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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,810
BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14 (https://dejure.org/2015,810)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2015 - 1 StR 454/14 (https://dejure.org/2015,810)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14 (https://dejure.org/2015,810)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 56 Abs. 3 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat); Strafaussetzung zur Bewährung (Gebot der Verteidigung der Rechtsordnung, die Strafe zu vollstrecken); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion: Strafzumessung bei hohem Maß der Pflichtwidrigkeit und hohem Sachschaden; Anforderungen an den Gehilfenvorsatz; Strafaussetzung zur Bewährung bei einer zweijährigen Freiheitsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 56 StGB, § 308 StGB
    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion: Strafzumessung bei hohem Maß der Pflichtwidrigkeit und hohem Sachschaden; Anforderungen an den Gehilfenvorsatz; Strafaussetzung zur Bewährung bei einer zweijährigen Freiheitsstrafe

  • IWW

    § 46 Abs. 3 StGB, § 308 StGB, § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 56 Abs. 3 StGB, § 56 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Würdigung des engen Zusammenhangs zwischen einer Sprengstoffexplosion und einem geplanten Versicherungsbetrug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3; StGB § 54 Abs. 2 S. 1
    Würdigung des engen Zusammenhangs zwischen einer Sprengstoffexplosion und einem geplanten Versicherungsbetrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schließt Bewährungsstrafe nicht per se aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 967
  • NStZ-RR 2015, 75
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit …

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14
    Eine solche ist zwar, wie die Revision zu Recht vorträgt, geboten, wenn im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls eine Strafaussetzung für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich oder gar unerträglich wäre, und die Strafaussetzung das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1970 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66).

    Soweit die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision auf die allgemeine Gefährlichkeit von Sprengstoffexplosionen abstellt, übersieht sie, dass generalpräventive Erwägungen - wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat (UA S. 25) - nicht dazu führen dürfen, bestimmte Tatbestände gänzlich von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung auszuschließen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1970 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 67; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14
    Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn der Taterfolg aus Sicht des Täters mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr erreicht werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 228; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Beschluss vom 29. Januar 2002 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168, 169; Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239; Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f.).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14
    Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn der Taterfolg aus Sicht des Täters mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr erreicht werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 228; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Beschluss vom 29. Januar 2002 - 4 StR 520/01, NStZ-RR 2002, 168, 169; Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239; Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f.).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Teilweise wird in der Rechtsprechung gefordert, dass der Gehilfe die Dimension des Unrechts der ins Auge gefassten Tat erfassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, juris Rn. 17; vgl. aber auch BGH…, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHSt 51, 144, Rn. 49).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …

    Teilweise wird in der Rechtsprechung gefordert, dass der Gehilfe die Dimension des Unrechts der ins Auge gefassten Tat erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2015 - 1 StR 454/14 -, juris; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 16.11.2006 - 3 StR 139/06 -, juris).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo …

    Es ergibt sich aus den Urteilsgründen nicht, dass der Angeklagte von der Haupttat - zumindest nach ihren wesentlichen Merkmalen - wusste (s. zu den Anforderungen etwa BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75, 76 mwN), als er handelte, bevor die Geschädigte das Geld aushändigte.
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen …

    Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

    Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung …

    Entscheidend ist, dass der Gehilfe die Dimension der Tat erfassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte …

    Einzelheiten der Haupttat braucht der Teilnehmer nicht zu kennen; indes muss er jedenfalls den wesentlichen Unrechtsgehalt und die Angriffsrichtung der Haupttat erfassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75, 76; Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 297/20, NStZ-RR 2021, 78, 79;… vgl. auch Schönke/Schröder-StGB/Heine/Weißer, 30. Aufl., § 27 Rn. 29).
  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern …

    Entscheidend ist, dass der Gehilfe die Dimension der Tat erfassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75).
  • AG Düsseldorf, 24.05.2019 - 119 Ds 779/18
    Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Vollstreckung der Freiheitsstrafe dann, wenn eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.2015, 1 StR 454/14).
  • LG Augsburg, 22.04.2024 - 3 KLs 102 Js 139049/23

    Drei Jahre Haft nach Böllerwurf bei Bundesligaspiel in Augsburg

    der Angeklagte W. durch sein Handeln ein hohes Maß an Pflichtwidrigkeit an den Tag gelegt hat, indem er eine für ihn unkontrollierbare Explosion in einem mit ca. 26.000 Menschen dicht besetzten Fußballstadion herbeigeführt und hierdurch zumindest die abstrakte Gefahr einer Massenpanik hervorgerufen hat, zumal selbst ein szenekundiger Beamter kurzzeitig an einen Terror-Anschlag dachte (vgl. BGH vom 13.01.2015, 1 StR 454/14).

    dem Handeln ein hohes Maß an Pflichtwidrigkeit innenwohnte , indem eine unkontrollierbare Explosion in einem mit ca. 26.000 Menschen dicht besetzten Fußballstadion herbeigeführt wurde und hierdurch zumindest die abstrakte Gefahr einer Massenpanik bestand, zumal selbst ein szenekundiger Beamter kurzzeitig an einen Terror-Anschlag dachte (vgl. BGH vom 13.01.2015, 1 StR 454/14).

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21

    Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …

    Einzelheiten der Haupttat braucht der Teilnehmer nicht zu kennen; indes muss er jedenfalls den wesentlichen Unrechtsgehalt und die Angriffsrichtung der Haupttat erfassen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 2 StR 302/21; BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14) bzw. für möglich halten und billigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10).
  • AG Düsseldorf, 24.05.2019 - 119 Ds 30 Js 4719/18

    779/18 - Garantenstellung eines Beamten aus der Treuepflicht zur Überprüfung von …

  • KG, 26.02.2020 - 161 Ss 10/20

    Berufung in Strafsachen: Bindungswirkung einer Berufungsbeschränkung den …

  • KG, 26.02.2020 - 3 Ss 8/20

    Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung

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