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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9367
BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24 (https://dejure.org/2025,9367)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2025 - 1 StR 489/24 (https://dejure.org/2025,9367)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2025 - 1 StR 489/24 (https://dejure.org/2025,9367)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 StPO
    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zu den Besteuerungsgrundlagen: unzulässige Bezugnahme auf Urkunden)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 741
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Das Landgericht hätte sich deshalb bei der Verkürzung von Einkommensteuer mit den Grundsätzen der Mitunternehmerschaft (hierzu BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 StR 6/20 Rn. 11 mwN) befassen und prüfen müssen, ob die Einkünfte aus den Restaurants allein dem Angeklagten (als Einzelunternehmer) zuzurechnen oder auf die einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 EStG); (zur Verpflichtung des Unternehmers zur fristgemäßen Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a, § 181 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1b AO; zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO als nicht gerechtfertigter Steuervorteil im Sinne von § 370 Abs. 1 AO, vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08 Rn. 21 f., BGHSt 53, 99 ff. …und vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12 Rn. 5, BGHSt 58, 50 ff.; zur Bewertungseinheit mit der nachfolgenden Einkommensteuerverkürzung auf Ebene der einzelnen Mitunternehmer, vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12

    Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung …

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Das Landgericht hätte sich deshalb bei der Verkürzung von Einkommensteuer mit den Grundsätzen der Mitunternehmerschaft (hierzu BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 StR 6/20 Rn. 11 mwN) befassen und prüfen müssen, ob die Einkünfte aus den Restaurants allein dem Angeklagten (als Einzelunternehmer) zuzurechnen oder auf die einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 EStG); (zur Verpflichtung des Unternehmers zur fristgemäßen Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a, § 181 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1b AO;… zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO als nicht gerechtfertigter Steuervorteil im Sinne von § 370 Abs. 1 AO, vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08 Rn. 21 f., BGHSt 53, 99 ff. und vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12 Rn. 5, BGHSt 58, 50 ff.; zur Bewertungseinheit mit der nachfolgenden Einkommensteuerverkürzung auf Ebene der einzelnen Mitunternehmer, vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19 mwN).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Auch hier hat das Landgericht auf Selbstlesekonvolute Bezug genommen und dann den auf den Wareneinkauf des Angeklagten im Rahmen eines äußeren Betriebsvergleichs hinzugeschätzten Rohgewinnaufschlag auf 300 % veranschlagt (zur Zulässigkeit eines äußeren Betriebsvergleichs in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen: BFH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - X R 19/21, BFHE 278, 428; zur steuerstrafrechtlichen Verprobung und Schätzung von Besteuerungsgrundlagen anhand der amtlichen Richtsatzsammlung eingehend BGH…, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 StR 521/20, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 6 Rn. 13 ff. mwN).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges …

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Soweit die erforderlichen Urteilsfeststellungen durch eine solche unzulässige Bezugnahme ersetzt worden sind, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung (BGH, Urteil vom 10. August 2022 - 6 StR 519/21 Rn. 42;… Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 StR 167/19 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 14.05.2020 - 1 StR 6/20

    Einkommensteuerhinterziehung (Begriff des

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Das Landgericht hätte sich deshalb bei der Verkürzung von Einkommensteuer mit den Grundsätzen der Mitunternehmerschaft (hierzu BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 StR 6/20 Rn. 11 mwN) befassen und prüfen müssen, ob die Einkünfte aus den Restaurants allein dem Angeklagten (als Einzelunternehmer) zuzurechnen oder auf die einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 EStG); (zur Verpflichtung des Unternehmers zur fristgemäßen Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a, § 181 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1b AO;… zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO als nicht gerechtfertigter Steuervorteil im Sinne von § 370 Abs. 1 AO, vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08 Rn. 21 f., BGHSt 53, 99 ff. …und vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12 Rn. 5, BGHSt 58, 50 ff.; zur Bewertungseinheit mit der nachfolgenden Einkommensteuerverkürzung auf Ebene der einzelnen Mitunternehmer, vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 11.03.2021 - 1 StR 521/20

    Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuer: …

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Auch hier hat das Landgericht auf Selbstlesekonvolute Bezug genommen und dann den auf den Wareneinkauf des Angeklagten im Rahmen eines äußeren Betriebsvergleichs hinzugeschätzten Rohgewinnaufschlag auf 300 % veranschlagt (zur Zulässigkeit eines äußeren Betriebsvergleichs in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen: BFH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - X R 19/21, BFHE 278, 428; zur steuerstrafrechtlichen Verprobung und Schätzung von Besteuerungsgrundlagen anhand der amtlichen Richtsatzsammlung eingehend BGH, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 StR 521/20, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 6 Rn. 13 ff. mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23

    Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften (Verhältnis von Erklärung zur …

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Das Landgericht hätte sich deshalb bei der Verkürzung von Einkommensteuer mit den Grundsätzen der Mitunternehmerschaft (hierzu BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 StR 6/20 Rn. 11 mwN) befassen und prüfen müssen, ob die Einkünfte aus den Restaurants allein dem Angeklagten (als Einzelunternehmer) zuzurechnen oder auf die einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 EStG); (zur Verpflichtung des Unternehmers zur fristgemäßen Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen: § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a, § 181 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1b AO;… zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO als nicht gerechtfertigter Steuervorteil im Sinne von § 370 Abs. 1 AO, vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08 Rn. 21 f., BGHSt 53, 99 ff. …und vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12 Rn. 5, BGHSt 58, 50 ff.; zur Bewertungseinheit mit der nachfolgenden Einkommensteuerverkürzung auf Ebene der einzelnen Mitunternehmer, vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 484/18

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil: Darstellung der …

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2024 - 1 StR 14/24 Rn. 2 und vom 7. Februar 2019 - 1 StR 484/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 3 Rn. 3 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2024 - 6 StR 221/24

    Urteilsgründe (Bezugnahme auf Abbildungen: Chatverläufe); Rechtsstaatswidrige …

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Urkunden, Aktenbestandteile oder sonstige Erkenntnisse sind aber - abgesehen von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, der in den Akten befindliche Abbildungen wie Fotos, Bilddateien u.a. betrifft (vgl. § 11 Abs. 3 StGB; BGH, Beschluss vom 20. August 2024 - 6 StR 221/24 Rn. 2 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 267 Rn. 8 ff. mwN und Fischer, StGB, 72. Aufl., § 11 Rn. 34 ff. mwN) - unzulässig.
  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 167/19

    Urteilsbegründung (erforderliche Beifügung in Bezug genommener Anlagen)

    Auszug aus BGH, 01.04.2025 - 1 StR 489/24
    Soweit die erforderlichen Urteilsfeststellungen durch eine solche unzulässige Bezugnahme ersetzt worden sind, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung (BGH…, Urteil vom 10. August 2022 - 6 StR 519/21 Rn. 42; Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 StR 167/19 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 04.04.2024 - 1 StR 14/24

    Steuerhinterziehung (erforderliche Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen im …

  • BGH, 05.02.2026 - 1 StR 510/25

    Änderung des Schuldspruchs wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen bzgl. …

    Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2025 - 1 StR 482/24 Rn. 6 und vom 1. April 2025 - 1 StR 489/24 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BayObLG, 10.02.2026 - 203 StRR 44/26

    Strafzumessung, Bewährungswiderruf, Strafmilderung, Rückfallgeschwindigkeit, …

    Rn. 2 1. Eine unzulässige Bezugnahme auf Darstellungen außerhalb der Urteilsurkunde (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2025 - 1 StR 489/24 -, juris Rn. 3) liegt nicht vor.
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