hätte (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 134).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an …

    Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160 [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57]; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83;… Mayr in KK § 249 Rdn. 2).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der …

    Es wäre daher rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht in seiner Entscheidung (UA S. 52) hätte zum Ausdruck bringen wollen, daß bei Vorliegen des einen Milderungsgrundes der andere nicht mehr berücksichtigt werden dürfe (vgl. für den sachlich ähnlich gelagerten Fall der fehlenden Belehrung nach § 55 Abs. 2 StPO: BGH NStZ 1984, 134).

    Eine strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens der Belehrung (…vgl. BGHR StGB § 157 I Falschaussage, uneidliche 1; BGH NStZ 1984, 134; BGH StV 1988, 427) kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn die Angeklagten auf alle Fälle zur Aussage entschlossen waren und nach Überzeugung des Gerichts auch durch den Hinweis auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nicht von den Falschaussagen abgehalten worden wären (vgl. BGH Urteile vom 9. September 1959 - 1 StR 347/59 -, vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61 - und vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80).

  • BGH, 01.10.1991 - 1 StR 422/91

    Aussagenotstand bei Vorliegen der Wiederholung einer bereits verjährten früheren …

    Dem Generalbundesanwalt ist zwar zuzugeben, daß die Zuerkennung eines Aussagenotstands die zusätzliche mildernde Berücksichtigung der unterbliebenen Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht nicht ausschließt (BGH NStZ 1984, 134).

    Die oben angeführte Senatsentscheidung (NStZ 1984, 134) steht nicht entgegen.

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86

    Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den …

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in den von der Revision angeführten Entscheidungen BGHSt 8, 186 und BGH NStZ 1984, 134 ausgeführt, daß das Fehlen der Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ein zusätzlicher Milderungsgrund sei, der sich von dem des § 157 StGB wesentlich unterscheide.
  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie …

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten L. hob der Senat am 18. Oktober 1983 (1 StR 449/83; NStZ 1984, 134) unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels des Angeklagten L. dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen auf, soweit es sich gegen den Angeklagten Prof. Dr. H. richtete und soweit es die gegen den Angeklagten L. ausgesprochenen Einzelstrafen wegen Betrugs und wegen Meineids sowie die Gesamtfreiheitsstrafe betraf.
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung …

    Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83;… Mayr in KK § 249 Rdn. 2).
  • BGH, 25.01.1991 - 3 StR 302/90

    Gleichsetzung des Strafmilderungsgrundes der Verletzung des § 60 Nr. 2 StPO …

    Der strafmildernde Gesichtspunkt des Verstoßes gegen das Eidesverbot unterscheidet sich ebenso wie der sachlich ähnlich gelagerte der fehlenden Belehrung nach § 55 Abs. 2 StPO wesentlich von § 157 Abs. 1 StGB und stellt einen weiteren und selbständigen Strafmilderungsgrund dar (vgl. BGH NStZ 1984, 134; BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60).
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